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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Former titles:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020_1898_1904
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Volume:
1898-1904
Publisher:
F. Weise's Hofbuchhandlung in Stuttgart (bis 1900); Süddt. Verl.-Anstalt, München (ab 1901)
Place of publication:
Stuttgart
Extent:
getr. Zählung
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
2Zb 8710-1898/1904
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Collection:
Periodicals

Collection Object

Title:
Heft 7
Structure type:
Issue

Contents

Table of contents

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)
  • Cover
  • Contents
  • Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1899. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
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  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1900. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • 1901. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1902. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1903. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • 1904. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5 und 6
  • Heft 7 und 8
  • Heft 9
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Full text

G 
36 
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart. 
No. 7 
wenden oder Persönlichkeiten in einflussreicher Stellung bei 
zuziehen suchen. 
Ist der Techniker nicht Kapitalist, so wird er ein ganz 
hervorragendes organisatorisches Talent besitzen müssen, um 
selbst die Gründung von Gesellschaften und dergleichen in die 
Hand nehmen zu können. 
Auch dabei wird er leicht in seinen Absichten verkannt 
werden. 
Nach Vorausschickung dieser allgemeinen Gesichtspunkte 
sollen die einzelnen Leitsätze eingehender behandelt werden, 
soweit dies überhaupt noch nötig ist. 
Zu 1. Die Sammlung und Veröffentlichung mustergültiger 
Bauentwürfe mit Konstruktions- und Kostenangabe u. s. w. ist 
dasjenige Gebiet, auf dem sich der Techniker in allererster 
Linie bethätigen kann und soll. Es ist dabei nicht allein auf 
die konstruktive Seite Rücksicht zu nehmen; ganz besonders 
zu begrüssen wären Veröffentlichungen, die neben guter zweck 
mässiger Anlage zeigen, wie mit wenig Mitteln dem Aeussern 
der Gebäude ein gefälliges, freundliches Aussehen gegeben 
werden kann. 
An Veröffentlichungen von Vereinsgenossen sind zu nennen: 
Lambert & Stahl, Wohn- und Einfamilienhäuser; Ed. Pfeiffer, 
Eigenes Heim und billige Wohnungen mit näherer Beschreibung 
der von den HH. Architekten Reg.-Baumeistern Karl Heim und 
Karl Hengerer in Ostheim bei Stuttgart erstellten Arbeiterkolonie 
Ostheim; Veröffentlichung der Konkurrenzentwürfe für Ostheim 
und für die Beamtenwohngebäude der Generaldirektion der 
Staatseisenbahnen durch Neumeister & Häberle in Karlsruhe; 
Vortrag über die städt. Arbeiterwohnhäuser in Stuttgart von 
Pantle im Württembergischen Verein für Baukunde; ebendaselbst 
Vortrag von Architekt Karl Hengerer über Südheim, von Reg.- 
Baumeister Karl Heim über Ostheim, von Reg. - Baumeister 
R. Bolden über Westheim. Ein Teil dieser Vorträge ist in den 
Vereinsmitteilungen des Württembergischen Vereins für Bau 
kunde veröffentlicht. 
Zu 2. Sind die Mittel eines gemeinnützigen Unternehmens 
thatsächlich so gering, dass die unentgeltliche Unterstützung 
durch Anfertigung von Entwürfen und die Erteilung von Rat 
schlägen die Sache fördert, so sollte diese Unterstützung nicht 
abgelehnt werden. Bei der Anfertigung von Entwürfen wird 
es sich aber nur um die Skizzen handeln können, da die voll 
ständige Ausarbeitung von Entwürfen doch ein zu erhebliches 
Opfer fordern würde, das nicht viele Techniker zu bringen in 
der Lage sind. 
Diese Unterstützung dürfte auch da geboten sein, wo es 
an erfahrenen Technikern fehlt und die Bearbeitung von Ent 
würfen unter Umständen ungenügenden Kräften überlassen 
werden müsste. In grösseren Städten wird diese Frage kaum 
praktisch werden. 
Zu 3 und 4. Beantwortet sich aus der Einleitung. Es 
liegt meist nicht in dem Belieben des Technikers, sich an ge 
meinnützigen Gesellschaften zu beteiligen oder gar in die Vor 
stände und Aufsichtsräte der Gesellschaften einzutreten; wenn 
aber Aufforderungen zur Teilnahme an gemeinnützigen Be 
strebungen vorliegen, sollte sich kein Techniker dieser entziehen, 
