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Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1917_1918
Titel:
Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen
Jahrgang/Band:
1917/18
Verleger/Verlag:
Buch- und Notendruckerei Gustav Stürner, Waiblingen
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1917/18
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Tarifverträge
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 5/7.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 8/10.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 27/30.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 31/34.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 35/39.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 43/47.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 48/50.
  • Vierzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Tarifverträge
  • Wettbewerb
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 1/3.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 4/6.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 7/10.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 14/16.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 17/19.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 20/22.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 23/26.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 27/29.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 30/31.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 36/39.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 40/42.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 43/46.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 47/50.
  • Fünfzehnter Jahrgang. No. 51/52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

86 
BAUZEITUNG 
Nr. 51/52 
Woche) kommen auf die Teurungszulage nicht in Anrech 
nung. Unter Auslösung sind Vergütungen für doppelte 
Haushaltsführung auswärtiger Arbeiter zu verstehen. 
§ 5. 
Diese Vereinbarung gilt nicht für das Wiederaufbau 
gebiet und Grenzbezirke der Provinz Ostpreußen und nicht 
für die besetzten Gebiete. Die Vereinbarung gilt dagegen 
auch für Verträge im Fliesenlegergewerbe soweit diese 
zwizchen Unterorganisationen der vertragschließenden 
Parteien abgeschlossen sind. 
§ 6. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Tarif 
instanzen während der Dauer dieser Vereinbarung 
verhandlungsfähig zu erhalten, an den Verhandlungen teil 
zunehmen und die Entscheidungen durchzuführen (ver 
gleiche Entscheidung des Haupttarifamts Nr. 183). Streitig 
keiten über den Inhalt dieser Vereinbarung unterliegen 
ebenfalls der Entscheidung der Tarifinstanzen. 
§ 7. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich und ihre Bezirks 
und Lokalorganisationen, ihren ganzen Einfluß für die 
Durchführung und Aufrechterhaltung dieser Vereinbarung 
einzusetzen. Sie erklären, daß sie Bestrebungen, die auf 
Erhöhung oder Herabsetzung der vereinbarten Kriegs 
teuerungszulagen während der Dauer dieser Vereinbarung 
abzielen, nicht anregen oder unterstützen, sondern ihnen 
als vertragswidrig entgegentreten werden. 
In der amtlichen Niederschrift über die Verhandlungen 
sind noch folgende Erklärungen enthalten: 
„Beide Parteien waren darüber einig, daß, falls eine 
wesentliche Veränderung der Preise für Lebensunterhalt 
von Juli bis Oktober 1918 eintreten sollte, auf Antrag 
einer der vertragschließenden Parteien nach dem 1. Ok 
tober 1918 Verhandlungen über die Erhöhung oder Herab 
setzung der Teuerungszulagen zulässig sein sollen. Der 
Antrag soll beim Reichswirtschaftsamt gestellt und dieses 
zugleich gebeten werden zu entscheiden, ob eine wesent 
liche Veränderung der Preise für Lebensunterhalt einge 
treten ist. Die Parteien werden sich dieser Entscheidung 
des Reichswirtschaftsarntes unterwerfen. 
Wettbewerb. 
Der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltüngen 
setzt 30000 Mark aus, für ein Preisausschreiben einer 
seits für Erfindungen und Verbesserungen, die bauliche 
Einrichtungen und Betriebsmittel, Signalwesen, Stellwerke 
Haus: Gebr. Lang, Heilbronn 
Neckarsulmerstraße. 
Ansicht und Grundriß des 1. Obergeschosses. 
Architekten; 
Beutinger & Steiner, Heilbronn. 
usw. betreffen und andererseits für hervorragende schrift 
stellerische Arbeiten aus dem Gebiete des Eisenbahn 
wesens. Die Preise werden im Höchstbetrage von 7500 
Mark und im Mindestbetrage von 1500 Mark verliehen 
und zwar nur dem eigentlichen Erfinder oder Verfasser. 
Die Erfindungen oder Verbesserungen müssen in die Zeit 
vom 1. April 1913 bis 31. März 1919 fallen, auf einer 
dem Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen ange 
hörenden Eisenbahn ausgeführt und die Erteilung eines 
Preises durch die betreff. Verwaltung unterstützt sein. 
Die Erfindungen müssen durch Beschreibung, Zeichnung, 
Modelle usw. klar erläutert, die schriftstellerischen Werke 
aber in zwei Druckexemplaren vorgelegt werden. Die 
Bewerbungen müssen während des Zeitraumes vom 1. 
Oktober 1918 bis 15. April 1919 an die Geschäftsführende
	        

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