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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1909
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1909
Verleger/Verlag:
Deutsche Verlags-Anstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1909
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-6,1909
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Sechster Jahrgang. No. 2.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Bauordnung und Bebauungsfragen
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1909)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechster Jahrgang. No. 1.
  • Sechster Jahrgang. No. 2.
  • Einfache schweizerische Wohnhäuser
  • Bauordnung und Bebauungsfragen
  • Schiffzug und Minimalfrachtsatz auf dem zu kanalisierenden Neckar
  • Sechster Jahrgang. No. 3.
  • Sechster Jahrgang. No. 4.
  • Sechster Jahrgang. No. 5.
  • Sechster Jahrgang. No. 6.
  • Sechster Jahrgang. No. 7.
  • Sechster Jahrgang. No. 8.
  • Sechster Jahrgang. No. 9.
  • Sechster Jahrgang. No. 10.
  • Sechster Jahrgang. No. 11.
  • Sechster Jahrgang. No. 12.
  • Sechster Jahrgang. No. 13.
  • Sechster Jahrgang. No. 14.
  • Sechster Jahrgang. No. 15.
  • Sechster Jahrgang. No. 16.
  • Sechster Jahrgang. No. 17.
  • Sechster Jahrgang. No. 18.
  • Sechster Jahrgang. No. 19.
  • Sechster Jahrgang. No. 20.
  • Sechster Jahrgang. No. 21.
  • Sechster Jahrgang. No. 22.
  • Sechster Jahrgang. No. 23.
  • Sechster Jahrgang. No. 24.
  • Sechster Jahrgang. No. 25.
  • Sechster Jahrgang. No. 26.
  • Sechster Jahrgang. No. 27.
  • Sechster Jahrgang. No. 28.
  • Sechster Jahrgang. No. 29.
  • Sechster Jahrgang. No. 30.
  • Sechster Jahrgang. No. 31.
  • Sechster Jahrgang. No. 32.
  • Sechster Jahrgang. No. 33.
  • Sechster Jahrgang. No. 34.
  • Sechster Jahrgang. No. 35.
  • Sechster Jahrgang. No. 36.
  • Sechster Jahrgang. No. 37.
  • Sechster Jahrgang. No. 38.
  • Sechster Jahrgang. No. 39.
  • Sechster Jahrgang. No. 40.
  • Sechster Jahrgang. No. 41.
  • Sechster Jahrgang. No. 42.
  • Sechster Jahrgang. No. 43.
  • Sechster Jahrgang. No. 44.
  • Sechster Jahrgang. No. 45.
  • Sechster Jahrgang. No. 46.
  • Sechster Jahrgang. No. 47.
  • Sechster Jahrgang. No. 48.
  • Sechster Jahrgang. No. 49.
  • Sechster Jahrgang. No. 50.
  • Sechster Jahrgang. No. 51.
  • Sechster Jahrgang. No. 52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

12 
BAUZEITUNG 
Nr. 2 
Abb. 12. Einfamilienhaus Schaubild der Gartenfassade gegen Süden 
Die Zimmer des Dachraumes sind etwas knapp, die 
einfache Grundrißgestaltung gestattet auch eine hübsche 
Dachausbildung. Das Häuschen verdient als glückliche 
Lösung eines bescheidenen Wohnhauses hervorgehoben 
zu werden. Der Einheitspreis von 27 Fr. würde wohl 
auf 30 Fr. zu erhöhen sein. (Schluß folgt) 
Bauordnung’ und Bebauungsfragen 
Im Novemberheft der Architekturzeitschrift „Der Bau 
meister“ veröffentlicht der im Stadtbebauungswesen als 
eine Autorität geltende Architekt Jansen einen höchst 
bemerkenswerten Aufsatz, in welchem er zu dem Wett 
bewerb um einen Grundplan für die Bebauung Groß- 
Berlins Stellung nimmt. Die bei dieser Gelegenheit 
ans Tageslicht gezogenen Zustände treffen mutatis mutandis 
auch bei uns zu und müssen sowohl der Negierung als 
auch den Gemeinden ernsthaft zu denken geben. 
