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Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1877
Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Untertitel:
: vom ... Halbjahr ...
Jahrgang/Band:
1877
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer'sche Buchdruckerei
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ba 280-1877
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Ausgabe

Titel:
Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Siebente ordentliche Versammlung am 10. März 1877
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)
  • Einband
  • Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
  • Erste ordentliche Versammlung am 13. Januar 1877
  • Zweite Versammlung als Generalversammlung am 20. Januar 1877
  • Dritte ordentliche Versammlung am 3. Februar 1877
  • Vierte ordentliche Versammlung am 12. Februar 1877
  • Fünfte ordentliche Versammlung am 24. Februar 1877
  • Sechste ordentliche Versammlung am 3. März 1877
  • Siebente ordentliche Versammlung am 10. März 1877
  • Achte ordentliche Versammlung am 24. März 1877
  • Neunte ordentliche Versammlung am 7. April 1877
  • Zehnte ordentliche Versammlung den 21. April 1877
  • Elfte ordentliche Versammlung am 12. Mai 1877
  • Zwölfte ordentliche Versammlung am 26. Mai 1877
  • Dreizehnte ordentliche Versammlung am 9. Juni 1877
  • Vierzehnte ordentliche Versammlung am 22. Juni 1877
  • Protokoll über die am 27. Mai 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde nach Wimpfen
  • Protokoll über die am 26. August 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde an den Remsviadukt bei Renstädtle, sowie ins Renstädtle bei Waiblingen
  • Aenderung und Nachtrag zum Mitgliederverzeichniß vom 1. Januar 1877
  • Beilage 1 zur 1. ordentl. Versammlung Auszug aus dem Vortrag des Oberbauraths v. Egle über das Kloster Hirsau
  • Beilage 2 Vorschläge zur Revision des Vollzugsverfügung, sowie der Verfügung betreffend die Herstellung von Feuerungseinrichtungen vom 26. Dezember 1872 zur neuen allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872 mit Motiven
  • Beilage 3 zur 8. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. I. Reise-Notizen aus Baden und dem Elsaß von Professor Laißle und Bauinspektor Rheinhardt
  • Beilage 4 zur 9. ordentl. Versammlung
  • Beilage 5 zur 10. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. 2 Referat aus dem Engineering von 1875 über Faschinenbauten in Holland von Bauinspektor A. Rheinhard
  • Beilage 6 zur 11. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. 3 Vortrag über die neue Irrenanstalt Schussenried, gehalten im Verein für Baukunde den 12. Mai 1877 von Baurath Bok in Stuttgart
  • Beilage 7 zur 12. ordentl. Versammlung Vortrag über die Entwicklung des Eisenbahnwesens in Württemberg, gehalten im Verein für Baukunde den 26. Mai 1877 von Oberbaurath v. Schlierholz in Stuttgart
  • Beilage 8 Bericht über die Ausstellung auf dem Gesammtgebiet des Ingenieurwesens, veranstaltet vom Verein für Baukunde vom 26. Mai bis 4. Juni 1877
  • Zu Beilage 8a Verzeichniß der bei der Ausstellung von Ingenieurarbeiten vertretenen Gegenstände
  • Zu Textbeilage 3. Zeichnungsbeilage 1 Skizzen zu den Reisenotizen aus Baden und Elsass
  • Zu Textbeilage 5. Zeichnungsbeilage 2 Skizzen von Faschinenbauten in Holland
  • Irrenanstalt Schussenried. Situationsplan
  • Sitzungs-Protokolle vom zweiten Halbjahr 1877.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

10 
sph ären entstehen kann, weniger als 3 cm. vom 
Holzwerk entfernt sind, muß letzteres mit Blech 
verkleidet sein." 
Für den Abs. 2 des 8- wird beschlossen, statt „Gips 
oder Lehm" zu setzen „feuerfester Ueberzug", um die 
Verwendung verschiedener für diesen Fall vorhandener Kom 
positionen zu ermöglichen. Der Verein erachtet hienach für 
Heizungen von unter 10 Atmosphären Druck keinerlei Abstand 
für nöthig. 
