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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Welche Bedeutung hat der Hypothekenschutz für das deutsche Baugewerbe?
Autor:
Popp, Ludwig
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Welche Bedeutung hat der Hypothekenschutz für das deutsche Baugewerbe?
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

34 
BAUZEITUNO 
Nr. 16/17 
möglichen, um ferner die Deckung insbesondere dem so 
liden Baugewerbe zu sichern und damit dessen Not 
einigermaßen zu lindern, hat der „DeutscheArbeit- 
geberbund für das Baugewerbe“ schließlich 
den Weg der Selbsthilfe eingeschlagen: 
Der Deutsche Arbeitgeberbund hat durch die Er 
richtung einer „Hauptbank für Hypothekenschutz“ und 
von „Hypothekenschutz-Banken“ nicht etwa einzelnen Be 
vorzugten, sondern der großen Allgemeinheit 
die Möglichkeit geschaffen, nach Beendigung des Krieges 
die Privatbautätigkeit wieder aufnehmen zu können. 
Durch harte und teilweise ungerechte Besteuerung 
des städtischen Hausbesitzes, die eine angemessene Ver 
zinsung verhindert, ist die Kapitalanlage in Hypotheken, 
namentlich aber in Nachhypotheken, eine sehr unsichere 
geworden. Wir wollen hoffen, daß es nach dem Kriege 
wiederum gelingen möge, mindestens die Verzinsung der 
Wohngebäude in ein entsprechendes Verhältnis zu den 
Lasten zu bringen. Daneben sollen dann die Hypotheken 
schutz-Banken als leistungsfähige Bürgen dem Hypo 
thekengläubiger alle erforderliche Sicherheit bieten, damit 
er wieder sorglos sein Kapital auf Hypotheken ausleihen 
Mitwirkung der Hypothekenschutz-Banken bereit gestellt 
werden kann; sie wird andererseits für den alteingesesse 
nen Hausbesitz zur unbedingten Notwendigkeit werden 
müssen, wenn dieser die Rentabilität der veralteten Wohn 
gebäude zu seinen Lasten und Abgaben wieder in ein 
richtiges Verhältnis bringen will. 
Nach dem Kriege wird ferner der Bausch win- 
d e 1 sicher wieder in verstärktem Umfange aufleben. • Zu 
seiner wirksamen Bekämpfung werden dann die Hypo 
thekenschutz-Banken ganz besonders beitragen können, 
wenn der Baugewerbetreibende und der Bauhandwerker 
bestrebt sein werden, ihr Mitwirken an einem Bau davon 
abhängig zu machen, daß die nächste Hypothekenschutz- 
Bank zuvor die Verhältnisse des Bauherrn geprüft und 
sich zur Uebernahme des Hypothekenschutzes bereit er 
klärt hat. Eine derart sachkundige Prüfung der Verhält 
nisse des Bauherrn wird keinem Baugewerbetreibenden 
möglich sein, und es darf daher mit großer Sicherheit an 
genommen werden, daß der Baugewerbetreibende ohne 
Besorgnis, sein Geld zu verlieren, ruhig an einem Bau 
mitliefern und mitarbeiten kann, wenn Hypothekenschutz 
gewährt wird, daß er aber uh’ten allen Umständen seine 
kann. Kann aber durch Bereitstellung derartiger aus 
reichender Sicherheit das Privatkapital wieder heran 
gezogen werden, dann kommen auch wieder Baulustige, 
und zwar um so eher, als der Hypothekenschutz nach An 
sicht maßgebender Grundstücks-Fachleute auch für den 
Hypothekenschuldner von größtem Werte und dabei auch 
noch verhältnismäßig außerordentlich billig ist. 
Nun darf natürlich nicht angenommen werden, daß 
es sich nach dem Kriege sofort wieder um die Errichtung 
neuer Häuser oder gar neuer Stadtteile han 
deln kann; eine derartige Bautätigkeit wird wohl nur sehr 
langsam wieder einsetzen können. In sehr vielen Städten 
■des Reiches wird sich aber eine neue und nicht minder 
wichtige Aufgabe für das Baugewerbe ergeben, nämlich 
der Umbau und die Modernisierung ver 
alteter Stadtteile, selbstverständlich unter tunlich 
ster Wahrung alles historisch oder künstlerisch Wert 
vollen. 
Eine solch lohnende Betätigung wird aber dem Bau 
gewerbe durchweg wohl nur möglich sein, wenn das 
hierzu erforderliche Baukapital und der Baukredit unter 
Mitwirkung unterlassen muß, wenn der Hypothekenschutz 
versagt wird. Selbstverständlich werden die Hypotheken 
schutz-Banken bei Neubauten den Hypothekenschutz auch 
nur der Bedingung gewähren, daß mit der geschützten 
Hypothek in allererster Linie die noch vorhandenen Bau 
restforderungen weggefertigt werden. 
Auf diese Weise werden aber dann die Hypotheken 
schutz-Banken geradezu die wirtschaftliche Organi 
sation des gesamten deutschen Bau 
gewerbes und all seiner Nebengewerbe 
gegen den Bauschwindel darstellen. 
Ein weiterer Umstand, der gleichfalls dem Bau 
gewerbe zugute kommen wird, ist der, daß voraussicht 
lich die Grenze der Mündelsicherheit der ersten Hypo 
theken auf 75 Prozent des Schätzungswertes ausgedehnt 
werden wird, falls Hypothekenschutz genommen wird, so 
daß die gesetzlich erforderliche Bürgschaft der Städte 
lediglich eine Formsache sein kann. Durch diese Maß 
nahme wird dem alteingesessenen Hausbesitz eine wesent 
liche Hilfe gebracht und überdies die Möglichkeit ge 
schaffen, daß Hausbesitz und Baugewerbe sich dauernd in
	        

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