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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Collection Object

Persistent identifier:
1499766280559
Title:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Place of publication:
Stuttgart
Other titles:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Shelfmark:
verschiedene Signaturen
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Collection Object

Persistent identifier:
1499766280559_1914
Title:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Volume:
1914
Publisher:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Year of publication:
1914
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
XIX/1085,4-11,1914
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Collection:
Periodicals

Collection Object

Title:
Elfter Jahrgang. No. 14.
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Der mittlere Techniker im hessischen Staatsdienst und sein Amtstitel
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • Elfter Jahrgang. No. 1.
  • Elfter Jahrgang. No. 2.
  • Elfter Jahrgang. No. 3.
  • Elfter Jahrgang. No. 4.
  • Elfter Jahrgang. No. 5.
  • Elfter Jahrgang. No. 6.
  • Elfter Jahrgang. No. 7.
  • Elfter Jahrgang. No. 8.
  • Elfter Jahrgang. No. 9.
  • Elfter Jahrgang. No. 10.
  • Elfter Jahrgang. No. 11.
  • Elfter Jahrgang. No. 12.
  • Elfter Jahrgang. No. 13.
  • Elfter Jahrgang. No. 14.
  • Das Stuttgarter Ortsbaustatut
  • Kirchliche Monumentalarchitektur in England
  • Der mittlere Techniker im hessischen Staatsdienst und sein Amtstitel
  • Elfter Jahrgang. No. 15.
  • Elfter Jahrgang. No. 16.
  • Elfter Jahrgang. No. 17.
  • Elfter Jahrgang. No. 18.
  • Elfter Jahrgang. No. 19.
  • Elfter Jahrgang. No. 20.
  • Elfter Jahrgang. No. 21.
  • Elfter Jahrgang. No. 22.
  • Elfter Jahrgang. No. 23.
  • Elfter Jahrgang. No. 24.
  • Elfter Jahrgang. No. 25.
  • Elfter Jahrgang. No. 26.
  • Elfter Jahrgang. No. 27.
  • Elfter Jahrgang. No. 28.
  • Elfter Jahrgang. No. 29.
  • Elfter Jahrgang. No. 30.
  • Elfter Jahrgang. No. 31.
  • Elfter Jahrgang. No. 32.
  • Elfter Jahrgang. No. 38.
  • Elfter Jahrgang. No. 39/44.
  • Elfter Jahrgang. No. 45/52.
  • Colour checker
  • Cover

