digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Vorschriften für die Diplomprüfungen für Architekten an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1912)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Vorschriften für die Diplomprüfungen für Architekten an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1912)

Monografie

Persistenter Identifier:
1466667833443
Titel:
Festgabe zur Feier des XXXjähr. Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Kgl. Technischen Hochschule zu Stuttgart
Untertitel:
eine Sammlung von Entwürfen und ausgeführten Bauten von Mitgliedern des Vereins
Weitere Titel:
Festgabe zur Feier des dreißigjährigen Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Königlich Technischen Hochschule zu Stuttgart
Herausgeber:
Akademischer Architekten-Verein (Stuttgart)
Verleger/Verlag:
Verlag von Karl Ebner, Kunstanstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1899
Umfang:
1 ungezähltes Blatt, 55 Blätter Bildtafeln
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Besitzende Institution:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Kb 1177
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Arbeiten von Ehrenmitgliedern
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Prüfungs- und Studienordnungen der Polytechnischen Schule und der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Vorschriften für die Diplomprüfungen für Architekten an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1912)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Diplomprüfungsordnung
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung
  • Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung
  • Übergangsbestimmungen
  • Anhang: Kgl. Verordnung betreffend die Staatsprüfung im Baufach vom 12. August 1909
  • Geschäftsordnung
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

13 — 
Diplomingenieuren des Hochbau- und des Bauingenieurfachs hóchstens 
6 Monate, bei Kandidaten des Maschineningenieurfachs und der 
Elektrotechnik hóchstens 16 Monate auf die vorgeschriebene dreijährige 
Ausbildungszeit angerechnet werden. Während der praktischen Tätigkeit 
ist ein vom Arbeitgeber zu bescheinigendes Arbeitsverzeichnis zu führen. 
8 12. 
Diplomingenieure, die eine der Diplomprüfungen an der Tech- 
nischen Hochschule in Stuttgart ($ 2 Absatz 2) im Jahre 1909 oder 
später erstehen und die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen, erlangen 
in Württemberg die Befugnis zu Baumessungen je in ihrem Fach. 
Diplomingenieure des Hochbaufachs erhalten die Befugnis zur 
Anfertigung von Lageplänen für Bauten aller Art und für gewerbliche 
Betriebsanlagen, sowie zur Ausführung der Arbeiten mit dem Nivellier- 
instrument und zur Anfertigung hiezu gehöriger Pläne, wenn sie bei 
der Diplomvorprüfung für Architekten an der Technischen Hochschule 
in Stuttgart im Jahre 1909 oder später oder bei einer Ergänzungs- 
prüfung befriedigende Kenntnisse in praktischer Geometrie nach- 
gewiesen haben. 
Diplomingenieure des Bauingenieurfachs erhalten die Befugnis 
zur Anfertigung von Lageplänen für Bauten aller Art und für gewerb- 
liche Betriebsanlagen, sowie zur Ausführung von Arbeiten mit dem 
Nivellierinstrument und aller sonstigen Höhenmessungen und zur An- 
fertigung hiezu gehöriger Pläne, wenn sie bei der Diplomprüfung 
(Absatz 1) oder bei einer Ergánzungsprüfung befriedigende Kenntnisse 
in praktischer Geometrie nachgewiesen haben. 
Diplomingenieure des Hochbaufachs erhalten die Befugnisse der 
Diplomingenieure des Bauingenieurfachs (Absatz 3), wenn sie die er- 
forderlichen Kenntnisse in praktischer Geometrie durch Erstehung der 
in Absatz 3 bezeichneten Ergänzungsprüfung nachgewiesen haben. 
Diplomingenieure, die die Diplomprüfung (Absatz 1) als Maschinen- 
ingenieure, Verwaltungsingenieure oder Elektroingenieure erstanden 
haben, erhalten die Befugnisse der Diplomingenieure des Hochbaufachs 
(Absatz 2) oder des Bauingenieurfachs (Absatz 8), wenn sie die er- 
forderlichen Kenntnisse in praktischer Geometrie durch Erstehung der 
betreffenden Ergünzungsprüfung nachgewiesen haben. 
Diplomingenieure des Bauingenieur- oder des Hochbaufachs, denen 
die in Absatz 3 genannten Befugnisse erteilt sind und die auferdem 
die Befugnisse der öffentlich angestellten Feldmesser erlangen wollen, 
haben sich einer Ergänzungsprüfung gemäß § 9 der Königlichen Ver- 
ordnung betreffend die Prüfung und Bestellung öffentlicher Feldmesser
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Beschreibung der Einweihung des neuen Gebäudes der K. Polytechnischen Schule in Stuttgart
1 / 5
Kind
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.