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Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Former titles:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020_1877
Title:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart
Sub title:
: vom ... Halbjahr ...
Volume:
1877
Publisher:
W. Kohlhammer'sche Buchdruckerei
Place of publication:
Stuttgart
Extent:
getr. Zählung
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
1Ba 280-1877
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Title:
Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
Structure type:
Issue

Contents

Table of contents

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)
  • Cover
  • Sitzungs-Protokolle vom ersten Halbjahr 1877
  • Sitzungs-Protokolle vom zweiten Halbjahr 1877.
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Full text

27 
4) Von Fabrikant A. Stotz hier Folgendes: 
„ Um die Temperatnr des Abdampfes im Innern der Lei 
tungsröhren in verschiedenen Entfernungen von der Dampf 
maschine messen zu können, habe ich einen besonderen Thermo 
meter, an welchem ich die Quecksilberkugel frei in die für diesen 
Zweck angebohrten Leitungen hineinhängen konnte, angefertigt, 
und solchen stets Tage lang an einem und demselben Orte be 
lassen und stets beobachtet. 
Die Temperatur des auf diese Weise gemessenen Dampfes 
erreichte unmittelbar hinter dem Vorwärmer beim Ausströmen 
in die Ableitungsrohre 
nie volle 400 Grad Celsius. 
Durch die Umfließung des Dampfes um die Speisewasser- 
röhrcn im Vorwärmer wird er schon so bedeutend abgekühlt, das 
Speisewasser aber auf c. 75 ° Celsius erhöht. 
Wenn sich auch der Dampf in den Heitzröhrcn nach und 
nach etwas abkühlt, blieb er doch bei ca. 100 m. Entfernung 
noch auf 97—98 0 C., er verliert aber seine anfängliche Ge 
schwindigkeit sehr bedeutend, so daß man kaum noch das Kolben 
spiel bei der Ausströmungs-Oeffnung bemerken kann. 
Ein weiterer Versuch ging dahin: Die Temperatur der 
verbleiten eisernen Umhüllungs- resp. Leitungsröhrcn genau zu 
ermitteln. 
In einem mit Sägmehl gefüllten Behälter, welcher auf 
das Dampfrohr in der Nähe der Dampfmaschine aufgesetzt 
wurde, brachte ich die Kugel des Thermometers in unmittel 
bare Berührung mit der Dampfröhre, und umhüllte ihn völlig 
mit dem schlechten Wärmeleiter. Die Temperatur stieg nie 
höher als 78 ° C. und wurde der Dampf Tagelang durch 
geleitet. 
Ein ähnliches Resultat erhielt ich in meinem Dampftrocken- 
osen, durch dessen Umfassungswände der Dampf den ganzen 
Tag streicht. Die Temperatur stieg an dem höchsten Punkt nie 
über 84 0 C., obgleich zum rascheren Trocknen mir eine höhere 
Temperatur von großem Werthe wäre. 
Diese mit aller Sorgfalt durchgeführten Beobachtungen 
stimmen mit meiner früheren Ansicht und der von allen Tech 
nikern, welche sich mit derartigen Heizungen befassen, überein, 
und beweisen auf's Klarste: daß Dampf- und Wasserhcizungs- 
röhren, wenn auch der Dampf bis zu 120 — 150 0 erhitzt wird, 
in unmittelbarer Berührung mit Holzwcrk und dergl. absolut 
feuersicher sind, und zu den absolut feuersichersten Heiz 
ungen gehören. 
Endlich glaube ich noch erwähnen zu müssen, daß ich vor 
wenigen Tagen in Augsburg den daselbst neu eingerichteten 
Gasthof zu den 3 Mohren besuchte und hier fand: daß sämmt 
liche Dampfhcizungsröhren möglichst genau in die Blend- und 
Parquetbödcn eingepaßt sind. 
Württemberg steht allein mit seinem 8- 44 der Vollzugs- 
Verordnung, welcher die feuersicherste Heizung möglichst erschwert 
und der bis jetzt nur durch — Zeit und Kosten verursachende — 
Dispensation die Einführung von Heißwasserheizungen ermög 
lichte. Es ist nur zu wünschen, daß es den Bemühungen des 
Vereins für Baukunde gelingen möge, Ein Kön. Ministerium 
des Innern zu veranlassen, jenen Paragraphen aufzuheben und 
Dampf- und Wasserheizungen bis zu einem Druck von 5 ^At 
mosphären, in keinerlei Weise behindert, ausführen zu lassen. 
A. Stotz." 
5) Von Baurath Kraft in Ravensburg, welcher besagt: 
„Dampf- und Heißwasserleitungsröhren 15 cm. vom Holz 
wcrk entfernt zu halten, oder sie mit Gyps und Lehmüberzug 
zu verkleiden, wenn sie gegen Abkühlung mit brennbaren Stössen 
