digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1919_1920
Titel:
Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung
Jahrgang/Band:
1919/20
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919/20
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-16/17,1919/20
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 24/25.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 33/34.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 48/49.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 50/52.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 48/49. (1920, 48/49)
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 50/52. (1920, 50/52)
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

* 
Süd- und mitteldeutsche 
16-/31- Juli 1920 
IM 
Heue folge der Bauzeitung für Württemberg, Baden, fjessen, 
ClsaB-üothringen. 
Gegründet als Württcmbergisdie Bauzcitung im lahre 1904. 
Inhalt: Der Staatstechniker. — Der württ. Akademikerbund. — Rundschau, 
bewerb. — Vereinsmitteilungen. 
Wett- 
Alle Rechte Vorbehalte». 
Der Staatstechniker. 
Vor wenigen Wochen ist in Württemberg der Staats 
technikerverband ins Leben getreten, im Rahmen dessen 
sich die beamteten Staatstechniker des höheren wie des 
mittleren Dienstes die Zusammenarbeit in Verfolg ihrer 
Standesinteressen zur Aufgabe gestellt haben. Es ist 
ein recht erfreulicher Fortschritt, daß die Erkenntnis sich 
durchzudringen vermocht hat, daß nur Zusammenschluß, 
Zusammenarbeit, gegenseitiges Verstehen und Unter 
stützen jedem Stande zum Vorteil werden kann. 
So sieht sich der Staatstechniker-Verband schon in der 
Stunde seiner Geburt einer Aufgabe gegenüber, die alle 
in ihm vereinigten Kreise gleichmäßig interessieren und 
die zur Zufriedenheit aller zu lösen sein erstes Bestreben 
sein muß. Der technische Beamte aller Stände steht schon 
jahre- ja jahrzehntelange im Kampfe um die Gleichberech 
tigung gegenüber dem Verwaltungsbeamten. Dieser 
Kampf wurde bisher erfolglos geführt, das ist an sich nicht 
entmutigend, aber daß den Lebensfragen der technischen 
Beamten so wenig Verständnis entgegengebracht wird, 
das muß Entrüstung auslösen. Es wird die vornehmste 
Sorge des Staatstechniker-Verbandes sein müssen, die 
Gleichstellung der technischen Beamten aller Dienstzweige 
mit den Verwaltungsbeamten zu erreichen, und diese 
Gleichstellung kann nirgens anders als in der Besoldungs 
ordnung zum Ausdruck kommen. 
Es ist notwendig, daß wir unausgesetzt bestrebt sind, 
dafür zu sorgen, daß sich allerorts die Erkenntnis Bahn 
bricht, daß der Eigenart der Verhältnisse bei 
den technischen Beamten in der Einstufung in die 
Gehaltsgruppen Rechnung getragen werden muß, 
und daß der technische Beamte in der Vorrückung in die 
nächst höheren Stufen dem Verwaltungsbeamten gegen 
über nicht zurückgestellt werden darf. Bei der Einstufung 
ist die umfangreichere fachliche Ausbildung des Techni 
kers zu berücksichtigen und bei der Vorrückung in die 
nächst höheren Gehaltsgruppen ist grundlegend davon 
auszugehen, daß normalerweise der Techniker mindestens 
in demselben Lebensalter wie der Verwaltungsbeamte die 
analogen Gruppen und Stufen erreicht; dabei ist zu be 
rücksichtigen, daß bei den technischen Beamten bisher 
überhaupt keine gehobenen Stellen bestanden haben, die 
ältesten Beamten befinden sich deshalb bis heute immer 
noch in den Endstufen der Anfangsgruppe. 
Für den Uebergang sind also für die technischen Be 
amten so viele Spitzenstellen, Endstellen und gehobene 
Stellen zu schaffen, daß so viel Beamte in diese Stellen ein 
rücken können, als dies möglich gewesen wäre, wenn seit 
her schon eine Anzahl gehobener Stellen in gleicher Weise 
bestanden hätten, wie beim Verwaltungs-, Finanz- und 
juristischen Dienst. 
Der Herr Finanzminister hat bei der Beratung des Be 
soldungsgesetzes in der Württ. Kammer zum Ausdruck 
gebracht, daß etwa 50 Prozent aller Stellen gehobene wer 
den müßten; wenn die Gestaltung eine gleichartige werden 
soll, dann dürften aber für die technischen Beamtenstellen 
50 Prozent gehobene Stellen für den Uebergang bei wei 
tem nicht genügen. Wir möchten dem Herrn Minister 
empfehlen, an Fland der Dienstaltersliste zu errechnen, wie 
viele Techniker bei 50 Prozent gehobenen Stellen in diese 
eingereiht werden könnten und in welchem Lebensalter 
diejenigen sich befinden würden, die nicht mehr unter 
diese 50 Prozent fallen würden. Ein Vergleich mit den 
Verwaltungs- usw. Beamten würde ergeben, daß bei 
spielsweise für die mittleren Techniker 
der jüngste Beamte in gehobener Stelle etwa 46 Jahre alt 
wäre, gegenüber dem Beamten des Verwaltungs-, juristi 
schen und Finanzdienstes, der mit etwa 32—36 Jahren in 
eine gehobene Stelle einrückt. 
Solche Ungleichheiten dürfen nicht Vorkommen in einer 
Besoldungsordnung, die sich zur Aufgabe gemacht hat, 
gleichartige Dienste gleichartig zu belohnen. 
Es ist nun nicht so, daß die mittleren Techniker eine 
unerfüllbare Forderung stellen, wenn sie ihre Einreihung 
in Gruppe VIII anstreben, einmal nicht, weil alle diejenigen 
Beamten, mit denen sie früher rangiert haben, ebenfalls in 
Gruppe VIII eingereiht sind, zum andern deshalb, weil 
erst dadurch eine Gleichstellung der mittleren technischen 
Beamten mit den Beamten des Verwaltungs- usw. Dienstes 
zu erreichen ist. Dies wäre z. B. nicht möglich nur durch 
die Schaffung gehobener Stellen, denn wenn der Techniker 
in demselben Lebensalter in eine gehobene Stelle kommen 
soll wie der Verwaltungsbeamte, dann müßten überhaupt 
alle technischen Stellen gehobene sein, und das würde 
wiederum gleichbedeutend sein mit der Einreihung in 
Gruppe VIII. Außerdem würde den mittleren Technikern 
mit der Schaffung auch einer genügenden Zahl gehobener 
Stellen deshalb auf die Dauer nicht gedient sein, weil diese 
Zahl gar nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern weil diese 
Stellen in jedem Etatsjahr neu angefordert werden müß 
ten. Daß das für die mittleren Techniker mit der Zeit in 
ihren Gehalts-, Anstellungs- und Vorrückungsverhältnis 
sen zu absolut unsicheren und unhaltbaren Zuständen 
führen müßte, bedarf wohl keines weiteren Beweises. 
Wenn der Herr Finanzminister in seinen Erklärungen 
in der Kammer darauf aufmerksam gemacht hat, daß in 
einer bestimmten Beamtengruppe noch eine größere Zahl 
von älteren Beamten vorhanden ist, die, wenn für sie eine
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Glasdiakasten
1 / 2.811
Bauanatomie : handwerklich-technische Grundlagen des Wohnbaues als Einführung in die Baukunst
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.