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Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1877
Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Untertitel:
: vom ... Halbjahr ...
Jahrgang/Band:
1877
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer'sche Buchdruckerei
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ba 280-1877
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Ausgabe

Titel:
Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Protokoll über die am 27. Mai 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde nach Wimpfen
Autor:
Egle, Joseph von
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)
  • Einband
  • Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
  • Erste ordentliche Versammlung am 13. Januar 1877
  • Zweite Versammlung als Generalversammlung am 20. Januar 1877
  • Dritte ordentliche Versammlung am 3. Februar 1877
  • Vierte ordentliche Versammlung am 12. Februar 1877
  • Fünfte ordentliche Versammlung am 24. Februar 1877
  • Sechste ordentliche Versammlung am 3. März 1877
  • Siebente ordentliche Versammlung am 10. März 1877
  • Achte ordentliche Versammlung am 24. März 1877
  • Neunte ordentliche Versammlung am 7. April 1877
  • Zehnte ordentliche Versammlung den 21. April 1877
  • Elfte ordentliche Versammlung am 12. Mai 1877
  • Zwölfte ordentliche Versammlung am 26. Mai 1877
  • Dreizehnte ordentliche Versammlung am 9. Juni 1877
  • Vierzehnte ordentliche Versammlung am 22. Juni 1877
  • Protokoll über die am 27. Mai 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde nach Wimpfen
  • Protokoll über die am 26. August 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde an den Remsviadukt bei Renstädtle, sowie ins Renstädtle bei Waiblingen
  • Aenderung und Nachtrag zum Mitgliederverzeichniß vom 1. Januar 1877
  • Beilage 1 zur 1. ordentl. Versammlung Auszug aus dem Vortrag des Oberbauraths v. Egle über das Kloster Hirsau
  • Beilage 2 Vorschläge zur Revision des Vollzugsverfügung, sowie der Verfügung betreffend die Herstellung von Feuerungseinrichtungen vom 26. Dezember 1872 zur neuen allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872 mit Motiven
  • Beilage 3 zur 8. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. I. Reise-Notizen aus Baden und dem Elsaß von Professor Laißle und Bauinspektor Rheinhardt
  • Beilage 4 zur 9. ordentl. Versammlung
  • Beilage 5 zur 10. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. 2 Referat aus dem Engineering von 1875 über Faschinenbauten in Holland von Bauinspektor A. Rheinhard
  • Beilage 6 zur 11. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. 3 Vortrag über die neue Irrenanstalt Schussenried, gehalten im Verein für Baukunde den 12. Mai 1877 von Baurath Bok in Stuttgart
  • Beilage 7 zur 12. ordentl. Versammlung Vortrag über die Entwicklung des Eisenbahnwesens in Württemberg, gehalten im Verein für Baukunde den 26. Mai 1877 von Oberbaurath v. Schlierholz in Stuttgart
  • Beilage 8 Bericht über die Ausstellung auf dem Gesammtgebiet des Ingenieurwesens, veranstaltet vom Verein für Baukunde vom 26. Mai bis 4. Juni 1877
  • Zu Beilage 8a Verzeichniß der bei der Ausstellung von Ingenieurarbeiten vertretenen Gegenstände
  • Zu Textbeilage 3. Zeichnungsbeilage 1 Skizzen zu den Reisenotizen aus Baden und Elsass
  • Zu Textbeilage 5. Zeichnungsbeilage 2 Skizzen von Faschinenbauten in Holland
  • Irrenanstalt Schussenried. Situationsplan
  • Sitzungs-Protokolle vom zweiten Halbjahr 1877.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

16 
Prof. Silber Namens der Mehrheit der Kommission über die 
hierüber gepflogenen Berathungen berichtet mxb die Beschlüsse 
der Mehrheit der Kommission verliest. 
Baurath Bok als Mitglied der Kommission erklärt seine 
Uebereinstimmung mit diesen Beschlüssen, findet aber die Frag 
stellung des Hamburger Vereins zu unbestimmt uitb wünscht 
nähere Details von letzterem, ehe auf die weitere Berathung 
eingegangen werde. 
