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Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1898_1904
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1898-1904
Verleger/Verlag:
F. Weise's Hofbuchhandlung in Stuttgart (bis 1900); Süddt. Verl.-Anstalt, München (ab 1901)
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Zb 8710-1898/1904
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 5
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Wettbewerb: Wasserturm im Gewand Forst
  • Aborte und Küchen hinter Loggien
  • Landesversammlung des Baumeistervereins
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 24/25.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 33/34.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 48/49.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 50/52.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 48/49. (1920, 48/49)
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 50/52. (1920, 50/52)
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

25. März 1919. 
BAUZEITUNG 
35 
Weiter sind nach Art. 119 Abs. 1 der Bau-O. die Ge 
meinden und Amtskörperschaften verpflichtet, soweit in 
ihren Bezirken infolge lebhafter Bautätigkeit ein Bedürfnis 
dafür besteht, als Gehilfen des Ortsbautechnikers oder des 
Oberamtsbaumeisters Bauaufseher zu bestellen, die in der 
Regel aus dem Bauarbeiterstande entnommen werden 
sollen. Von dieser Einrichtung der Bauaufseher mehr als 
bisher Gebrauch zu machen, wird den Baupolizeibehörden 
dringend empfohlen. Die Bauaufseher sind hauptsächlich 
zur Ueberwachung der Sicherheit der Bauausführungen 
und Bauarbeiten berufen. Es sollten in erster Linie solche 
Bauarbeiter herangezogen werden, die eine Lehrzeit im 
Baugewerbe durchgemacht und mindestens 5 Jahre auf 
Bauten als Arbeiter tätig waren, und unter diesen wieder 
solche, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ins 
besondere Kriegsbeschädigte. Für ihre Auswahl soll in 
der Regel die Vermittlung der gewerkschaftlichen Organi 
sationen in Anspruch genommen werden, deren Vor 
schläge tunlichst zu berücksichtigen sind. Die Bestimmm- 
ungen über die Bauaufseher sind in Art. 119 der Bau-O., 
§ 114 der Vollz.-Verf. dazu und § 25, sowie § 27 Abs. 3 
der Min.-Verf. über den Schutz der Bauarbeiter enthalten. 
Die Ueberwachung der Einhaltung der zum Schutze 
der Bauarbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und 
Sittlichkeit, sowie zur Sicherung des fremden Eigentums 
und des öffentlichen Verkehrs getroffenen Anordnungen 
hat aus Anlaß aller in § 110 der Vollz.-Verf. zur Bau-O. 
vorgeschriebenen Besichtigungen, dann bei allen in § 111 
Abs. 1 derselben Verfügung dem Oberamtsbaumeister zu 
gewiesenen Besichtigungen, endlich bei etwaigen auf 
Grund von § 111 Abs. 2 dieser Verfügung angeordneten 
weiteren Besichtigungen zu erfolgen. Außerdem ist nach 
§ 25 Abs. 2 der Min.Verf. betr. den Schutz der Bauarbeiter 
bei größeren Bauten, bei eigenartigen Bauausführugen 
und bei besonders gefährlichen Arbeiten die Einhaltung 
der für den Bauarbeiterschutz getroffenen Bestimmungen 
ohne vorherige Ankündigung so oft zu prüfen, als dies die 
Verhältnisse des einzelnen Falles erfordern. Es sind na 
mentlich größere Gerüste und die Gebälkabdeckungen 
von großen Bauten in zeitlichen Zwischenräumen von 
nicht mehr als zwei Monaten zu prüfen. 
Das Ministerium wird sich gemäß Art. 118 Abs. 5 der 
BauO. von der vorschriftsmäßigen Ausführung der Bauten 
und der Einhaltung der zum Schutze der Bauarbeiter ge 
troffenen Anordnungen wie auch davon vergewissern, ob 
in den einzelnen Bezirken tüchtige Bauaufseher in genü 
gender Anzahl aufgestellt sind. 
Verschiedenes. 
Stuttgart. In der allgemeinen Versammlung der 
Studierenden der Baugewerkschule am 8. März 1919 
wurde folgende Entschließung gefaßt; Der Direktion wird 
von den Studierenden das volle Vertrauen ausgesprochen. 
Die Studierenden sind überzeugt, daß sich die Direktion 
auf den Boden der neuen Zeit stellt und die Interessen 
der Studierenden nach jeder Richtung hin wirkungsvoll 
vertritt. Die Studierenden sind sich darüber einig, daß 
die Direktion gegen jede beabsichtigte Herabsetzung des 
Programms an der Baugewerkschule entschieden einge 
treten ist und auch in Zukunft eintreten wird. 
Stuttgart. An der Technischen Hochschule hat sich, 
einem dringendem Bedürfnis entsprechend, innerhalb des 
Studenten-Verbandes ein Ausschuß für Stellenvermittlung 
gebildet. Dieser Ausschuß hat den Zweck, sowohl 
denen, die nach Abschluß ihres Studiums die Hochschule 
verlassen, zu einer Anstellung zu verhelfen, als auch 
solchen, die für ihr Examen eine praktische Tätigkeit auf 
Büro, Bauplatz oder Werkstatt nachweisen müssen (und 
das ist eine sehr große Anzahl) eine solche zu vermitteln. 
Wie wir alle wissen, ist es nach dem unglücklichen Aus 
gang des furchtbaren Krieges und bei den unser ganzes 
Wirtschaftsleben darniederlegenden Waffenstillstands 
bedingungen unserer Feinde, heute für einen, der nach 
abgeschlossenem Studium die Hochschule verläßt, außer 
ordentlich schwierig, eine sofortige Anstellung zu finden. 
Andererseits ist es für einen, der während 4% Jahren 
Kriegszeit sein bestes für sein Vaterland geleistet und 
während dieser Zeit sich sicher keine Reichtümer ange 
sammelt hat, sehr bitter und sehr oft auch ganz unmög 
lich, nach vollendetem, teurem Studium, seinen Eltern 
weiter zur Last fallen zu müssen. Ferner können unsere 
Studierenden, Architekten und Maschineningenieure, die 
für ihre Prüfungen eine gewisse Zeit praktischer Tätigkeit 
nachweisen müssen, kaum eine solche finden. Ihre Zu 
lassung zur Prüfung wäre damit in Frage gestellt. Der 
Studentenverband bittet daher dringend alle hiefür in 
Betracht kommenden Kreise, Industrie und Privatberufe, 
unseren Dipl.-Ing. und Studierenden zu helfen, ihn in 
dieser Sache weitgehendst unterstützen zu wollen und 
ihm von jeder offenen Stelle Mitteilung zukommen zu 
lassen. 
Umstellung auf die Friedensarbeit. Die Arbeiten des 
Normen-Ausschusses der deutschen Industrie schreiten 
rüstig vorwärts. Es sind bis jetzt 122 Normen-Entwürfe 
aufgestellt worden. Nachdem über die wichtigen Fragen 
der Gewindesysteme, der einheitlichen Bezugstemperatur 
und des einheitlichen Passungssystems eine Einigung er 
zielt worden ist, konnten in rascher Folge die Norm 
blätter über Gewinde, Fassungen, Schrauben nebst Zube 
hör, Nieten und Transmissionsteile veröffentlicht werden. 
Besonderes Interesse erwecken auch die Arbeiten des 
Fachausschusses für das Bauwesen, der Normblatt-Ent- 
Ecklurm
	        

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