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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1907
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Weitere Titel:
Organ des Stuttgarter Architektenklubs, des Baugewerkevereins Stuttgarts und des Württ. Baubeamtenbereins
Jahrgang/Band:
1907
Verleger/Verlag:
Deutsche Verlags-Anstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1907
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-4,1907
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierter Jahrgang. No. 21
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierter Jahrgang. No. 1
  • Vierter Jahrgang. No. 2
  • Vierter Jahrgang. No. 3
  • Vierter Jahrgang. No. 4
  • Vierter Jahrgang. No. 5
  • Vierter Jahrgang. No. 44
  • Vierter Jahrgang. No. 46
  • Vierter Jahrgang. No. 47
  • Vieter Jahrgang. No. 49
  • Vierter Jahrgang. No. 6
  • Vierter Jahrgang. No. 7
  • Vieter Jahrgang. No. 8
  • Vierter Jahrgang. No. 9
  • Vierter Jahrgang. No. 10
  • Vierter Jahrgang. No. 11
  • Vierter Jahrgang. No. 12
  • Vierter Jahrgang. No. 13
  • Vierter Jahrgang. No. 14
  • Vieter Jahrgang. No. 15
  • Vierter Jahrgang. No. 16
  • Vierter Jahrgang. No. 17
  • Vierter Jahrgang. No. 18
  • Vierter Jahrgang. No. 19
  • Vierter Jahrgang. No. 20
  • Vierter Jahrgang. No. 21
  • Vierter Jahrgang. No. 22
  • Vierter Jahrgang. No. 23
  • Vierter Jahrgang. No. 24
  • Vierter Jahrgang. No. 25
  • Vierter Jahrgang. No. 26
  • Vierter Jahrgang. No. 27
  • Vierter Jahrgang. No. 28
  • Vierter Jahrgang. No. 29
  • Vierter Jahrgang. No. 30
  • Vierter Jahrgang. No. 31
  • Vierter Jahrgang. No. 32
  • Vierter Jahrgang. No. 33
  • Vierter Jahrgang. No. 34
  • Vierter Jahrgang. No. 35
  • Vierter Jahrgang. No. 36
  • Vierter Jahrgang. No. 37
  • Vierter Jahrgang. No. 38
  • Vierter Jahrgang. No. 39
  • Vierter Jahrgang. No. 40
  • Vierter Jahrgang. No. 41
  • Vierter Jahrgang. No. 42
  • Vierter Jahrgang. No. 43
  • Vierter Jahrgang. No. 45
  • Vierter Jahrgang. No. 48
  • Vierter Jahrgang. No. 50
  • Vierter Jahrgang. No. 51
  • Vierter Jahrgang. No. 52
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

FÜR WÜRTTEMBERG 
BADEN HESSEN EL 
SAS S - LOTHRINGEN 
Inhalt: lieber Abwasserreinigung. —Die Bauvorschriften in der Praxis. — Projekt zu einer Landkirche 
mit Pfarrhaus. — Zum Wettbewerb: Schulhausbauten für Stuttgart und Untertürkheim. — Vereins 
mitteilungen. — Wettbewerbe. — Kleine Mitteilungen. — Personalien. — Bücher. 
•HAnglKIN. 
Alle Rechte Vorbehalten 
lieber Abwasserreinigung 
Von Baurat Nenffer 
In den Artikeln über Abwasserreinigung, die in den 
Nr. 47—49 von 1904 und Nr. 25, 31, 38 und 39 von 1905 
in der „Bauzeitung für Württemberg etc.“ veröffentlicht 
worden sind, ist bereits darauf hingewiesen worden, daß 
durch das Wassergesetz vom 1. Dezember 1900, das in 
Württemberg am 1. Januar 1902 in Kraft getreten ist, 
die Einleitung von Abwassern unter besondere polizeiliche 
Aufsicht gestellt ist. 
Bei der steigenden Entwicklung der Industrie und 
der raschen Bevölkerungszunahme ist eine bedenkliche 
Verunreinigung der öffentlichen Gewässer und die Schmäle 
rung des Gemeingebrauchs derselben zu befürchten; eine 
wesentliche Einbuße droht den öffentlichen Gewässern 
aber auch durch die Verallgemeinerung der Wasseraborte, 
die in großen Städten, insbesondere bei den Massenbauten 
(Hotels, Banken, Schulen, Spitälern, Warenhäusern u.s. w.) 
eingeführt werden und deren Siegeslauf kaum mehr zurück 
zuhalten ist. Das Wasserklosett bietet im einzelnen Wohn 
gebäude und innerhalb des geschlossenen Wohnbezirks 
zweifellos sanitäre Vorteile und Annehmlichkeiten, die 
von immer weiteren Kreisen erkannt werden; allein im 
Blick auf die dadurch erzeugten Schmutzwasser entsteht 
die schwierige Frage: Wie sollen diese Abwasser ge 
reinigt werden, ehe sie dem öffentlichen Gewässer über 
geben werden? Die Gemeinden werden dadurch mit der 
schweren Verpflichtung belastet, Kläranlagen zu bauen, 
die umfangreich und kostspielig sind und bei deren Bau 
anlage man auf erhebliche Widerstände, besonders seitens 
der beteiligten Grundstücksnachbarn, gefaßt sein muß. 