Herr Fabrikant Stotz gibt hierauf in längerem Vortrag 
seine Erfahrungen und' Versuche bekannt, die er seit einer 
langen Reihe von Jahren über Dampfheizungen gemacht und 
welche derselbe schriftlich niederzulegen zugesagt hat, nament 
lich erwähnt er noch die Erfahrungen, die bei der Heizung 
von Eisenbahnwaggons mit Dampf in Bayern gemacht wor 
den sind und spricht als Resultat seiner Erfahrungen den 
Satz aus, daß Dampfheizungen, deren Leitungsröhren in un 
mittelbarer Berührung mit Holz sich befinden, bei 5 Atmo 
sphären Ueberdruck durchaus nicht als feuersgefährlich anzu 
sehen seien (s. Beil. 2). 
Die Kommissionsanträge zu §. 11 werden einstimmig an 
genommen, unter Hinweisung aus die beiliegenden Gutachten. 
Zu §. 7 ergreift Herr Oberbaurath v. Egle nachträglich 
das Wort, um zu beantragen, daß im Abs. 4 das Wort 
„undurchbrochen" zu streichen sei, indem namentlich auf 
die französischen und englischen Vorbilder hingewiesen wird, 
welche eine solche Bestimmung als etwas Ueberflüssiges er 
scheinen lassen. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen. 
Zu §. 8 beantragt Herr Baumeister Hettich auf Grund 
mehrfacher Erfahrungen, die vorgeschriebenen Dimensionen der 
Entfernungen der Heizröhren von Holzwerk zu reduziren und 
wird hierin von Herrn Professor Schmidt, Oberbaurath 
v. Egle und anderen lebhaft unterstützt und einstimmig be 
schlossen, die dort ad a und b aufgeführten Dimensionen seien 
auf 10 cm. zu ermäßigen. 
Bei 8-12 hat die Kommission geglaubt, einen Unter 
schied zwischen offenen und geschlossenen Herdfeuerungen machen 
zu müssen, wie dies seit geraumer Zeit in vielen andern 
Ländern gestattet ist und schlägt die Fassung' des Abs. 3 ! 
folgendermaßen vor: ' 
„Der Boden der Küche hat bei offenem Herd 
feuer durchaus, bei geschlossenem Herdfeuer aber 
auf eine Breite von wenigstens 60 cm. von den 
freistehenden Seiten des Herdes aus gemessen, 
aus feuersicherem Material zu bestehen. Im erste 
ren Fall genügt zu ebener Erde rc." Der Verein 
stimmt dieser Ansicht zu. 
Bei 8- 13 Abs. 3 hat die Kommission beantragt zu setzen: 
„statt 80 cm. — 60 cm., statt 45 cm. — 30 cm." Wird 
angenommen. 
Bei 8- 13 Abs. 4 hat Herr Professer Banmgärtner 
berührt, daß die Fassung des Absatzes „daß die gemauerten 
Aschenfälle mindestens 18 cm. über die feuersichere Unterlage 
zu legen seien" nicht gut verständlich sei. 
Es wird hierauf beschlossen zu sagen, daß die Böden 
der gemauerten Aschen fälle mindestens 14 cm. 
(— 1 doppelten Backsteinschichte) über der feuersicheren 
Unterlage zu legen seien. 
Bei 8- 14 Punkt 1 beantragt die Konunission, da sie 
einen Unterschied zwischen Küchen mit offenem und geschlossenem 
Herdfeuer aufgestellt haben will, zu sagen: „müssen die in 
8. 12 für Küchen mit offenem Herdfeuer vorge 
schriebene Bauart haben". Angenommen. 
Bei Punkt 3 wird der Ausdruck „zum Theil offen" be 
anstandet und dagegen zu setzen beantragt: „auf einer 
Seite offen". 
Bei Punkt 8 Ziff. 4 müßte man wieder bezüglich des 
8- 12 einschalten hinter „Küche" „deren Fußboden mit 
Steinplatten belegt ist"; wird angenommen. 
Zu 88- 15 und 16 wurde ein Aenderungsvorschlag nicht 
gemacht. 
