digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1910)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1910)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1910
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1910
Verleger/Verlag:
Deutsche Verlags-Anstalt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1910
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-7,1910
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Siebter Jahrgang. No. 6.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1910)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Siebter Jahrgang. No. 1.
  • Siebter Jahrgang. No. 2.
  • Siebter Jahrgang. No. 3.
  • Siebter Jahrgang. No. 4.
  • Siebter Jahrgang. No. 5.
  • Siebter Jahrgang. No. 6.
  • Siebter Jahrgang. No. 7.
  • Siebter Jahrgang. No. 8.
  • Siebter Jahrgang. No. 9.
  • Siebter Jahrgang. No. 10.
  • Siebter Jahrgang. No. 11.
  • Siebter Jahrgang. No. 12.
  • Siebter Jahrgang. No. 13.
  • Siebter Jahrgang. No. 14.
  • Siebter Jahrgang. No. 15.
  • Siebter Jahrgang. No. 16.
  • Siebter Jahrgang. No. 17.
  • Siebter Jahrgang. No. 18.
  • Siebter Jahrgang. No. 19.
  • Siebter Jahrgang. No. 20.
  • Siebter Jahrgang. No. 21.
  • Siebter Jahrgang. No. 22.
  • Siebter Jahrgang. No. 23.
  • Siebter Jahrgang. No. 24.
  • Siebter Jahrgang. No. 25.
  • Siebter Jahrgang. No. 26.
  • Siebter Jahrgang. No. 27.
  • Siebter Jahrgang. No. 28.
  • Siebter Jahrgang. No. 29.
  • Siebter Jahrgang. No. 30.
  • Siebter Jahrgang. No. 31.
  • Siebter Jahrgang. No. 32.
  • Siebter Jahrgang. No. 33.
  • Siebter Jahrgang. No. 34.
  • Siebter Jahrgang. No. 35.
  • Siebter Jahrgang. No. 36.
  • Siebter Jahrgang. No. 37.
  • Siebter Jahrgang. No. 38.
  • Siebter Jahrgang. No. 39.
  • Siebter Jahrgang. No. 40.
  • Siebter Jahrgang. No. 41.
  • Siebter Jahrgang. No. 42.
  • Siebter Jahrgang. No. 43.
  • Siebter Jahrgang. No. 44.
  • Siebter Jahrgang. No. 45.
  • Siebter Jahrgang. No. 46.
  • Siebter Jahrgang. No. 47.
  • Siebter Jahrgang. No. 48.
  • Siebter Jahrgang. No. 49.
  • Siebter Jahrgang. No. 50.
  • Siebter Jahrgang. No. 50.
  • Siebter Jahrgang. No. 52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

48 
BAULEITUNG 
meisterprüfung eine Gewähr dafür geben, daß die Bau 
werkmeister eine gewisse Uebung in den praktischen 
Arbeiten des betreffenden ßauhandwerks besitzen. Des 
halb könne wohl den Inhabern der Zeugnisse über die 
Erstehung der Bauwerkmeisterprüfuug, nicht aber auch 
denjenigen über die Erstehung der Diplomprüfung die 
Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen in dem Bau 
handwerkszweig erteilt werden, in welchem sie eine 
mindestens halbjährige Lehrzeit zurückgelegt haben. Den 
Inhabern von Zeugnissen über die Diplomprüfung für 
Maschinentechniker könne die Befugnis zur Anleitung 
von Lehrlingen im Schlosser- oder Mechaniker- oder 
Schmiede- oder Flaschner- oder Installateurgewerbe ver 
liehen werden, wenn sie eine mindestens dreijährige 
Tätigkeit in dem betreffenden Gewerbe nachweisen 
können. — Des weiteren nahm das Gesamtkollegium 
Stellung zu einigen Aenderuugen der Vorschriften über 
das öffentliche Submissionsweseu, worüber von den 
beteiligten Ministerien neue Vorschläge ausgearbeitet 
worden sind. In Uebereinstiramung mit den Aeußerungen 
der Handwerkskammer sprach sieb das Kollegium dafür 
aus, daß hei der Aufstellung von Voranschlägen oder 
Preisberechnung für allgemein vorkommende Arbeiten 
periodisch Vertreter des organisierten Handwerks bei 
gezogen werden sollen, namentlich auch bei großen Bau 
ausführungen, bei der Zerlegung der Arbeiten in Lose 
u. dgl., sofern dabei das Handwerk überhaupt beteiligt 
sei. Entsprechend einem Vorschlag von Kommerzienrat 
Magirus, sprach sich das Kollegium sodann auch dafür 
aus, daß gegebenenfalls Vertreter des organisierten Handels 
und der Industrie gehört werden. 
