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Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1888)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1888)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1888
Titel:
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart
Untertitel:
: aus dem Vereinsjahr ...
Jahrgang/Band:
1888
Verleger/Verlag:
W. Kohlhammersche Buchdruckerei
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
42 Seiten
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ba 280-1888
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Ausgabe

Titel:
Versammlungs-Berichte für 1888. (Ganzer Jahrgang.)
Strukturtyp:
Ausgabe

supplement

Titel:
Beilage IV. Aeußerung des Vereins über die Denkschrift und Eingabe der württembergischen Regierungsbaumeister. Referent Baudirektor v. Schlierholz (s. Bericht über die Versammlung vom 5. Mai 1888).
Herausgeber:
Schlierholz, Joseph
Strukturtyp:
supplement

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1888)
  • Einband
  • Versammlungs-Berichte für 1888. (Ganzer Jahrgang.)
  • Inhalt
  • Vereinsbeamte für die beiden Jahre 1887 und 88. Vereinsbeamte für die beiden Jahre 1889 und 90.
  • Erste ordentliche Versammlung, am 4. Februar 1888
  • Zweite ordentliche Versammlung, am 18. Februar 1888
  • Dritte ordentliche Versammlung am 3. März 1888
  • Vierte ordentliche Versammlung, am 7. April 1888
  • Erste gesellige Vereinigung, am 21. April 1888
  • Fünfte ordentliche Versammlung, am 5. Mai 1888
  • Zweite gesellige Vereinigung, am 17. Mai 1888
  • Sechste ordentliche Versammlung, den 2. Juni 1888
  • Dritte gesellige Vereinigung, am 8. Juni 1888
  • Familienausflug nach Urach am 10. Juni 1888
  • Siebente ordentliche Versammlung, am 13. Oktober 1888
  • Vierte gesellige Vereinigung, am 3. November 1888
  • Achte ordentliche Versammlung, am 17. November 1888
  • Fünfte gesellige Vereinigung, am 8. Dezember 1888
  • Neunte ordentliche Versammlung, am 29. Dezember 1888
  • Hauptversammlung, am 19. Januar 1889
  • Beilage I. Heilbronn und seine Bauten. Vortrag von Stadtbaumeister Wenzel am 18. Februar 1888
  • Beilage II. Mitteilungen über den Bau der städtischen Dohlen in Stuttgart von Stadtbaurat Kaiser (s. Bericht über die ordentl. Versammlung vom 7. April 1888)
  • Beilage III. Schreiben des Mitglieds Zivilingenieur C. Kröber in Stuttgart Siehe Bericht über die ordentliche Versammlung vom 5. Mai 1888
  • Beilage IV. Aeußerung des Vereins über die Denkschrift und Eingabe der württembergischen Regierungsbaumeister. Referent Baudirektor v. Schlierholz (s. Bericht über die Versammlung vom 5. Mai 1888).
  • Beilage V. Über den Bau eines Thermalwasserreservoirs in Wildbad und das neue Katharinenstift (Armenbad) daselbst. Vortrag von Oberbaurat von Bok am 5. Mai 1888.
  • Beilage VI. Zusammenstellung der Aufgaben für die physikalisch-technische Reichsanstalt.
  • Beilage VII. Das Konstruktionsprinzip einer neuartigen Brückenfähre mit Anwendung auf die Eisenbahnverbindung Dover-Calais. Vortrag von Regierungsbaumeister B. Lebret am 29. Dezember 1888 (s. hiezu die zwei ersten Figuren auf Blatt 2).
  • Verzeichnis der Mitglieder nach dem Stande vom 15. Mai 1889
  • Entwurf für einen Brunnen in Heilbronn. Ansicht und Grundriss
  • Wildbad: Badgebäude im Jahr 1839. Badgebäude im Jahr 1846. Wildbad Thermalwasserreservoir - erbaut 1865. Grundrisse
