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Stuttgarter Hochschulführer 1932/33 (1932/1933)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Stuttgarter Hochschulführer 1932/33 (1932/1933)

Monografie

Persistenter Identifier:
1503406532162
Titel:
Götterlehre oder mythologische Dichtungen
Autor:
Moritz, Karl Philipp
Verleger/Verlag:
Haas
Erscheinungsort:
Wien [u.a.]
Erscheinungsjahr:
1807
Umfang:
380 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1L 2406(2)
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
Die Lieblinge der Götter
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Adonis
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hochschulführer der Technischen Hochschule Stuttgart
  • Stuttgarter Hochschulführer 1932/33 (1932/1933)
  • Einband
  • Leerseite
  • Professor Dr. P. P. Ewald. Rektor im Studienjahr 1932/33
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Hauptbau der Technischen Hochschule
  • Vorwort
  • Zur Einführung
  • Die Technische Hochschule
  • Werbung
  • Das Studium
  • Zur Einführung
  • Anmeldungs- und Einschreibverfahren.
  • Belegverfahren.
  • Zahlungsverfahren.
  • Ärztliche Untersuchung.
  • Prüfungen, Zeugnisse und akademische Preise.
  • Gebühren und Unterrichtsgelder.
  • Nachlass der Unterrichtsgelder und Gebühren.
  • Unfallversicherung.
  • Fahrpreisermäßigung.
  • Die Deutsche Studentenschaft
  • Die Gefallenen-Gedenkstiftung der Deutschen Studentenschaft
  • Das Akademische Wissenschaftliche Kreisamt (A.W.K.) Stuttgart
  • Die Stuttgarter Studentenschaft
  • Die Stuttgarter Studentenhilfe e. V.
  • Die Stadt Stuttgart
  • Studentische Zusammenschlüsse
  • Altes Schloß, Schloßhof
  • Werbung
  • Inserenten-Verzeichnis
  • Anzeige
  • postscript
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

füllen und die Unterfchriften der Dozenten, deren Fächer belegt werden 
jollen, darauf einzuholen, Nach Erledigung fämtlicher Eintragungen auf 
der Belegbuchfeite und auf dem zugehörigen Abreipblatt ift das Beleg- 
buch beim Hausinjpeftor (Zimmer 60) abzugeben. Der legte Termin zur 
Abgabe des Belegbuches ift im Sommerfemefter der 20. Mai, im Winter- 
jemefter der 19, November, Die Beftimmungen und Anträge für den 
Unterrichtsgeldnachlaß find beim Hausinfpektor zu betommen und mit 
dem erforderliden Nadhweifenbeleg auf dem Sekretariat einzureichen. 
Bahlungsverfahren. Die Rolleggeldjfchuldigkeit, fowie alle übrigen 
Sebübhren find im Sommerfemelter in der Zeit vom 15, Zuni bis 1. Zuli. 
im Winterfjemefter in der Zeit vom 9. Januar bis 1. Februar unaufge- 
fordert beim Raffenamt zu zahlen. Über die Höhe feiner Schuldigkeit 
bat fich der Studierende vor Abgabe des Belegbuches auf Grund der 
Anfchläge am Schwarzen Brett zu unterrichten. Bei Bezahlung wird 
das Belegbuch vom Raffenamt zurüdgegeben, Zjt der Gang zum Kaffen- 
amt auch peinlich, fo verfhiebe man ihn doch nicht auf den Ickten Tag, 
da man fonf{t zu lange „Rettenftehen“ muß, andernfalls überweife man 
den Betrag. (Das Kaffenamt der Hochfchule befindet fich neben dem 
Sefretariat; es ft von 9% bis 12 Uhr und von 2% bis 4% Ubhr geöffnet.) 
Die genauen Beftimmungen über die Erhebung von Gebübren und 
Unterrichtsgeldern find im Programm enthalten ; die Gliederung des 
Studentenfchaftsbeitrags ft aus einem Anfchlag am A.St.A.-Brett 
erfichtlich, Man ftudiere beide aufmerkfam durch und überzeuge fich von 
der Nichtigkeit der Berechnung und von der DBerteilung des Studenten- 
(chaftsbeitrages auf die einzelnen Arbeitsgebiete der Studentenichaft 
und Studentenbilfe. 
Ürztlihe Unterfucdhung. Feder neueintretende Studierende ijt ver- 
pflichtet, fi nach Erhalt feines Ausweifes einer fportärztlichen Unter- 
Iuchung zu unterziehen. Der genaue Beitpunkt wird dur Anfchlag be- 
fanntgegeben und jedem einzelnen durch Rarte mitgeteilt; die Roften 
trägt die Studentenhilfe. — Das Unterfuchungsergebnis wird von der 
Rranfkenkaffe vertraulid behandelt. Über die Beanfpruchung der 
Krankenkaffe geben deren Sagungen in diefem Hochfjhulführer Auf- 
{Hluß. — Bei dem Sefudh um Ausftellung des Borprüfungszeugniffes 
haben die Randidaten den Nachweis über eine mindeftens zweifermneftrige 
Teilnahme an den Leibesüb ungen zu erbringen oder zu befcheinigen, 
daß fie auf Grund der ärztlichen Unterfuchung von dem. pflichtmäßigen 
Hochichuliport ganz oder teilweife befreit worden find. 
Prüfungen, Zeugniffe und atademifche Preife. Auf Grund befon- 
derer Prüfungsordnungen tfönnen an den einzelnen Abteilungen Di- 
plomprüfungen abgelegt und der Grad eines Diplom-Angenieurs 
erlangt. werden. Für Avotheter, Nahrungsmittelchemitker und für das 
36
	        

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