Heimatschutz und Industrialisierung. Auf Ver 
anlassung des Bundes für Heimatschutz hielt Universi 
tätsprofessor Dr. Fuchs-Tübingen im Landesgewerbe 
museum in Stuttgart einen Vortrag, in dem er die 
Berechtigung des Heimatschutzes namentlich im Hinblick 
auf die in Württemberg in der Entwicklung begriffene 
Industrialisierung großen Stils betonte. Ueberall im Lande 
und auf dem Lande sehen wir, so äußerte sich der 
Kedner unter anderm, neue kolossale Fabrikgebäude ent 
stehen, und sie gestalten das Landschaftsbild bedeutend 
um, noch mehr werde das durch die großen Wasser 
straßenprojekte der Fall sein. Nichts liege dem Bund 
ferner als die Bekämpfung der Industrialisierung, es handle 
sich für ihn nur darum, dafür zu sorgen, daß nicht mehr 
zum Opfer fällt, als unbedingt notwendig ist; er hält 
es für seine Hauptaufgabe, diesen Entwicklungsprozeß 
zu beeinflussen. Ein großes Glück für Württemberg sei 
es, daß diese industrielle Entwicklung nicht früher in 
der Stärke eingetreten ist wie jetzt. Diesem Umstand 
verdanken wir, daß wir noch einen solchen Reichtum von 
Naturschönheiten und Städtebildern haben. Heute sei 
die Anschauung Gemeingut geworden, daß auch die 
Schönheit einen gewissen Reichtum darstelle und einen 
Wert habe. Es müsse Schranken geben, vor denen die 
Industrie haltzumachen und sich in das Landschafts 
bild einzufügen habe. Mit der Industrie im Zusammen 
hang stehe ein andrer Faktor, der ebenso gefährlich 
werden könne: der Verkehr. Auch ihm sollte nur ge 
opfert werden, was unumgänglich notwendig ist. Die 
Verkehrsfrage werde bei uns in nächster Zeit akut 
werden, bedrohe sie doch unsre alten schönen Stein 
brücken immer mehr. Auch in der Land- und Forst 
wirtschaft komme der Nützlichkeitsstandpunkt immer 
mehr in den Vordergrund und bedrohe viele Schönheiten. 
Redner geht dann weiter auf die Frage ein, ob wir in 
Württemberg nicht schon Schutzeinrichtungen genug 
haben, wobei er an die Denkmalspflege, den Natur 
schutz usw. erinnert. Diese Einrichtungen erfassen je 
doch immer nur eine Seite des Heimatschutzes, so 
Dankenswertes sie auch sonst leisten. Im Grunde ge 
nommen bilde der Heimatschutz ein Problem des Kapi 
Nr. 6 
talismus. Es handle sich um nichts andres als um den 
uralten Kampf zwischen Materialismus und Idealismus, 
und darum treiben wir Heimatschutz. Zum Schluß richtete 
der Redner an alle, die nicht wollen, daß unsre schwä 
bische Kultur einer industriellen Schablone weiche, die 
Aufforderung, sich dem Bunde anzuschließen. 