Full text

4. April 1914 
BAUZEITUNO 
107 
Der mittlerelechnikerim hessischen 
Staatsdienst und sein Amtstitel 
Der mittlere Baubeamte Hessens hat sich in den ver 
gangenen 60 Jahren vom Bauaufseher in des Wortes rein 
ster Bedeutung, wie ihn das private Bauunternehmen zur 
Beaufsichtigung der Lohnarbeiter heute noch führt, zum 
modernen mittleren Techniker, wie ihn Bauunternehmen 
und Industrie als unentbehrliche Hilfskraft schätzt, und 
vielfach in leitender Stellung beschäftigt, innerlich ent 
wickelt. Nach außen ist er der staatliche Bauaufseher ge 
blieben, trotzdem für ihn schon seit fünf Jahren, und nur 
von ihm selbst, zu seiner Besserstellung nach außen hin 
betrieben, eine den heutigen Anforderungen entsprechende 
Prüfungsordnung erlassen ist. 
Der Technikerstand ist im allgemeinen stets genügsam 
und gibt auf äußerlichen Zierat für seine Person nicht ge- 
württembergischen und badischen Bauverwaltungen ein 
geführten Titel „Bausekretär“ (und ähnlich klingende Be 
zeichnungen), abgestimmt auf „Technischer Sekretär“, ge 
griffen und sind damit auf Titel gekommen, die wegen 
ihrer fremdsprachlichen Herleitung bei der oberen Bau 
behörde Bedenken hervorgerufen haben. Dadurch ist die 
Titelfrage auf den toten Punkt gelangt. In neuerer Zeit 
hat nun auch die Stadt Mainz ihren mittleren Baubeamten 
den Titel Bausekretär verliehen und die Kreisverwaltung 
Gießen den „Kreisbausekretär“ erfunden und angewendet. 
Die staatliche Bauverwaltung würde daher mit der Er 
füllung eines dahin zielenden Wunsches keine Neuerung 
mehr ins Land bringen. 
Sei dem wie ihm sei, die hier erhobenen Bedenken 
können unmöglich die Sache auf die Dauer aufhalten, 
wenn nicht ein ganzer Beamtenstand in seiner Entwick 
lung Schaden nehmen soll. So wie die Verhältnisse jetzt 
in Hessen liegen, ist für den mittleren Baubeamten jedes 
Abb. 3 
Kathedrale 
von 
Lincoln 
rade viel, trotzdem wird er allmählich dazu gedrängt, 
auch für seine Leistungen diejenige Anerkennung zu be 
anspruchen, die andere Beamtenklassen stets Zug um Zug 
zu reklamieren pflegen und die diesen in der Regel auch 
nicht Vorbehalten bleibt. 
Daß für den mittleren Baubeamten der Amtstitel Bau 
aufseher, trotz seines gutdeutschen Klanges, ein durchaus 
verfehlter ist, wird hoffentlich bald an maßgebender Stelle 
restlos eingesehen werden und baldige Veranlassung 
geben, hier Wandel zu schaffen, wie dies von den Betrof 
fenen schon im Jahre 1907 in einer Eingabe vorgetragen 
wurde. Es muß anerkannt werden, daß seit dieser Zeit 
mehrfach erhobene mündliche Vorstellungen wohlwollen 
des Verständnis fanden, daß aber die Wahl des Titels ge 
wisse Schwierigkeiten zu bereiten scheint. 
Eine Organisation des hessischen Bauwesens in den 
80er Jahren des vorigen Jahrhunderts brachte hier neue 
Titel für den mittleren Techniker des Wasser- und Straßen 
baufachs, wie Dammeister und Straßenmeister. Im An 
schluß an das Herkömmliche schien es daher naheliegend, 
für die bei ihrem alten Titel verbliebenen Beamten der 
Hochbauverwaltung den historischen Titel Baumeister in 
Anspruch zu nehmen. Wenn es auch, trotz des anerkann 
ten gesetzlichen Schutzes des Titels Baumeister, den ein 
zelnen Bundesstaaten seither freistand, diesen Titel zu ver 
leihen, so konnte es in unserem Falle doch nicht dazu 
kommen, daß derselbe den mittleren Baubeamten zuer 
kannt wurde, mit Rücksicht auf den für die akademischen 
Baubeamten in ausgiebige Anwendung gekommenen Titels 
Regierungsbaumeister. Auf der Suche nach weiter vor 
zuschlagenden Titeln haben die mittleren Baubeamten 
nunmehr auf den hierzulande üblichen Titel „Technischer 
Revisor“ und den bei den benachbarten preußischen, 
Vorwärtsstreben und Vorwärtskommen so gut wie voll 
ständig unterbunden. Den Schaden hiervon hat letzten 
Endes der Staat zu tragen, wenn er dauernd unterläßt, 
seinen technischen Beamten durch erträgliche und an 
regende Dienstverhältnisse die Freudigkeit an ihrem Beruf 
zu erhalten und zu mehren. Dem Staatsbeamten, der wie 
der Baubeamte seinem Dienst in der breiten Oeffentlichkeit 
obliegt, hängt ein unzweckmäßiger Titel wie ein Bleige 
wicht an und ein Großherzoglicher Hochbauaufseher 
läuft bei der Ausübung seiner Tätigkeit z. B. auf einem 
Domanialhof Gefahr, von dem Aufseher der Polacken 
als Kollege behandelt zu werden. Der Titel ist und 
bleibt nun einmal der Schutzschild des Beamten bei der 
Ausübung seines Dienstes, wie er auch den Gradmesser 
für seine gesellschaftliche Stellung abgibt, nur daß hier 
noch mehr die Persönlichkeit korrigierend eingreifen kann. 
Wer dauernd einen ungünstig wirkenden Titel zu tra 
gen verurteilt ist, wie der mittlere Baubeamte in Hessen, 
der nicht einmal während der ganzen Dienstzeit durch 
eine gehobene Bezeichnung abgelöst wird, wie diese sonst 
fast bei allen Beamtenklassen vorgesehen ist, der kommt 
sich mit der Zeit wie in einer Strafklasse vor, umsomehr 
als ihm bei jeder Gelegenheit die Last einer solchen Bürde 
drückend fühlbar wird. 
Wenn z. B. bei den Erhebungen für die verabschiedete 
Besoldungsvorlage der Gehalt des Bauaufsehers im niede 
ren Dienst anderer Staaten in Parallele gestellt wird mit 
dem Gehalt des mittleren Baubeamten Hessens, der heute 
für seine Ausbildung acht Jahre zu verwenden hat, der 
aber noch die gleiche Amtsbezeichnung verbunden mit 
einem überaus rückständigen Gehalt führen muß, so wirkt 
das selbstverständlich nur hemmend auf seine Gehaltsauf 
besserung. Und wenn der mittlere Baubeamte den Titel
	        

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