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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

FÜR WÜRTTEMBERG 
ERDEN* HESSEN-ElLt 
SRSS- LOTHRINGENS 
Inhalt: Die amtlichen Bestimmungen über die Ausführung von Eisenbetonarbeiten 
vom Jahre 1916 und die Berechnung von Hohldecken. — Verlängerung des Reichs 
tarifvertrages für das Baugewerbe. — Verschiedenes. — Personalien. — Bücher. 
Alle Rechte Vorbehalten 
Die amtlichen Bestimmungen über die Aus 
führung von Eisenbetonarbeiten vom Jahre 
1916 und die Berechnung von Hohldecken. 
Johannes Wörner, Ing., Cannstatt. 
Nach § 16 Absatz 12 der neuen Bestimmungen muß 
die Druckplatte von Rippendecken mindestens 5 cm stark 
sein. Offenbar ist dies so gemeint, wenn dieselbe zur 
statischen Mitwirkung beigezogen werden sollte. Es 
gibt nun aber eine Anzahl Deckenkonstruktionen, welche 
trotzdem, daß die Druckplatte dünner wie 5 cm ist aus 
führbar sind, auch nach den neuesten Bestimmungen. 
Diese Decken haben meistens Rippen, welche eine auf 
der Spitze stehende Dreiecksformen als Grundfigur haben. 
Wird nun zur statischen Mitwirkung nur der Rippen 
querschnitt beigezogen, d. h. der über der Hohltigur 
weniger als 5 cm starke Plattenteil außer Betracht ge 
lassen, so verbieten auch die neuesten Bestimmungen 
die Ausführung derartiger Hohlkörperdecken nicht, nur 
ist es notwendig, daß die Berechnung in einwandfreier 
Weise durchgetührt wird. Es genügt, wenn für jede 
Deckenart einmal eine Normalberechnung aufgestellt wird, 
welche als Grundlage der jeweiligen Dimensionierung 
beigelegt werden kann. Nachstehende Abhandlung gibt 
den Weg an, wie derartige Normalberechnungen autzu- 
stellen sind, und beweist, daß auch Deckenkonstruktionen 
mit weniger als 5 cm Plattenstärke (Ueberbeton) aus 
geführt werden können. Die Hohlkörper dienen lediglich 
als Füllmaterial, sind daher statisch wirkungslos. Die 
Formgebung der Rippe machte eine Ummodelung der 
ministeriellen Formeln notwendig, um sich an die 
ministeriellen Vorschriften zu halten, die nur für recht 
eckige Querschnitte aufgestellt sind. 
Die ministeriellen Bestimmungen gehen aus von einem 
Querschnitt, dessen Höhe, Eiseneinlage und Eisenabstand 
bekannt sind, d. h. die Grössen h, f e und h—a. Durch 
Gleichsetzung der stat. Momente der Flächenelemente für 
die Nullinie wird der Abstand der Nullinie von der Ober 
kante des Querschnittes gefunden. 
Dasselbe geschieht im vorliegenden Falle mit dem 
Unterschied, daß das stat. Moment des Druckquerscfmitets 
b x ^ 
nicht wie beim rechteckigen Querschnitt = — 2 ange 
geben werden kann, sondern, daß der nicht rechteckig 
geformte Druckquerschnitt in einzelne Lamellen zerlegt 
wird, deren stat. Momente aufgestellt werden müssen. 
Das kann analytisch und graphisch geschehen. Graphisch 
mit Hilfe des Kräfte- und Seilpolygones in der üblichen 
Weise und analytisch durch Bildung der statischen 
Momente. 
I. s df.x = n.fe.xf 
wobei II. xi = (h—a) xf 
x 2 = (h—a) 
A 
2 
xf 
ist. 
Löst man die Gleichung nach xf auf, so erhält man aus 1 
, z df . x 
xf = 
und daraus 
n . fe 
x = h — a — xf 
Die nächste ministerielle Formel lautet: 
2JA 
b b . x (h — a — x/3) 
für die allgemeine Rippenform bedürfen hierin die Werte 
,,b“ und ( h— a — x/3) einer Correktur und zwar: 
1) „b‘‘, da die Breite der Druckzone von der Ober 
kante bis zur Nullinie sich ändert. 
2) (h — a — x/3), da der Hebelarm der inneren 
Kräfte in der Druckzone seinen Angriffspunkt verändert, 
wiederum infolge der Unregelmässigkeit des Druckquer 
schnittes und der dadurch bedingten Verschiebung der 
Schwerlinie. Die Ermittelung der Correktur geht wie 
folgt vor sich;
	        

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