Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Bibliographic data

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Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Former titles:
Sitzungs-Protokoll / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884) Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1466506725020_1898_1904
Title:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Publisher:
F. Weise's Hofbuchhandlung in Stuttgart (bis 1900); Süddt. Verl.-Anstalt, München (ab 1901)
Place publish:
Stuttgart
Scope:
getr. Zählung
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
2Zb 8710-1898/1904
Structure type:
Volume
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Title:
Heft 4
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Mitteilungen über den Entwurf des neuen Brandversicherungsgesetzes
Author:
Burkhart
Structure type:
Article

Table of contents

Table of contents

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1899. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1900. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • 1901. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1902. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1903. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • 1904. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5 und 6
  • Heft 7 und 8
  • Heft 9
  • Farbinformation
  • Einband

Full text

Monatsschrift des Württembc. Vereins für Baukünde in Stuttgart. 
49 
Nr. 4 
waltungsrat ordentlichenveise aus drei Mitgliedern, von denen 
eines zum Richteramt befähigt sein muss. 
Diese Bestimmung wurde im Zeitalter der Juristen natürlich 1 
immer so ausgelegt, dass dann die beiden andern Mitglieder j 
jedenfalls Administrativbeamte sein müssten, was umso auf- j 
fallender erscheint, als mit Ausnahme von nur ganz selten vor- J 
kommenden Rechtsstreitigkeiten fast ausschliesslich technische 
Fragen in Betracht kommen. Denn die Einschätzung der 
Gebäude nebst Zubehör, die Klasseneinteilung und die Schaden 
abschätzung können doch nur von Technikern vorgenommen 
und geprüft werden. 
Ebenso ist auch die Genehmigung der im Dispensations- 
wege vorzulegenden Baugesuche eine rein technische Aufgabe. 
Erst als der jetzige Minister v. Pischek anfangs 
der 90er Jahre Direktor der Anstalt war, berief er in dieser 
Erkenntnis die Techniker zu den Sitzungen,, welche Gepflogen 
heit auch der jetzige Präsident v. Bockshammer fortsetzt. 
In Art. 69 des Entwurfs ist nun aber vorgesehen, dass 
der Verwaltungsrat aus einem Vorsitzenden und der erforderlichen 
Anzahl administrativer und technischer Mitglieder bestehen soll, 
womit also wenigstens die Mitwirkung der Techniker gesetzlich 
festgelegt und die Anstalt als wenigstens teilweise technische 
anerkannt wird. 
Ich schliesse mit dem Wunsche, dass die Brand Versicherungs 
anstalt auch in ihrer zukünftigen, der Neuzeit entsprechenden 
Einrichtung dem Wohle des Landes dienen möge. 
Photographie und Vervielfältigung von technischen und Werk-Zeichnungen. 
Der Direktor des chemisch - physikalischen Instituts der 
Leipziger Universität, Professor Dr. Ostwald, hat eine neue 
Art der Photographie entdeckt, welche geeignet scheint, auch 
derr Vervielfältigungs-(Lichtpaus-)Verfahren neue Bahnen zu 
weisen. 
Diese neue Art der Photographie macht Aufnahmen auch 
bei allertrübster Witterung und die weitere Herstellung des 
Bild ohne jede Lichtquelle möglich. Anscheinend ist der Vor 
gang auf gegenseitige Lösung gewisser Chemikalien zurück 
zuführen. Die Aufnahme bleibt wie bisher, wird aber nicht 
auf ner Glasplatte, sondern auf einem lichtempfindlichen 
Karton gemacht, welcher in der gebräuchlichen Weise ent 
wickelt wird. Dann kann man kopieren, worauf man will: 
Schreibpapier, Karton, Holz etc. etc., ohne den Gegenstand, auf 
den kopiert werden soll, lichtempfindlich zu machen. Man 
begksst ihn mit einer Gelatinelösung und spannt ihn mit der 
Kartonplatte in einen Rahmen. Binnen 10 Sekunden überträgt 
