digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1877
Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Untertitel:
: vom ... Halbjahr ...
Jahrgang/Band:
1877
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammer'sche Buchdruckerei
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ba 280-1877
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Ausgabe

Titel:
Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
Strukturtyp:
Ausgabe

supplement

Titel:
Beilage 2 Vorschläge zur Revision des Vollzugsverfügung, sowie der Verfügung betreffend die Herstellung von Feuerungseinrichtungen vom 26. Dezember 1872 zur neuen allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872 mit Motiven
Herausgeber:
Schlierholz, Joseph
Strukturtyp:
supplement

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)
  • Einband
  • Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
  • Erste ordentliche Versammlung am 13. Januar 1877
  • Zweite Versammlung als Generalversammlung am 20. Januar 1877
  • Dritte ordentliche Versammlung am 3. Februar 1877
  • Vierte ordentliche Versammlung am 12. Februar 1877
  • Fünfte ordentliche Versammlung am 24. Februar 1877
  • Sechste ordentliche Versammlung am 3. März 1877
  • Siebente ordentliche Versammlung am 10. März 1877
  • Achte ordentliche Versammlung am 24. März 1877
  • Neunte ordentliche Versammlung am 7. April 1877
  • Zehnte ordentliche Versammlung den 21. April 1877
  • Elfte ordentliche Versammlung am 12. Mai 1877
  • Zwölfte ordentliche Versammlung am 26. Mai 1877
  • Dreizehnte ordentliche Versammlung am 9. Juni 1877
  • Vierzehnte ordentliche Versammlung am 22. Juni 1877
  • Protokoll über die am 27. Mai 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde nach Wimpfen
  • Protokoll über die am 26. August 1877 stattgehabte Exkursion des Vereins für Baukunde an den Remsviadukt bei Renstädtle, sowie ins Renstädtle bei Waiblingen
  • Aenderung und Nachtrag zum Mitgliederverzeichniß vom 1. Januar 1877
  • Beilage 1 zur 1. ordentl. Versammlung Auszug aus dem Vortrag des Oberbauraths v. Egle über das Kloster Hirsau
  • Beilage 2 Vorschläge zur Revision des Vollzugsverfügung, sowie der Verfügung betreffend die Herstellung von Feuerungseinrichtungen vom 26. Dezember 1872 zur neuen allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872 mit Motiven
  • Beilage 3 zur 8. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. I. Reise-Notizen aus Baden und dem Elsaß von Professor Laißle und Bauinspektor Rheinhardt
  • Beilage 4 zur 9. ordentl. Versammlung
  • Beilage 5 zur 10. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. 2 Referat aus dem Engineering von 1875 über Faschinenbauten in Holland von Bauinspektor A. Rheinhard
  • Beilage 6 zur 11. ordentl. Versammlung. Hierzu Zeichnungsbeil. Taf. 3 Vortrag über die neue Irrenanstalt Schussenried, gehalten im Verein für Baukunde den 12. Mai 1877 von Baurath Bok in Stuttgart
  • Beilage 7 zur 12. ordentl. Versammlung Vortrag über die Entwicklung des Eisenbahnwesens in Württemberg, gehalten im Verein für Baukunde den 26. Mai 1877 von Oberbaurath v. Schlierholz in Stuttgart
  • Beilage 8 Bericht über die Ausstellung auf dem Gesammtgebiet des Ingenieurwesens, veranstaltet vom Verein für Baukunde vom 26. Mai bis 4. Juni 1877
  • Zu Beilage 8a Verzeichniß der bei der Ausstellung von Ingenieurarbeiten vertretenen Gegenstände
  • Zu Textbeilage 3. Zeichnungsbeilage 1 Skizzen zu den Reisenotizen aus Baden und Elsass
  • Zu Textbeilage 5. Zeichnungsbeilage 2 Skizzen von Faschinenbauten in Holland
  • Irrenanstalt Schussenried. Situationsplan
  • Sitzungs-Protokolle vom zweiten Halbjahr 1877.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

