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Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1905, Jg. 4)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1905, Jg. 4)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1905, Jg. 4)
  • Einband
  • Titelseite
  • Register
  • Heft 1/12, Jg. 4
  • Heft 2/12, Jg. 4
  • Heft 3/12, Jg. 4
  • Heft 4/12, Jg. 4
  • Heft 5/12, Jg. 4
  • Heft 6/12, Jg. 4
  • Heft 7/12, Jg. 4
  • Heft 8/12, Jg. 4
  • Heft 9/12, Jg. 4
  • Heft 10/12, Jg. 4
  • Heft 11/12, Jg. 4
  • Heft 12/12, Jg. 4
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Heft 2. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 
iu 
Im Anschluß hieran bringen wir einen Brief 
‚um Abdruck, welcher von Herrn Baurat Peters 
an die Unterzeichner der vorstehenden Petition ge- 
„ichtet worden ist. 
wir haben getan, was in unserer Macht stand, um 
las Gesetz der Industrie annehmbar zu machen 
ınd müssen hoffen, daß die von der Regierung 
‚.nzuhörenden Vertreter der Wissenschaft und Praxis 
zleichfalls in diesem Sinne tätig sein werden. 
Herrn Kommerzienrat Forster habe ich für 
‚eine eifrigen Bemühungen, unsere Wünsche in 
ler Kommission des Abgeordnetenhauses zur Geltung 
zu bringen, gedankt und hoffe, daß ich damit auch 
hren Wünschen entsprochen habe. 
Hochachtungsvoll 
gez. Th. Peters. 
An 
lie Unterzeichner der Eingabe vom 10. Januar 1905 zu 
Jcm Gesetzentwurf, betreffend die Kosten der Prüfung 
überwachungsbedürftiger Anlagen, 
Nach soeben von Herrn Kommerzienrat For- 
ster, dem Vorsitzenden der XII. Kommission des 
Hauses der Abgeordneten, erhaltener Mitteilung 
wird der $1 des Gesetzes, betreffend die Kosten 
der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, vor- 
aussichtlich folgende Fassung erhalten: 
»Soweit durch Polizeiverordnung des Ober- 
präsidenten, des Regierungspräsidenten (in Berlin 
des Polizeipräsidenten) oder des Oberbergamtes 
angeordnet wird, daß 
L. Aufzüge, 
2. Kraftfahrzeuge, 
3. Dampffässer, 
1. Gefäße für verdichtete und verflüssigte 
Gase, 
>. Mineralwasserapparate, ; 
j. Azetylenanlagen, 
(. Elektrizitätsanlagen 
lurch Sachverständige vor der Inbetriebsetzung 
der wiederholt während des Betriebes geprüft 
werden, kann in diesen Verordnungen den Be- 
sitzern die Verpflichtung auferlegt werden, die 
alerzu nötigen Arbeitskräfte und Vorrichtungen 
aereit zu stellen und die Kosten der Prüfungen 
zu tragen. 
Über Art und Umfang der in die Polizeiver- 
ördnungen aufzunehmenden Anlagen sowie über 
die bei den Prüfungen dieser Anlagen anzuwenden- 
den Grundsätze erläßt der zuständige Minister nach 
zutachtlicher Anhörung von Vertretern der Wissen- 
schaft und Praxis allgemeine Anweisungen. 
Das ist eine Vereinigung der Herrenhausfassung 
und der Anträge Voltz und Zedlitz-Neukirch und 
antspricht dem KEventualantrage unserer Eingabe 
vom 10. ds. M. Die Annahme unseres Prinzipal- 
antrages ist nach Ansicht des Herrn Forster gänzlich 
ausgeschlossen, es sei nicht daran zu denken, daß 
das Haus der Abgeordneten, geschweige denn das 
Herrenhaus eine solche Vertagung der Verbescheidung 
des Gesetzes, wie unser Prinzipalantrag mit sich 
bringen würde, zuließe; es sei schon als ein großer 
Erfolg in unserem Sinne zu betrachten, daß die 
Vorlage noch einmal an die Kommission verwie- 
sen ist. 
Bei dieser Sachlage bin ich der Meinung, daß 
wir keine Veranlassung zu weiteren Schritten haben: 
Schutzvorrichtungen bei elektr. Leitungs- 
anlagen. 
Wie aus dem Protokoll über die letzte Sitzung 
ler Kommission I (siehe Mitteilungen 1904, S. 260) 
arsichtlich ist, hatte Herr Direktor Matt am Schlusse 
ler Sitzung den Antrag gestellt, die Kommission 
nöge in eine Beratung von Leitsätzen über Schutz- 
rorrichtungen. bei elektrischen Leitungsanlagen ein- 
reten, was sich aber nicht mehr ausführen ließ, 
veil der Antrag nicht rechtzeitig gestellt worden war. 
Nachstehend veröffentlichen wir nun den von 
Herrn Matt eingesandten Vortrag nebst den von 
hm aufgestellten Leitzsätzen. 
3ehördliche Vorschriften und praktische Erfahrungen 
Jei Schutzvorrichtungen an elektrischen Leitungs- 
anlagen. 
/ortrag, gehalten im elektrotechnischen Verein Dresden am 
22. Dezember 1904. 
Bei dem Baue elektrischer Leitungsanlagen ist 
on vornherein außer auf richtige Anordnung und 
jemessung der Leitungen vom elektrotechnischen 
;tandpunkte aus, auch auf eine Reihe weiterer 
tesichtspunkte Wert zu legen. 
Es sind dies diejenigen Anforderungen, welche 
„esonders bei Hochspannungsleitungen im Interesse: 
1. der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit 
des Leitungspersonals, 
2. eines störungsfreien Betriebes, 
3. der Wirtschaftlichkeit und leichten Instand- 
haltung der Leitungsanlage gestellt werden 
müssen. 
In den Sicherheitsvorschriften des V.D. E. für 
ue Errichtung elektrischer Starkstromanlagen ist 
‚ezüglich der Hochspannungsleitungen über be- 
vohnten Grundstücken oder längs Fahrstraßen 
sanz allgemein gefordert, daß durch geeignete Vor- 
zehrungen das Herabfallen eiwa gebrochener Lei- 
aıngen verhindert werde oder die herabgefallenen 
Teile spannungslos gemacht werden.
	        

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