Heilbronn. In Fragen der Neckarkanalisation 
verhandelte am 24. Januar eine aus Baudirektor v. Leib 
brand, Ministerialrat Pfleiderer und Baurat Gugenhan 
bestehende Regierungskommission mit Vertretern der 
Stadt Heilbronn. Dabei wurde .nach Mitteilungen des 
Oberbürgermeisters im Gemeinderat seitens der Stadt 
geltend gemacht, daß sie Aufwendungen für Grunderwerb 
und ünterhaltungsbeiträge in Höhe von 2 — 3 Millionen 
Mark zu entrichten haben werde. Bei solch hohen Auf 
wendungen könne von einem Barbeitrag der Stadt, wie 
ihn der Staat als wünschenswert bezeichnete, nicht die 
Rede sein, zumal die Stadt aus eignem Grund und Boden 
noch etwa 150 Morgen abgetreten habe. Zunächst wer 
den nun die staatlichen und städtischen Techniker die 
Frage der Kanalführung durch die Stadt Heilbronn einer 
nochmaligen Prüfung unterwerfen. 
Gegen die Renovierung des Heidelberger 
Schlosses wendet sich C. Gurlitt in einem Aufsatz im 
„Dresd. Anz.“ Er gellt von der Annahme aus, daß ein Ver 
fall der Ruinen in dem Maße, wie er befürchtet werde, 
gar nicht in Aussicht stehe, und beantwortet die Frage, 
was zu tun sei, wie folgt: „Die Antwort ist einfach 
genug: Gar nichts ist zu tun! Nachdem der Bau aufs 
genaueste vermessen, photographiert, abgeformt ist, nach 
dem in dankenswerter Weise alles das geschehen ist, 
was ermöglicht, eine Kopie des Baus in allen späteren 
Tagen mit derselben Genauigkeit herzustellen, wie dies 
heute möglich ist, soll man die Ruine nur vor den Re 
stauratoren schützen, sonst aber in Ruhe lassen. Ist ein 
Schutz gegen Wind nötig, so mache man das, was nötig 
ist, zeige es aber: denn das Nötige getan zu haben, ist 
nie eine Schande. Will die Ruine später einmal wirk 
lich einstürzen, so stütze man sie, man füge Strebepfeiler 
an von der Stärke, wie sie zum Halten nötig sind. 
Nicht ,stilvoll' abgestimmte, sondern redliche Mauer 
klötze : die Ruine wird vielleicht dadurch noch vornehmer 
wirken. Sicher aber wird sie somit noch durch Jahr 
hunderte stehen können.“ 
Personalien 
Württemberg. Versetzt: der Bahnmeister Obele in Schwen 
ningen nach Oehringen seinem Ansuchen entsprechend. 
Diplomprüfung. Auf Grund der an der Technischen Hoch 
schule Stuttgart abgehaltenen Diplomprüfung für Architekten haben 
den Grad eines Diplom-Ingenieurs erlangt: R. Fi 1 s e r- Augsburg, 
P. Sch ü z-Oberjesiugen, OA. Herrenberg, H. Wi nt er-Nürnberg. 
Baden. Versetzt: der Regierungsbaumeister E. Reißer in 
Freiburg zum Baubureau für den Neubau der Heil- und Pflege 
anstalt nach Wiesloch. 
Briefkasten 
Anfrage. Beim Ausmaß von Gipserarbeiten entstehen immer 
wieder Meinungsverschiedenheiten und Differenzen darüber, ob 
Türen und Fenster in ihrem Liohtmaß (also zwischen Tür- bzw. 
Fensterfutter) oder nach ihrem Außenmaß, d. b. einschließlich der 
Bekleidungen, abgezogen gehören. Wie verhält es sich damit? 
Dem Fragesteller ist bekannt, daß in den meisten Gegenden die 
Oeffnungen samt den Bekleidungen abgezogen werden, und liegt 
nach dessen Dafürhalten kein Grund vor, daß und warum in einigen 
Bezirken unsers Schwabenlandes andre Praxis (besonders von Geo 
metern) geübt wird. Gestellte Frage dürfte im Interesse und Sinn 
vieler Kollegen erörtert werden. K. B. 
Verantwortliche Schriftleitung; Chefredakteur und Herausgeber Adolf Fauaet. 
Architekt W.Klatte, beide in Stuttgart. Druck : DeutacheVerlags-Anstaitin Stuttgart.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Erste Liebe
7 / 2.762
Schloss Rosenstein, Außenansicht
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.