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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 58, Bd. 17, 1898)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 58, Bd. 17, 1898)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
1523343810693
Titel:
Moderne Architekturen
Untertitel:
eine Sammlung ausgeführter Wohn- und Geschäftshäuser, Villen, Einfamilienhäuser etc. in moderner Ausführung von bedeutenden Architekten
Autor:
Kick, Wilhelm
Personen:
Kick, Wilhelm
Verleger/Verlag:
Architektur-Verlag von Wilh. Kick
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1905-1907
Sprache:
deutsch
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Kb 352
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1523343810693_1905
Titel:
Moderne Architekturen
Untertitel:
eine Sammlung ausgeführter Wohn- und Geschäftshäuser, Villen, Einfamilienhäuser etc. in moderner Ausführung von bedeutenden Architekten, Serie 1
Autor:
Kick, Wilhelm
Jahrgang/Band:
1905, Serie 1
Verleger/Verlag:
Architektur-Verlag von Wilh. Kick
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1905
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
1Kb 352
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Kapitel

Titel:
Heft 2. Tafel 17-31.
Strukturtyp:
Kapitel

Illustration

Titel:
Doppelwohnhaus in Karlsruhe, Eisenlohrstraße 33 und 35. Außenansicht.
Künstler/Illustrator:
Billing, Hermann
Strukturtyp:
Illustration

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 58, Bd. 17, 1898)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrganges 1898.
  • 58. Jahrgang. Nr. 1.
  • 58. Jahrgang. Nr. 2.
  • 58. Jahrgang. Nr. 3.
  • 58. Jahrgang. Nr. 4.
  • 58. Jahrgang. Nr. 5.
  • 58. Jahrgang. Nr. 6.
  • 58. Jahrgang. Nr. 7.
  • 58. Jahrgang. Nr. 8.
  • 58. Jahrgang. Nr. 9.
  • 58. Jahrgang. Nr. 10.
  • 58. Jahrgang. Nr. 11.
  • 58. Jahrgang. Nr. 12.
  • 58. Jahrgang. Nr. 13.
  • 58. Jahrgang. Nr. 14.
  • 58. Jahrgang. Nr. 15.
  • 58. Jahrgang. Nr. 16.
  • 58. Jahrgang. Nr. 17.
  • 58. Jahrgang. Nr. 18.
  • 58. Jahrgang. Nr. 19.
  • 58. Jahrgang. Nr. 20.
  • 58. Jahrgang. Nr. 21.
  • 58. Jahrgang. Nr. 22.
  • 58. Jahrgang. Nr. 23.
  • 58. Jahrgang. Nr. 24.
  • 58. Jahrgang. Nr. 25.
  • 58. Jahrgang. Nr. 26.
  • 58. Jahrgang. Nr. 27.
  • 58. Jahrgang. Nr. 28.
  • 58. Jahrgang. Nr. 29.
  • 58. Jahrgang. Nr. 30.
  • Handwerker und Genossenschaften.
  • Betheiligung der Arbeiter am Geschäftsgewinn.
  • XIII. Wanderversammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine in Freiburg i. B.
  • Neue Massivdecke.
  • Eine neue Schornsteinthür.
  • Bautechnische Notizen.
  • 58. Jahrgang. Nr. 31.
  • 58. Jahrgang. Nr. 32.
  • 58. Jahrgang. Nr. 33.
  • 58. Jahrgang. Nr. 34.
  • 58. Jahrgang. Nr. 35.
  • 58. Jahrgang. Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

vͤntscheidungen. — Vermischtes. 