Wie sehr die Frage der Abwasserbeseitigung und 
Abwasserklärung an Bedeutung zugenommen hat, ergibt 
sich auch daraus, daß bereits im württembergischen 
Hauptfinanzetat für 1907 und 1908 S. 185 in Kap. 40 
Straßenbauverwaltung, die Schaffung einer neuen Stelle 
für einen Abwasserlandestechniker beantragt ist. 
Die Begründung hierzu ist folgende: „Die Abwasser 
beseitigung hat mit der Wasserversorgung der Städte und 
Dörfer nicht gleichen Schritt gehalten. Während die 
Wasserversorgung nahezu überall durch die Gemeinden 
planmäßig erfolgt ist, fehlt es an vielen Orten an einer 
zweckmäßigen, nach einheitlichen Gesichtspunkten ein 
gerichteten Abwasserbeseitigung. Nur verhältnismäßig 
wenig größere Orte besitzen planmäßig angelegte Kanali 
sationen, obwohl das Bedürfnis hierzu durch den gestei 
gerten Verbrauch an Nutzwasser, die Ausdehnung der Ort 
schaften, sowie insbesondere durch Errichtung von Fabriken 
mit reichlichem Abwasser immer mehr hervortritt. Die 
Rückständigkeit in der Abwasserbeseitigung ist zum Teil 
darauf zurückzuführen, daß es den Gemeinden an ge 
eigneter sachverständiger Beratung mangelt. 
Im Interesse einer geordneten Abwasserleitung er 
scheint daher die Anstellung eines besonderen Technikers 
geboten, dem die unentgeltliche Beratung auf dem Gebiet 
der Ableitung wie auch der Reinigung der Abwasser, 
ferner erforderlichenfalls die Fertigung von Entwürfen 
hierüber auf Kosten der Beteiligten übertragen werden 
könnte. Da diese wichtigen Aufgaben nur von einem 
tüchtigen und erfahrenen Techniker in befriedigender 
Weise erfüllt werden können, ist für den Beamten die 
Dienststellung eines Bauinspektors mit dem Anfangs 
gehalt von 3600 M. und einer Mietzinsentschädigung im 
Durchschnittsbetrag der Bauinspektoren mit 600 M. vor 
gesehen. Der anzustellende Techniker wird zweckmäßig 
der Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau 
zugeteilt.“ 
In rechtlicher Hinsicht kommt vorzugsweise der 
Art. 23 des Wassergesetzes in Betracht, wonach die Ein 
leitung übelriechender, ekelhafter und schädlicher Flüssig 
keiten in ein öffentliches Gewässer nur auf Grund einer 
für jeden einzelnen Fall besonders zu erwirkenden Er 
laubnis und unter Beachtung besonderer Schutzvorkeh 
rungen geschehen kann. 
Sowohl der Tiefbau- als Hochbautechniker, insbeson 
dere der im Gemeinde- und Körperschaftsdienst angestellte, 
wird sich einer eingehenden Kenntnis der Grundsätze, 
auf welche Weise die Abwasser geklärt und beseitigt 
werden können, nicht länger mehr entziehen können. 
Die Literatur darüber ist noch neu; es beschäftigen sich 
aber die Zeitschriften „Der Gesundheitsingenieur“, „Das 
technische Gemeindeblatt“, „Die Gesundheit“ u. a. eifrig 
damit. Von Bedeutung sind auch die Mitteilungen aus 
der Kgl. Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Ab 
wasserbeseitigung zu Berlin, von dem bis 1907 acht 
zwanglose Hefte erschienen sind. 
Bei der Klärung der Abwasser ist man v<^n 
dem chemischen Weg, d. i. dem Zusatz von Chemikalien 
und Klärmitteln, im allgemeinen zurückgekommen. Dieser 
Weg hat meist nur Erfolg bei sauren und alkalischen 
Industriewassern, bei denen es sich um Abstumpfung 
oder Beseitigung des Gehalts an Säure oder Alkalien 
handelt. Verschmutzte Wasser aber, die viel mechanische 
und organisch gelöste Stoffe enthalten — und das sind eben
	        

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