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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1884
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 44, Bd. 3, 1884
Erscheinungsjahr:
1884
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-3,1884
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
44. Jahrgang. No. 15.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Bauprozesse.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrganges 1884 vom Deutschen Baugewerks-Blatt.
  • 44. Jahrgang. No. 1.
  • 44. Jahrgang. No. 2.
  • 44. Jahrgang. No. 3.
  • 44. Jahrgang. No. 4.
  • 44. Jahrgang. No. 5.
  • 44. Jahrgang. No. 6.
  • 44. Jahrgang. No. 7.
  • 44. Jahrgang. No. 8.
  • 44. Jahrgang. No. 9.
  • 44. Jahrgang. No. 10.
  • 44. Jahrgang. No. 11.
  • 44. Jahrgang. No. 12.
  • 44. Jahrgang. No. 13.
  • 44. Jahrgang. No. 14.
  • 44. Jahrgang. No. 15.
  • Die Heizung der Zukunft.
  • Wiederaufbau der Kirche zu Groß-Ziethen.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Bauprozesse.
  • Erfindungen im Hochbauwesen und der damit zusammenhängenden Zweige.
  • 44. Jahrgang. No. 16.
  • 44. Jahrgang. No. 17.
  • 44. Jahrgang. No. 18.
  • 44. Jahrgang. No. 19.
  • 44. Jahrgang. No. 20.
  • 44. Jahrgang. No. 21.
  • 44. Jahrgang. No. 22.
  • 44. Jahrgang. No. 23.
  • 44. Jahrgang. No. 24.
  • 44. Jahrgang. No. 25.
  • 44. Jahrgang. No. 26.
  • 44. Jahrgang. No. 27.
  • 44. Jahrgang. No. 28.
  • 44. Jahrgang. No. 29.
  • 44. Jahrgang. No. 30.
  • 44. Jahrgang. No. 31.
  • 44. Jahrgang. No. 32.
  • 44. Jahrgang. No. 33.
  • 44. Jahrgang. No. 34.
  • 44. Jahrgang. No. 35.
  • 44. Jahrgang. No. 36.
  • 44. Jahrgang. No. 37.
  • 44. Jahrgang. No. 38.
  • 44. Jahrgang. No. 39.
  • 44. Jahrgang. No. 40.
  • 44. Jahrgang. No. 41.
  • 44. Jahrgang. No. 42.
  • 44. Jahrgang. No. 43.
  • 44. Jahrgang. No. 44.
  • 44. Jahrgang. No. 45.
  • 44. Jahrgang. No. 46.
  • 44. Jahrgang. No. 47.
  • 44. Jahrgang. No. 48.
  • 44. Jahrgang. No. 49.
  • 44. Jahrgang. No. 50.
  • 44. Jahrgang. No. 51.
  • 44. Jahrgang. No. 52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Bauprozesse. — Erfindungen. — Brief⸗ und Fragekasten. 
24 
Bauprozesse. 
Der Zimmermeister Münster und der Zimmergesell Schling 
hatten sich üm 3. April vor der 3. Strafkammer des Landgerichts J. 
