digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Dezember 1917 
BAUZEITUNG 
83 
Durch diese und durch einen Abgabenzwang würde verhin 
dert werden, daß spekulative Grundbesitzer und Grund 
stücksspekulanten die Bauplätze vom Markte zurückhalten. 
Förderung des Kleinwohnungsbaus in Hamburg. 
Die patriotische Gesellschaft für Kleinwohnungsbau in 
Hamburg hat den Senat gebeten zum Zwecke der Klein 
wohnungsbauten Baugelände aus Staatsgrundstücken zu 
billigen Preisen herzugeben. Weiter wünscht sie, daß 
für den Kleinwohnungsbau baupolizeiliche Erleichterungen 
gesetzlich vorgeschrieben werden, daß die Sielabgaben 
für Kleinhausbauten ermässigt werden, daß ein Bauwich 
für Kleinhausbauten nicht verlangt und dem Reihenhaus 
bau Vorschub geleistet wird und dabei Strassenbreiten 
fahrenden Droschke zusammen, sodaß der Droschken 
besitzer verletzt und die Droschke beschädigt wurde. Der 
Benutzer der Droschke forderte durch Klage Schadener 
satz und zwar richtete er seine Ansprüche sowohl gegen 
die beiden Bauunternehmer, die den Neubau der Brand 
kasse ausführten, als auch gegen den Eigentümer des 
Lastwagens, weil sie beim Herausfahren des Wagens kei 
nen Mann als Posten zur Sicherung der Strasse aufgestellt 
hätten. Das Landgericht Hannover wies die Klage gegen 
alle drei Beklagten ab, da es der Ansicht war, daß es 
weder den Bauunternehmern zugemutet werden könne, 
jeden Vorgang auf ihren Bauten zu beaufsichtigen, noch 
dem Fuhrwerksunternehmer, seinen Kutscher ständig zu 
Gemeinsamer 
Offiziersraum. 
Eingang. 
Tisch 
ecke. 
Abb. 10. 
Abb. 11. 
Vizefeldw. Heinzmann, Architekt Stuttgart, im Felde. 
bis zu höchstens 5 Metern hinunter zugelassen und für 
die Pflasterung der Strassen verbilligende Einrichtungen 
ermöglicht werden. 
Die Haftpflichtversicherung der Architekten, Bau 
unternehmer, Bauherren u. s. w. ist, wie für die meis 
ten Unternehmer, von ganz besonderer Bedeutung. Der 
folgende Schadenfall, den wir als einen von vielen heraus 
greifen, ist eine ernste Mahnung für jeden Bauunternehmer, 
sich beizeiten zu versichern und so einem künftigen Scha 
denfall vorzubeugen. 
Während des Neubaus der landwirtschaftlichen Brand 
kasse in Hannover fuhr ein Lastwagen aus dem Tor dieses 
Neubaues auf die Strasse und stieß mit einer vorüber 
überwachen. Eine andere Meinung dagegen hatte das 
Oberlandesgericht Celle, das die beiden Bauunternehmer 
als Gesamtschuldner zum Ersatz alles entstandenen Scha 
dens verurteilte. Die Anordnung und Ueberwachung aller 
auf einer Baustelle nötigen Vorsichtsmaßregeln, so führte 
das Oberlandesgericht aus, liege dem Bauunternehmer ob. 
Freilich können sie nicht jede Maßregel persönlich über 
wachen oder auch nur für jede eine besondere Anordnung 
treffen. Hier handle es sich aber um einen Vorgang, der 
mit besonderer Gefahr verbunden sei. Sie mussten da 
her Betriebsvorrichtungen treffen, durch welche die üb 
lichen Vorsichtsmaßregeln den Arbeitern jederzeit ermög 
licht und in Erinnerung gebracht würden. Dazu sei jeden
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.