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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1914
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1914
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsjahr:
1914
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085,4-11,1914
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Elfter Jahrgang. No. 15.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Das Stuttgarter Ortsbaustatut
Autor:
Heim, Carl
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Elfter Jahrgang. No. 1.
  • Elfter Jahrgang. No. 2.
  • Elfter Jahrgang. No. 3.
  • Elfter Jahrgang. No. 4.
  • Elfter Jahrgang. No. 5.
  • Elfter Jahrgang. No. 6.
  • Elfter Jahrgang. No. 7.
  • Elfter Jahrgang. No. 8.
  • Elfter Jahrgang. No. 9.
  • Elfter Jahrgang. No. 10.
  • Elfter Jahrgang. No. 11.
  • Elfter Jahrgang. No. 12.
  • Elfter Jahrgang. No. 13.
  • Elfter Jahrgang. No. 14.
  • Elfter Jahrgang. No. 15.
  • Das Stuttgarter Ortsbaustatut
  • Elfter Jahrgang. No. 16.
  • Elfter Jahrgang. No. 17.
  • Elfter Jahrgang. No. 18.
  • Elfter Jahrgang. No. 19.
  • Elfter Jahrgang. No. 20.
  • Elfter Jahrgang. No. 21.
  • Elfter Jahrgang. No. 22.
  • Elfter Jahrgang. No. 23.
  • Elfter Jahrgang. No. 24.
  • Elfter Jahrgang. No. 25.
  • Elfter Jahrgang. No. 26.
  • Elfter Jahrgang. No. 27.
  • Elfter Jahrgang. No. 28.
  • Elfter Jahrgang. No. 29.
  • Elfter Jahrgang. No. 30.
  • Elfter Jahrgang. No. 31.
  • Elfter Jahrgang. No. 32.
  • Elfter Jahrgang. No. 38.
  • Elfter Jahrgang. No. 39/44.
  • Elfter Jahrgang. No. 45/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

BAUES 
FÜR WURTTGMBG 
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11. April 1914 
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Inhalt: Das Stuttgarter Ortsbaustatut. — Angestelltenversicherung. — Spielhalle des 
Turnerbundes Ulm. — Tarifverträge. — Prüfung von Festigkeitsberechnungen. — 
Vereinsmitteilungen. — Wettbewerbe. — Sprechsaal. 
Alle Rechte Vorbehalten. 
Das Stuttgarter Ortsbaustatut 
(Schluß) un d die Abänderungsanträge der bürgerlichen Rathausfraktionen 
Von Baurat Carl Heim 
Und nun zu den einzelnen Abänderungsvorschlägen: 
Zu § 1 wurde beantragt, die Befugnis zur Ueberlassung 
von Straßenplatz zu Bauarbeiten dem „Oemeinderat 
im Einverständnis mit der Polizeidirektion“ zu erteilen, 
statt dem Ortsvorsteher, womit erreicht werden will, 
daß unter allen Umständen die Baupolizeibehörde ge 
hört wird. 
Zu § 4 wurde vorgeschlagen, den Termin zur Entfernung 
von Baugerüsten und Bauzäunen auf 14 Tage statt 8 
Tage festzusetzen. 
Bei § 5, der von der Anbringung von Schutzdächern an 
Baugerüsten handelt, war analog dem Vorschlag zu § 1 
beantragt, die Ueberwachung dieser Arbeit der Bau 
polizei zuzuweisen. 
Bei § 12, der von der Einfriedigung der Vorgärten han 
delt, wurde aus ästhetischen und architektonischen Grün 
den beantragt, die Einfriedigung in gewissen Fällen 
auf die ganze Länge massiv zuzulassen, statt nur auf 
ein Drittel der Länge. 
Zu § 15 war beantragt, Schutzdächer über Hauseingängen 
nach dem Ermessen der Baupolizei zuzulassen, also 
Schutzdächer, wie sie an Hotels, Versammlungshäusern 
u. dergl. notwendig erscheinen. 
Zu § 19, der von dem Verbot der Erstellung von Stallge 
bäuden u. dergl. an den Straßen spricht, wurde aus ar 
chitektonischen Gründen beantragt, solche nur „in der 
Regel“ nicht zuzulassen, damit ermöglicht wird, daß an 
einem herrschaftlichen Anwesen ein elegantes Stallge 
bäude, eine ebensolche Garage an der Straße errichtet 
werden kann. 
Bei § 20, einem wichtigeren Paragraphen, der von der 
Einteilung in Zonen handelt, wurde neben einer kleinen 
Mietshäuser Krapf-Schorndorf 
Architekt; Bauwerkmeister Walker-Schorndorf
	        

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