digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1466506725020
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Frühere Titel:
Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1870-1884)
Versammlungs-Berichte / Württembergischer Verein für Baukunde in Stuttgart (1885/86-1892)
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1466506725020_1898_1904
Titel:
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
Jahrgang/Band:
1898-1904
Verleger/Verlag:
F. Weise's Hofbuchhandlung in Stuttgart (bis 1900); Süddt. Verl.-Anstalt, München (ab 1901)
Erscheinungsort:
Stuttgart
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Zb 8710-1898/1904
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 1
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Unfallversicherung für Vereinsmitglieder
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart
  • Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Heft 1
  • Unfallversicherung für Vereinsmitglieder
  • Normalprofile für Bauhölzer
  • Der neue eiserne Glockenstuhl für das Münster in Ulm
  • Münster in Ulm. Neuer Glockenstohl. Schnitte
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1899. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1900. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • 1901. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1902. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • Heft 9
  • Heft 10
  • 1903. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5
  • Heft 6
  • Heft 7
  • Heft 8
  • 1904. Heft 1
  • Heft 2
  • Heft 3
  • Heft 4
  • Heft 5 und 6
  • Heft 7 und 8
  • Heft 9
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

2 
§ 3. 
Die Vergmung für die Vereinskasse findet auch für diejenigen 
Vereinsmitglieder statt, welche bereits vor Abschluß dieses Vertrages 
bei der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft versichert waren 
und zwar tritt diese Vergütung bei der ersten auf den Vertrags 
abschluß folgenden Prämienzahlung in Kraft; diese Vereinsmitglieder 
erhalten auch das Recht, ihre sämtlichen Prämienzahlungen nach Ab 
schluß dieses Vertrags um die in § 2 genannten Sätze von 15, bezw. 
7'/*°/o zu kürzen. 
Versicherte Mitglieder, welche aus dem Verein für Baukunde 
ausscheiden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Police im Genuß der 
ihnen durch den gegenwärtigen Vertrag gewährten Vorteile; dagegen 
verzichtet der Verein für Baukunde in diesem Fall vom nächsten 
Jahresschlüsse an auf die ihm nach 8 2 zustehende Vergütung 
von 2 1 /2°lo. 
§ 4. 
Eine Verpflichtung der Vereinsmitglieder zur Versicherungs 
nahme bei der Gesellschaft besteht nicht; der Vereinsvorstand wird 
jedoch durch Mitteilung des Vertrages an sämtliche Mitglieder auf 
Versicherungsnahme bei der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesell 
schaft empfehlend Hinweisen. Neu eintretende Mitglieder werden bei 
der Aufnahme einen Abdruck dieses Vertrages erhalten. 
8 5. 
Bei Streitigkeiten, welche durch Schiedsgericht zu erledigen 
sind, wird der Versicherte durch den Vereinsvorstand, bezw. einen 
Stellvertreter desselben, vertreten. 
Das Schiedsgericht besteht hiernach aus folgenden Personen: 
1) Mitglied der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesell 
schaft, 
2) Vorstand des Vereins für Baukunde, bezw. dessen Stell 
vertreter und 
3) Gerichtsarzt. 
8 6. 
Die Unfallversicherung dauert nur die in der Police festgesetzte 
Zahl von 5 bezw. 10 Jahren; nach Ablauf dieser Frist ist die Ver 
sicherung ohne besondere Kündigung erloschen. Es ist jedoch er 
wünscht, daß sich die Gesellschaft rechtzeitig um die entsprechende 
Verlängerung des Vertrages bewirbt. 
8 7. 
Der schriftliche Verkehr der in Württemberg wohnenden Vereins 
mitglieder erfolgt in allen Fällen (Schadenanmeldung rc.) der Ein 
fachheit halber mit der Stuttgarter Subdirektion, welche sich auch 
verpflichtet, die Versicherten in geeigneter Weise an die fälligen 
Prämienzahlungen zu erinnern und diese Prämien kostenfrei von den 
Versicherten einzuziehen. 
8 8. 
In Ergänzung der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen wird 
noch bemerkt: 
zu 8 2, 1): Hierzu gehören auch Insektenstiche; 
„ 8 2, 3): „ „ elektrische Schläge. 
8 9. 
Prämiensiihe. 
