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Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1872
Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Untertitel:
: vom ... Halbjahr ...
Jahrgang/Band:
1872
Verleger/Verlag:
J. B. Metzler´sche Buchdruckerei
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
27 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ba 280-1872
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Ausgabe

Titel:
Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Siebenzehnte Versammlung am 21. Dezember 1872
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)
  • Einband
  • Sitzungs-Protokolle vom Jahr 1872
  • Erste Versammlung am 20. Januar 1872
  • Haupt-Versammlung am 10. Februar 1872
  • Geschäfts-Bericht über das Jahr 1871
  • Dritte Versammlung am 24. Februar 1872
  • Vierte Versammlung am 10. März 1872
  • Fünfte Versammlung am 23. März 1872
  • Sechste Versammlung am 6. April 1872
  • Siebente Versammlung am 4. Mai 1872
  • Achte Versammlung am 25. Mai 1872
  • Neunte Versammlung am 14. September 1872
  • Zehnte Versammlung am 19. Oktober 1872
  • Eilfte Versammlung am 2. November 1872
  • Zwölfte Versammlung am 9. November 1872
  • Dreizehnte Versammlung am 16. November 1872
  • Vierzehnte Versammlung am 23. November 1872
  • Fünfzehnte Versammlung am 30. November 1872
  • Sechszehnte Versammlung am 7. Dezember 1872
  • Siebenzehnte Versammlung am 21. Dezember 1872
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