Der Wettbewerb bezweckt eine Sanierung größten 
Maßstabs der mit der Zeit unhaltbar gewordenen Zu 
stände in der Bebauung Berlins und seiner Umgebung; 
durch das Ergebnis der Vorarbeiten wurde zum Ent 
setzen aller Beteiligten der Schleier von dem stillen 
Werdegang der Großstadt Berlin fortgezogen. „Wir 
sehen,“ sagt Jansen, „heute eine Aufteilung dieses 
Riesengeländes, aus dem ein Aus und Ein schier un 
denkbar erscheint.“ Wir finden ein ganz unüberlegtes, 
schematisches Aneinandergliedern von Bebauungsplänen, 
von denen die meisten gar nicht kläglicher auställen 
konnten; von irgendwelcher Rücksicht auf Oertlichkeit, 
Bahnlinien, überhaupt Kunst im Städtebau, wie sie 
seinem heutigen Stande entspricht, auch nicht entfernt 
zu reden. Selbst beim Versagen all dieser Eigenschaften 
wäre es doch das nächstliegende gewesen, wenigstens 
auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen, seine Straßen 
mit jenen in Einklang zu bringen und 
für entsprechenden Durchgang der Haupt 
straßen zu sorgen.“ 
In seinen Vorschlägen zur Gesundung 
solcher Verhältnisse geht Jansen von dem 
Fundamentalsatz aus, daß in Zukunft 
nicht mehr allein die Ingenieure und 
Geometer Einfluß auf die Bebauungspläne 
liaben dürfen, sondern daß es Pflicht 
der Verwaltung sei, fürderhin hierzu 
ästhetisch gebildete Techniker, voran die 
Architekten, mit heranzuziehen. Gerade 
der Architekt ist doch derjenige, der 
nächst dem sich ansiedelnden Bürger 
am meisten unter einem schlechten Be 
bauungsplan zu leiden hat. Wenn solche 
Gesichtspunkte heute in größeren Städten 
auch schon praktische Erfolge aufzuweisen 
haben —■ Stuttgart im besonderen kann 
in dieser Beziehung auf erfreuliche Bei 
spiele hinweisen —, so dürfte eine Um 
setzung solcher Grundsätze in die Tat 
über die Grenzen der Städe hinaus größere Schwierig 
keiten bieten, da es eben den kleineren Gemeinden schon an 
den nötigen Kräften hierzu fehlt. Hier ist esPflicht und Auf- 
gabe der Regierung, der im Städtebau, diesem jüngsten 
und zugleich wichtigsten Zweige der Baukunst, erfahrene 
Politiker, Volks Wirtschaftler und vor allem Architekten 
zur Verfügung stehen, einzugreifen und der Gemeinde 
die Wege, wenigstens in den Hauptlinien, zu weisen, so 
daß Fehler, deren Ausmerzung, wenn überhaupt, so nur 
mit den größten finanziellen Opfern möglich ist, vermieden 
werden — eine Aufgabe, die eben nur dann mit Erfolg 
durchgefühlt werden kann, wenn der Regierung der 
Gemeinde gegenüber das Genehmigungsrecht auch 
ferner erhalten bleibt. Dann wäre es auch zu Ende mit 
den bisher leider vielfach angewandten Grundsätzen, die 
Jansen mit folgenden Worten herausgreift: „Höhere 
gesundheitliche und ästhetische Grundsätze schieden erst 
recht bei diesem egoistischen Sondervorgehen aus, und 
genügend große Teile für Erholungsplätze, Parkstraßen, 
Volksgärten freizulassen, lag natürlich ganz außerhalb 
des Interesses der Spekulanten, welche ein Maximum 
von Bauland herauszuschlachten als alleiniges Ziel er 
strebten.“ 
Die Schlußfolgerung für Stuttgart zu ziehen dürfte, 
wie ein Techniker im „Schwäb. Merk.“ , der die Aus 
führungen Jansens eingehender Beachtung würdigt, mit 
Recht meint, nicht schwer fallen; auch wir sind nicht 
reich an öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und sonstigen 
Erholungsstätten, zumal nachdem durch die Bahnhof 
erweiterung und die neuen Hoftheater ein großer, der 
wertvollste Teil der Kgl. Anlagen dem „wachsenden Ver 
kehr“ zum Opfer gefallen sein wird. Dieser nicht mehr 
zu ändernde Verlust sollte einer weitausschauenden Be 
hörde — und hier kann wohl der Regierung berechtigteres 
Vertrauen entgegengebracht werden als der selbstver- 
Abb. 13. Einfamilienhaus 
Garten fassade, Süden 
Abb. 14. Einfamilienhaus Straßenfront, Norden
	        

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