17 
ichtlich aller Arten von Fehleru hat geregell werden sollen, 
d968 aber nur von der Bauart spricht und aus der in 8 970 
gemachten Unterscheidung, sowie aus dem Hinweis auf d8 954 
his 958, in denen ebenfalls nur zwischen der Vertretung des 
Werkmeisters für Fehler, die nicht das Material betreffen 
88 954, 955), und solchen, die in ungeeignetem Materiale liegen 
88 956 bis 958), unerschieden wird. Uebernimmt der Bau— 
eister den Bau nach einem anderweitig aufgestellten Anschlag, 
so ist er bei Verwendung des dort vorgeschriebenen Materials 
yjöchstens dann verantwortlich, wenn er den Bauherrn wegen der 
Untüchtigkeit des Materials hätte warnen müssen, (X 957)9, dies 
iber unterließ. In dem Anschlag, nach dem Beklagter den Bau 
ibernommen hatte, waren jedoch hinsichtlich der Balken nur 
Preise vorgesehen. War aber eine bestimmte Stärke der Balken 
in Anschlag nicht vorgeschrieben, so hatte er für den anschlags— 
näßigen Preis brauchbare, tragfähige Balken zu beschaffen, und 
es war festzustellen, ob die verwendeten Balken diese Eigenschaft 
desaßen. Seine Verantwortlichkeit wegen etwaiger Mängel 
interlag nicht der kurzen Verjährung des F 968 (Entsch. des 
Deutschen Reichsgerichts. 6. Eivil-Senat. Vom 14. Oktober 1897. 
Deutsch. Jurist. Zeitg. 1897, Nr. 24, S. 493. 
Preuß. Enteignungs-Ges. v. 11. Juni 1874. 88. Er— 
mittelung des Werthes eines bebauten Grundstücks 
Der höhere oder geringere Werth, welchen das Grund— 
stück nur für eine oder einzelne Personen hat, darf bei 
Ermittelung des gemeinen Werths weder ausschließzlich, 
noch überhaupt berücksichtigt werden. Der Berufungs— 
richter hat seinem jetzigen Urtheile lediglich das Gutachten des 
—D 
ich von richtigen, den 88 8 und 10 Abs. 1 des Enteignungs— 
zesetzes entsprechenden Grundsätzen aus. Er ermittelt den gemeinen 
Werth des enteigneten Grundstückes, schlägt ein Kapital hinzn, 
durch welches Kläger für das Aufgeben der günstigen Geschäfts— 
'age, sowie für die sonstigen Uebelstände und Kosten, die mit 
einer Geschäftsverlegung entstehen, vollständige Entschädigung er— 
hält, und erklärt, daß die Summe dieser beiden Kapitalien nicht 
iber den Betrag hinausgehe, für welchen Kläger zur Zeit der 
Fnteignung ein Ersatzgrundstück hätte erwerben können. Den 
jemeinen Werth des Grundstückes hat der Sachverständige auf 
olgende Weise gefunden. Er erwähnt, daß die Beklagte einen 
Theil des enteigneten Grundstücks für 305,56 Mk. pro qu 
weiter veräußert habe, nimmt diesen Preis als maaßgebend für 
hen Verkanfswerth des Grund und Bodens an, ermittelt so den 
Bodenwerth auf 25361 Mark und schlägt dazu den Werth des 
Hebäudes mit 12500 Mk. Die Kläger hatten gegen dieses 
Hutachten eingewendet, daß der Besitzer des benachbarten Grund— 
tücks jenen Theil des enteigneten Grundstückes erworben habe, 
)aß dieses Theilgrundstück nur für diesen Erwerber einen Werth 
zehabt habe, und daß daher der von diesem gezahlte Preis bei 
Frmittelung des gemeinen Verkaufswerthes nicht in Betracht 
ommen könne. Die Erheblichkeit dieser Behauptungen liegt 
ruf der Hand. Der Berufungsrichter lehnt aber das Eingehen 
auf diese Behauptungen ab, weil anzunehmen sei, daß der Sach— 
herständige N. den von der Beklagten beim Verkaufe des Rest— 
grundstückes erzielten Kaufpreis nicht ausschließlich für maaß— 
gebend erachtet habe. Diese Ausführung ist — abgesehen davon, 
daß kein genügender thatsächlicher Anhalt dafür vorliegt, daß der 
Sachverstaͤndige seiner Ermittelung auch noch andere Faktoren 
zu Grunde gelegt habe — von Rechtsirrthum nicht frei. Der 
höhere oder geringere Werth, welchen eine Sache nur für eine 
»der einzelne Personen hat, darf bei Ermittelung des gemeinen 
Werthes weder ausschließlich noch überhaupt berücksichtigt werden 
F& 112 A. L. R. Thl. J1 Tit. 2). Daraus ergiebt sich, daß der 
Berufungsrichter durch das Ablehnen des Eingehens auf jene 
Behauptungen des Klägers materiell und prozessual gefehlt hat. 
