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Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Erscheinungsort:
Stuttgart
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1919_1920
Titel:
Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung
Jahrgang/Band:
1919/20
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919/20
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-16/17,1919/20
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamt Baugewerbe
  • Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 24/25.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 33/34.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 48/49.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 50/52.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 48/49. (1920, 48/49)
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 50/52. (1920, 50/52)
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

STUTTGART 
Süd- und mitteldeutsche. 
Heue folge der Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, 
Clsaß-Oothringen. 
Gegründet als Württembergische Bauzeitung im lehre 1904. 
Inhalt: Ueber Bauland-Umlegung. — Die Kläranlage, Bauart „OMS“, für die neue 
medizinische Klinik Heidelberg. — Baustoffbewirtschaftung. — Rundschau. — 
Vereinsmitteilungen. 
Alle Rechte Torbehalten. 
lieber Bauland-Umlegung. 
Ein Artikel, den Baurat Dr.-Ing. Otto des Stadterwei 
terungsamtes Stuttgart im „Schwäbischen Merkur“ vom 
16. Oktober d. J. veröffentlich hat, und ein Vortrag, den 
Oberbaurat Burger an demselben Tage im Württ. Verein 
für Baukunde gehalten, hat weitere Kreise auf die Frage 
der Baulandumlegung aufmerksam gemacht. Bekanntlich 
haben die früheren Oemeindekollegien von Stuttgart, in 
denen Professor Weitbrecht schon seit Jahren der Rufer 
im Streit für die gesetzliche Festlegung der Baulandumle 
gung war, am 19. Mai 1916 beschlossen, der Regierung 
den Entwurf zu einem Baulandumlegungsgesetz vorzu 
legen. Dieser Beschluß ist zwar noch nicht verwirklicht 
worden, aber es hat immerhin eine Fühlungnahme zwi 
schen dem Ministerium des Innern und der Stadtverwal 
tung Stuttgart stattgefunden. Die Frage der Bauland 
umlegung scheint nunmehr auch in Württemberg in Fluß 
zu kommen. Es möge deshalb auch an dieser Stelle kurz 
erörtert werden, was wir mit der Baulandumlegung er 
reichen wollen und können. 
Der Ortsbauplan stellt in der Regel, um nicht zu sa 
gen immer, einen Ausgleich dar zwischen vielen, sich oft 
geradezu widersprechenden Forderungen. Da ist die Ein 
haltung bestimmter Verkehrslinien, vielleicht vorhandener 
Straßen und Wege, die Anpassung an das Gelände zur 
Vermeidung größerer Erdarbeiten und ungünstiger Stei 
gungen, die Stellung der Wohngebäude zur Himmels 
richtung, die Gestaltung des Orts- und Straßenbildes und 
anderes mehr zu berücksichtigen. Dabei ist es dann, na 
mentlich bei stark zersplittertem Grundbesitz, oft beim 
besten Willen nicht zu vermeiden, daß die Baulinien ein 
zelne Grundstücke schiefwinklig Durchschneiden, daß die 
Größe und Form der einzelnen Grundstücke oder auch 
ihre ungünstige Lage zur Baulinie die Ueberbauung er 
schwert, in manchen Fällen sogar unmöglich macht. Die 
Folgen sind Verzögerung des Anbaues, Entstehung un 
schöner Bilder und minderwertiger Wohnungen, vielfach 
auch Interessenkämpfe zwischen den einzelnen Grundbe 
sitzern. Besonders mißlich wird die Lage, wenn einzelne 
Grundbesitzer aus Spekulationsabsichten mit der Schaf 
fung geeigneter Bauplätze selbst zurückhalten und durch 
Verweigerung von Grenzausgleichen auch die Eigentümer 
angrenzender Grundstücke am Bauen hindern. Um hier 
Wandel zu schaffen, ist der für landwirtschaftlich benützte 
Grundstücke in der sog. Feldbereinigung gesetzgeberisch 
längst verwirklichte Gedanke einer unter Umständen 
zwangsweise durchzuführenden Aenderung in der Lage 
und Form der Grundstücke auch für die veränderte Ein 
teilung von Bauplätzen sowohl in deutschen als außer 
deutschen Ländern erweitert werden. Es wurde die Bau 
landumlegung geschaffen. Bei ihr werden die Grund 
stücke und Eigentumsgrenzen dem Ortsbauplan so ange 
paßt, daß lauter zweckmäßig gestaltete und günstig zur 
Baulinie gelegene Bauplätze entstehen. Dies kommt der 
Allgemeinheit, den Gemeindeverwaltungen und den 
Grundbesitzern zu gute. Es haben denn auch mit Aus 
nahme von Bayern und Württemberg so ziemlich alle 
deutschen Länder die Baulandumlegung gesetzlich ge 
regelt. 
Die Vorteile,, die anderwärts mit der Baulandumlegung 
erreicht wurden, sind die folgenden: 
1. Die Aufschließung von Baugelände kann ausschließ 
lich mit Rücksicht auf eine zweckmäßige, gesunde und 
schöne Bebauung erfolgen. 
2. Die Umlegung verschafft den beteiligten Grundbe 
sitzern günstiger auszunützende wertvollere Baustellen 
und wirkt insofern ausgleichend, als Grundstücke, die 
durch ihre Lage zu den Baulinien mehr oder weniger un 
überbaubar sind, durch bebaubare Grundstücke ersetzt 
werden. 
3. Die Entstehung unwirtschaftlicher, für die eigene 
Bebauung ungeeigneter und die Bebauung der Nachbar 
grundstücke erschwerender Restgrundstücke wird ver 
mieden. Dadurch wird einerseits die Spekulation mit 
solchen Schikanierzwickeln ausgeschaltet, andererseits 
jedem Eigentümer einer genügend großen Fläche, sei es 
an einem Stück oder in einzelnen Teilen, die Zuweisung 
eines nach Form und Lage bebauungsfähigen Platzes ge 
sichert. 
4. Bei richtigem Aufbau des Gesetzes bekommt die 
Gemeinde das für öffentliche Straßen und Plätze erforder 
liche Gelände des ganzen Umlegungsgebiets auf einmal 
und auf die einfachste Art in ihren Besitz. Dabei erfolgt 
die Verteilung dieser an die Gemeinde abzutretenden Flä 
chen bei der Baulandumlegung in der Regel in viel ge 
rechterer Weise nach Bruchteilen der umzulegenden 
Grundstucksflächen und nicht, wie es sonst vielfach üblich 
ist, nach der Frontlänge der Baustelle. 
5. Durch die gleichzeitige Schaffung einer größeren 
Zahl zweckmäßig zugeschnittener und günstig zu den 
Baulinien gelegener Bauplätze und durch den Umstand, 
daß das ganze Straßenland in die Hand der Gemeinde 
kommt, wird ein gewisser Vorrat an baureifen Plätzen 
geschaffen und damit auf die Verbilligung des Baulandes 
hingewirkt. 
6. Der Uebergang der Grundstücke mit allen Lasten
	        

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