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Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1499766280559
Titel:
Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
Weitere Titel:
Württembergische Bauzeitung : Wochenschrift für Architektur, Baugewerbe u. Ingenieurwesen
Württ[em]b[ergische] Baubeamten-Zeitung
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1499766280559_1919_1920
Titel:
Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung
Jahrgang/Band:
1919/20
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1919/20
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1085.4-16/17,1919/20
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauzeitung für Württemberg: Wochenschrift für Architektur und das gesamte Baugewerbe
  • Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)
  • Einband
  • Inhaltsverzeichnis
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 24/25.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 33/34.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 48/49.
  • Sechzehnter Jahrgang. No. 50/52.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 1/2.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 3/4.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 5/6.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 7/8.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 9/10.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 11/13.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 14/15.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 16/17.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 18/19.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 20/21.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 22/23.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 24/26.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 27/28.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 29/30.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 31/32.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 35/36.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 37/39.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 40/41.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 42/43.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 44/45.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 46/47.
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 48/49. (1920, 48/49)
  • Siebzehnter Jahrgang. No. 50/52. (1920, 50/52)
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

1./15. Juli 1919. 
BAUZEITUNG 
79 
Eckhaus: eine Wohnung mit 5 und eine mit 4 Räumen. 
Mittelschulen durch eine Schulprüfung erworben, die 
möglichst liberal unter Berücksichtigung der Klassen 
leistung zu gestalten wäre. Fächer, die in den unteren 
Semestern aufhören, sollten nicht noch einmal geprüft, son 
dern die Note des letzten Versetzungszeugnisses über 
nommen werden. Unbedingt muß darauf hingewirkt 
werden, daß den Besitzern des Reifezeugnisses des Staats 
technikums auch die in der Gewerbeordnung (z. Beispiel 
§§ 129, 133 GO.) mit dem Meistertitel verknüpfte Rechte 
(Lehrlingswesen) übertragen werden. Da augenblicklich 
die Gewerbeordnung neu verfaßt wird, müßte der bad. 
Bevollmächtigte beim Bundesrat sofort entsprechend be 
lehrt werden. Der Bund technisch-industrieller Beamter, 
der deutsche Techniker-Verband und der deutsche Werk 
meister-Bezirksverein hält eine Titelverleihung z. B. Bau 
meister, Werkmeister, Dipl.-Techniker) für unzeitgemäß 
und überflüssig; dagegen wünschen die übrigen mög 
lichst im Reiche einheitliche Berufsbezeichnung für die 
Besitzer des Reifezeugnisses des Staatstechnikums. 
Bezüglich der Verfassung der Schule wurde es 
als notwendig erachtet, daß nicht ein absoluter Direktor 
entscheidet, sondern eine Körperschaft unter starker Hin 
zuziehung von Persönlichkeiten des technischen prakti 
schen Lebens. Auf diese Weise wird eine enge Fühlung 
zwischen Schule und Praxis möglich sein; so werden 
Wünsche und Ratschläge erfolgreich an die Schulleitung 
gelangen, die dort verarbeitet werden müssen. Es gibt 
zwei Möglichkeiten diesen Gedanken durchzuführen; 
entweder die Schaffung eines Kuratoriums (bestehend aus 
Direktor, Abteilungsvorständen, Regierungsvertretern und 
6—8 Männer der Praxis) oder eines Beirates aus einer 
größeren Zahl von Persönlichkeiten des badischen tech 
nischen Erwerbslebens. Die erfolgreiche Durchführung 
hängt davon ab, daß diese Körperschaft mit ausreichenden 
Rechten ausgestattet wird und die Vertreter der Praxis 
das Vertrauen ihrer Berufskameraden besitzen. Das letz 
tere wird sicherlich dadurch erreicht, daß die technischen 
Vereine des Landes das Präsentationsrecht erhalten und 
das Ministerium dann die Ernennung für einige Jahre 
ausspricht. Durch die Schaffung einer derartigen Körper 
schaft wird die Stellung des Direktors eine andere als die 
bisherige. Der Direktor muß eine schaffensfreudige, weit 
blickende, mit dem technischen Leben eng verwachsene 
Persönlichkeit sein. Der Tüchtigste ist hier gerade gut 
genug; erfüllt er diese Forderung nicht mehr, so ist er 
zu ersetzen. Man hält deshalb die Ernennung des Direk 
tors durch das Ministerium für richtig, jedoch sollte sie 
nur für einen beschränkten Zeitraum, etwa 5—10 Jahre, 
erfolgen, und zwar auf Vorschlag der obengenannten 
Körperschaft. Die Lehrer selbst müssen auf Lebensdauer 
ernannt sein. Für unbedingt erforderlich wird es er 
achtet, daß der Lehrkörper sich ständig aus hervorragen 
den Praktikern der Technik ergänzt und daß auch die 
Elementarfächer (Mechanik, darstellende Geometrie, Phy 
sik, Mathematik usw.) durch sehr erfahrene Ingenieure 
und Techniker gegeben werden. 
