digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1914
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1914
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsjahr:
1914
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085,4-11,1914
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Elfter Jahrgang. No. 25.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1914)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Elfter Jahrgang. No. 1.
  • Elfter Jahrgang. No. 2.
  • Elfter Jahrgang. No. 3.
  • Elfter Jahrgang. No. 4.
  • Elfter Jahrgang. No. 5.
  • Elfter Jahrgang. No. 6.
  • Elfter Jahrgang. No. 7.
  • Elfter Jahrgang. No. 8.
  • Elfter Jahrgang. No. 9.
  • Elfter Jahrgang. No. 10.
  • Elfter Jahrgang. No. 11.
  • Elfter Jahrgang. No. 12.
  • Elfter Jahrgang. No. 13.
  • Elfter Jahrgang. No. 14.
  • Elfter Jahrgang. No. 15.
  • Elfter Jahrgang. No. 16.
  • Elfter Jahrgang. No. 17.
  • Elfter Jahrgang. No. 18.
  • Elfter Jahrgang. No. 19.
  • Elfter Jahrgang. No. 20.
  • Elfter Jahrgang. No. 21.
  • Elfter Jahrgang. No. 22.
  • Elfter Jahrgang. No. 23.
  • Elfter Jahrgang. No. 24.
  • Elfter Jahrgang. No. 25.
  • Elfter Jahrgang. No. 26.
  • Elfter Jahrgang. No. 27.
  • Elfter Jahrgang. No. 28.
  • Elfter Jahrgang. No. 29.
  • Elfter Jahrgang. No. 30.
  • Elfter Jahrgang. No. 31.
  • Elfter Jahrgang. No. 32.
  • Elfter Jahrgang. No. 38.
  • Elfter Jahrgang. No. 39/44.
  • Elfter Jahrgang. No. 45/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Bauernhaus 
in Lein 
weiler 
OA. Aalen 
Architekt: 
C. Friz, 
Inspektor u. 
Landes 
techniker 
für das land 
wirtschaft 
liche Bau 
wesen 
XI. Jahrgang Nr 25 
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, 
Elsaß-Lothringen 
Stuttgart, 20. Juni 1914 
Inhalt: Muster einer Ortsbausatzung für ländliche Orte. — Neues Bauernhaus in Leinweiler OA. Aalen. — Zu dem Wettbewerb 
Freiherr Fritz von Gemmingen. — Deutsche Werkbund-Ausstellung Köln 1914. — Vereinsmitteilungen. — Wettbewerbe. — Kleine 
Mitteilungen. — Personalien. — Bücher. — Sprechsaal. 
Muster einer Ortsbausatzung für ländliche Orte 
betr. die Anlegung von Düngerstätten und Jauchebehältern an öffentlichen Wegen. 
Von Baurat J r i 0 n - Stuttgart 
Die württembergische Bauordnung vom 28. Juli 1910 
sieht in Art. 42 für Düngerstätten und Jauchebehälter in 
Gemeinden, die durch Beschluß des Bezirksrats oder durch 
Ortsbausatzung gemäß Art. 125 der B.O. ausdrücklich als 
ländliche Orte anerkannt sind, wesentliche Erleichterungen 
insofern vor, als in solchen ländlichen Orten — wie auch 
auf Einzelwohnsitzen — die Anlegung neuer, sowie die 
Erneuerung oder Erweiterung bestehender Düngerstätten 
und Jauchebehälter an öffentlichen Wegen gestattet ist, 
soweit dies nicht besonders durch Ortsbausatzung ver 
boten ist. Nach Abs. 2 des Art. 42 kann die Anlegung 
neuer, sowie die Erneuerung und Erweiterung bestehen 
der Düngerstätten und Jauchebehälter in ländlichen Orten 
und auf Einzelwohnsitzen auch auf der Fläche von öffent 
lichen Wegen durch Ortsbausatzung oder, wo eine solche 
nicht aufgestellt ist, von der Polizeibehörde im einzelnen 
Fall zugelassen werden, wenn und solange hiedurch eine 
Störung des öffentlichen Verkehrs nicht verursacht wird. 
Allgemein ist sodann in Abs. 5 des Art. 42 über die 
Lage und Beschaffenheit von Düngerstätten und Jauche 
behältern, — einerlei, ob diese an oder auf der Fläche 
oder abseits von öffentlichen Wegen angelegt werden — 
bestimmt, daß sie in der Regel außerhalb der Gebäude 
anzubringen sind und daß sie samt den Einrichtungen für 
die Zuleitung der Flüssigkeit so verwahrt werden müssen, 
daß die Jauche oder andere Flüssigkeiten von den Gebäu 
den abgehalten werden und weder auf öffentliche Wege 
abfließen, noch die Brunnen und das Grund- und Quell 
wasser verunreinigen können. 
lieber die Abänderung bestehender vorschriftswidriger 
Düngerstätten und Jauchebehälter an öffentlichen Wegen 
in ländlichen Orten ist in Art. 43 der B.O. Bestimmung
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Beschreibung der Einweihung des neuen Gebäudes der K. Polytechnischen Schule in Stuttgart
1 / 2.762
Kind
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.