  • Brücken-Fähre [Dover-Calais] - Querschnitte
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Beilage IV. 
Aeußerung des Dereins über die Denkschrift und Eingabe der 
Württembergischen Wegierungsbaumeister. 
Referent Baudirektor v. Schlierholz (s. Bericht über die Versammlung vom 5. Mai 1888). 
Hohe König!. Staatoministerirn! 
Der Württ. Verein für Baukunde hat sich erlaubt, im Mai 
1882 den hohen K. Ministerien Vorschläge über die Organisation 
des technischen Dienstes und über die Besserung der Lage der jün 
geren Techniker in Württemberg, ebenso betreffs ihrer praktischen 
Ausbildung nach Absolvierung ihrer akademischen Studien ehrerbietigst 
zu unterbreiten. Es muß dankbar anerkannt werden, daß insbe 
sondere von dem hohen K. Ministerium der auswärtigen Ange 
legenheiten, Abteilung für Verkehrsanstalten, indessen die Lage wie 
die Stellung der höheren Techniker im Eisenbahndienste in manch- 
facher Weise gebessert wurde, immerhin bleibt aber noch Manches 
übrig, um denselben das zu gewähren, was in anderen staatlichen 
Verwaltungszweigen den Anwärtern auf definitive Staatsanstellung 
und den Beamten geboten wird. 
Dies, wie auch die Vergleichung der einschlägigen Verhältnisse 
im Königreiche^Preußen und im Reichslande mit den württember- 
gischen bestehenden Einrichtungen, veranlaßte nun die württ. Re 
gierungsbaumeister, sich in einer Eingabe an das K. Staatsmini 
sterium mit der Bitte um Regelung und Besserung ihrer Dienst 
verhältnisse zu wenden und zugleich den Württ. Verein für Bau 
kunde um Unterstützung dieser Bitte zu ersuchen. 
Der letztere entspricht der vorliegenden Anregung um so gerner, 
weil er die Bitte der Regierungsbaumeister im Wesentlichen für 
wohlbegründet erachtet und weil dieselbe in der Hauptsache in ihren 
Zielen übereinstimmt mit den Vorschlägen über die Organisation 
des technischen Dienstes in Württemberg, welche, wie Eingangs er 
wähnt, der Verein für Baukunde im Jahre 1882 sich zu machen 
erlaubte. 
So erkennt der Verein für gerechtfertigt: 
1. Die Regelung der Vorbildung für den höheren Techniker. 
Dabei wollen wir jedoch nicht unterlassen, auszusprechen, daß wir 
zwar die Vorzüge nicht verkennen, welche die Vorbildung in huma 
nistischen und Realgymnasien, verglichen mit den Realschulen, ge 
währt, daß wir jedoch Anstand nehmen, uns gegen die Zulassung der 
letzteren im allgemeinen und grundsätzlich auszusprechen; nur dann, 
wenn die Freizügigkeit der höheren Techniker in Deutschland von 
dem Ausschlüsse der Real- und Oberrealschulen abhängig gemacht 
würde, könnten wir letzteres für begründet erachten. 
Ebenso halten wir für notwendig: eine feste Grundlage für 
die praktische Ausbildung zwischen der 1. und 2. Staatsprüfung, 
verbunden nüt der Einführung in den Verwaltungsdienst, etwa nach 
dem Vorbilde der K. preußischen Vorschriften. 
Es wurden bis jetzt wohl Ansprüche bezüglich des Maßes der 
praktischen einschlägigen Ausbildung an die Kandidaten seitens der 
K. Regierung gemacht, man bekümmerte sich aber nicht darum, wie, 
wo und in welcher Zeit es denselben möglich war, diesen Vor 
schriften zu entsprechen; zahlreichen höheren Technikern wurde es 
deshalb erst spät zu ihrem nicht unwesentlichen Schaden möglich, 
ihre 2. Staatsprüfung zu erstehen. 