21 
Beilage 2. 
Vorschläge 
uir Revision der UollMSiitrsiigung, sowie der Uersiigung betreffend die Herstellung von Fenernngsrinrichtungen 
vom 26. December 1872 
zur neuen allgemeinen Wauordnung vom 6. Oktober 1872 
mit Motiven. 
Es hat seit dem Bestehen genannter Verfügung die Er 
fahrung ergeben, daß manche Paragraphen einer Aenderung 
bedürfen und findet sich daher das K. Ministerium des Innern 
veranlaßt, eine Revision derselben vorzunehmen. 
Der Verein für Baukunde, welcher die meisten der würt- 
tembergischcn Staatsbaubcamten und Baumeister zu Mitgliedern 
zählt, glaubt um so mehr seine Erfahrungen in fraglicher Rich 
tung dem K. Ministerium des Innern unterbreiten zu sollen, 
als sich das genannte hohe Ministerium auf eine vorläufige 
Anfrage unsererseits dahin ausgesprochen hat, daß cs eine solche 
Mittheilung gern entgegennehmen werde. 
Derselbe hat nun in seinen Versammlungen vom 3., 12. 
und 24. Februar, 3. und 7. März 1877 auf Grund von 
Kommissionsberichtcn zu genannter Vollzugsverfügung nach 
stehende Beschlüsse gefaßt, die er dem K. Ministerium des 
Innern mit der Bitte um hochgcneigtc Berücksichtigung über 
geben hat 
Hiebei hat sich derselbe der seitherigen Paragraphencin- 
theilung angeschlossen und die vorgeschlagenen Aenderungen ab 
gesondert kurz im Anhang motivirt. 
Hienach dürfte 
4. Vollzugsverfügnng zur Bauordnung 
zu Abschnitt I. 
§. 1 bis 3 unverändert bleiben. 
Bei §. 4 wird ein Zusatz bezüglich des Steigungsmaxi- 
mums für nöthig erachtet in der Art: 
daß bei neuanzulcgendcn Bauguartiercn für Hauptstraßen 
mit durchgehendem Verkehr das Steigungsmaximum zu 6 °/ 0 , 
für Nebenstraßen zu 8 °/ 0 festzusetzen, von einer dießbezüg- 
lichcn Vorschrift bei Straßen-Korrektioncn in schon bestehenden 
Stadttheilcn ganz abzusehen sei. 
Zu 8. 5 nichts bemerkt. 
Zu Abschnitt II. 
8. 6 Abs. 5 hinter sowie die Höhclage der Stra 
ßen eingeschaltet werden „in der Axc". 
8- 7. Dem Abs. 1 beigefügt werden: 
insofern nicht neue Quartiere in Angriff genommen wer 
den, für welche jenen Plänen die Bestimmung der Visiere 
fehlen, oder wenn sie in dieser Richtung ergänzt werden, 
vergl. ß- 6. 
8. 8—13 unverändert bleibt. 
Bei 8- 14 zu Abs. 3: 
das Setzen von Weichstcinen an Gebäuden, besonders 
bei engen Straßen ohne erhöhte Trottoire und wo sie als 
nöthig erscheinen, bis zu einer Höhe, über welche die Achse 
der Wagen weglaufen kann, gestattet sein. 
8. 15 bis 18 unverändert bleiben. 
8- 19 nach I. Absatz wie folgt lauten: 
3) In Straßen von 11 in. und geringerer Breite dürfen 
nur der Sockel, Gesimse, Thür- und Fenstereinfassungen über 
die bestimmte Baulinie hervorragen. Erstere darf nicht über 
0,15 in. vorstehen. 
4) Weiter ist an Straßen von mindestens 11 in. Breite 
das Vorragen über die Baulinie zulässig: 
a und b wie seither 3 a und b. 
c) Bei äußeren Thürgestcllcn und Thorpfcilern, Pilastern, 
Pfeilern und Säulen bis zu 20 ein. 
ck und e wie seither 3, ci und 3 e. 
5) An Straßen von über 14 in. Breite dürfen Fassungen, 
Pilaster, Pfeiler und Säulen bis zu höchstens 40 ein. über 
die Baulinie vorstehen. ' 
II. Ueber die Höhe von 3 in. hinaus ist 1 und 2 a und 
b (wie seither). 
c) Bei bedeckten Altanen und Erkern bis auf 0,70 in. 
3, 4 und 5 (wie seither) vorgeschlagen. 
Bei 8- 20 bedauert der Verein, daß der Art. 21 Abs. 6 
die Gestattung von Kellerlichtschächtcn in den Trottoirs über 
haupt ausschließe, welche bei tiesherabgehenden Schaufenstern 
und Lasenthürcn als einziges Mittel zu Schaffung von Licht 
und Lust in Souterrain und Keller dienen und unter bestimm 
ten Normen für das Zulassen bei geringem Raume und ihres 
Verschlusses mit Eisengittern, die nicht geöffnet werden können, 
unbedenklich erscheinen. 
8- 21 und 22 unverändert bleiben. 
8- 23 dürfte in erster Linie gestrichen, sollte dieß aber als 
zu weitgehend betrachtet werden, bei Abs. 1 Zeile 3 hinten 
Rückseite beigefügt werden: 
„sofern diese nicht Brandmauern ohne Ocffnungcn sind." 
8- 24 Abs. 1 lauten: 
Von Waldungen sollen in der Regel Gebäude mit feuer 
sicherer Bedachung wenigstens 15 in. und mit brennbarer Be 
dachung wenigstens 30 in. entfernt sein. 
Bei 8- 25 Abi. 1. 
Die Entfernung von Gebäuden mit Wandbekleidungen, 
oder Bedachungen von brennbaren Stoffen re. von 35 in. auf 
20 in. ermäßigt. Abs 2 gestrichen werden. 
ß. 26—28 unverändert bleiben, ebenso 8- 29—36. 
Zu Abschnitt III. 
Bei 8- 37 wird eine Ermäßigung der Abstände für drin 
gend erachtet und dürfte Abs. 1 lauten: 
Die Anbringung eines Bretter- oder Schindeljchirms ec. 
zugelassen werden, wo die Bestimmung der Gebäude oder 
deren Schutz gegen das Innere eine solche nöthig macht:' 
1) auf ausgemauerten Riegclwandungen wofern die be 
treffenden Ballten mindestens 4 m. und 
2) auf unausgemaucrtcn Fachwcrkswandungcn, wenn 
die betreffenden Bauten mindestens 10 in. mit ihren Dachvor 
sprüngen auf der in Frage kommenden Seite von den be 
nachbarten Gebäuden, beziehungsweise von der Eigenthums 
grenze entfernt sind. 
Zu Abs. 3 dürfte die Schindellagc (wie im Allgäu üblich) 
aus 16—20 cm. Länge bezeichnet werden. 
8- 38 unverändert bleiben. 
Bei 8- 39 dürste der Abstand von hölzernen Balkönen, 
Altanen re. von 4,5 in. nur bei Gebäuden festgehalten wer 
den, welche hölzernen Gebäuden gegenüber stehen, gegenüber 
von steinernen Gebäuden aber ein Abstand von 2,3 m. genügen. 
Bei 8- 40 Abs. 5 genauer angegeben werden, was unter 
dem Worte Nähe verstanden ist, um nicht willkürlicher Aus 
legung Raum zu geben.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Beschreibung der Einweihung des neuen Gebäudes der K. Polytechnischen Schule in Stuttgart
3 / 48
Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.