Bei 8- 17 würde wiederum 8- 12 entsprechend zu sagen 
sein: „Küchen mit durchaus feuersicherem Fuß 
boden"; wird angenommen. 
Bei 88- 18 und 19 wird eine Bemerkung nicht gemacht. 
Bei 8- 20 Abs. 2 wäre zu sagen: „Kochherde mit 
offen ein Feuer"; wird angenommen. 
Zu 8- 21 wird der Konunissionsantrag als 3. Absatz: 
„An transportablen Löthöfen ist ein befestigter 
Untersatz anzubringen, welcher den in den 2 vor 
hergehenden Absätzen gegebenen Vorschriften ent 
spricht", angenommen. 
Bei den 88- 22—28 wird eine Erinnerung nicht gemacht. 
Bei 8- 291.1 ist zu sagen: „Küchenboden, wie er 
imFalle eines offenen Herdfeuers vorgeschrieben 
ist." 
Bei 1.5 wird beantragt zusagen: „so sind dieselben 
entweder aus Metall- oder Thonröhren herzu 
stellen oder von Manerwerk aufzuführen". 
Zu den 88- 30—39 wird eine Erinnerung nicht gemacht. 
Bei 8- 40 beantragt die Kommission in Abs. 4 statt 
einer 3 cm. dicken Vergipsung eine solche von 2 cm. 
als der Ausführung entsprechend zu wählen. An 
genommen. 
Der Abstand von ungegipsten Decken wäre ferner von 
45 cm. aus 30 cm. und bei den Seiten wänden von 
30 cm. auf 15 cm., bei gegipsten Decken und Seiten 
wänden' dagegen von 30 cm. auf 20 cm. und von 
15 cm. auf 10 cm. zu ermäßigen. Angenommen. 
Der Antrag des Herrn Baumeisters Hettich, den Passus 
in 8- 40 Abs. 1 „Ihre Weite soll nicht unter 10 cm. be 
tragen " als in ein Gesetz nicht gehörig, zu streichen, weil es 
Heizungen geben könne, wo ein geringerer Durchmesser ge 
boten sei, erhielt nicht die Majorität, da in dem Worte „soll" 
kein absolutes Verbot liege, unter 10 cm. für den Fall des 
Bedürfnisses herunterzugehen, was aber doch nicht die Regel, 
sondern Ausnahme bilde. 
Zu 8- 41 Abs. 5 wird geltend gemacht, daß ein Klappen 
abschluß bei unbesteigbaren Kaminen sehr hinderlich und un 
praktisch, ein Hinweglassen bei geschlossenen Feuerungen durch 
aus nicht feuersgefährlich sei, es bleibe, besonders wenn das 
Kamin 2 Rauchröhren aufzunehmen habe, sehr wenig Platz 
übrig, und hindere eine Klappe insbesondere auch das 
Reinigen; es sollte daher bei unbesteigbaren Kaminen 
von der Vorschrift eines Klappenverschlusses a b - 
gestanden werden. Wird angenommen. 
Zu 8- 42 Punkt 3 wird, da bei Verwendung hohler 
Backsteine zu Kaminen eine Kommunikation der hohlen 
Räume mit dem Kamin nicht statthabe und durch den Bestich 
dieselben nach außen geschlossen werden, eine Feuersgefahr 
also nicht zu erblicken sei, der Durchstrich dieses Punkts 
beantragt und vom Verein beschlossen. 
Schluß der Sitzung 10'/- Uhr. 
Der Schriftführer: 
Rheinhard. 
Siebente ordentliche Versammlung am 10. März 1877. 
Vorsitzender: Oberbaurath v. Schlierholz. 
Schriftführer: Baumeister Mayer. 
Anwesend 20 Mitglieder. 
1) Das Protokoll der letzten Versammlung wird vorgelesen 
und genehinigt. 
2) Die Ingenieure Marks und Balcke in Berlin haben 
dem Verein ihr Buch: „Das Terrainrelief, seine Aufnahme 
und Darstellung nebst Tachymetertabellen" zum Geschelik ge 
macht; wird verdankt.
	        

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