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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1913
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1913
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1913
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-10,1913
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Zehnter Jahrgang. No. 42.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Aeberli-Makadam
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1913)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Zehnter Jahrgang. No. 1.
  • Zehnter Jahrgang. No. 2.
  • Zehnter Jahrgang. No. 3.
  • Zehnter Jahrgang. No. 4.
  • Zehnter Jahrgang. No. 5.
  • Zehnter Jahrgang. No. 6.
  • Zehnter Jahrgang. No. 7.
  • Zehnter Jahrgang. No. 8.
  • Zehnter Jahrgang. No. 9.
  • Zehnter Jahrgang. No. 10.
  • Zehnter Jahrgang. No. 11.
  • Zehnter Jahrgang. No. 12.
  • Zehnter Jahrgang. No. 13.
  • Zehnter Jahrgang. No. 14.
  • Zehnter Jahrgang. No. 15.
  • Zehnter Jahrgang. No. 16.
  • Zehnter Jahrgang. No. 17.
  • Zehnter Jahrgang. No. 18.
  • Zehnter Jahrgang. No. 19.
  • Zehnter Jahrgang. No. 20.
  • Zehnter Jahrgang. No. 21.
  • Zehnter Jahrgang. No. 22.
  • Zehnter Jahrgang. No. 23.
  • Zehnter Jahrgang. No. 24.
  • Zehnter Jahrgang. No. 25.
  • Zehnter Jahrgang. No. 26.
  • Zehnter Jahrgang. No. 27.
  • Zehnter Jahrgang. No. 28.
  • Zehnter Jahrgang. No. 29.
  • Zehnter Jahrgang. No. 30.
  • Zehnter Jahrgang. No. 31.
  • Zehnter Jahrgang. No. 32.
  • Zehnter Jahrgang. No. 33. (1913, 33)
  • Zehnter Jahrgang. No. 34. (1913, 34)
  • Zehnter Jahrgang. No. 35. (1913, 35)
  • Zehnter Jahrgang. No. 36. (1913, 36)
  • Zehnter Jahrgang. No. 37. (1913, 37)
  • Zehnter Jahrgang. No. 38. (1913, 38)
  • Zehnter Jahrgang. No. 39. (1913, 39)
  • Zehnter Jahrgang. No. 40. (1913, 40)
  • Zehnter Jahrgang. No. 41. (1913, 41)
  • Zehnter Jahrgang. No. 42. (1913, 42)
  • Calwer Bauten
  • Aeberli-Makadam
  • Konkursablehnung mangels Masse
  • Zehnter Jahrgang. No. 43. (1913, 43)
  • Zehnter Jahrgang. No. 44. (1913, 44)
  • Zehnter Jahrgang. No. 45. (1913, 45)
  • Zehnter Jahrgang. No. 46. (1913, 46)
  • Zehnter Jahrgang. No. 47. (1913, 47)
  • Zehnter Jahrgang. No. 48. (1913, 48)
  • Zehnter Jahrgang. No. 49. (1913, 49)
  • Zehnter Jahrgang. No. 50. (1913, 50)
  • Zehnter Jahrgang. No. 51. (1913, 51)
  • Zehnter Jahrgang. No. 52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

18. Oktober 1913 
BAUZEITUNG 
331 
Höhere Handelsschule Calw 
Architekt: Fr. Haußer, B.D.A., Ludwigsburg 
Eingangshalle 
Einen breiten Raum nahm bei den Verhandlungen die Be 
sprechung der Frage ein, ob der Zuschlag künftighin dem 
jenigen Angebot zuteil werden soll, das dem „angemesse 
nen Preis“ gleichkommt. Gegen eine solche Regelung 
wurde von Regierungsseite das Bedenken erhoben, daß die 
Ermittelung einer genauen Summe für den angemessenen 
Preis wegen der Verschiedenheit der Einkaufs- und Be 
triebsbedingungen der einzelnen Unternehmer nicht mög 
lich ist. Die in der Denkschrift angeregte Errichtung eines 
zum Teil aus Gewerbetreibenden zusammengesetzten 
staatlichen Submissionsamtes, das bei allen Vergebungen 
im Werte von über 1000 M. gehört werden muß, erwies 
sich bei der Aussprache als nicht durchführbar. Dagegen 
wurde allseitig die von der Regierung beabsichtigte Erlas 
sung von Bestimmungen begrüßt, welche die Vergebung 
der staatlichen Aufträge zu Preisen, die in einem Mißver 
hältnis zu den verlangten Leistungen oder Lieferungen 
stehen, möglichst einschränken sollen. 
Mit der Errichtung von Submissionsstellen durch die 
Handwerkskammern erklärten sich die Regierungsvertreter 
durchaus einverstanden und sie stellten in Aussicht, daß 
den Behörden bei Vergebung handwerksmäßiger Leis 
tungen die Anhörung dieser Submissionsstellen in Zwei 
felsfällen empfohlen werden wird, wie überhaupt eine ver 
mehrte Zuziehung von Sachverständigen bei staatlichen 
Vergebungen in dazu geeigneten Fällen erfolgen soll. 
Ferner beabsichtigt die Regierung, bei den Handwerks 
kammern Preisverzeichnisse für laufende handwerks 
mäßige Bauunterhaltungsarbeiten zu erheben, die nach 
Prüfung durch die Revision des Finanzministeriums als 
Anhaltspunkte für die staatliche Vergebung dieser Arbeiten 
und je nach der Art der Aufstellung auch bei Neubau 
arbeiten dienen können. 
Ueber eine Reihe von Einzelwünschen, die in der Denk 
schrift des Landesverbands der badischen Gewerbe- und 
Handwerkervereinigungen enthalten sind, konnten seitens 
der Regierungsvertreter entgegenkommende Erklärungen 
abgegeben werden.“ 
Aeberli-Makadam 
Mit dem Automobilverkehr ist die Straße wieder neben 
den Schienensträngen zu ihrer alten Bedeutung für den 
internationalen Verkehr gekommen. Leider hat es sich 
aber dabei gezeigt, daß die Landstraße in der bisherigen 
Form den inzwischen gemachten Fortschritten der Technik 
nicht zu entsprechen vermag. Die Entwicklung des 
Straßenbaues muß daher einen anderen Weg einschlagen 
wie bisher. 
Zahlreich sind jene Straßen, die keinen Unterbau auf 
weisen, und selbst auf den chaussierten Straßen zeigen 
sich Mängel, deren Beseitigung eine dringliche Notwen 
digkeit geworden ist. In vorderster Linie steht hierbei die 
Bekämpfung des Straßenstaubes, der sich zu einer schwe 
ren Landplage entwickelt hat. Die an viel befahrenen 
Straßen liegenden Gärten, Wiesen und Felder zeigen ein 
deutliches Bild von der Einwirkung dieser Plage. Aber 
nicht nur sie, sondern auch die Bewohner solcher Straßen 
erleiden schwere Beeinträchtigungen, weshalb es sowohl 
aus wirtschaftlichen wie hygienischen Gründen ein unab 
weisbares Gebot ist, diesem Schaden mit allen zur Ver 
fügung stehenden Mitteln entgegenzutreten. Ein derarti 
ges Mittel ist das Aeberli-Verfahren (Erfinder: Straßen 
meister Aeberli-Zürich), das auf eine siebenjährige Erpro
	        

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