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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1883
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 43, Bd. 2, 1883
Erscheinungsjahr:
1883
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-2,1883
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
43. Jahrgang. No 43
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Die Innungsfrage in Bezug auf die Gewerbevereine.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis des Jahrgangs 1883 vom Deutschen Baugewerks-Blatt.
  • 43. Jahrgang. No. 1.
  • 43. Jahrgang. No. 2.
  • 43. Jahrgang. No. 3.
  • 43. Jahrgang. No. 4.
  • 43. Jahrgang. No. 5.
  • 43. Jahrgang. No. 6.
  • 43. Jahrgang. No. 7.
  • 43. Jahrgang. No. 8.
  • 43. Jahrgang. No. 9.
  • 43. Jahrgang. No. 10.
  • 43. Jahrgang. No. 11.
  • 43. Jahrgang. No. 12.
  • 43. Jahrgang. No. 13.
  • 43. Jahrgang. No. 14.
  • 43. Jahrgang. No. 15.
  • 43. Jahrgang. No. 16.
  • 43. Jahrgang. No. 17.
  • 43. Jahrgang. No. 18.
  • 43. Jahrgang. No. 19.
  • 43. Jahrgang. No. 20.
  • 43. Jahrgang. No 21.
  • 43. Jahrgang. No 22.
  • 43. Jahrgang. No 23.
  • 43. Jahrgang. No 24.
  • 43. Jahrgang. No 25.
  • 43. Jahrgang. No 26.
  • 43. Jahrgang. No 27.
  • 43. Jahrgang. No 28.
  • 43. Jahrgang. No 29.
  • 43. Jahrgang. No 30.
  • 43. Jahrgang. No 31.
  • 43. Jahrgang. No 32.
  • 43. Jahrgang. No 33.
  • 43. Jahrgang. No 34.
  • 43. Jahrgang. No 35
  • 43. Jahrgang. No 36
  • 43. Jahrgang. No 37
  • 43. Jahrgang. No 38
  • 43. Jahrgang. No 39
  • 43. Jahrgang. No 40
  • 43. Jahrgang. No 41
  • 43. Jahrgang. No 42
  • 43. Jahrgang. No 43
  • Die Innungsfrage in Bezug auf die Gewerbevereine.
  • Ueber neuere Verwendungsweisen des Asphalts im Bauwesen.
  • Das Wohnhaus der Renaissance und Gegenwart
  • Die Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen beim Brande des Nationaltheaters in Berlin.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Berichte aus verschiedenen Städten.
  • Konkurrenzwesen.
  • Rezeptenkasten.
  • 43. Jahrgang. No 44
  • 43. Jahrgang. No 45
  • 43. Jahrgang. No 46
  • 43. Jahrgang. No 47
  • 43. Jahrgang. No 48
  • 43. Jahrgang. No 49.
  • 43. Jahrgang. No 50.
  • 43. Jahrgang. No 51.
  • 43. Jahrgang. No 52.
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

377 Die Innungsfrage in Bezug auf die Gewerbevereine. — Ueber neuere Verwendungsweisen des Asphalts im Bauwesen. 678 
Die Innungsfrage in Bezug auf die 
Gewerbevereine. 
Im mittleren und südlichen Deutschland sind die Gewerbe— 
vereine seit Einführung der Gewerbefreiheit zu großer Blüthe ge— 
langt und haben durch Errichtung von Unterrichtsanstalten — 
Handwerker-Sonntags- und Abendschulen, erweiterte Handwerker— 
schulen, Fachschulen, und sonstige, die Hebung des Hand— 
werkerstandes bezweckende Einrichtungen einen Weg beschritten, der 
einzig und allein im Stande ist, den Handwerkerstaund auf den— 
enigen Standpunkt zu stellen, welcher ihm gebührt und ihn davor 
schützen kann, daß er nicht von der Großindustrie aufqgezehrt oder 
unterdrückt werde. 
Seitdem nun von gewisser Seite die Innungsfrage wieder 
in den Vordergrund geschoben ist und auch die Reichsregierung 
diesen Bestrebungen in gewisser Beziehung Rechnung getragen hat, 
sind Versuche nicht ausgeblieben, die Gewerbevereine in's Wanken 
zu bringen und dafür sogenannte freie Innungen zu installiren. 