I. Prämien für die Versicherungen ohne Prämienrückgewähr. 
Die jährliche Prämie beträgt bei einer Tagesentschädigung vom 
1. Tag nach Beginn der ärztlichen Behandlung 
in der Gefahrenklasse A, 
d. i. für diejenigen Mitglieder, die sich nur mit Bureauarbeiten be 
schäftigen und keine Bauten besteigen: 
DauerlOJahre SJahre 
a) für eine Versicherungssumme von M. 1000.— 
auf den Todesfall Ji. - .60 -.65 
b) für eine Versicherungssumme von Jk. 1000.— 
auf den Jnvaliditätssall „ —.90 —.95 
c) für eine tägliche Entschädigung von M. 1.— 
für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit „ 1.70 1.75 
II. Prämien für die Versicherungen mit Prämienrückgewähr. 
Bezug der Tagesentschädigung vom 1. Tag nach Beginn der ärzt 
lichen Behandlung. 
a) Rückgewähr der Prämien nach dem Tode des Versicherten. 
Gefahrenklasse A (f. oben) Gefahrenklasse 6 (f. oben) 
Alter des 
Versicherten beim 
Beginn des 
1. Versicherungs 
jahres 
Tod 
Inva 
lidität 
tägl. 
Entschä 
digung 
Alter des 
Versicherten beim 
Beginn des 
1. Versicherungs 
jahres 
Tod 
Inva 
lidität 
tägl. 
Entschä 
digung 
20—25 
0.85 
1.30 
2.55 
20-25 
1.20 
1.80 
3.60 
26-30 
0.90 
1.35 
270 
26—30 
1.25 
1.90 
3.75 
31—35 
1.— 
1.50 
3.— 
31-36 
1.40 
2.10 
4.20 
36-40 
1.10 
1.65 
3.30 
86-40 
1.50 
2.25 
4.50 
41—45 
1.25 
1.90 
3.75 
41—45 
1.75 
2.65 
5.25 
46-50 
1.45 
2.20 
4.35 
46-50 
2.05 
3.10 
6.15 
51-55 
1.80 
2.70 
5.40 
51—55 
2.55 
3.85 
7.65 
56—60 
2.40 
3.60 
7.20 
56—60 
3-45 
5.20 
10.35 
b) Rückgewähr der Prämien nach dem Tode, späte st ens 
bei Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten. 
Gefahrenklasse A Gefahrenklasse B 
Alter des 
Versicherten beim 
Beginn des 
1. Versicherungs 
jahres 
Tod 
Inva 
lidität 
tägl. 
Entschä 
digung 
Alter des 
Versicherten beim 
Beginn des 
1. Versicherungs 
jahres 
Tod 
Inva 
lidität 
tägl. 
Entschä 
digung 
20—25 
0.90 
1.35 
2.70 
20-25 
1.25 
1.90 
3.75 
26-30 
1 — 
1.50 
3.- 
26-30 
1.35 
2.05 
4.05 
31-35 
1.10 
1.65 
3.30 
31-35 
1.55 
2.35 
4.65 
36—40 
1.30 
1.95 
3.90 
36-40 
1.80 
2.70 
5.40 
41—45 
1.65 
2.50 
495 
41-45 
2.35 
3.55 
7.05 
46—50 
2 45 
3.70 
7.35 
46-50 
3.55 
5.35 
10.65 
51-55 
6.30 
9.45 
18.90 
51-55 
9.10 
13.65 
27.30 
c) Rückgewähr der Prämien nach dem Tode, späte st ens 
bei Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten. 
Gefahrenklasse A Gefahrenklasse B 
Alter des 
Versicherten beim 
Beginn des 
1. Versicherungs 
jahres 
Tod 
Inva 
lidität 
tägl. 
Entschä 
digung 
i 
Alter des 
Versicherten beim 
Beginn des 
I. Bersicherungs- 
jahres 
Tod 
Inva 
lidität 
tägl. 
Entschä 
digung 
20-25 
0.95 
1.45 
2.85 
20-25 
1.30 
1.95 
3.90 
26-30 
1.05 
1.60 
3.15 
26-30 
1.50 
2.25 
4.50 
31-35 
1.25 
1.90 
3.75 
31—35 
1.75 
2.65 
5.25 
36-40 
1.55 
2.35 
4.65 
36—40 
2.20 
3.30 
6.60 
41—45 
2.30 
3.45 
6.90 
41-45 
3.30 
4.95 
9.90 
46—50 
5.80 
8.70 
17.40 
46-50 
8.40 
12.60 
25.20
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

"Neue Hochschulstadt Vaihingen". Planungsmodell der Universität Stuttgart für den Campus Vaihingen, um 1963
11 / 2.761
"Remington Portable" von Prof Alfred Seeger (1927–2015)
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.