Baurath Bracher wollte einen gesonderten Bericht ein 
senden, hat dies aber wegen Zeitmangel unterlassen. 
Sodann entwickelt sich eine lebhafte Debatte über die 
Haftpflicht, an der sich folgende Herren betheiligen: 
Bauinspektor Rheinhard betont, daß etwaige Normen, die 
von Seiten der Vereine über die Haftpflicht ausgestellt werden 
könnten, seitens der Juristen nicht berücksichtigt würden. 
Oberbaurath v. Schlierholz weist unter anderem auf 
die Nothwendigkeit der Umformung unserer Baubedingnngen 
hin, die zum Theil den heutigen Gesetzesbestimmungen nicht 
mehr entsprechen, da sie zu einseitig vielfach nur die Interessen 
der Bauherrschaft int Auge haben; es seien daher bei verschie 
denen Behörden Entwürfe zur Umgestaltung bereits in Arbeit. ^ 
Oberbaurath v. Egle betont, daß die Hamburger keine 
Sonderstellung der Bautechniker im Gesetz herbeiführen wollen, 
sondern nur eine klare Präzisirung der Rechte und Pflichten 
zwischen Bauherrn und Techniker; er erwähnt die Schwierigkeit 
der hiebei auftretenden Fragen, deren eine z. B. die ist, ob 
ein Techniker deut Bauherrn für den Schaden ersatzpflichtig 
sei, den er ihm durch unterlassene rechtzeitige Bestellung von 
Baumaterialieit und dadurch verursachte Preissteigerungen p= 
fügte und bergt. 
Prof. Baumgärtner hält gesetzliche Bestimmungen hier 
über für unmöglich, da sonst das Gesetzbuch ins Unendliche 
ausgedehnt werden müßte. Er findet nach seinen vielseitigen 
Erfahrungen als Sachverständiger bei Gerichtsverhandlungen 
keine Lücke in unserer Gesetzgebung, da derartige Fragen voll 
ständig nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen behandelt wer 
den können. 
Bauinspektor Rheinhard spricht den Wunsch aus, daß 
schwierige Rechtsfälle dieser Art in der Bauzeitung veröffent 
licht werden sollen, ähnlich wie von der Eisenbahnverwaltung 
dies in der Eisenbahnzeitung geschieht, damit rnehr Material 
für die weitere Behandlung dieser Fragen gesammelt wird. 
Baurath Bok bemerkt, daß bei technischen Rechtsstreitig 
keiten das Gutachten der Sachverständigen maßgebend für das 
Urtheil der Richter sei, und legt deshalb den Hauptwerth auf 
die richtige Wahl von Sachverständigen, da sonst Irrthümer 
in der Rechtssprechung nicht zu vermeiden seien; er hält des 
halb Bestintmungen hierüber für wünschenswerth. 
Prof. Silber stimmt dem lebhaft bei und spricht den 
Wunsch aus, daß jede einzelne Landesregierung nach Maßgabe 
ihrer speziellen Bedürfnisse Vollziehungsverfügungen über die 
Auswahl der Sachverständigen erlassen sollte. 
Oberbaurath v. Schlierholz erwähnt die Stellung des 
österreichischen Architekten- und Jngenieurvereins zu den dortigen 
Ministerien, welch letztere stets bei Schiedsgerichten uitb Rechts 
fällen sich vom Verein Experten erbitten, die derselbe dann 
je nach den einzelnen Fällen vorschlägt. 
Bauinspektor Rheinhard schildert die Unannehmlichkeiten, 
die für Wasserbauten bisher bestehen, so lange noch niedere 
Wasserbautechniker als Experten funktioniren. 
Prof. Baumgärtner hält die Aufstellung allgemeiner 
Normen für unausführbar und will die Wahl der Sachver 
ständigen dem Ermessen der Richter und Parteien überlassen. 
