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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1907
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Weitere Titel:
Organ des Stuttgarter Architektenklubs, des Baugewerkevereins Stuttgarts und des Württ. Baubeamtenbereins
Jahrgang/Band:
1907
Verleger/Verlag:
Deutsche Verlags-Anstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1907
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-4,1907
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierter Jahrgang. No. 36
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Akkordbestimmungen für die Herstellung von Eisenbetonbauten
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1907)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierter Jahrgang. No. 1
  • Vierter Jahrgang. No. 2
  • Vierter Jahrgang. No. 3
  • Vierter Jahrgang. No. 4
  • Vierter Jahrgang. No. 5
  • Vierter Jahrgang. No. 44
  • Vierter Jahrgang. No. 46
  • Vierter Jahrgang. No. 47
  • Vieter Jahrgang. No. 49
  • Vierter Jahrgang. No. 6
  • Vierter Jahrgang. No. 7
  • Vieter Jahrgang. No. 8
  • Vierter Jahrgang. No. 9
  • Vierter Jahrgang. No. 10
  • Vierter Jahrgang. No. 11
  • Vierter Jahrgang. No. 12
  • Vierter Jahrgang. No. 13
  • Vierter Jahrgang. No. 14
  • Vieter Jahrgang. No. 15
  • Vierter Jahrgang. No. 16
  • Vierter Jahrgang. No. 17
  • Vierter Jahrgang. No. 18
  • Vierter Jahrgang. No. 19
  • Vierter Jahrgang. No. 20
  • Vierter Jahrgang. No. 21
  • Vierter Jahrgang. No. 22
  • Vierter Jahrgang. No. 23
  • Vierter Jahrgang. No. 24
  • Vierter Jahrgang. No. 25
  • Vierter Jahrgang. No. 26
  • Vierter Jahrgang. No. 27
  • Vierter Jahrgang. No. 28
  • Vierter Jahrgang. No. 29
  • Vierter Jahrgang. No. 30
  • Vierter Jahrgang. No. 31
  • Vierter Jahrgang. No. 32
  • Vierter Jahrgang. No. 33
  • Vierter Jahrgang. No. 34
  • Vierter Jahrgang. No. 35
  • Vierter Jahrgang. No. 36
  • Wettbewerb Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes zu Leipzig
  • Zur Vergebung von Eisenbetonarbeiten im Hochbau
  • Akkordbestimmungen für die Herstellung von Eisenbetonbauten
  • Vierter Jahrgang. No. 37
  • Vierter Jahrgang. No. 38
  • Vierter Jahrgang. No. 39
  • Vierter Jahrgang. No. 40
  • Vierter Jahrgang. No. 41
  • Vierter Jahrgang. No. 42
  • Vierter Jahrgang. No. 43
  • Vierter Jahrgang. No. 45
  • Vierter Jahrgang. No. 48
  • Vierter Jahrgang. No. 50
  • Vierter Jahrgang. No. 51
  • Vierter Jahrgang. No. 52
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

284 
BAUZEITUNÖ 
Nr. 36 
den Beton in Würfeln von 30 cm Seitenlange. Die zur 
leitsatzmäßigen Anfertigung der Probewürfel nötigen 
Geräte und Formen hat der Unternehmer bei Beginn 
der Betonierung auf der Baustelle bereitzustellen. Die 
Entnahme dieser Proben erfolgt nur durch die Bauleitung, 
aber im Beisein des Unternehmers oder seines Vertreters, 
und zwar von dem in Verwendung genommenen Beton 
oder Eisen. Die Kosten der Festigkeitsprobe sind je 
hälftig vom Unternehmer und von der Bauherrschaft zu 
tragen. 
12. Probebelastungen werden nach den Vor 
schriften des Verdingungsanschlags oder nach dem Ermessen 
der Bauleitung auf Eechnung und Gefahr des Unter 
nehmers vorgenommen. Das Belastungsmaterial liefert 
die Bauherrschaft auf die Baustelle. 
