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Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1889 auf 1890 (1889)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1889 auf 1890 (1889)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1893_1897
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1893-97
Verleger/Verlag:
F. Weise's Hofbuchhandlung in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Zb 8710-1893/97
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 5
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Die bauliche Entwicklung der Stadt Esslingen
Autor:
Keppler, Julius
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm des Königlich Württembergischen Polytechnikums zu Stuttgart für das Jahr 1889 auf 1890 (1889)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • I. Eintheilung des Studienjahrs
  • II. Fachgliederung der Anstalt
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitirende
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne
  • X. Prüfungen

Volltext

n 
75 
E, Einjähriger Unterrichtskurs für die Kandi 
daten des höheren Eisenbahn-, Post- und 
Telegraphendienstes. 
Wöchentliche Stundenzahl 
im Winter. 
im Sommer. 
Vortrag. 
Übun 
gen. 
Vortrag. 
Übun 
gen. 
1) Allgemeine Volkswirtschaftslehre . 
4 
2) Verkehrs-, Geld- und Münzwesen . . 
— 
— 
3 
— 
3) Spezielle Volkswirthschaftslehre . . 
— 
— 
4 
— 
4) Staats- und Verwaltungsrecht . . . 
5) Privatrecht und Civilprozess, Straf- 
3 
— 
2 
— 
recht und Strafverfahren .... 
4 
— 
3 
— 
6) Finanzwissenschaft und Finanzrecht . 
5 
— 
— 
— 
7) Eisenhahnkunde I. und II 
2 
— 
3 
— 
8) Post- und Telegraphenkunde . . . 
2 
— 
2 
— 
20 
— 
17 
Für die Eisenbahnreferendäre sind obli 
gatorisch die Fächer 1—7; 
für die Postreferendäre die Fächer 1—6 
und 8. 
Den Kursteilnehmern wird empfohlen, ausser obigen Fächern noch 
sonstige zur allgemeinen Bildung förderliche oder für ihren künftigen 
Beruf nützliche Vorlesungen zu besuchen; an technischen Fächern kommt 
hiebei insbesondere in Betracht: Allgemeine mechanische Technologie. 
X. Prüfungen. 
A. Schlussprüfungen. Dieselben finden bei Jahresvorträgen 
am Ende des Studienjahres, bei Semestervorträgen am Ende des 
betreffenden Semesters statt. Die Jahreszeugnisse über Kennt 
nisse und Fleiss werden auf Grund dieser Prüfungen ausgestellt. 
Zur Betheiligung an denselben sind in jedem Falle diejenigen 
Studirenden verpflichtet, welche im Genüsse eines Stipendiums 
oder der Unterrichtsgeldbefreiung stehen oder welche im folgen 
den Semester beziehungsweise Schuljahre um eine solche Ver 
günstigung nachsuchen wollen; doch wird Seitens der An 
stalt grosser Werth darauf gelegt, dass auch die übri 
gen Studirenden an den Prüfungen theilnehmen. 
B. Diplomprüfungen. Um den Studirenden Gelegenheit zu 
geben, sich nach Vollendung ihrer Studien über die von ihnen 
erworbenen Kenntnisse durch ein Diplom auszuweisen, werden 
jedes Jahr an sämmtlichen Fachschulen Diplomprüfungen gehal 
ten, bei welchen in allen für die betreffende specielle Fach 
bildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das Nähere 
hierüber ist durch besondere Statute festgestellt, welche von den 
Studirenden auf der Direktions-Kanzlei jederzeit eingesehen und 
auch von derselben bezogen werden können. 
C. Staatsprüfungen. Eine gedruckte Zusammenstellung der 
für die Studirenden wichtigsten Bestimmungen hierüber kann 
von dem Hausmeister zum Selbstkostenpreis von 20 Pf. bezogen 
werden. 
Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Fächern 
des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieur 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1889. 
Direktion des K. Polytechnikums. 
Marx. 
nHHHHÜB
	        

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