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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Tarifverträge. 
Die außerordentliche Hauptversammlung des Deut 
schen Arbeitgeber-Bundes in Würzburg hat am 9. d. M. 
der Vereinbarung der Bundesvertreter mit den drei Bau 
arbeiterzentralverbänden vom 29. November d. J. zuge 
stimmt. 
Die Vereinbarung hat folgenden Wortlaut; 
§ 1. 
Der Reichstarifvertrag für das Baugewerbe vom 27. 
Mai 1913 einschließlich der dazu gehörenden Verein 
barungen und Erklärungen (siehe Formular des Reichs 
tarifvertrags für das Baugewerbe) sowie der Schiedssprüche, 
ferner alle genehmigten und bisher noch nicht genehmigten 
Bezirks- und Ortsverträge, letztere mit Ausnahme der noch 
streitig gebliebenen Bestimmungen, sowie alle abgeschlos 
senen Akkordtarife werden ohne Änderung bis zum 31. 
März 1919 verlängert. Das gleiche gilt für die Verein 
barungen vom 4. und 5. Mai 1916 und vom 26. und 27. 
April 1917. 
§ 2. 
Alle sonst bestehenden tariflichen Vereinbarungen, 
Platzverträge usw., die von den Unterorganisationen oder 
Mitgliedern des Arbeitgeberbundes mit Unterorganisationen 
der Zentralverbände der Arbeiter abgeschlossen sind, ver 
längern sich, soweit sie nicht gemäß Vereinbarung auf 
die Dauer der Bauausführung beschränkt sind, gleichfalls 
bis zum 31. März 1919. 
§ 3. 
Auf allen Arbeitsstätten, die unter die §§ 1 und 2 
fallen, wird sämtlichen in den Tarifverträgen der einzelnen 
Tarifgebiete aufgeführten Arbeitergruppen bei Zeit- und 
Akkordarbeit eine neue Kriegsteuerungszulage gezahlt. 
Diese beträgt für die Arbeitsstunde: 
vom 10.Dezember 1917 (einschließlich) an lOPfennig, 
vom 1. April 1918 an weitere 5 Pfennig. 
§ 4. 
Auf die vom 10 Dezember 1917 an zu zahlende 
Teurungszulage von 10 Pfennig werden angerechnet: 
1. örtliche Sonderzulagen, soweitbei deren Vereinbarung 
die Anrechnung ausdrücklich Vorbehalten worden ist, 
2. sämtliche erst vom 1. Oktober 1917 an vereinbarten 
örtlichen Sonderzulagen. 
Nebenvergütungen für Mittagessen, Fahrgelder und 
Auslösung bis zu 2 Mark für den Tag (14 Mark für die 
Haus 
Gebr. Lang, Heilbronn 
Neckarsulmerstraße 
Grundriß vom 
Erdgeschoß.
	        

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