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Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1919_1920
Titel:
Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung
Jahrgang/Band:
1919/20
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919/20
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-16/17,1919/20
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 24/25.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 33/34.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 48/49.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 50/52.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 48/49. (1920, 48/49)
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 50/52. (1920, 50/52)
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

STUTTGART 
Süd- und mitteld 
DflU 
Heue folge der Bauzeitung für Württemberg, Baden, fassen, 
ClsaB-Gofhringen. 
Gegründet als Württembergische Bauzcitung im lahre 1904. 
Inhalt: Volksschulgebäude für Sinsheim (Baden). — Für Mängel in der Bauausführung 
haftet nicht der Unternehmer, sondern der leitende Architekt. — Reichstarif im 
Isoliergewerbe. — Wettbewerbe. — Rundschau. — Vereinsmitteilungen. — Bücher. 
Alle Rechte Vorbehalten 
Volksschulgebäude für Sinsheim (Baden). 
Das in Nummer 1/2 vom 18. Januar 1919 in dieser 
Zeitschrift veröffentlichte Projekt für Kleinwohnungen in 
Sinsheim (Baden) ist für die Ausführung reif. Von Reich, 
Staat und Gemeinde wurde bereits eine namhafte Summe 
als Baukostenzuschuß bewilligt, ln Angriff genommen 
sind 12 Einfamilienwohnungen auf dem an der Werder 
straße liegenden Baugelände. 
Im Anschluß an die Siedelung ist eine von der Stadt 
Sinsheim geplante neue Volksschule mit Turnhalle und 
Dienerhaus in den Bebauungsplan (siehe Abbildung) ein 
gefügt. Der Gesamteindruck dürfte dadurch wesentlich 
erhöht werden. 
Die Schule kommt auf den höchsten Punkt des Gelän 
des zu stehen und beherrscht somit die ganze Anlage. 
Das Schulhaus enthält 10 Klassenzimmern, Handarbeits 
raum, Zeichensaal, außerdem Oberlehrer- und Lehrerzim 
mer, sowie ein Lehrmittelraum. 
Im Kellergeschoß liegt infolge des nach Westen stark 
abfallenden Geländes zu ebener Erde ein Volksbad mit 
fünf Bade- und zehn Brausezellen. Entsprechend ange 
ordnet ist eine Kochschule (Kochküche und Zubehör 
räume) für erwachsene Mädchen Sinsheims und Umge 
bung. Beide Einrichtungen sind von der übrigen Schule 
unabhängig und durch besondere Eingänge zugänglich. 
Die Turnhalle ist mit Bühne und Garderobe eingerich 
tet, um in Ermangelung eines größeren Saals auch für 
Festlichkeiten und sonstige Veranstaltungen benutzt wer 
den zu können. Symetrisch zur Turnhalle liegt das Die 
nerhaus. Das gegen Westen abfallende Gelände bedingt 
eine terrassenförmige Aufteilung des Schulhofs; Turnplatz 
und Schulgarten liegen daher erhöht. 
Das Hauptgebäude beherrscht als Straßenabschluß 
den von der Waibstadter Straße zuführenden Weg. Die 
äußere Gestaltung ist der Zeit entsprechend unter Ver 
meidung von allem Aufwand in den einfachsten Formen 
gehalten. Als Baumaterial kommen die in der Umgebung 
vorhandenen Baustoffe, Bruchsteine unter sparsamster Ver 
wendung von Hausteinen in Frage. 
Rieh. Fischer, Regierungsbaumeister. 
Für Mängel in der Bauausführung 
haftet nicht der Unternehmer, 
sondern der leitende Architekt. 
Entscheidung des Reichsgerichts vom 17. Oktober 1919. 
Leipzig, 17. Oktober 1919. (Nachdr. verb.) Im Jahre 
1907 hatte Frau Lh. in Friedenau ein Haus bauen lassen, 
wobei die gesamten Zimmer- und Maurerarbeiten von 
dem Unternehmer B. für den Preis von 83 000 Mark aus 
geführt wurden. Bald nach der Fertigstellung zeigten 
sich im ganzen Hause Risse, so daß umfangreiche Repara 
turen in Höhe von 17 900 Mark nötig waren. Dazu kam 
eine Mietsausfall von 6000 Mark, so daß Frau Th. im 
ganzen einen Schaden von 23 000 Mark erlitt. Sie machte 
hiefür den Unternehmer B. verantwortlich, da ihrer An 
sicht nach die Risse auf dessen Verschulden beruhten, und 
erhob Klage auf Schadenersatz gegen ihn. B. verteidigte 
sich damit, daß die Risse auf Fehler in der statischen 
Berechnung zurückzuführen seien; dies wäre aber Sache 
des bauleitenden Architekten C. gewesen. Im übrigen 
habe Klägerin in der Schlußrechnung auf jeden Ersatz 
anspruch gegen ihn verzichtet. Das Landgericht 
Berlin nahm an, daß die Risse nur zu einem Viertel
	        

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