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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1884
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 44, Bd. 3, 1884
Erscheinungsjahr:
1884
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-3,1884
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
44. Jahrgang. No. 46.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Konkurrenzwesen.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrganges 1884 vom Deutschen Baugewerks-Blatt.
  • 44. Jahrgang. No. 1.
  • 44. Jahrgang. No. 2.
  • 44. Jahrgang. No. 3.
  • 44. Jahrgang. No. 4.
  • 44. Jahrgang. No. 5.
  • 44. Jahrgang. No. 6.
  • 44. Jahrgang. No. 7.
  • 44. Jahrgang. No. 8.
  • 44. Jahrgang. No. 9.
  • 44. Jahrgang. No. 10.
  • 44. Jahrgang. No. 11.
  • 44. Jahrgang. No. 12.
  • 44. Jahrgang. No. 13.
  • 44. Jahrgang. No. 14.
  • 44. Jahrgang. No. 15.
  • 44. Jahrgang. No. 16.
  • 44. Jahrgang. No. 17.
  • 44. Jahrgang. No. 18.
  • 44. Jahrgang. No. 19.
  • 44. Jahrgang. No. 20.
  • 44. Jahrgang. No. 21.
  • 44. Jahrgang. No. 22.
  • 44. Jahrgang. No. 23.
  • 44. Jahrgang. No. 24.
  • 44. Jahrgang. No. 25.
  • 44. Jahrgang. No. 26.
  • 44. Jahrgang. No. 27.
  • 44. Jahrgang. No. 28.
  • 44. Jahrgang. No. 29.
  • 44. Jahrgang. No. 30.
  • 44. Jahrgang. No. 31.
  • 44. Jahrgang. No. 32.
  • 44. Jahrgang. No. 33.
  • 44. Jahrgang. No. 34.
  • 44. Jahrgang. No. 35.
  • 44. Jahrgang. No. 36.
  • 44. Jahrgang. No. 37.
  • 44. Jahrgang. No. 38.
  • 44. Jahrgang. No. 39.
  • 44. Jahrgang. No. 40.
  • 44. Jahrgang. No. 41.
  • 44. Jahrgang. No. 42.
  • 44. Jahrgang. No. 43.
  • 44. Jahrgang. No. 44.
  • 44. Jahrgang. No. 45.
  • 44. Jahrgang. No. 46.
  • Konkurrenz-Ausschreiben zur Gewinnung von Bauplänen und Preisofferten für eine in Berlin zu errichtende Versuchs- und Lehranstalt für die Gährungsgewerbe und Stärkefabrikation.
  • Verschiedene Nagelbohrer.
  • Konkurrenzwesen.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Bautechnische Notizen.
  • 44. Jahrgang. No. 47.
  • 44. Jahrgang. No. 48.
  • 44. Jahrgang. No. 49.
  • 44. Jahrgang. No. 50.
  • 44. Jahrgang. No. 51.
  • 44. Jahrgang. No. 52.
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

731 
Berichte aus verschiedenen Städten. 
732 
Vorstandes des Centralkirchenbau-Komités (München, Promenade— 
straße 7) täglich erholt werden. 
München, am 1. November 1884. 
Das Centralkirchenbau-Komité 
ür die St. Benno-, St. Maximilians- und St. Pauls-Kirche. 
4 Antonius, Erzbischof von Muünchen und Freising. 
verschoben werden, auch wohl ein nutzbares Pfandrecht für 
Jemanden eintragen, damit seine Gläubiger die Miethen des 
Grundstücks nicht mit Beschlag belegen können, außerdem läßt das 
Hauptsteueramt sofort oft viele tausende Mark, welche der neue 
Figenthümer an Kosten und Stempel verschuldet, auf das Grund— 
stück in das Grundbuch vormerken. — Auch wenn der Veräußerer 
zur Sicherheit das Restkaufgeld eintragen läßt, ist er nicht um 
bieles gebessert, denn nur zu bald wird er gewahr, daß er einem 
Schwindler in die Hände gefallen ist. Zunächst wird er wegen 
des ganzen Kaufstempels, welcher von dem Schwindler nicht bezahlt 
wird, als Mitverhafteter in Anspruch genommen. Inzwischen 
wird das Grundstück von dem Schwindler regelrecht ausgeschlachtet; 
die Miethen werden durch allerhand Verträge verpfändet und 
edirt, die Hypothekenzinsen werden natürlich nicht bezahlt und die 
Hypotheken-Kapitalien, für welche der frühere Eigenthümer per— 
önlich haftet, werden wegen der unterlassenen Zinsenzahlung 
zekündigt. Der frühere Eigenthümer ist dann in der Regel ge— 
nöthigt, im Wege der Subhastation sich wieder in den Besitz des 
Grunudstücks zu setzen und die Hypothekenverhältnisse neu zu 
reguliren. Das kostet aber viel Zeit und Geld und manch Einer 
hat dabei schon sein ganzes Vermögen verloren. Solche Schwindel— 
Affairen ereignen sich fast täglich auf dem Gericht; man beobachte 
daher bei Hausverkäufen die größte Vorsicht, damit man keinen 
„Hausschlächtern“ in die Hände fällt. 