Berlin wegen fahrlässiger Tödtung zu verantworten. Ersterem 
daren umn' vorigen Jahre die Zimmerarbeiten auf dem Neubau 
Landeberger Straße 13 übertragen. Am 23. Augnst v. J. sollte 
das Balkengerüst daselbst angebracht werden. Münster hatte wegen 
Verhinderung seines Poliers den zweiten Angeklagten mit dem 
Auͤfziehen der Balken beanftragt und ihm zu diesem Zwecke ein 
uͤnfsträhniges, bereits stark abgenutztes Tau übergeben. Während 
er Arbeit riß plötzlich dieses Tau und die herabstürzenden Balken 
chlugen den auf der Baustelle mit Steintragen beschäftigten Arbeiter 
Hiüller auf der Stelle todt. Bei der UÜntersuchung, des Taues 
lellte sich heraus, daß dasselbe an der zerrissenen Stelle umwickelt 
jewesen war. Da nach dem Gutachten des Bauraths Warsow 
iese Umwickelung auf die Schadhaftigkeit des Taues dentlich hin— 
vies und beide AÄugeklagte deshalb verpflichtet gewesen wären, das 
Tau vor seiner Benutzung auf die Tragfähigkeit zu probiren, ist 
denselben von der Anklagebehörde die Verantwortlichkeit für diesen 
AUuglückefall aufgelegt worden. Die Angeklagten wiesen jegliche 
Schuld um so mehr von sich, als dem Getödteten während des 
Balkenaufziehens das Steintragen ausdrücklich untersagt gewesen 
ei und derselbe dessenungeachtet seine Akkordarbeit weiter verrichtet 
sätte. Außerdem stellte Münster unter Beweis, daß er das frag— 
iche Tau wenige Wochen vor dem Unglücksfall einem Seilermeister 
zur Reparatur übergeben und dasselbe umwickelt zurückerhalten 
sabe. Baurath Profcssor Schwatlo begutachtete, daß das fragliche 
Tau ein zwar schoun stark benutztes, zur Tragung von Lasten bis 
iber 20 Eentner aber vollständig ausreichend gewesen sei. Die um— 
vickelte Stelle des Taues habe zu besonderen Vorsichtsmaßregeln 
eine Veranlassung gegeben, weil durch die Umwickelung die Trag 
ähigkeit nicht vermindert sei. Das Zerreißen des Taues sei seiner 
Ausicht nach durch ein Klemmen oder Queischen beim Ziehen über 
die Rolle, wodurch die Umwickelung beseitigt wurde, erfolgt, was 
uich bei einem erheblich besseren Tane hätte geschehen können. 
Der sicherste Schutz gegen Unglücksfälle ist die Entfernung von 
Menschen während des Aufziehens der Balken. Seiler-Obermeister 
Beyer weist aus der Art des Risses nach, daß derselbe nicht durch 
die schlechte Beschaffenheit des Taues, sondern durch einen plötz— 
ichen Ruck erfolgt sein müsse. Beide Sachverständige begutachteten 
iuch noch, daß Münster nach der von einem Seilermeister vor— 
zenommenen Reparatur des Taues gar keine Veranlassung zu 
iner Ausprobirung der Tragfähigkeit desselben gehabt hätte. Staats— 
inwalt Thielemanu erachtet aber dennoch beide Augeklagten für 
chuldig, und zwar namentlich anch deshalb, weil sie sich mit dem 
Veibot' an Müller, während des Balkeuaufziehens Steine zu 
rTagen, begnügt und das Ürbeiten nicht gewaltsam verhindert, oder 
doch mit dem Balkenaufziehen während des Steinetragens nicht 
eingehalten hätten. Er beantragt für Schling 3, für Münster 
Monat Gefängniß. Der Gexichtshof folgte aber den Aus— 
ührungen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Thelen, daß den An— 
getlagten nach Erlaß des Verbotes nicht mehr zugemuthet werden 
onnte, den Bauplatz jeden Augenblick zu kontroliren, und erkannte 
auf Freisprechung derselben. 
o der Fortbewegung der Kohle nach dem Roste Einhalt thut. 
