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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

*tT=t=F 
STUTTGART 
DTOM 
FÜR WÜRTTEMBERG 
BRDENHESSENEL 
SRSS- LOTHRINGEN* 
Inhalt: Erlass des württ. Ministeriums des Innern an die Baupolizeibehörden, betreffend 
Kleinhaussiedlungen vom 18. Januar 1918. — Verschiedenes. — Wettbewerbe- 
Vereinsmitteilungen. — Fragekasten. 
Alle Rechte Vorbehalten. 
Erlaß des württ. Ministeriums des Innern an 
die Baupolizeibehörden, betreffend Kleinhaus 
siedelungen vom 18. Januar 1918. 
Soweit in Württemberg in einzelnen Orten oder in 
ihrer näheren und weiteren Umgebung nach dem Kriege 
eine Wohnungsknappheit zu besorgen ist, wird sie sich 
voraussichtlich auf einen Mangel an Kleinwohnungen für 
Minderbemittelte beschränken. Ein solcher Mangel kann 
gehoben werden: a) durch die Erstellung von Kleinwoh 
nungen auf beschränkte Zeit in nur vorübergehender Wei 
se, sei es in eigens zu diesem Zweck erstellten oder in 
schon bestehenden, bisher anderen Zwecken dienenden 
Bauten; b) durch die dauernde Einrichtung von Kleinwoh 
nungen in vorhandenen, durch den Krieg ganz oder teil 
weise freigewordenen Gebäuden; c) durch den Neu 
bau von Miethäusern mit mehreren Kleinwohnungen; 
d) durch den Neubau kleiner Häuser mit einer oder 
nur wenigen Kleinwohnungen. Das zuerst erwähnte 
Mittel kommt nur unter besonderen Umständen in Be 
tracht, kann aber bei unerwarteten Verschiebungen 
größerer Arbeitergruppen während der Ueberführung 
unseres auf den Krieg eingestellten Wirtschaftslebens 
auf den Friedensstand da und dort notwendig wer 
den. Der Umbau bestehender Gebäude kann sich em 
pfehlen, wenn nur einzelne oder wenige Familien unter 
zubringen sind. Durch Teilung einer vorhandenen grös 
seren Wohnung sollten Kleinwohnungen nur dann geschaf 
fen werden, wenn die erforderlichen Nebenräume, wie 
Küche, Abort usw. für jede Wohnung gesondert in ein 
wandfreier Weise erstellt werden können. Der Neubau 
von Miethäusern mit mehreren Kleinwohnungen kann un 
ter besonderen Voraussetzungen und örtlichen Verhält 
nissen seine Berechtigung haben. Vorzuziehen ist aber, 
das Wohnungsbedürfnis der minderbemittelten Schichten 
Wohnhausgruppe als Torgebäude zum Eingang einer Sie- 
delung. 
Friedrich Imbery, Architekt D. F. A. 
Stuttgart-Solingen 
zur Zeit im Felde.
	        

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