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Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1919_1920
Titel:
Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung
Jahrgang/Band:
1919/20
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919/20
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-16/17,1919/20
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Normen-Ausschuss der deutschen Industrie
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Normen-Ausschuss der deutschen Industrie
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 24/25.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 33/34.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 48/49.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 50/52.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 48/49. (1920, 48/49)
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 50/52. (1920, 50/52)
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Süd- und mitteldeutsche 
DTUH 
Heue folge der Bauzeitung für Württemberg, Baden, fie; 
ElsaB-Gofhringen. 
Gegründet als Würtlembergische Bauzeitung im ]ahre 1904 
Inhalt: Normen-Ausschuß der Deutschen Industrie. — Verschiedenes. — Vereins- 
mitteilungen. 
Alle Rechte Vorbehalte». 
Normen-Ausschuß der Deutchen Industrie. 
Unter dem Druck der Notwendigkeit, mit allen Mitteln 
eine Herabsetzung der Selbstkosten anzusfreben und in 
der Erkenntnis, daß die Normung ein wirksames Mittel 
für diesen Zweck darstellt, hat auf allen Gebieten der 
deutschen Industrie eine rege Vereinheitlichungsarbeit ein 
gesetzt. Gleichzeitig hiermit entstand aber die Gefahr 
einer unverantwortlichen Kräftezersplitterung. Es würde eine 
Vergeudung nationaler Energie im höchsten Grade be 
deuten, wenn jetzt jeder Betrieb, jeder Verein oder jede 
Behörde für sich an die Vereinheitlichung der jeweils 
herzustellenden oder benötigten Erzeugnisse gehen würde. 
Sehr bald würde der Zustand eintreten, daß von der einen 
Seite zur Norm erhoben wird, was die andere grundsätzlich 
verwirft. Schon in den ersten Anfängen der im großen 
einsetzenden Vereinheitlichungsarbeit konnte beispiels 
weise festgestellt werden, daß an vier Stellen unabhängig 
voneinander die Normung der Rohrleitung in Angriff ge 
nommen wurde und daß drei Verbände an der Verein 
heitlichung von gezogenen und gewalzten Metallen ar 
beiteten. Das gleiche war bei Zahnrädern, Werkzeugen 
u. a. m. der Fall. Der Gedanke, eine Stelle zu schaffen, 
welche die Bestrebungen auf Vereinheitlichung zusammen 
faßt, sie planmäßig fördert und ausbaut, führte im Dez 
ember 1917 zur Gründung desNorme n-A usschus- 
sesder Deutschen Industrie. 
In dem Heft 1, 1919 seiner Mitteilungen sind auch 
zwei Normen für das Baugewerbe, nämlich für Fenster 
und Innentüre des Kleinhauses veröffentlicht und zunächst 
der Kritik unterstellt. Wir geben die Erläuterung hier 
wörtlich wieder: 
D I Norm 111, Fenster des Kleinhauses. 
Blendrahmendoppelfenster mit äußerem Pfosten und ohne 
Kämpfer. Entwurf 1. 
Das Normblatt behandelt Doppelfenster mit äußerem 
festen Pfosten, aber ohne Kämpfer und ohne inneren 
festen Pfosten. Als Beispiel ist ein dreischeibiges Fenster 
gezeichnet; ein zweischeibiges würde entsprechend dem 
Normblatt 107 mit nur 32 mm starken Rahmenhölzern 
zu bilden sein. Die Stärke des inneren Blendrahmens 
beträgt sowohl bei den ein- und zweischeibigen wie 
auch bei den drei- und vierscheibigen Flügeln 22 mm. 
Die Frage, ob einfache oder Doppelfenster auszu 
führen sind, muß nach den örtlichen Verhältnissen beur 
teilt werden. Doppelfenster stimmen in den Gesamt- 
und Einzelmaßen mit den einfachen Fenstern so überein, 
daß im äußeren die gleichen Flügel verwendet werden. 
Die Sprossen der inneren Flügel müssen in gleicher Höhe 
mit den äußeren Flügeln liegen. Hieraus und aus dem 
Umstande, daß die inneren Flügel breiter und höher sein 
müssen, ändern sich die Scheibenmaße gegenüber den 
äußeren Scheiben. Es ist berücksichtigt worden, daß die 
Seitenlängen der inneren Glasscheiben eine gerade Zenti 
meterzahl ergeben. 
D I Norm 112, Innentüren des Kleinhauses. 
Entwurf 1. 
Im Entwurf für die Innentüren von Klein- u. Mittel 
wohnungen sind die Rahmenstärken und die Größen ver 
schiedener Türtafeln festgelegt. Eine Rahmenstärke von 
36 mm ist für Türen mit eingestemmten Schlössern bestimmt, 
für Türen mit Kastenschlössern genügt 32 mm Stärke. Die 
Höhe der Tür soll nicht unnötig groß gewählt werden, 
1,95 m sind für das Durchbringen der gebräuchlichsten 
Möbel in den meisten Fällen ausreichend. Für städtische 
Wohnungen, in denen höhere Türen üblich sind, mögen 
2,05 m hohe Türen verwendet werden. Die Türbreite er 
hält ein Höchstmaß von 980 mm. In Kleinwohnungen sind 
oft geringere Abmessungen erwünscht, um eine möglichst 
weit ausnutzbare Wandfläche zu behalten. Türen, die den 
Eingang zu Wohnräumen bilden, brauchen selten breiter 
als 850 mm ausgeführt zu werden. Für Verbindungstüren 
zwischen zwei Wohnräumen und Türen zu Schlafkammern 
genügen schon 720 mm Breite. Eine Breite von 590 mm 
reicht für untergeordnete Räume, z. B. Speisekammern, aus. 
Derartige Türen brauchen auch nur 1,85 m hoch zu sein. 
Für die Aufteilung der gegebenen Türtafeln in Rahmen 
und Füllungen sind als Beispiele Türen mit schmalen 
Füllungen angeführt; denn breite Füllungen würden in 
der gegenwärtigen Zeit nur schwer und mit großen Kosten 
herzustellen sein. Das mittlere Rahmenstück würde bei 
der gewählten Anordnung ungefähr in der Höhe des Tür 
schlosses üegen. Dies ist auch bei eingesteckten Schlössern 
nicht bedenklich, da im vorliegenden Falle das mittlere 
Rahmenstück für die Festigkeit der Tür entbehrlich ist, 
also unter Umständen nur mit Feder in die senkrechten 
Rahmenbretter eingeschoben zu werden braucht. 
Dem Normen-Ausschuß der Deutschen Industrie Berlin 
N. W. 7., Sommerstr. 4 a, können Einwände bis zum I. 
April d. J. mitgeteilt werden. 
Verschiedenes. 
Stuttgart. Vorprüfung zur Bauwerkmeisterprüfung. 
Anfang April wird die Vorprüfung zur Bauwerkmeister 
prüfung abgehalten werden. Meldungen für diese Prü 
fung sind bis 18. März bei der Direktion der Baugewerk 
schule einzureichen. 
Zurückzahlung der gestundeten Mieten. !m Ham 
burger Grundeigentümer-Verein wurde eine lebhafte Aus 
sprache herbeigeführt über die Frage: „Wie erhalten die
	        

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