26 
Siebenzehnte Versammlung am 21. Dezember 1872. 
Vorsitzender: v. E g l e. 
Schriftführer: Beyer. 
Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen und gut ge 
heißen. Sodann verliest der Vorsitzende eine von Bauinspector 
Bracher in Eßlingen eingelaufene Anfrage, die zulässige Höhe 
für einen auf altem vorhandenem Unterbau aufzuführendem Fabrik- 
Schornstein betreffend. Der Verein beschließt, Herr Bracher zu 
antworten: es sei unbedenklich, bei sorgfältiger Ausführung den 
Schornstein bis zu der in der Anfrage bezeichneten Höhe von 74 
Fuß aufzuführen. 
Herr Oberbaurath v. Egle theilt sodann mit, daß er auf 
Grund eines Beschlusses der Vereinsversammlung vom 7. Dezbr. 
eine Berechnung über die relativen Kosten des Steinbaues und 
Holzbaues, angewandt auf ein gewöhnliches Stuttgarter Wohnhaus, 
aufgestellt und dem Herrn Oberbürgermeister vr. Hack am 11. 
Dezember mitgetheilt habe, mit dem Wunsche, daß das Resultat 
dieser Rechnung bei der Frage, ob das Ortsbaustatut den Massiv 
bau verlangen solle, geprüft, und wenn es als richtig erkannt 
werde, an die Stelle bloßer Behauptungen über die Kostendifferenz 
des Steinbaucs und Holzbaues gesetzt werden möchte. 
Der zur Ermittlung dieser Differenz angestellten detaillicten 
Berechnung ist ein Wohnhaus mit 4 Stockwerken, jedes derselben 
5 Zimmer von gewöhnlicher Größe, Küche, Speiskammer, geschlos 
senen Oehrn rc. enthaltend, zu Grunde gelegt. Diese Räume sind 
beim Holzbau und Steinbau gleich groß angenommen; der Grund 
riß des Steinhauses wird also größere Dimensionen ergeben, als 
der des Holzhauses. Beim Holzbau ist die Länge 50,0', die Tiefe 
44,5'; für den Steinbau ergeben sich 53'2' Länge und 46,1'Breite. 
Im Uebrigen ist angenommen, daß der Sockel, die Stockhöhen, die 
Dachdeckung, die Anlage des Souterrains, und die ganze innere 
Ausstattung bei beiden Bauweisen gleich sind. In Beziehung auf 
das Aeußcre ist ferner angenommen, daß in beiden Fällen die 
Fayaden mit allen Gliederungen an denselben aus Verputz herge 
stellt sind. Es wird sich ein Kostenunterschied also blos ergeben 
durch die Verschiedenheit der Wandconstruktion, der Treppen (beim 
Steinbau steinerne Treppen), durch die breiteren Thürfutter in den 
dickeren Wänden, durch die etwas größere Dachfläche und den et 
was größeren Erdaushub. 
Dieser Kostenunterschied ist die absolute Kostendifferenz. 
Die Gesammtkosten für den Holzbau lassen sich aus dem 
Kubikinhalt des ganzen Hauses mit hinlänglicher Sicherheit schätzen 
und aus der Vergleichung dieser Kosten mit der absoluten Kosten 
differenz ergibt sich dann die relative Kostendifferenz beider Bau 
weisen. Dabei ist aber noch zu berücksichtigen, daß Steinhäuser 
aneinander gebaut werden können, daß dann die Giebelmauern für 
beide Häuser gemeinschaftlich sein können und nur eine Giebel 
mauer für das einzelne Haus in Rechnung zu nehmen ist, wenn 
die benachbarten Häuser gleichzeitig entstehen oder beide Giebel 
mauern zu 7* der Kosten, für den, der zuerst baut. Außerdem 
ist beim Steinbau noch in Abzug zu bringen, der Platzwerth der 
Einfahrt und die geringere Länge des Trottoirs. Die geringere 
Länge der Straßenpflasterung, der Dohlen, der Gas- und Wasser 
leitungen rc., die hautpsächlich der Stadtkasse zu gut kommen, sind 
nicht in Abzug gebracht. 
Nach den im Oktober 1872 von den Maurer-, Steinhauer 
und Zimmermeistern aufgestellten Einheitspreisen kosten die differi- 
renden Objekte: 
1) beim Steinbau . . . 12,433 fl. 
2) beim Holzbau . . . 11,108 fl. 
Somit mehr für den Steinbau ;• 1325 fl. 
Dagegen erspart man wegen des wegfallenden Abstandes 
60.44,5 = 2670 Q 
minus 53.46,1 — 2452 □' 
Platzersparniß demnach — 218 □' 
pro 100 □' — 200 fl. gibt . . 436 fl. 
Ersparniß an Trottoirs 6,8.6,0 — 41Q ä 30 kr. 20 fl. 
zusammen ‘ • 456 fl. 
Das Steinhaus ist somit im Ganzen theurer um . . 869 fl. 
Das Holzhaus würde bei den jetzigen Preisen pro Cubikfuß 
der ganzen Masse, die Höhe vom Trottoir bis zur Oberkante des 
Hauptgesimses gemessen, mindestens 18 kr. kosten. 
Der Rauminhalt ist 44,5 . 50,0 . 54,0 = 120,150 C'ä 18 kr., 
gibt 36,045 fl. 
Nun sind aber 869 fl. blos 2,1 °/„ von 36,045 fl. 
Folglich wird bei sonst gleicher Behandlung das Steinhaus 
nur ungefähr um 3°/„ theurer werden als das Holzhaus. 
Der Vortragende bemerkt hiezu, es sei leider wenig Hoffnung 
auf eine günstige Lösung dieser für die gesunde Entwicklung des 
Bauwesens in Stuttgart so wichtigen Frage vorhanden. Insbe 
sondere das Gutachten der hiesigen Arzte, die sich für Beibehaltung 
der üblichen Häuserabstände ausgesprochen haben, sei die Ursache, 
daß man auf den Massivbau nicht eingehen wolle, weil die Kosten 
differenz für Steinbau und Holzbau zu bedeutend ausfalle, wenn 
die Abstände zwischen den Häusern nicht beseitigt werden dürfen. 
Schließlich spricht Herr Obcrbanrath v. Egle noch über 
Mauerstürken beim Massibau. Die Stärke der Mauern an Ge 
bäuden sei bekanntlich abhängig von der Anzahl und Höhe der 
Stockwerke, von der Entfernung der Ouerwände, sowie von der 
Grundfläche der umschlossenen Räume. Von diesen Gesichtspunkten 
ausgehend, seien auch die polizeilichen Bestimmungen für die Stärke 
der Mauern bei den Bauten in London getroffen worden. 
Man unterscheidet dort 3 Klassen von Gebäuden. 1) Wohn 
häuser, 2) Speicher und Magazine und 3) öffentliche Gebäude. 
Jede Klasse enthält wieder Unterabtheilungen. Die verschiedenen 
dabei sich ergebenden Mauerprofile, auf einer Wandtafel übersicht 
lich zusammengestellt, werden von dem Vortragenden besprochen. 
Derselbe spricht, daran anknüpfend, seine Meinung dahin aus, daß 
auch bei uns die Mauern eben soviel Steinlängen stark gemacht 
werden sollten. In diesem Falle ergäbe sich für uns eine etwas 
größere Mauerstärke, weil das englische Ziegelformat kleiner sei 
als das Meterformat. Diese größere Stärke sei aber nöthig, da 
die Ausführung des Backsteinmauerwerks bei uns nicht so sorg 
fältig geschehe wie in England. 
Auf die einzelnen Fälle näher eingehend, bemerkt der Vor 
tragende, daß für Giebel- und Kniestockwohnungen eine Stärke 
von 1 Stein genüge; für die darunter folgenden 3 Stockwerke je 
17r Stein. Die mit Oeffnungen durchbrochenen Front- und Hof- 
mauern, auf welchen Gebälke aufliegen, sollten in den 2 Etagen
	        

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