sich durch den vorgehenden Lösungsprozess das Bild, welches 
in einer Galluslösung scharf und klar herauskommt. Durch 
Zusatz von Farbstoffen kann man auch noch einen beliebigen 
Ton des Bildes erzielen. Das Photographieren wird durch das 
neue Mittel offenbar erheblich verbilligt werden. 
Für die Vervielfältigung technischer Zeichnungen zum 
Gebrauch auf Bureau und Werkplatz dient immer noch das 
sogenannte Lichtpausverfahren, welches der Hauptsache nach 
auf dem von Talbot zuerst angewendeten, auf dem Prinzip der 
Photographie basierenden Verfahren beruht, das aber seit seinem 
ersten Auftreten sehr verschiedene und wesentliche Aenderungen 
und Verbesserungen erfahren hat und nun bis zu einer grossen 
Vollkommenheit durchgebildet ist. Immerhin haften demselben 
aber noch verschiedene, nicht unwesentliche Mängel an, wie 
jedem bekannt ist, der viel damit zu tun hat. 
Das neue photographische Verfahren scheint nun berufen, 
auch hier gründlich Wandel zu schaffen und ein Mittel an die 
Hand zu geben, um auf die leichteste und bequemste Weise 
Kopien von jeder Art von Plänen für die verschiedenen Gebrauchs 
zwecke für Bureau und Werkplatz herzustellen. 
Die Kugelprüfung. 
Seit einiger Zeit ist ein neues Verfahren zur Prüfung der 
Härte des Stahls in Anwendung, welches das umständliche 
Zerreissverfahren in vorteilhafter Weise zu ersetzen 
bestimmt ist. Es ist dies das von dem schwedischen Ingenieur 
Brineil erfundene sogenannte Kugeldruckverfahren. 
Dasselbe bietet gegenüber den Zerreißproben in der Praxis gute 
Anhaltspunkte für die Beurteilung der Festigkeit. Es ist aus 
dem Grunde vorteilhaft, weil es ohne besondere Vorbereitungen 
jederzeit zur Anwendung gelangen kann und weil sich die 
sehr einfachen Versuche mit dem Kugeldruckapparat billiger 
stellen als das Zerreissverfahren. Mit Rücksicht auf diese 
Eigenschaften hat sich auch die preussische Staatsbahn ent 
schlossen, bei der Schienenabnahme die bisher vorgeschriebene 
Anzahl Zerreißproben zur Hälfte in Kugeldruckproben umzu 
wandeln. 
Das Brinell’sche Verfahren besteht darin, dass eine 
gehärtete Stahlkugel von bestimmtem Durchmesser in den 
Schienenkopf eingepresst wird. Die ausgeübte Kraft, dividiert 
durch den Inhalt der dabei entstandenen Kugelkalotte in cmm, 
ergibt die sogenannte Härtezahl Besonders geeignet für das 
Kugeldruckverfahren ist der neue Hubersche Apparat. Der 
selbe ist nur ca. 440 mm hoch bei einem Durchmesser von 
200 mm und übt bei einem Gewicht von nur ca. 35 kg eine 
Kraft von 60 000 kg aus, die bis auf 80 000 und gegebenen 
falls 100 000 kg gesteigert werden kann. 
Seine Konstruktion beruht auf dem Prinzip der hydrau 
lischen Pressen. Die durchschnittliche Beanspruchung für einen 
solchen Schienenprüfapparat beträgt für sämtliche Teile des 
Apparates ca. 30—40 kg pro qmm bei 80 000 kg Druck. 
Personalnachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben Allergnädigst geruht zu 
verleihen: am 10. Mai dem Baurat tit. Oberbaurat Neuffer 
bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen das Ritter 
kreuz des Ordens der Württembergischen Krone. 
Bei der diesjährigen zweiten Staatsprüfung im Bauingenieur 
fach sind für befähigt erklärt worden und haben die Bezeichnung 
„Regierungsbaumeister“ erhalten: 
Bühler, Johannes, von Neu-Ulm, 
Cailloud, Emil, von Stuttgart, 
Daser, Wilhelm, von Weil der Stadt, 
Dreyfuss, Moritz, von Mülhausen (Eisass), 
Eble, Ernst, von Rotenburg (Fulda), 
Ensslin, Hermann, von Aalen, 
Frank, Wilhelm, von Stuttgart, 
Geiger, Eugen, von Rottenburg (Neckar), 
Haas, Julius, von Böblingen, 
Hertneck, Rudolf, von Stuttgart, 
Mezger, Karl, von Stuttgart, 
Mössner, Hermann, von Esslingen, 
Mohr, Karl, von Stuttgart, 
Reiner, Wilhelm, von Stuttgart, 
Rempis, Max, von Gmünd, 
Riekert, Friedrich, von Lustnau, OA. Tübingen, 
Rogg, Franz, von Weingarten, 
Schmidt, Adolf, von Singen (Baden), 
Trossbach, Gustav, von Manhoue (Lothringen), 
Vogler, Max, von Neresheim, 
Weyrauch, Robert, von Stuttgart.
        

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