2. Die Führung von Ordnungs- und Alterslisten für die Ein 
berufung und Einreihung höherer Techniker in die Staatsdienst 
beschäftigung auch für solche Techniker, die aus zeitweisem Mangel 
an Beschäftigung in Württemberg gezwungen sind, in privaten oder 
außerwürttembergischen Dienst zu treten und endlich zur Regelung 
der Taggeldsvorrückungen und der definitiven Anstellung halten auch 
wir für unbedingt notwendig. 
Wir geben hiebei der hohen Erwägung der K. Staatsregie 
rung anheim, ob es zweckmäßiger sein würde, nur eine Ordnungs 
liste für sänitliche in den verschiedenen Departements vorgemerkte 
zu beschäftigende oder beschäftigte höhere Techniker zu führen, oder 
aber ob solche Listen einzeln in den verschiedenen Departements 
zu führen wären; in dem einen wie in dem andern Falle wäre 
eine möglichst einheitliche Behandlung der höheren Techniker sowohl 
betreffs ihrer Taggeldsbezüge (Alter und Dienstleistung gebührend 
in Rücksicht gezogen), der Vorrückungen in höhere Taggeldsklasscn, 
sowie bei ihrer definitiven Anstellung und ihrem Vorrücken bei den 
verschiedenen K. Ministerien nötig und eine thunlichste Freizügigkeit 
bei der Verwendung, insoweit letztere mit der speziellen Bildungs 
richtung vereinbar ist, erwünscht. 
3. Es wird kaum zweifelhaft sein können, daß die höheren 
Techniker infolge des Umstandes, daß sie nur auf verhältnismäßig 
wenig etatsmäßige Dienststellen Aussicht haben, sehr zu ihrem Nach 
teile gegenüber andern Staatsdienstbewerbern zurückstehen; sie rücken 
nicht, wie in andern Verwaltungszweigen, nach 3 bis 5 Jahren 
nach der 2. Staatsprüfung in eine definitive Stellung ein, sie er 
langen eine solche meist erst nach 7 und 10 und noch mehr Jahren 
in einem Alter, je nach dem Departement, von 34 bis 38 Jahren 
und müssen dann, wie bei der Eisenbahnverwaltung, noch mit 
Bahnmeisterstellung neben nicht und nieder geprüften Kollegen vor 
lieb nehmen. 
Zumeist haben dergleichen Angestellte, verglichen mit den Be 
amten gleichen Alters anderwärts, nur niedrige Gehalte und rücken 
sehr langsam auf bessere Stellen vor, wenn nicht ausnahmsweise 
besonders günstige Verhältnisse platzgreifen. Erst im spätern Alter 
gelangen sie zur Stellung eines Bauinspektors und nur wenige er 
reichen Kollegialstellen. 
Es werden die Regierungsbaumeister meist lange Zeit in 
diätarischer Weise bald da bald dort beschäftigt; die Gründung 
eines eigenen Hausstandes wird ihnen erschwert. Sie haben Jahre 
lang meist dieselbe Stellung und Behandlung zu erwarten, wie 
sie nieder und nicht geprüften Technikern als Bauführern zu teil 
wird. 
Selbst wenn ihnen die wichtigsten Bauten zur Bearbeitung 
und Ausführung anvertraut werden, bleiben sie gezwungen, jede 
ihrer Dienstverrichtungen, selbst Bureauarbeiten, im Taggeldszettel 
erst nachzuweisen; es darf daher nicht wundern, wenn derartige 
Einrichtungen die Betroffenen schmerzlich berühren, zudem dergleichen 
bei anderen Bediensteten nnd selbst bei den niedrigst Angestellten nicht 
besteht. 
In Preußen wird ein Regierungsbaumeister in der Regel 
nicht als Bauführer betitelt, sondern als Hilfsbeamter und bei der 
Ausführung als bauleitender Beamter mit seinem Titel Regierungs 
baumeister verwendet und ähnlich wie andere Beamte gleicher Bil-
	        

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