umhüllt sind, scheint mir nicht nothwendig, weil in diesen Röhren 
keine Gase zirkulären, die irgendwie eine Entzündung veranlassen 
können. Baurath Kraft" 
und ist hiernach der Verein nach reiflicher Berathung zu 
der Ansicht gelangt, daß für Heizungen unter 10 Atmosphären 
Druck keinerlei Abstand nöthig feie und hat so auch seinen Be 
schluß zu Abs. 1 gefaßt, den er dringend hoher Zustimmung 
im Interesse der Pyrotechnik empfiehlt, sowie er zu Abs. 2 
empfiehlt, statt Gips oder Lehm zusetzen, „feuerfester Ueberzug" 
um die Verwendung verschiedener für diesen Fall vorhandener 
Kompositionen zu ermöglichen. 
Zu §. 12. • Es ist als eine große Belästigung anzusehen, 
daß Küchenbödcn bei Herden jeder Art, haben sie offene oder 
geschlossene Feuerungen, aus feuersicherem Materiale zu be 
stehen haben. In den meisten andern Ländern, wie z. B. in 
Baden, Bayern, Oesterreich w., wird ein Unterschied zwischen 
offenen oder geschlossenen Herdfeucrungen gemacht und letztere 
nicht anders als wie im Zimmer heizbare Oefcn behandelt, 
weshalb es auch in Württemberg angezeigt ist, einen Unter 
schied gegenüber der Herdkonstruktion einzuführen, und erachtet 
der Verein für Baukunde die vorgeschlagene Fassung des 
Abs. 3 für angezeigt. 
Zu §. 29 I. Punkt 5. 
Es giebt Fälle, wie z. B. bei Trockenstubcn von Garn 
und dergl., wo Dunstschläuchc aus Eisenblech wegen der 
Oxidation und des Tropfens nicht angewendet werden können; 
auch Bauten, bei welchen gemauerte Schläuche schwierig aus 
zuführen sind, weßhalb auch Thonröhren, die sicher mit ein 
ander verbunden werden können, mcht ausgeschlossen und in 
der Verfügung genannt werden sollten. 
Zu 8. 40 Abs. 4 sind die Abstände zu hoch bemessen und 
können unbeschadet der Feuersicherheit, wie vorgeschlagen, er 
mäßigt werden. Die Dicke von Gipsungen mit vorgeschlagenen 
2 cm. entspricht der Ausführung. 
Zu 8- 41 Abs. 5. Klappenabschlüsse bei unbesteigbaren 
Kaminen sind sehr hinderlich und unpraktisch und ist ein Hin 
weglassen bei geschlossenen Feuerungen durchaus nicht feuer 
gefährlich; es verbleibt, insbesondere wenn das Kamin zwei 
Rauchöfen aufzunehmen hat, sehr wenig Platz zu den Klappen, 
welche insbesondere das Reinigen hindern, weshalb bei unbe- 
stcigbaren Kaminen die Vorschrift des Klappenverschlusses unter 
bleiben sollte. 
Zu 8- 42 Abs. 3 Punkt 3. Das Verbot von hohlen 
Ziegeln zu Kaminen, welche nicht aus einer der beiden Stirnen 
geschlossen sind, und wodurch die Fabrikation eine schwierige 
und theuere wird, wirkt beim Bauen sehr belästigend 
und zwar ohne Noth, indem bei der Verwendung gewöhnlicher 
hohler Backsteine zu Kaminen eine Kommunikation der hohlen 
Räume mit dem Kamine vermöge ihres Verbandes nicht statt 
findet und durch den Bestich dieselben nach außen geschlossen 
werden, eine Feuersgefahr daher bei deren Verwendung nicht 
zu erblicken ist, weshalb der Verein den Durchstrich dieses be 
lästigenden Punktes beantragt hat. 
Zu 8- 46. Der Verein kann in der allgemeinen Vor 
schrift von Formsteinen für kreisrunde Kamine nur eine Bau- 
crschwerniß erblicken und nicht einsehen, warum innerhalb 
massiver Mauern, bestehen sie aus Werksteinen, aus Beton 
und dergl., nicht ohne Formstcine ein genauer kreisrunder 
Querschnitt erstellt werden kann und hält daher für genügend, 
wenn die Vorschrift nur für freistehende runde Kamine er 
theilt wird. 
Zu 8- 46 Punkt 3. Es kann oft bei Kaminanlagen, be 
sonders innerhalb von Mauern, von großem Werthe sein, mit 
möglichst kleinen Querschnitten auszukommen, und dürfte daher, 
wenn es sich nur um Ausnahme des Rauches von nur einer 
Feuerung handelt, ein Querschnitt von 13 und 13 cm. lichten: 
Raume, als der Konstruktion aus je einem Glucker neuer 
Dimensionen pr. Seite sich ergebend, — 169 Dem. genügen 
und sollte daher diese Bestimmung in die Verfügung aufgenommen 
werden, wodurch auch die Annehmlichkeit und der Vortheil der 
Feuersicherheit erzielt werden könnte, mehr als dies seither ge 
schehen, Kamine in die Zwischenmauern zu legen und nach 
Thunlichkeit jeder Feuerung ein eigenes Kamin zu geben.
	        

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