Professor Silber zeigt an einem Beispiel die häufigen 
Schwierigkeiten, mit denen die Parteien bei der Wahl von 
Sachverständigen zu thun haben, da das Recht der Refüsion 
so häufig ausgeübt werde; deshalb erscheine es nothwendig, 
daß von Seiten des Staates 6—8 Techniker als Sachver 
ständige aufgestellt werden, deren Raine eine Garantie gegen 
die Einwände der Parteilichkeit oder ungenügender Kenntnisse 
biete und die daher nicht refüsirt werden können. 
Oberbaurath v. Egle findet die Debatte sehr interessant, 
glaubt aber, daß sie sich zu weit vom eigentlichen Gegenstand 
derselben entferne und bittet, auf die Beantwortung der drei 
vom Verband gestellten Fragen zurückzukommen, was auch der 
Vorsitzende betont. 
Letzterer verliest nunmehr die einzelnen Fragen als: 
1) Welche gesetzliche Bestimmungen gibt es, bezüglich der 
Haftpflicht der Architekten und Ingenieure in Betreff 
ihrer Rathschläge oder Anordnungen, sowie in Betreff 
der von ihnen geführten Aufsicht und sonstiger für den 
Bauherrn von ihnen vorgenommenen Handlungen? 
2) Wie ist in Uebereinstimmung mit diesen gesetzlichen Be 
stimmungen oder in etwaiger Ergänzung, Vervollständi 
gung oder Abänderung derselben die Stellung des Archi 
tekten oder Ingenieurs zu dem Bauherrn zu präzisiren, 
und in welchein Grade haftet der Erstere für die schäd 
lichen Folgen seiner Handlungen und Versäumnisse? 
3) Welche Mittel erscheinen geboten oder geeignet, um den 
Feststellungen über das Maß der Verantwortlichkeit der 
Architekten und Ingenieure dem Publikum gegenüber 
und in Beziehung auf die Rechtssprechung Geltung zu 
verschaffen? 
deren Beantwortung auf allgemeine Zustimmung in folgenden 
Sätzen zusammengefaßt wird: 
Zu 1) Antwort: Es gibt in Württemberg keine beson 
deren gesetzlichen Bestiminungen über die Haftpflicht; jeder 
einzelne Fall wird nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen behandelt. 
Zu 2) Antwort: Das nöthige Erfahrungsmaterial ist noch 
nicht vorhanden; allgemein lassen sich gesetzliche Bestintmungen 
wohl auch nicht treffen. Dagegen erscheint es wünschenswerth, 
daß interessante bezügliche Rechtsfälle in den Bauzeitungen 
veröffentlicht werden, um als Anhaltspunkte für ähnliche Fälle 
und als Grundlage für eventuelle künftige Spezialbestimmnngen 
zu dienen; für letztere existirt übrigens bei uns bis jetzt kein 
Bedürfniß. 
Zu 3) Antwort: Als bestes Mittel zur Regelung dieser 
Frage erscheint uns die Aufstellung von Bestimmungen über 
die richtige Auswahl tüchtiger und unparteiischer Sachver 
ständigen. 
Hierauf Schluß der Versainmlung. 
Der Schriftführer: 
Lang. 
t o t o II o r r 
über 
die am 27. Mai 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde nach Wimpfen. 
Ant Sonntag den 27. Mai 1877 fand eine Exkursion des 
Vereins für Baukunde nach Wimpfen am Berg und Wimpfen im 
Thal statt. Den 34 theilnehmenden Vereinsinitgliederu haben 
sich in Stuttgart 1 Gast und 9 Damen — Frauen und Töchter von 
Mitgliedern — und in Heilbronn drei aus Nürnberg kommende 
liebe Kollegen vom Polytechnikum in Darmstadt, die Herren 
Professoren Wagner, Marx und Dr. Schäfer angeschlossen, 
so daß die ganze Gesellschaft schließlich aus 47 Personen be 
stand. Die Abreise von Stuttgart erfolgte um 7 1 /a Uhr in 
eineni für uns reservirten Eisenbahnwagen. Das Wetter,
	        

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