„Entsch. des Deutschen Reichsgerichts. 5. Civil-Senat. Vom 
26. Mai 1897 
ebteren einzupressen. Allerdings läßtt sich das Verfehren nur anwenden, 
vo sandiger Untergrund vorhanden ist. In der württembergischen Ober— 
imtsstadt Ehingen wurde eine Brücke von 20041 Spaunung auf einem 
crartigen Fundament errichtet. — Man trieb ν Mannesmannrohre 
n den Boden ein und pumpte durch dieselben dünnflüssigen Cement unter 
sohem Druck ein. War auf diese Weise eine Schicht in Beton umge— 
vandelt, so zog man die Rohre etwas höher, und begann das Betoniten 
der nächsten Schicht. Auf diese Weise wurde ein großer Betonklot ge— 
ildet, auf dem sich dann das Bauwerk erhebt. Tas Verfahren ist so 
jut gelungen, daß es jedenfalls in zZukunft ausgedehntere Auwendung 
inden dürfte, 
Uermischtes. 
Zur Verwendung und Behandlung von Linoleum. Von 
derd. Horst, Direktor der Linoleumfabrik Marimiliansau. Zunächst ge— 
denkt der Verfasser, nach dem Fachblatt „M. Erf. u. Erf.“, in einem 
iesbezüglichen Vortrage der schon bekannten Verwendungen des Linoleums 
s Wandbekleidung, Platten bei Küchenmöbeln und Waschtischen, 
kreppen-, Korridor- und Stubenläufenn. 
In alten Häusern hat man fast ausschließlich mit Hölzböden zu 
echnen. Jit solch ein Boden ausgetreten, so entschließt sich der Besitzer 
äufig, den Boden, anstatt zu erncuern, mit Linoleum belegen zu lassen. 
zin solcher Boden muß zu diesem ZIwecke vollständig geebnet werden: 
s müssen also alle hervorstehenden Nägel, Aeste usw. beseitigt und ab— 
chobelt und die Vertiefungen ausgefüllt werden. Zum Ausfüllen benutzt 
nan am besten Schlämmkreide mit Leimn— Mischung etwa 5 «4« Schlämm-— 
reide auf 1 kalten Wassers und 20)18 aufgelösten warmen Tischler— 
eims. — Der Boden wird durch ein Richtscheit egalisirt. Ist derselbe 
2 präparirt, dann bietet er eine vorzügliche Unterlage für einen Linoleum— 
elag. Das Linoleum braucht auf einem solchen Boden, ebenso wie 
tzarkettboden, wicht festgeklebt zu werden, es genügt vielmehr, wenn es an 
en Nähten, also wo die einzelnen Bahnen zusammenstosten, ebentuell auf 
aruntergelegte Schirtingstreifen, aufgeklebt wird. Für diese Zwecke genügt 
neistens Dertrin oder Roggenmehlkleister mit venctianischem Terpentin. 
Auch alte, ausgetretene Treppenstufen werden in ähnlicher Weise be— 
jandelt, es ist jedoch zu empfehlen, Mefssingschutzleisten anzuwenden, die 
as Linoleum sehr schützen. Bei neuen Treppenstufen genügt einfacher 
rinoleumbelag. Das Linoleum ist jedoch in ganzer Fläche mit Schellack— 
itt aufzukleben, der Relag darf nur bis auf etwanl cn an die Vorder— 
eite der Stufe heranrcichen und muß durch ein Messer oder einen Hobel 
ibgeschrägt werden, um ein Abbröckeln der scharfen Kante zu verhindern. 
Für den Linoleumbelag ist im Allgemeinen jeder Boden geeignet, der 
ibsolüt trocken, eben, glatt und unveränderlich ist. Die Haupfsache ist 
iber die vollständige Trockenheit des Bodens. Man soll nie Linoleum 
egen, ehe nicht diese Bedingung erfüllt ist. 