Wird ein aus einem Deckenfeld herausgelöster Streifen 
einer Probebelastung unterworfen, so soll die gleichmäßig 
auf dem ganzen Streifen zu verteilende Aufla-st das Gewicht 
der Decke und der doppelten Nutzlast nicht überschreiten. 
Wird ein solcher Streifen ohne Loslösung aus dem Decken 
felde zur Probe belastet, so ist die Auflast um die Hälfte 
zu erhöhen. Demnach ist, wenn g das Eigengewicht 
und p die Nutzlast bezeichnet, die Auflast im ersten Fall 
g+2p, im zweiten Fall 1,5 <7 + 3p. 
Wird ein ganzes Deckenfeld belastet, so kann die auf 
zubringende Last bis auf 0,8 g + 1,8 p gesteigert werden. 
Bei Nutzlasten über 1000 kg/qcm werden mäßigere Probe 
lasten aufgelegt. 
Die Ausdehnung der Probebelastungen bestimmt die 
Bauleitung; auf je qm Decke ist mindestens eine 
Probebelastung vorzunehmen. 
13. Die Abnahme der Eisenbetonbauten erfolgt, wenn 
festgestellt ist, daß die vorstehenden Bestimmungen ein 
gehalten wurden, daß die vorgeschriebenen Abmessungen 
der Bauteile vorhanden und daß diese vollständig eben 
und unverletzt sind. Insbesondere wird gefordert, daß 
die nach Ziff. 12 vorgenommenen Probebelastungen weder 
Bisse und Ausbröckelungen noch nennenswerte bleibende 
Formänderungen verursacht haben. 
14. Innerhalb . . . Tagen nach Uebertragung der Ar 
beiten an den Unternehmer sind von diesem für sämt 
liche Bauteile genaue Zeichnungen mit vollständigen 
Maßeinschrieben in doppelter Ausfertigung, ferner sta 
tische Berechnungen und auf besonderes Verlangen Be 
schreibungen schwieriger Bauausführungen nachzuliefern, 
insoweit diese Unterlagen nicht schon dem Angebot bei 
zugeben waren. Bevor die Bauleitung diese als Beilagen 
zum Akkordsvertrag zu betrachtenden Ausführungen gut 
geheißen hat, darf mit der Bauausführung nicht begonnen 
werden. 
Die Einzelheiten im Eisenbeton sind so zu bemessen, 
daß die Beanspruchungen folgende Höchstwerte nicht 
überschreiten: Eisen kg/qcm auf Zug, Beton 
kg/qcm auf Druck und kg/qcm auf Schub 
und Anhaften. 
15. Für Fälle, welche nach vorstehenden Bestimmungen 
nicht entschieden werden können, sollen die vom Deutschen 
Betonverein aufgestellten vorläufigen Leitsätze für die Vor 
bereitung, Ausführung und Prüfung von Eisenbetonbauten 
(Ausgabe 1904) und in dritter Linie die Leitsätze für 
Bauten aus Stampfbeton, welche vom Deutschen Beton 
verein 1905 aufgestellt wurden, maßgebend sein. Sch. 
Verband deutscher Architekten- und 
Ingenieur-Vereine 
Auf der 36. Abgeordnetenversammlung, welche am 
23. und 24. August in Kiel tagte, waren 32 Vereine mit 
110 Stimmen vertreten: der Württ. Verein für Baukunde 
durch Baurat Hofacker und Oberbaurat Zügel, der 
Bad. Architekten- und Ingenieur-Verein durch Geh. Ober 
baurat Baumeister, Prof. Nestle und Architekt Döring, 
der Mittelrhein. Architekten- und Ingenieur-Verein durch 
Prof. Walbe und Stadtbauinspektor Grün, der Frank 
furter Architekten- und Ingenieur-Verein durch Stadtrat 
Kölle und Stadtbauinspektor Berg, der Architekten- und 
Ingenieur-Verein für Elsaß-Lothringen durch Baurat 
Metzenthin. Der erste Teil der Tagesordnung galt der 
Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten. Der Vor 
sitzende Beverdy-München widmete dem kürzlich ver 
storbenen Prof. Hermann Ende einen ehrenden Nachruf 
und gab unter allseitigem Beifall seiner Genugtuung 
darüber Ausdruck, daß dem um die Arbeiten des Ver 
bands hochverdienten Mitglied Ministerialdirektor Hinckel- 
deyn der Titel Exzellenz verliehen wurde. Zur Errichtung 
eines Denkmals für O. W. Hase in Hannover wurde ein 
Verbandsbeitrag in Höhe von 500 M. bewilligt. Die Fest 
stellung des mit 15 000 M. abschließenden Voranschlages 
für 1908 gab Anlaß zu einer Aussprache über die Ver 
mögenslage des Verbandes, welche als nicht günstig zu 
bezeichnen ist und vielleicht bald zu einer Erhöhung des 
jetzt 1,50 M. betragenden Mitgliederbeitrags nötigen wird. 
