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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Ideen-Wettbewerb 
zur Erlangung von Entwürfen für Kleinwohnungen der Stadt Stuttgart. 
A.SProgramm. 
Zur Bebauung mit Kleinwohnungen sind die beiden 
städt. Bauplätze in Ostheim zwischen Ostend-Rotenberg- 
straße, der Lukaskirche und dem Bergfriedhof zwischen 
Schwarenberg-Sickstraße und den anstoßenden Nachbar 
grundstücken in Aussicht genommen. Die Anordnung 
der Gebäude auf den Plätzen wird den Architekten über 
lassen, wobei jedoch die baupolizeilichen und ortsbau 
statutarischen Vorschriften zu beachten»sind. Geschlos 
sene Bauweise unter Beachtung der gebotenen Abstände 
von den Nachbargrundstücken und unter Anordnung ge 
nügender Durchfahrten nach den Hinterplätzen wird als 
zulässig erklärt. Möglichste Ausnützung der Hinterplätze 
zu Gemüsegärtchen und kleineren Spiel- und Sitzplätzen 
sind durchlaufenden schmalen Vorgärten an den Straßen 
vorzuziehen. Die Gebäude an den Hauptstraßen sollen 
im allgemeinen 3 Stockwerke, etwaige Hintergebäude 
oder rückwärtige Flügel 2 Stockwerke erhalten, doch 
bleibt überlassen, auch den Dachstock mehr oder weniger 
auszubauen. Es sollen 3 Zimmerwohnungen und 2 Zim 
merwohnungen geschaffen werden, das Verhältnis der 3 
zu den 2 Zimmerwohnungen ist etwa wie 2 : 3 zu wäh 
len. Für die 2 Zimmer der 2 Zimmerwohnungen ist eine 
Bodenfläche von zusammen etwa 30 qm, für die 3 Zim 
mer der 3 Zimmerwohnungen von zusammen etwa 43 qm 
zu Grund zu legen. Bei den 2 Zimmerwohnungen ist 
eine weitere Wohngelegenheit in der Küche (Wohnküche) 
vorzusehen. Die Wohnküche sollte eine Grundfläche von 
12—14 qm erhalten, im übrigen genügen für die Küchen 
8—10 qm. Ausserdem muß jede Wohnung erhalten: 
einen Abort innerhalb der Wohnung, eine Küchenveranda, 
im Untergeschoß 1 Brennmaterialienraum und 1 Keller 
abteilung für Getränke und Kartoffel, im Dachstock eine 
Lattenkammer. Für gemeinschaftliche Benützung sind im 
Dachstock Waschtrockenräume vorzusehen, ausserdem an 
geeigneten Stellen im Untergeschoß, von außen zugäng 
lich, für je 10—15 Wohnungen 1 Waschküche, es können 
aber auch besondere Waschküchegebäude vorgesehen 
werden, ln den Küchen sind vorzusehen außer der Spül 
einrichtung 1 Koksherd mit Gasherdanstoß und mit Gas 
automat und 1 kleine Speisekammer oder 1 Speiseschrank 
mit guter Lüftung. Die Beheizung der Häuser erfolgt 
Ein II. Preis, Kennwort: „Drei Höfe.“ 
Verfasser: Willi Benz, Architekt und Oskar Widmann, Dipl.-Ing., Stuttgart-Wildbad. 
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