Berlin. Von Seiten der Postverwaltung sind im 
nächstiährigen Etat für Berlin verschiedene Grundstücksankäufe 
und Neubauten beantragt. Zunächst werden für die Herstellung 
eines neuen Dienstgebäudes auf dem Postgrundstücke, Oranienburger— 
Straße No. 70, im Etat der Reichspost- ünd Telegraphenverwaltung 
pro 1885/ 86 398, 5690 Mek. gefordert und als erste Rate 150,000 Mek. 
eingestellt. Bezüglich der gleichfalls beantragten Erweiterung des 
Central-Postgebäüdes wird ausgeführt: „Das Central-Postgebäude, 
Leipziger-Straße 15, in Berlin, ist für die Zwecke, denen es zu 
dienen hat, nicht mehr ausreichend. Seit der im Jahre 1871 
vegonnenen Erbanung desselben hat in Folge des gewaltigen An— 
wachsens des Verkehrs und der damit schritthaltenden Ausdehnung 
des gesammten Dienstbetriebes, sowie vermöge der Verschmelzung 
und der anderweiten Organisation des Post- und Telegraphen— 
vesens eine beträchtliche Vermehrung der in dem Gebäude seiner 
zeit untergebrachten Bureaus und der Beamten derselben vor— 
genommen werden miüssen. Weitere Ausdehnungen des Dienst 
betriebes und ein entsprechend vergrößertes Bedürfniß an Dienst— 
räumen für die Centralverwaltung stehen bevor. Zur Befriedigung 
des Raumbedürfnisses hat bereits dazu beigetragen werden müssen, 
—— 
ttellen in die oberen Geschosse des anstoßenden, im Jahre 1877 
für die Zwecke des Postzeitungsamts angekauften Grundstücks 
Leipziger-Straße 16, zu verlegen. Hierdurch ist jedoch eine 
zenügende Abhilfe nicht geschaffen worden. Inzwischen ist auch 
bei dem Postzeitungsamte in Folge steter Zunahme des Verkehrs 
hei demselben das Bedürfniß zur Erweiterung der Diensträume 
o dringend hervorgetreten, daß zur Anmiethung von Räumen in 
einem benachbarten Hause hat uͤbergangen werden müssen. Endlich 
ommt hinzu, daß das Grundstück Leipziger-Straße 16, wegen 
einer geringen Breite und seiner unregelmäßigen Gestalt für eine 
Neubebauung keine geeignete Baufläche darbietet. Um eine solche 
zu erlangen, und um das Grundstück zugleich angemessen zu ver— 
zrößern, ist es nothwendig, das anstoßende Nachbargrundstück 
Leipziger-Straße 17, zu erwerben. Hierzu bietet fsich zur Zeit 
eine günstige Gelegenheit, indem der Eigenthümer des Grundstuücks 
dasselbe der Postverwaltung zum Kauf ängeboten hat. Nach län— 
jeren Verhandlungen ist der Kaufpreis auf den mit Rücksicht auf 
die Lage als mäßig zu erachtenden Betrag von 281,500 Mart 
»creinbart worden, vorausgesetzt, daß der Ankauf im Etatsjahre 
1885 /86 erfolgt. Zu einem spaͤteren Zeitpunkte würde das Grund— 
tück voraussichtlich nicht mehr zu erlangen sein. Mindestens 
würde ein wesentlich hoͤherer Kaufpreis gezahli werden müssen. 
— Schließlich bedarf auch das an der König- und Spandauer—- 
Straße belegene Postgrundstück der Vergrößerung. Auf diesem 
Hrundstück sind die Ober-Postdirektion fuͤr Berlin, die General— 
Postkasse, sowie die beiden wichtigen Betriebsstellen für den Orts— 
wostdienst der Reichshauptstadt das Hofpostamt und das Haupt—- 
Stadtpostamt mit einem Gesammtperfonal von pptr. 1000 Köpfen 
untergebracht. 
Berlin. Der Architekt des Reichstagsbaues, Wallot, und 
Bau-Inspektor Heyer unternehmen jetzt Reisen, um das beste 
Material für das großartige Bauwerk an Ort und Stelle zu 
drüfen und zu wählen. So 'waren die beiden Herren in Bischofs⸗ 
grün im Fichtelgebirge, um das Gestein des dortigen Ochsenkopfes 
zu untersuchen. Wie der Dorfzeitung aus Hof gemeldet wird, 
vären sie sehr befriediat zurückgekehrt. es sei der Bezug des Fichtel⸗ 
Berichte aus verschiedenen Städten. 
Arnsberg, Ende Oktober. Ueber den kürzlich erfolgten 
Einsturz des Thurmes auf dem Astenberge theilt das 
„Central-Vbl.“ mit, daß derselbe gegen 12 Uhr Mittags erfolgte, 
als die Arbeiter sich zum Mittagessen vom Thurme entfernt hatten. 
