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Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 7-8, 1851-1852)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 7-8, 1851-1852)

Monografie

Persistenter Identifier:
1503406532162
Titel:
Götterlehre oder mythologische Dichtungen
Autor:
Moritz, Karl Philipp
Verleger/Verlag:
Haas
Erscheinungsort:
Wien [u.a.]
Erscheinungsjahr:
1807
Umfang:
380 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1L 2406(2)
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Die menschenähnliche Bildung der Götter
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Neptun
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart
  • Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 7-8, 1851-1852)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalt [zu Band 7]
  • Bd. 7, 1851, [Heft 1]
  • I. Angelegenheiten des Vereins
  • Bericht über die ausserordentliche Generalversammlung am 18. August 1850 (Uebernahme der Sammlung vaterländischer Naturprodukte)
  • II. Abhandlungen
  • III. Kleinere Mittheilungen
  • Bd. 7, 1851, [Heft 2]
  • Bd. 7, 1851, [Heft 3]
  • Bd. 7, 1851, Heft 1, Tafel I
  • Titelseite
  • Inhalt [zu Bd. 8]
  • Bd. 8, 1852, [Heft 1]
  • Bd. 8, 1852, [Heft 2]
  • Bd. 8, 1852, [Heft 3]
  • Bd. 8, 1852, [Heft 3, 2. Abteilung]
  • Bd. 8, 1852, Tafel III
  • Bd. 8, 1852, Tafel VI
  • Bd. 8, 1852, Tafel VII
  • Bd. 8, 1852, Tafel I
  • Bd. 8, 1852, Tafel II
  • Bd. 8, 1852, Tafel [IV]: Weinkarte von Württemberg (C. Volz)
  • Bd. 8, 1852, Tafel [V]: Durchschnitte durch Württemberg (Hauptmann Dürrich)
  • Einband
  • Einband
  • Bd. 8, 1852, Heft 3, 2. Abteilung (Tafeln)
  • Einband

Volltext

17 
Mit dem nachstehenden Erlass der Centralstelle für die Land- 
wirthschaft vom 26, Oktober erfolgte nun die endgüllige Geneh- 
migung der- Modalitäten, unter denen die Sammlungen vaterlän- 
discher Naturprodukte an den Verein für vaterländische Naturkunde 
übergehen sollten, sowie der Instructionen, Statuten, Reglements etc,, 
nachdem zuvor schon Seitens der Centralstelle erwiedert worden 
war, dass 
ad 1) der vorgelegten Wünsche (S. 12) der Gartenaufseher 
den erforderlichen Auftrag erhalten werde, 
ad .3) dem Gesuche insoweit staligegeben werde, als nicht 
der Raum durch die von der Centralstelle aufzustellenden Ge- 
räthschaften besetzt werde. 
Die Centralstelle für die Landwirthschaft an den Ausschuss des 
Vereins für vaterländische Naturkunde in Stuttgart. 
Nach Empfang der gefälligen Zuschrift vom ‘20, August, betreffend 
die Uebernahme der Verwaltung der vaterländischen Naturalien-Sammlung 
durch den jenseitigen Verein, haben wir die uns mitgetheilten. Entwürfe 
von Bestimmungen über den Besuch der Sammlung und von Instructionen 
für‘ die Conservatoren und den aufzustellenden Diener —- durch einen 
Sachverständigen begutachten lassen, und ertheilen nun Demselben auf 
den Grund der $$. 8—10 des Verwaltungs - Statuts mit nachfolgenden 
Bemerkungen unsere Genehmigung, 
Was zunächst die Bestimmungen über den Besuch der Naturalien- 
Sammlung betrifft, so setzen wir voraus, dass, wenn ein Interessent 
ausnahmsweise die Sammlung zu einer andern, als zu der in Ziffer 1 
festgesetzten Jahres- und Tageszeit zu besichtigen wünscht, es nur ge- 
eigneter Bescheinigung dieses Interesses bei den Conservatoren, be- 
zichungsweise dem Vereins-Vorstand bedürfen wird, um. demselben den 
Eintritt in die Sammlung zu verschaffen. — Bei Ziffer 2 der diesem 
Entwurf angehängten Verhaltungsregeln während des Besuchs der 
Sammlung wird statt: „Schirme, Stöcke und Seitengewehr“ gesetzt wer- 
den können: „Schirme, Stöcke u. s. f., auch Seitengewehr.“ 
Der Instruction für die Conservatoren ist, gemäss dem S$. 8 des 
Verwaltungs-Statuts, am Ende der Ziffer 1 anzufügen: 
„Für die getreue und gewissenhafte Verwaltung ihres Berufs sind sie 
der Centralstelle,’gleich andern öffentlichen Dienern, verantwortlich, 
und haben derer Weisungen und Anordnungen genau zu befolgen“; 
ebenso ist bei Ziffer 5 der Instruction für die Conservatoren am Schluss 
fortzufahren: 
„Beide Abgangs-Tagebücher sind mit den Rechnungen (Ziffer €) 
der Centralstelle zur Einsicht vorzulegen,“ 
Württemb. naturw. Jahreshefte, 4854 4s left
	        

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