Die Schüler sollen eine anerkannte Organisation er 
halten, deren Vertreter auf Grund eines neuzeitigen Ver 
fahrens zu wählen sind und die eine enge Fühlungnahme 
zwischen Schulleitung und Schüler ermöglicht. Um den 
Aufstieg zu erleichtern, sollte treu dem Grundsatz 
„freie Bahn dem Tüchtigen“ gut befähigten — dieser Be 
griff wäre in den Zulassungsbedingungen der Hochschule 
eindeutig klarzustellen — die weitere Ausbildung an der 
Flochschule und die Zulassung für Diplom-Ingenieurprü 
fung ermöglicht werden. Man war sich aber darüber 
klar, daß es bedenklich wäre, zweierlei Diplom-Ingenieure 
zu schaffen, sowie den Wert der Allgemeinbildung für den 
Ingenieur als Fachmann und Menschen zu unterschätzen; 
es ist deshalb den Besitzern von Reifezeugnissen des 
Staatstechnikums die Auflage zu machen, daß sie vor dem 
Diplomexamen eine entsprechende Allgemeinbildung in 
einer Prüfung vor einer Hochschulkommission nachwei- 
sen. Durch Befreiung von den elemntarfachtechnischen 
Fächern, deren Kenntnisse die technischen Mittelschüler 
bereits besitzen, kann Zeit zum Erwerb der erforderlichen 
Kenntnisse in Allgemeinbildung gewonnen werden. Man 
hielt es außerdem für erforderlich, daß das Referat für 
technisches Schulwesen im Ministerium in die Hand einer 
technisch geschulten Persönlichkeit gelegt wird. Man 
hatte die Erkenntnis, daß die Landwirtschaft in 
unserem technischen Schulwesen nicht genügend berück 
sichtigt wird. Das ist ein Nachteil für den Techniker und 
für unser gesamtes Wirtschaftsleben, dem sowohl an der 
Hochschule, wie auch an den technischen Mittelschulen 
und Gewerbeschulen Rechnung getragen werden muß 
durch entsprechende Gestaltung des Lehrstoffes. Man 
war sich darüber klar, daß gerade die Not des zukünfti 
gen Wirtschaftslebens unseres Vaterlandes nur durch enge 
Verbindung zwischen Landwirtschaft und Technik ge 
mildert werden kann. Es wurde überhaupt für wünschens 
wert erachtet, durch Einführung von Wahlfächern die 
geistige Basis der technischen Mittelschulen zu verbrei 
tern, insbesondere die tiefbautechnische Abteilung sollte 
mehr nach der kulturtechnischen Seite ausgebaut werden. 
Die badische Wiesenbauschule könnte dann in Wegfall 
kommen. (Schluß folgt.) 
Eckhaus mit 2 Wohnungen mit je 5 und eine mit 3 Räumen.
	        

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