Diese Heizkästen werden durch einen vorn am Ofen angebrachten 
Hdechanismus in Bewegung gesetzt, und wenn sie zurückgezogen 
ind, bilden sie mit dem Boden des Kohlenbehälters und den 
Stäben des Rostes die Ebene, auf der die Kohle in den Ofen 
inabrutscht. Der Ofen ist überwölbt, damit die Flamme und 
Zitze mit dem Kessel nicht direkt in Berührung kommen. Die 
Füft tritt von vorn in den Ofen ein und wird durch einen 
Zümpfer geregelt. Sie geht durch einen in der Backsteinmauer 
mngebrachten Zug und dann über das Gewölbe, wo sie die Hitze 
es Manerwerkes aufnimmt, passirt daun durch kleine Oeffnungen 
n den Heizraum und versieht die frische Füllung mit der erfor— 
erlichen“ Luͤft. Diese ist heiß genug, um Gase, die sich ent— 
vickeln, in Brand zu setzen; die Verbrennung ist daher direkt, und 
z entsteht kein Rauch. Bis die Kohle den Rost erreicht hat, ist 
as in ihr enthaltene Bitumen bereits verbranut und bleibt nur 
Lokes übrig, welcher die nöthige Luft durch den Rost erhält. An 
er Seite des Ofens ist eine kleine Dampfmaschine aufgestellt, mit 
velcher eine Stange in Verbindung steht, die an der Vorderseite 
ꝛes Ofens vorbeiführt. Diese Stange ist wieder mit Armen ver— 
unden, welche den Schnürapparat in Bewegung setzen und die 
Stäbe des Rostes schütteln. 
Brief⸗ und Fragekasten. 
Herrn Maurermeister St. in M. Ihr NMaächbar ist nicht verpflichtet, 
Ihnen zu gestatten, daß Sie zum Zwecke der Ausbesserung einer demselben 
ugekehrten Wand, zu welcher auf andere Weise ohne unver hältnißmäßig 
roöͤße Kosten nicht zuzukommen ist, ein Gerüst auf seinem Grund und Boden 
zufftellen. Das Eigenthum ist unverletzlich und kann unter gewissen, im 
gesetz vorgesehenen Bedingungen im öffentlichen Interesse ganz oder theil— 
veise beansprucht werden, nicht aber von einer einzelnen Person in deren 
Interesse. Es wird Ihnen also nichts übrig bleiben, wenn Sie das Gerüst 
iuf dem Grundstücke Ihres Nachbars aufstellen wollen, sich dieserhalb mit 
»emselben gütlich zu einigen. 
Herrn Maurermeister K. X. in Seh. Kalkmilch erhält man, wenn 
nan gebrannten Kalk mit viel Wasser übergießt; sie enthält im Wesentlichen 
elöschten Kalk, welcher sich allmälig vollständig aus dem Wassesö, absetzt. 
die klare Flüssigkeit bildet dann das Kalkwasser, welches an der Luft begierig 
dohlensäure anzieht und unlöslichen kohlensauren Kalk abschneidet. Handelt 
s sich um die Bereitung eines reinen Kalkwassers, sy löscht man den Kalk 
nit Wasser zu Kalkmilch, läßt absetzen und gießt die klare Flüssigkeit, welche 
alle im Kalk enthaltenen löslichen Verunreinigungen enthält, fort. Dann 
»ührt man den gelöschten Kalk mit reinem Wasser an, läßt wieder absetzen 
ind zieht das klare Kaikwasser mit einem Heber ab. Es muß in aut ver— 
hlossenen Flaschen aufbewahrt werden. 
Herrn Architekt 8. in HU. Unter Hakendeckung versteht man folgendes 
Lerfahren: Die zur Verwendung gelangenden Haken sind etwa 8 em lang 
ind werden aus Mkeessingdraht hergestellt, welcher die Stärke von Sprung— 
ederdraht besitzt. Die Häken werden anstatt der Nägel verwendet, so daß 
ie Schieferplatten nicht gelocht und genagelt, sondern mit der unteren Kante 
n die Krümmung des Hakens hineingeschoben und somit gehängt werden; 
er oben nach der entgegengesetzten Seite gebogene Schenkel des Hakens ist 
pitz und wird in die Schaalung hineingeschlagen. Zwischen je 2 Figuren 
itzt ein Haken. Die Haken werden nur bei Schaalung verwendet. Bei 
laͤchen Daͤchern verdient die Hakendeckung in jedem Fall den Vorzug vor 
Nageldeckung, weil bei langsamen Ablauf des Wassers die Nagellöcher das 
Wasser leicht durchlassen. Wir halten aber die Hakendeckung überhaupt für 
»esser als die Nageldeckung, weil die Nagellöcher gewöhnlich für die Nägel 
zu groß geschlagen werden, somit also Veranlassung zu Undichtigkeiten geben 
und weil dieselben schon den Anfang zu einem Riß in jeder Schieferplatte 
hilden, der sowohl duͤrch die verschiedene Ausdehnung der Dachmaterialien 
— Holz, Eisen und Schiefer — als die von Winden erzeugte Bewegung leicht 
ergrößert werden kann. Einen weiteren Vorzug dürfte die Hakendeckung 
»ei etwaigen Reparaturen haben, insofern die Platte nur aus dem Haken 
erausgeschoben und eine neue hineingeschoben wird, ohne die andere zu ver— 
etzen. Auf der Wiener Ausstellung war diese Hakendeckung von einem Fran⸗ 
osen in vorzüglicher Arbeit ausgestellt. In Hannover und Braunschweig 
st die Hakendeckung mehrfach ausgeführt. 