Wer die segensreichen Leistungen der Gewerbevereine — zu denen 
wir auch die seit Einführung der Gewerbefreiheit begründeten 
Baugewerkvereine rechnen — kennt, wird mit uns darin überein— 
stimmen, daß es nichts Anderes heißt, als den Handwerkerstand 
unterdrücken, wenn man die Innungen an die Stelle der freien 
Gewerbevereine stellen will. In einem früheren Artikel haben 
wir uns dahin ausgesprochen, daß die freien Innungen unter 
Umständen ganz segensreich wirken könnten, aber wir haben auch 
nachgewiesen, wie wenig dieselben unter der jetzigen Gesetzgebung 
hierzu geeignet sind. 
Es ist eine durchaus verfehlte Ansicht, wenn man sich dem 
Glauben hingiebt, staatliche Hülfe und Aufsicht, Prüfungszwang 
ꝛc. seien im Stande, dem Handwerkerstande in die Höhe zu helfen; 
es ist vielmehr einzig und allein die Selbsthülfe, die hier nützen 
kann, d. h. der Handwerkerstand muß sich aufraffen, muß seine 
Kenntnisse erweitern und sich der Großindustrie ebenbürtig an die 
Seite stellen, aber nicht den Versuch machen, die alten ünd ver— 
alteten Zünfte wieder zu beleben. 
Die alten Zünfte waren aus einem inneren Bedürfnisse 
entstanden, welches die Zeitverhältnisse mit sich brachten, und aus 
diesem Grunde gelangten sie zur Blüthe. Will man nun dem 
Handwerkerstande durch Bearündung von Korporationen zu Hülfe 
kommen, so müssen diese nicht in irgend welcher Form künstlich 
gebildet werden, sondern müssen, wie die alten Zünfte, aus dem 
Bedürfnisse selbst herauswachsen. Nur solche natuͤrlich entwickelten 
Institutionen können den Keim des Lebens in sich tragen, und 
seweisen dies am besten die Gewerbevereine. 
Der Versuch, das Innungswesen im Sinne der Zünfte neu 
zu gestalten, ist von den preußischen Gewerberäthen bereits zu 
einer Zeit gemacht worden, als noch gar nicht an die Gewerbe— 
freiheit gedacht wurde, jedoch ohne allen Erfolg; auch ging der 
letzte preußische Gewerberath im Jahre 1864 ein. 
In denjenigen Zeiten, in welchen alle Geschäfte blühten — 
und wir haben seit Einführung der Gewerbefreiheit bereits eine 
stattliche Reihe guter Geschäftsjahre gehabt — fiel es Niemandem 
ein, auf die Gewerbefreiheit zu schelten oder den Prüfungs- und 
Innungszwang zu fordern; es entstanden gerade in dieser Zeit die 
meisten Gewerbevereine. Nun aber die Geschäfte etwas schlechter 
gehen, werden auf einmal Stimmen laut, welche die Gewerbe— 
freiheit hierfür verantwortlich machen wollen. Liegt darin auch 
nur die geringste Konsequenzä? Wir meinen, man solle im Gegen— 
theil den Blick auf sich selbst richten und überlegen, weshalb man 
z. B. der Konkurrenz mit der Großindustrie oder auch der vielen 
in neuerer Zeit entstandenen Konkurrenz-Geschäften nicht gewachsen 
ist. Man wird dann wahrscheinlich zu der Ueberzeugung kommen, 
daß der von den Gewerbevereinen beschrittene Weg der einzige 
zum Heile führende ist; d. h. die Hebung des Handwerkerstandes 
ist des Handwerkers eigenste Sache, und ist Niemand und keine 
Korporation dazu mehr berufen, als die Gewerbevereine. 
Die Hebung des Handwerkerstandes wird um so gewisser 
und schneller geschehen, je mehr diese Erkenntniß seine Mitglieder 
durchdringt, der ganze Gewerbestand mit einer großen Zahl 
tüchtiger Meister durchsetzt wird und die intellektuelle und technische 
Bildung des Gewerbestandes steigt. Der Gewerbestand wird sich 
aber auch einen festen Boden für seine Zukunft schaffen, wenn er 
es versteht, außer den oben angedeuteten Zielen seine Interessen 
auch den Behörden des Staates gegenüber in Geltung zu bringen, 
wie dies bereits in verschiedenen Staaten Mittel- und Süddeutsch⸗ 
lands in hervorragender Weise der Fall ist. — 
Durch Begruͤndung von Gewerbekammern, die größtentheils 
mit den Handelskammern verbunden sind, hat man in Nord— 
deutschland den Wünschen des Handwerks nach einer entsprechenden 
Vertretung zu genügen geglauht. Diese Gewerbekammern haben 
— J —
	        

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