Die Ausführung des Thurmbaues war einem Unternehmer in 
Altenhunden übertragen und wurde dieselbe von dem Bauführer 
überwacht, welcher jedoch in letzterer Zeit einer militärischen Uebung 
wegen mehrere Wochen abwesend war. Als Baumaterial kam 
Grauwacke zur Verwendung, welche jedoch nur in kleinen Stücken 
gewonnen sein soll. Der Mörtel bestand aus Beckumer Wasser— 
kalk und Schlackensand. Da auf der Spitze des Astenberges felsiger 
Baugrund in erreichbarer Tiefe vorausgesetzt werden muß, so 
dürfte die Ursache des Einsturzes in der Art der Ausführung des 
Baues zu suchen sein. Wie erwähnt, besaßen die einzelnen 
Mauersteine nur geringe Dimensionen, und mußten von diesen 
Steinen die besseren Stücke für die Ansichtsflächen verwendet 
werden, so daß der innere Theil des Thurmmauerwerks möglicher— 
weise nur aus einer verbandslosen Füllmasse bestand, welche äuch 
aus dem Grunde nur einen geringen Zusammenhalt besaß, weii 
nach Mittheiluung eines Sachverständigen der Mörtel nicht gebunden 
haben soll. Die nothwendige Erhärtung des Mörtels war wahr— 
scheinlich dadurch erschwert, daß die Steine mit der Bruchfeuchtig— 
keit behaftet zur Verwendung kamen und in Folge der Regengüffe 
und fast beständigen Nebels ein Austrocknen des in später Jahres- 
zeit ausgeführten und allen Einflüssen der Witterung in höhem 
Maße ausgesetzten Mauerwerks nicht erfolgen konnte.“ In Folge 
dessen bekam das Mauerwerk Risse, der reiche Mörtel schaffte 
Gleitflächen, und der Bau sank, bei einer Höhe von kaum 20 0., 
in sich zusammen. 
Berlin. Eine Art höherer Bauernfängerei ist es, 
wie manche Schwindler operiren, um sich in den Besitz von 
Grundstücken zu setzen. Zu Nutz und Frommen von Grundstücks— 
eigenthümern wollen wir das Verfahren dieser Leute hiermit auf— 
decken, wie das B. Tagebl. schreibt. Ein solcher Schwindler setzt 
sich mit Grundstückseigenthümern, welche ihr Grundstück verkaufen 
wollen, in Verbindung, wobei er sich als ein wohlhabender Kauf— 
lustiger vorstellt. Der Schwindler, welcher stets modern gekleidet 
einhergeht, und sich auch häufig als Besitzer ebenfalls erschwindelter 
Grundstücke geriren kann, führt während der schwebenden Unter— 
handlungen in Betreff des Hauskaufs den Verkäufer in seine 
Jerrschaftlich eingerichtete Wohnung, die aber in der Regel mit 
allen darin hefindlichen Sachen einem Freunde oder Verwandten, 
z. B. dem Schwager des Käufers oder der Frau zum vorbehaltenen 
Vermögen gehört, so daß die gegen den Käufer in anderen Sachen 
schon schwebenden Zwangsvollstreckungen sämmtlich fruchtlos aus— 
fallen. Der Verkäufer, darüber erfreut, einen Käufer seines Grund— 
stücks gefunden zu haben, und durch den äußeren Schein geblendet, 
berabredet einen Termin, in welchem der Kaufvertrag und die 
Auflassung des Grundstücks auf dem Gerichte stattfinden soll. — 
Hierbei sei ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß solche 
Schwindler es stets vermeiden, den Kaufvertrag vor einem Notar 
abzuschließen, weil dort der von dem Erwerber zu tragende gesetz⸗ 
liche Stempel von einem Prozent zu dem Vertrage sofort und 
spätestens innerhalb vierzehn Tagen verwendet werden muß. Da 
der Schwindler diesen Stempel nicht bezahlen kann, und dem 
Verkäufjer aus diesem Grunde schon die Zahlungsunfähigkeit des 
Käufers bekannt würde, so dringt Letzterer darauf, daß der Vertrag 
auf dem Gericht abgeschlossen wird, wo die Bezahlung des 
Stempels nicht sofort verlangt, derselbe vielmehr als Gerichtsgebühr 
liquidirt wird, bei deren späterer vergeblicher Einziehung durch 
die fruchtlos verlaufende Zwangsvollstreckung der Schwindler fein 
Ziel erreicht. — War zwischen den Vertragschließenden verabredet, 
daß bei der Auflassung des Grundstücks eine Anzahlung erfolgen 
solle, so hat der Käufer aus irgend einem Grundée das nöthige 
Geld bei seinem Banquier nicht rechtzeitig erlangen können, und 
er verspricht, daß er das Geld noch heute“ zahlen wolle. Scheukt 
der Veräußerer des Grundstücks diesen Worten Glauben, so ist 
für ihzn das anzuzahlende Geld unrettbar verloren, da er von 
dem sauberen Kunden niemals einen Pfennig wird zu sehen be— 
kommen; deun sofort nach der Auflassung läßt der Schwindler für 
seine Freunde Hypotheken und Grundschulden. die dann weite,
	        

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