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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1914
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1914
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsjahr:
1914
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085,4-11,1914
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Elfter Jahrgang. No. 22.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Praktische Neuerungen im Ladenbau
Autor:
Woas, Franz
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Elfter Jahrgang. No. 1.
  • Elfter Jahrgang. No. 2.
  • Elfter Jahrgang. No. 3.
  • Elfter Jahrgang. No. 4.
  • Elfter Jahrgang. No. 5.
  • Elfter Jahrgang. No. 6.
  • Elfter Jahrgang. No. 7.
  • Elfter Jahrgang. No. 8.
  • Elfter Jahrgang. No. 9.
  • Elfter Jahrgang. No. 10.
  • Elfter Jahrgang. No. 11.
  • Elfter Jahrgang. No. 12.
  • Elfter Jahrgang. No. 13.
  • Elfter Jahrgang. No. 14.
  • Elfter Jahrgang. No. 15.
  • Elfter Jahrgang. No. 16.
  • Elfter Jahrgang. No. 17.
  • Elfter Jahrgang. No. 18.
  • Elfter Jahrgang. No. 19.
  • Elfter Jahrgang. No. 20.
  • Elfter Jahrgang. No. 21.
  • Elfter Jahrgang. No. 22.
  • Praktische Neuerungen im Ladenbau
  • Die Architektur der Ladenfront
  • Unerlaubte Nachbildung eines künstlerischen Wandfrieses zu Dekorationszwecken
  • Elfter Jahrgang. No. 23.
  • Elfter Jahrgang. No. 24.
  • Elfter Jahrgang. No. 25.
  • Elfter Jahrgang. No. 26.
  • Elfter Jahrgang. No. 27.
  • Elfter Jahrgang. No. 28.
  • Elfter Jahrgang. No. 29.
  • Elfter Jahrgang. No. 30.
  • Elfter Jahrgang. No. 31.
  • Elfter Jahrgang. No. 32.
  • Elfter Jahrgang. No. 38.
  • Elfter Jahrgang. No. 39/44.
  • Elfter Jahrgang. No. 45/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

BAUZEITUNG 
Nr. 22 
itö 
ter schon von beträchtlicher Entfernung her mit seinem 
Inhalt gut zu übersehen ist. 
Es sei hierzu ein Beispiel vorgeführt, wie sich auch 
unter schwierigen Verhältnissen eine gute Ecklösung sol 
cher Ladenbauten ermöglichen läßt. Es handelte sich 
hier darum, in ein altes Eckhaus einen Laden einzubauen, 
ohne etwas an dem oberen Stockwerk zu ändern. Dazu 
mußte im Erdgeschoß ein Pfeiler stehen bleiben, der sei 
ner ganzen Stellung nach eigentlich die Auslage störte. 
Durch die gewählte, beistehend in Abbild. 10 dargestellte 
Anordnung gelang es trotzdem, die Auslage in wirk 
samster Weise auszugestalten. Es sind rechts und links 
unter den Pfeilern und seitwärts der Eingangstür kreis 
rund auslaufende Glasscheiben angebracht, hinter denen 
die seitlichen Auslagen unmittelbar beginnen. Die Ein 
gangstür ist nur ganz schmal gehalten (85—90 cm). Da- 
I 
I 
Uebung, die Schauläden auch für diese Zeiten sichtbar 
zu lassen, weil sie auch dann noch weiter mit ihren Aus 
lagen wirken sollen. Die starken Glasscheiben bieten 
dabei einen guten Schutz gegen etwaigen Einbruch. Wo 
man in solchen Fällen aber besonders sicher gehen will, 
wie bei allen wertvolleren Waren, wird man gut tun, einen 
Abschluß vermittelst beweglichen Gitterwerks 
zu schaffen, das entweder ein- und ausgesetzt, scheren 
förmig verschoben oder versenkt und gehoben werden 
kann. Für die Ausführung bieten sich da die verschie 
densten Möglichkeiten, und in baulicher Beziehung gibt 
es da kaum Schwierigkeiten. Jeder geschickte Baumeister 
wird leicht das Richtige zu treffen wissen. 
Eine Schwierigkeit erhebt sich hierbei öfters aber 
doch; das ist die mit der Baupolizei. Ladenanord 
nungen, wie sie eben dargestellt worden sind — nament- 
GRAND BAZAR ZUM STRAukS 
NÜRNBERG. 
Geschäfts 
haus „Grand 
Bazar zum 
Strauß“ 
Grundriß 
Architekten: 
Oberbaurat 
H. Jassoy 
und 
K. R. Fritz- 
Stuttgart 
mit wurde, ähnlich wie in oben angeführten Beispielen der 
Abbildungen 7 und 8, eine Art Unterstand geschaf 
fen, wo der Vorübergehende, losgelöst vom Straßenver 
kehr, in Ruhe die Auslage an den Ecken betrachten kann. 
Von wesentlicher Bedeutung ist im Uebrigen auch die 
FIöhenlagederLäden. 
Die alten Läden liegen zumeist einige Stufen über dem 
Bürgersteig; eine Treppe führt zu ihnen hinauf. Das ist 
natürlich für die heutige Zeit ein Fehler; heut will es jeder 
so bequem als nur möglich haben und nicht erst Stufen stei 
gen, um in einen Laden zu gelangen. Man wird deshalb 
den Fußboden für die Läden nur um ganz weniges über 
den Bürgersteig erhöhen, 2—3 Zentimeter, daß gerade 
nur das Regenwasser abgehalten wird. Die großen 
Warenhäuser sehen sogar von dieser kleinen Erhöhung 
ab; der Menschenstrom soll eben durchaus ungehindert 
in das Haus hineinfluten. — 
Um die Läden für die Nachtzeiten und die Feiertage 
abzuschließen, bediente man sich bisher der Roll 
läden; neuerdings aber wird es immer mehr und mehr 
lieh nach Abbild. 4 und 7—9 — könnten hier und da von 
der Polizei für besonders feuergefährlich gehalten werden, 
wenn sie auch anderwärts, wie gesagt, anstandslos aus 
geführt sind und bestehen. Die Baupolizei ist nicht selten 
Neuerungen gegenüber mißtrauisch. Es wird dann 
schließlich die Aufgabe des Baumeisters sein, etwaige 
Anforderungen der Baupolizei zu befriedigen und doch 
von diesen Neuerungen im Laden bau den möglichsten 
Nutzen zu ziehen. — 
Die Architektur der Ladenfront 
Von Architekt Friedrich Hutli 
(Schluß). Nachdruck verboten 
Jede Architektur soll nun aber irgend eine Idee zum 
Ausdruck bringen, sie soll die Bestimmung des Hauses 
oder des Raumes verkörpern. Wir werden eine Kirche, 
ein Rathaus, ein Gerichts- oder Schulgebäude, das Land 
haus des vornehmen Mannes auch ohne jede Aufschrift 
von einem Mietsgebäude unterscheiden können; die Ar-
	        

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