Herrn Zimmermeister D. in P. Dankend erhalten: wird aufaenommen 
verden. 
Herrn Bautechniker M. in Pr. E. Die betreffenden Vereinigungen 
ind uns ziemlich unbekannt; ihr Wirkungskreis ist jedenfalls ein sehr be— 
hränkter. Wir haben gehört, daß der Hauüptzweck, wenu auch nicht der aus⸗ 
esprochene, der ist, sich gegenseitig zu amüsiren und zwar mitunter in nicht 
zanz dezenter Weise. Solite Ihnen viel daran liegen, Genaueres über den 
ffiziellen Zweck und Charakter der betreffenden Vereinigung zu erfahren. so 
»enden Sie sich wohl am besten direkt an den Vorstand. 
Herrn Bauunternehmer A. F. in H. In einer der nächsten Nummern 
vird Ihr Wunsch Erfüllung finden; bestimmt können wir niemals ein bin⸗ 
»endes Versprechen für die nächste Nummer geben, weil die Dispositionen in 
er Regel für mehrere Nummern im Voraus getroffen werden müssen. 
Die geehrten Leser unseres Blattes bitten wir, den Brief- und Frage— 
'asten in ausgedehnter Weise benutzen zu wollen, jedoch können nur solche 
Fragen von Abonnenten Beantwortung finden, welche an uns mit An⸗ 
jabe der vollen Adresse gestellt werden. Die Antwort erfolgt stets unter 
Thiffre, im Falle dieselbe aber zu umfangreich ausfallen sollte, auch brieflich. 
Die Redaktion. 
Erfindungen im Hochbauwesen 
und der damit zusammenhängenden Sweige. 
Rauchloser Hochofen. Eunglische Fachblätter besprechen 
iußerst günstig einen von der Medard Patent Pulley Company 
n St. Louis (Missouri, Vereinigte Staaten) errichteten rauch— 
losen Hochofen. Nach der diesfälligen Beschreibung befindet sich 
nuf jeder Seite des Ofens ein Behälter zur Aufnahme des Brenn— 
naterials, welches aus Kleinkohle oder Schlackenkohle besteht. Die 
Böden der Behälter sind steil geneigt, in demselben Winkel wie 
die Stäbe des Rostes, und außerhalb angebrachte Vorrichtungen 
»ewirken, daß dieselben mit den Stäben von Zeit zu Zeit zwei 
chiefe Ebenen bilden, auf denen das Feuerungsmaterial durch sein 
eigenes Gewicht abwechselnd von den beiden Behältern bis zur 
Mitte des Ofens hinabgleitet. Um zu verhindern, daß sich die 
Kohle über dem Feuer anhäufe, ist der Boden eines jeden Be— 
)älters mit einem umgestürzten Kasten, dem sogenannten Heiz⸗ 
'asten versehen, der in kegelrechten Zwischenräumen an der Seite 
des dem Feuer zunächst befindlichen Behälters angemacht ist und 
RKedaktion: H. Diesener in Berlin. — Verlag von Julius Engelmann in Berlin. — Druck von H. S. Hermann in Berlin. 
/Udter Berantwortlichkeit des Verlegers.)
	        

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