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Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

Monografie

Persistenter Identifier:
1510051717511
Titel:
Alt-Stuttgarts Baukunst
Autor:
Lambert, André
Stahl, Eduard
Verleger/Verlag:
Verlag von Konrad Wittwer
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1906
Umfang:
28 Seiten, 60 Blätter Tafeln
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Ka 472
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Illustration

Titel:
Haus Brunnenstraße Nr. 21, Haus Brückenstraße Nr. 9
Strukturtyp:
Illustration

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

Volltext

Anlavre 2 
NACH ÜBERLEGUNG IM ERWEITERTEN 
NOVELLIERUNGSAUSSCHUSS AM 2.12.68 
Urabstimmung 
1. Rektorwahl 
2, Änderung der Grundordnung, wenn im Senat mindestens 
10 Mitglieder dies beantragen, 
SENAT 
Eile 
MS 
Stimmber, 
Mitglieder :489 (25 ord.Prof. ‚23 Doz., Ass. 
Stud, tech.Personal ) 
Rektor, Prorektor , 189 Dek 
30 Wahlsenatoren Grup. 
Hauptaufgaben: 
Akadem.- u. Pers. - u. Wirtschaftsver waltung 
HOCHSCHULÖFFENTLICH 
Beschließende, Ausschüsse 
(Zusammensetz. |wäre in GO festzuleg.) 
Studenten - 
angelegenheiten 
Forschungs - 
angelegenheiten 
KL 
Pers. u.Wirtsch - 
‚angelegenheiten 
BE! 18 
Fa 
FACHBEREICHEN 
ÖFFENTLICHKEIT 
NICHT FESTGELEGT 
Gründe für diesen Vorschlag: 
Vorteile gegenüber anderen Vorschlägen nur _1 Gremium an der 
Spitze der Hochschule erforderlich, Trennung von akademischer 
und Personal- und Wirtschaftsverwaltung wäre beseitigt. 
Urabstimmung für Rektorwahl und grundsätzliche Satzungsände- 
rungen würden das Bewußtsein aller Mitglieder der Hochschule 
stärken, 
Zu überlegen wäre noch, ob nicht auch Rektorwahl und alle 
Satzungsänderungen vom Senat durchgeführt werden könnten,
	        

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