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Württembergische Reformationsgeschichte (3)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Württembergische Reformationsgeschichte (3)

Monografie

Persistenter Identifier:
1498113652080
Titel:
Allgemeine und technische Chemie
Untertitel:
gelesen in der Polytechnischen Schule zu Stuttgart
Autor:
Fehling, Hermann Christian von
Erscheinungsort:
[Stuttgart]
Erscheinungsjahr:
1866
Umfang:
544, 160 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1C 154
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Vorsatz

Strukturtyp:
Vorsatz

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Wuerttembergische Kirchengeschichte
  • Württembergische Reformationsgeschichte (3)
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Teil: Am Vorabend der Reformation (1500-1517)
  • Zweiter Teil: Anfang und Fortgang der Reformation (1517-1534)
  • Dritter Teil: Die Reformationsjahre 1534-1550
  • 1. Die Reformation Herzog Ulrichs
  • a) Wille und Möglichkeit zur Reformation
  • b) Die Reformatoren
  • c) Die erste Arbeit
  • d) Die Reformation der Klöster
  • e) Die ersten reformatorischen Ordnungen
  • f) Die Reformation der Universität Tübingen
  • g) Ausbau und Festigung der Kirche
  • h) Hemmungen und Schwierigkeiten des Reformationswerks
  • i) Württembergs Anschluß an die deutsche Reformation
  • k) Zerstörung der Kirche durch das Interim
  • 2. Reformatorische Vorgänge und Fortschritte in den übrigen Gebieten 1534-1550 (1559)
  • Vierter Teil: Die Wiederaufrichtung der Kirche unter Herzog Christoph (bis 1559)
  • Literaturverzeichnis
  • Personenregister
  • Ortsregister
  • Register
  • Herzog Ulrichs Rückkehr und die Reformation vor 400 Jahren
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

140 Dritter Teil: Die Reformationsjahre 1334 -1550 
sittlichen Verfehlungen aller Art, wobei möglicherweise die Zuchtord⸗ 
nung, mit der Schnepf schon Ende Dezember 1534 beschäftigt war!), 
mitverwendet wurde. 
Eine das kirchliche Amt nahe berührende Ordnung machte viel Not, 
die Eheordnung'). Sie war im Entwurf Schnepfs, der sich von 
Brenz hatte beraten lassen, schon am 22. Dezember 1534 fertigꝰ). Bla⸗ 
rer, dem sie im Januar 1535 mitgeteilt wurde'), beklagte sich alsbald') 
darüber, daß unter dem Einfluß von Brenz Schnepf unevangelische 
Vorschriften verlange, die für den vielfachen Jammer der Leute uner⸗ 
träglich seien. Blarer seinerseits schickkte den Entwurf an Bucer zur 
Begutachtung. Diese Unstimmigkeiten verzögerten das Erscheinen und 
veranlaßten am 5. Juni 15360) den Herzog, sich an Landgraf Philipp 
mit der Bitte zu wenden, ihm die hessische Eheordnung zuzuschicken 
zwecks Feststellung der eigenen. So ist sie nach der Landesordnung 
frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1536 herausgekommen'). 
Von ihren Anordnungen: elterliche Einwilligung, Eheverpflichtung 
vor drei Zeugen, verbotene Verwandtschaftsgrade, Wiederverheiratung 
Geschiedener usw. mußten die Pfarrer Kenntnis nehmen, da sie Vor⸗ 
aussetzung waren für die kirchliche Verkündigung und Bestätigung. 
) Die Reformation der Universität Tübingen 
Vor allen anderen Ordnungen, auch vor der Klosterordnung, war 
schon am 30. Januar 1535 die Universitätsordnung erschienen“). Die 
Eile, mit der sie erlassen wurde, war durch die Tübinger Verhältnisse 
bedingt“). Blarer, der seinen Sitz in Tübingen hatte, war vom Her⸗ 
zog auch mit der Neugestaltung der Universität beauftragt worden. 
Auf seinen Wunsch sollte ihm ein Gelehrter beigegeben werden. Da 
Melanchthon keinen Urlaub erhielt, fiel die Wahl auf Simon Gry⸗— 
näus'“o), den die Straßburger schon für die Reformation des Landes 
präsentiert hatten. Am 27. August 1534 hatte Blarer an ihn geschrie⸗ 
ben, am 30. September sagte Grynäus, von seiner Basler Professur 
auf ein Jahr beurlaubt, zu. Am 27. Oktober 1534 kam er nach Stutt⸗ 
gart und begann nach wochenlangen schwierigen Verhandlungen mit 
Schnepf, dem er als Zwinglianer nicht genehm und zudem der Hin⸗ 
2) W. KG. 344. 2) Reyscher IV, G. 66 ff 
2) W. KG. 346. Sattler III, Beil. 26, S. 138. 2) Ebenda. 
vj Schieß, Blarer J. S. 629 f. Bl.fiw. KG. 1900, S. 27. 
8) Marburger Staatsarchiv. Württ. 18. 
2) Die Datierung bei Reyscher IV, 66 — 1534 — kann keinesfalls richtig sein. 
Vgl. dazu Reyscher 8, S. 85. A. 1. Sattler II, Beil. 27, 6. 140. 
8) Reyscher XI 8, 6. 88 ff. 
. Vgl. zum Folgenden Haller, Anfänge der Universität Tübingen J, S. 331 ff. 
.ieo ff. 
10) R.E.27, 218 f.
	        

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