Ein frischer Holzboden in Neubauten hat selten diese Eigenschaft, 
nan verwendet deshalb Estrichboden aus Gips oder Cement; da Gips 
iber leicht abbröckelt, sind nur ganz gute Qualitäten zu verwenden. In 
ieuerer Zeit verwendet man auch vielfach Cementdielen. Diese Cement— 
ielen erhalten nach dem Verlegen einen Glattftrich von Gips, auf welchem 
as Linoleum verlegt wird. 
Vor allem hat der Verleger zwischen den beiden Fabrikaten nach 
Valtons und Taylors System zu unterscheiden: das Walton-Linoleum 
»at häufig die Eigenschaft, sich in der Länge der Bahnen etwas zu ver— 
ürzen, also zusammenzuziehen, während die Taylor-Waare häufig die 
eigung hat, sich zu dehnen; hiermit hat der Verleger zu rechnen. Er 
vird die Bahnen von Walton-Waare sehr reichlich im Maaß schneiden, 
iejenigen der Taysor-Waare dagegen knapp. Es empfiehlt sich, wo es 
rgend angängig ist, die zugeschnittenen Bahnen möglichst mehrere Tage 
iuf dem zu belegenden Boden ausgestreckt liegen zu lassen, damit das 
rinoleum Zeit hat, sich dem Boden und den Einwirkungen seiner Tempe— 
atur in jeder Beziehung anzupassen. In neuen Häusern soll die in 
ilten Wohnungen als Unterlage für das Linoleum sehr vortheilhaft 
virkende Filzjpappe nicht verwendet werden, denn sie zieht alle etwa noch 
orhandene Feuchtigkeit an und geht nach und nach in Fäulniß über. Es 
st dringend zu empfehlen, das Linoleum auf den Estrich in ganzer Fläche, 
nöglichst mit Schellackkitt, wenigstens aber mit dem billigeren Harzkopal— 
itt, aufzukleben. Die Arbeit des Verlegens ist im Neubau au allerleßt 
porzunehmen. 
Ein wichtiger Faktor ist auch, daß das Linoleum an den Wänden 
inen dichten Anschluß erreicht; es ist deshalb anzurathen, die Fußleisten 
us zwei Theilen zu machen: der eigentlichen Fußleiste und einer schwachen 
deckleiste, welche erst nach dem Verlegen des Linoleums angenagelt wird 
ind so eine etwa noch vorhandene Fuge an der Fußleiste verdeckt. 
Ist das Linoleum in dieser Weise verlegt, so empflehlt es sich, den 
Zoden nach Reinigung vom entstandenen Staub mit Linoleumbohnermasse 
zründlich zu bohnern. Dieses Bohnern ist möglichst häufig, aber mindestens 
inige Male im Jahre zu wiederholen, nachdem der Boden vorher gründ— 
ich mit lauwarmem Wasser und säurefreier Seife gereinigt und mit einem 
duche abgetrocknet ist. Bei dem Bohnern ist hauptfächlich auf ein gründ— 
iches Verreiben der in geringen Quantitäten aufgetragenen Bohnermasse 
u achten. Die tägliche Reinigung des Linoleumbelages kann schnell, 
cicht und aründlich durch Aufnehmen mit kaltem Wasser geschehen 
Bautechnische UNotizen. 
Um eine äußerst solide Fundirung sür Bauwerke zu er— 
jalten, verfährt man vielfach so, daß man eine Baugrube ausschachtet und 
zieselbe dann mit Stampfbeton ausfüllt. Die Kosten für eine derartige 
Fundamentirung sind ziemlich hohe, da außer einer großen Menge Cement 
zuch die Bewegung nicht unbeträchtlicher Massen dazu nöthig ist. 
Man ist schon seit lange bemüht, die Kosten, namentlich für den letzteren 
Tzeil der Arbeit so viel wie möglich zu verringern. Die befriedigendsten 
Resultate scheint ein Verfahren zu liefern, bei welchem überhaupt keine 
Ausschachtungen für die Fundirung nöthig sind, und welches darin besteht, 
den flüssiaen Cement durch in den Boden gaetriebene Rähren in den
	        

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