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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1893_1897
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1893-97
Verleger/Verlag:
F. Weise's Hofbuchhandlung in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Zb 8710-1893/97
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 3
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)
  • Einband
  • 1893. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1894. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1895. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • 1896. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • 1897. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

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Jahrgang 1896. 
3 
Uereins-Thätigkett. 
Am 11. April 1896 Besichtigung des Landesgewerbemuseums. 
Am 25. April 1896 fünfte ordentliche Versammlung (Vortrag des Stadtbaumeisters 
in Heilbroun). 
ienzel von Heilbronn über den Kirchbrunnen 
Dritte ordenttiche Wersammtung am 22. Februar 1896. 
Vorsitzender: v. Leibbrand. Schriftführer: Feil. 
Anwesend: 38 Mitglieder und 1 Gast. 
Der Vorsitzende teilt der Versammlung das Ableben von 2 Mit- 
gliedern mit, nämlich des Bauinspektors Rümelin (Heilbronn) und 
des Baurats En lenstein (Friedrichshafen); zum ehrenden Andenken 
an die Verstorbenen erheben sich die Mitglieder von ihren Sitzen. 
Die Kommission zur Beratung der Frage der einheitlichen Be 
zeichnung der akademisch gebildeten und geprüften Techniker (bestehend 
ans den Herren Kölle, Pantle, Heim, Feil und Hofacker) hat 
einen Bericht über das Ergebnis ihrer Beratungen vorgelegt. In 
Verhinderung des Stadtbaurats Kölle trägt der Vorsitzende diesen 
Bericht vor; derselbe lautet wie folgt: 
„Die Abgeordnetcn-Versammlung hat in Schwerin im vorigen 
Jahre über diese Frage die folgenden Beschlüsse gefaßt: 
1. Die einheitliche Bezeichnung der für den Staatsdienst geprüften 
Techniker ist für ganz Deutschland unter der Voraussetzung 
gleichartiger Prüfungs-Vorschriften sehr zu empfehlen; die 
weitere Behandlung dieser Frage wird dem Benehmen der 
Einzelvereine mit ihren Staatsregierungen überlassen. 
2. Die Frage der einheitlichen Bezeichnung der Techniker, welche 
eine an allen technischen Hochschulen gleichartig zu regelnde 
akademische Abgangsprüfung (Diplomprüfung) abgelegt haben, 
wird an die Einzelvereine zurückverwiesen. Der staatliche 
Schutz einer derartigen einheitlichen Bezeichnung wird als not 
wendig erachtet. 
3. Die Abgeordnetcn-Versammlung erklärt es für erwünscht, daß 
den technischen Hochschulen unter ähnlichen Vorbedingungen, 
wie bei den Universitäten, das Recht zugestanden wird, den 
Doktor-Titel zu verleihen. 
Von diesen Beschlüssen wurden insbesondere Ziffer 1 und 2 
den Einzelvereinen zur weiteren Behandlung und Beratung vom 
Verbände überwiesen und hat sich demgemäß die vom Verein für 
Baukunde gewählte Kommission mit der Frage wieder befaßt; sie 
erlaubt sich in Folgendem ihre Ansicht bezüglich der von der Ab- 
geordneten-Versammlung gefaßten Beschlüsse kurz zum Ausdruck zu 
bringen: 
Im großen und ganzen entsprechen die Beschlüsse der Aeuße 
rung, welche der Verein schon das letzte Mal in der Frage abgegeben 
hat, insbesondere entspricht der Beschluß Ziffer 3 bezüglich der Er 
langung des Doktortitels vollständig dem Standpunkte, welchen der 
Verein hierin bisher eingenommen hat. 
Die Kommission wie der Verein kann sich daher mit diesem 
Beschlusse vorneweg einverstanden erklären. 
Was den Beschluß Ziffer 1 (Bezeichnung der für den Staats 
dienst geprüften Techniker) betrifft, so haben seinerzeit die württem- 
bergischen höher geprüften Techniker nach dem Vorgänge ihrer 
preußischen Kollegen um die Bezeichnung „Negierungsbauführer" 
bezw. „Regierungsbaumeister" für die bei der I. bezw. II. Staats 
prüfung als befähigt erkannten Kandidaten beim k. württemb. Staats 
ministerium nachgesucht und ist seitens der k. Regierung diesem Ge 
suche durch die k. Verordnung vom 10. Januar 1884 entsprochen 
worden. 
Im allgemeinen haben sich diese Titel bei uns rasch eingeführt 
und bislang gut bewährt. 
Eine Veranlassung zu einer abgeänderten Benennnng dürfte 
unseres Erachtens nicht vorliegen und eine Auseinandersetzung mit 
unserer Regierung um so weniger angezeigt erscheinen, als dieselbe 
ja die gegenwärtige Bezeichnung vor nicht langer Zeit auf den 
Wunsch der beteiligten Kreise eingeführt hat. 
Auf Grund der uns vorliegenden Erfahrungen niöchten wir 
dringend wünschen und empfehlen, daß es bei der ebenso zutreffenden 
wie allgemein verständlichen Bezeichnung „Regierungsbaumeister" und 
„Regierungsbauführer" sein Verbleiben haben möge. 
Dem vom Architekten- und Ingenieur-Verein in Köln gemachten 
Vorschlag, die nicht im Staatsdienst verwendeten höher geprüften 
Techniker nur mit „Baumeister" und „Bauführer" zu bezeichnen, 
vermögen wir nicht beizutreten, da in mehreren deutschen Bundes 
staaten das Wort „Baumeister" als Bezeichnung für Bauunternehmer 
Inhalt: Vereinsthätigkeit. — Protokoll der dritten ordentlichen Versammlung am 22. Februar 1896. — Bau der Betonbrücke bei Jnzigkofen, 
Vortrag des Landesbaurats Leibbrand in Sigmaringen. — Verschiedenes.
	        

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