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Festgabe zur Feier des XXXjähr. Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Kgl. Technischen Hochschule zu Stuttgart

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Festgabe zur Feier des XXXjähr. Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Kgl. Technischen Hochschule zu Stuttgart

Monografie

Persistenter Identifier:
1466667833443
Titel:
Festgabe zur Feier des XXXjähr. Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Kgl. Technischen Hochschule zu Stuttgart
Untertitel:
eine Sammlung von Entwürfen und ausgeführten Bauten von Mitgliedern des Vereins
Weitere Titel:
Festgabe zur Feier des dreißigjährigen Bestehens des Akademischen Architekten-Vereins der Königlich Technischen Hochschule zu Stuttgart
Herausgeber:
Akademischer Architekten-Verein (Stuttgart)
Verleger/Verlag:
Verlag von Karl Ebner, Kunstanstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1899
Umfang:
1 ungezähltes Blatt, 55 Blätter Bildtafeln
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Besitzende Institution:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Kb 1177
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Arbeiten von alten Herren
Strukturtyp:
Kapitel

Illustration

Titel:
Frauenschwimmhalle im Stuttgarter Schwimmbad. Architekten Wittmann & Stahl, Stuttgart
Künstler/Illustrator:
Wittmann, Ludwig
Stahl, Louis
Strukturtyp:
Illustration

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1941 (1941)
  • Einband
  • Technische Hochschule Stuttgart
  • Titelseite
  • Besuche und amtliche Zuschriften
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ehrenbürger der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Ehrensenatoren der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Unterrichtszeiten
  • A. Organisation der Technischen Hochschule
  • B. Personalbestand
  • C. Prüfungsämter und Ausschüsse
  • D. Dozentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • E. Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart
  • F. Studentendwerk Stuttgart
  • G. Akademische Auslandsstelle Stuttgart
  • H. Vorlesungen und Übungen
  • I. Studienpläne

Volltext

52 
8. ctibiittc im Walserlal. 
Die Lkihüne im kleinen Walsertal nimmt nach vorheriger Anmeldung 
beim Slndemenwerk Stuttgart Studenten bevorzugt auf. 
U. Abteilung Förderung (Einzelfürsorge) 
Veiler: cand. arch. Rudolf Kovacsovics. 
Die Förderung umfaßt folgende Gebiere: 
1. Anfängerförderung. 
2. Fortgeschrittcnensördcrung. 
3. Darlchenösörderung, 
4. Reichsförderung. 
5. Vorfiudienförderung fLange»«rarckstudium). 
6. Förderung der Kunsthochschüler und Kunstsachschüler, 
7. Förderung der deutschen Fachschüler. 
8. Gebührenerlaß und Stipcitdienvergebung. 
9. Förderung von Kriegerwaisen. 
10. Förderung von Studentinnen und Werkabiturientinnen. 
Die Abteilung Förderung gewährt Unterstützung an Kameraden, deren ei 
gene Mittel sowie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn wie 
die Weiterführn»,g des Studiums nicht ermöglichen. Voraussetzung für die 
Aufnahme wirtschaftlich schwacher Kameraden in die Förderung ist rückball- 
loser Einsatz für Volk und Staat, einwandfteie Führung und wissenschaft 
liche Befähigung. Die Höbe der Förderung-mittel ist dabei so bemessen, 
daß die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums gewährleistet wird. 
Die Mittel hierfür werden teils örtlich, teils durch das ReichSstudentenwerl 
aufgebracht. 
l. Anfängerförderung. 
Wissenschaftlich befähigte Abiturienten, deren Mittel ein Studium an der 
Hochschule nicht zulassen, werden, sofern die politische und charakterlich« Be 
währung erwiesen ist. für das erste und zweite Skudiensemester in die An- 
fängerförderung aufgenommen, wobei ihnen zur Pflicht gemacht wird, drei 
Semester Dienst in einer Kameradschaft des NSDStB. zu leisten. Unerläß 
liche Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstleistung-nach 
weis bei einer Gliederung der Bewegung. 
2. Fortgeskbritienrniörderunq. 
Die 'Aufnahm« in die Hochichulförderunq. die mit dem dritten Studien- 
semester einsetzt und mit dem sechsten Studiensemester ende«, setzt den Rach, 
weis der wissenschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nach 
weis wird durch Ablegung von zwei Leisttingsprüfungen se Semester geführt. 
Z. Darlcbenoiörderung. 
Die lenken zwei Semester vor der Abschlußprüfung werden durch die Ge 
währung von langfristigen Darleben iichergesiellr. 
Unerläßlich ist auch hierfür der Nachweis der Einsatzbereitschaft. Bedürftig 
keit und wissenschaftlichen Befähigung. 
4. Rcicbosördernng. 
Gesuche um Aufnahme in die Reich-förderung. die vom dritten bis letzten 
Sludicnsemester die Durcdfübrung deo Studiums gewährleistet, werden durch 
Hochschulprofessoren, polnische oder andere Persönlichkeiten, die den Be 
werber genau kennen, über das örtliche Sludemenwerk an das Reichsstuden- 
tenwcrk eiltgereicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim ReichS- 
studenlenwerk. 
Da nur eine kleine 'Anzahl von Bewerbern in jedem Semester aufgenommen 
werden kann, ist die Auslese hierbei eine sehr strenge. 
5. Vorstudieaförderung (Langemarckstudium). 
Mit der sozialen Verpflichtung. ..jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück- 
sicht auf Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur deut- 
scheu Hochschule z» ermöglichen", erwachsen der Vorstndlenförderung große 
und verantwortung-reiche Aufgaben. Die 'Auslese erfolgt durch die Reichs, 
studentenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw. 
Die wirtschaftliche Betreuung obliegt de», Reicbsstudcntcnwcrk. 
6. Gebiidr,„erlaß und Stipendienvergebung. 
2m Gebührenau-schuß der Hochschule. Kunsthochschulen und Fachschulen 
Hai das Sludcnlcnwerk Sin und Stimme, um eine gerechte Verteilung der 
Gebührenerlässe und Stipendien zu gewährleisten. Durch die zentrale Er 
fassung sämtlicher von Staat. Städten. Gemeinden und Privaten zur Ber. 
«cilung gelangenden Sripendien sind für die einwandfreie Vergebung solcher 
Unterstützungen die Vorauöscnungen geschaffen. 
7. Förderung von Kriegerwaisen. 
DaS Studenleniverk sieht mit den örtlichen Dienststellen der RS.-KriegS- 
opferversorgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreicht, daß her 
vorragend befähigten, politisch einwandfreien Kriegerwaisen die Durchfüh 
rung des Hochschulstudiums erinöglicht wird.
	        

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