Den Vorschlägen des Vorstandes, daß die Wahl der Fach 
ausschußmitglieder künftig auf begrenzte Zeitdauer er 
folgen solle, wurde zugestimmt und von den Mitteilungen 
des Vorstandes, daß nach den angestellten Erwägungen 
die Beibehaltung des bisherigen Zeitpunkts der Ab 
geordnetentagungen und eine frühere Herausgabe der 
Mitgliederverzeichnisse — ohne Berücksichtigung der 
nach dem 15. Februar noch eingehenden Veränderungs 
nachweise — beabsichtigt sei, ohne Widerspruch Kennt 
nis genommen. Die Wiederwahl der ausscheidenden 
Vorstandsmitglieder Beverdy und Schmick wurde durch 
Zuruf vollzogen. 
Die Erledigung des technisch-wissenschaftlichen Teils 
umfaßte eine Beihe wichtiger Fragen, die zeigen, was 
der Verband auf den verschiedensten Gebieten gewirkt 
und was ihm noch als ernstes Ziel winkt. Das Vor 
gehen des Vereins deutscher Ingenieure über Hochschul- 
uud Unterrichtsfragen gab dem Verband Anlaß, sich 
darüber auszusprechen. Auf Vorschlag von Baumeister- 
Karlsruhe, der feststellt, daß der Verband schon vor 
30 Jahren in gleicher Eichtung gearbeitet habe, wurde 
beschlossen, die Frage der Errichtung von Ferien 
kursen an den Technischen Hochschulen für 
Architekten und Bauingenieure als Verbandsaufgabe zu 
behandeln. Betreffs einer Eingabe des Architekten- und 
Ingenieur-Vereins für Niederrhein und Westfalen, die 
darauf hinweist, daß eine Neuregelung der Gebühren 
ordnung für gerichtliche Sachverständige bevor 
steht und damit Gelegenheit geboten wird, der im Ver 
band oft beklagten unwürdigen Bewertung bautechnischer 
Gutachten vor Gericht abzuhelfen, beschloß die Versamm 
lung, in diesem Sinne die erforderlichen Schritte zu tun. 
Die Frage der Vorschriften für Herstellung und 
Betrieb von Grundstücksentwässerungen gab 
Anlaß zu einer eingehenden Erörterung, wobei Kölle- 
Frankfurt die Trennung der formalen Verwaltungs 
bestimmungen von den technischen vertrat, während 
Schmick - Darmstadt und Baumeister - Karlsruhe für un 
veränderte und ungetrennte Ausarbeitung der Grundsätze 
waren. Diesen Standpunkt teilte auch die Versammlung, 
nachdem aus der Mitte derselben noch betont worden, 
daß es den Behörden freigestellt bleibe, aus den Grund 
sätzen das für ihre örtlichen Bedürfnisse Nötige und 
Passende auszuwählen. 
Die den Einzelvereinen für die diesjährige Versamm 
lung gestellten Fragen; Mit welchen Mitteln kann Ein 
fluß gewonnen werden auf die künstlerische Aus 
gestaltung privater Bauten in Stadt und Land 
und welche Wege sind einzuschlagen, damit bei Ingenieur 
bauten ästhetische Bücksichten in höherem Grade zur 
Geltung kommen, wurden sehr zahlreich beantwortet,
	        

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