da er thatsächlich durch seinen Beruf ersprießliches zu leisten 
in der Lage ist. 
Aus dem Kreis der Mitglieder des Württembergischen Ver 
eins für Baukunde ist eine besondere Beteiligung an solchen 
Veranstaltungen nicht zu konstatieren; zu nennen ist jedoch 
das Unternehmen des Herrn Architekten Karl Hengerer, welcher 
mit Unterstützung des Vereins für das Wohl der arbeitenden 
Klassen eine ganz vorzügliche Anlage von Kleinwohnungen im 
Süden Stuttgarts (Südheim) zu erstellen begonnen hat. Die 
Anlage soll 22 Gebäude mit etwa 130 ein-, zwei- und drei- 
zimmerigen Wohnungen umfassen. Eine Rente soll namentlich 
dadurch noch erzielt werden, dass einige Gebäude gewerbliche 
Betriebe erhalten, deren Mehrertrag die geringen Einnahmen 
aus den reinen Wohngebäuden ausgleicht. 
Zu 5. Die Gelegenheit, sich an statistischen Erhebungen 
zu beteiligen, ist doch eine äusserst geringe und viel zu zeit 
raubende; die Teilnahme muss den dienstlich hiezu berufenen 
Technikern vorbehalten bleiben. Angeregt könnte werden, dass 
technische Beamte jedenfalls zugezogen werden, da dadurch 
der Berufsstatistiker vor Einseitigkeit bewahrt werden kann und 
die technische Seite bei der Statistik nicht zu kurz kommt. 
Zu 6. Auch die Wohnungsinspektion wird so zeitraubend 
sein, dass im allgemeinen nur an eine Beteiligung von tech 
nischen Beamten gedacht werden kann. Würde die Wohnungs- 
[ Inspektion aber ähnlich wie die Armenpflege ehrenamtlich be- 
I sorgt werden, so dürfte sich der Techniker weniger als jeder 
andere Bürger einer solchen Aufgabe entziehen. 
Zu 7 und 8. Diese Anregungen sind sehr zu begrüssen 
und erscheinen namentlich als Ergänzung zu Ziff. 1 zweck 
mässig und auch wirkungsvoll. Eine sehr dankbare Aufgabe 
wäre z. B. die Ausarbeitung von Vorschlägen mit Entwürfen 
über die Anlage von Kolonien im Anschluss an die Auf 
stellung von Stadtbauplänen, z. B. im Inneren sehr grosser Bau 
blocks u. s. w. Namentlich wäre eine literarische Behandlung 
und Belehrung über die konstruktive Anlage von Kleinwohnungen, 
nach dem Grundsatz — billig aber gut — erwünscht. Es wird 
zur Zeit eine solche Menge Ausführungsweisen, namentlich 
Wand- und Deckenkonstruktionen von Fabrikanten und Theo 
retikern empfohlen, die manches Bestechende an sich haben, 
häufig auch äusserst billig sind, oft aber auch nicht, die aber 
meist nichts weniger als dauerhaft und solid sind; von diesen 
ist gerade für Kleinwohnungen, die mehr als bessere Wohnungen 
mitgenommen werden, die aber grosse Unterhaltungskosten am 
wenigsten ertragen können, abzuraten. 
Bezüglich der Vorträge siehe Ziff. 1. 
B. Thätigkeit der Baubeamten im besonderen. 
Zu den Punkten 9—13 kann zusammenfassend nur die 
volle Zustimmung ausgesprochen werden und zwar sowohl, 
was die einzelnen angeregten Massregeln, als auch was die 
Mitwirkung der technischen Beamten bei denselben betrifft. 
Dass technische Beamte diesen Fragen, soweit sie in ihren 
Wirkungskreis fallen, ihre ganz besondere Aufmerksamkeit und 
weitgehendes Wohlwollen schenken, dürfte als selbstverständlich 
betrachtet werden. 
C. Thätigkeit der Vereine. 
Erwünscht ist namentlich, dass die einzelnen Vereine in 
ihrem Gebiet die Anregungen in Ziff. 11, 12 und 13 beherzigen 
und durch das Ansehen, das sie gemessen, für Verbesserungen 
auf dem fraglichen Gebiete wirken, event, selbst Vorschläge bei 
den in Frage kommenden staatlichen und kommunalen Be 
hörden einreichen. 
Im wesentlichen wird bei der ausserordentlich grossen Ver 
schiedenheit der örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse eine 
Thätigkeit der Einzelvereine ersprießlicher sein, als diejenige 
des Verbands. 
Der Verband wird im allgemeinen nur anregend vorgehen 
können; immerhin könnten die Einzelvereine veranlasst werden, 
über ihre Thätigkeit an den Verband Bericht zu erstatten und 
Anregung zur Behandlung derjenigen Fragen im Verband zu 
geben, die sich nach ihrer Anschauung dazu eignen. 
Die Kommission: 
Wörrle. Pantle. Hengerer. Feil. 
Personal-Nachrichten. 
Dem Direktor des Vereins deutscher Ingenieure, Baurat 
Peters in Berlin, ist das Ritterkreuz I. Klasse des Friedrichs 
ordens verliehen. — Dem kais. Geh. Baurat v. Kapp ist die 
Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen der ihm verliehenen 
türkischen goldenen Liakat-Medaille erteilt.
	        

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