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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Collection Object

Persistent identifier:
1529487027376
Title:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Place of publication:
Berlin
Regularity of issue:
42.1882-58.1899
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Persistent identifier:
1529487027376_1884
Title:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Volume:
Jg. 44, Bd. 3, 1884
Year of publication:
1884
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
XIX/135.2-3,1884
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Collection:
Periodicals

Collection Object

Title:
44. Jahrgang. No. 50.
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Mittheilungen aus der Praxis.
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)
  • Cover
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des Jahrganges 1884 vom Deutschen Baugewerks-Blatt.
  • 44. Jahrgang. No. 1.
  • 44. Jahrgang. No. 2.
  • 44. Jahrgang. No. 3.
  • 44. Jahrgang. No. 4.
  • 44. Jahrgang. No. 5.
  • 44. Jahrgang. No. 6.
  • 44. Jahrgang. No. 7.
  • 44. Jahrgang. No. 8.
  • 44. Jahrgang. No. 9.
  • 44. Jahrgang. No. 10.
  • 44. Jahrgang. No. 11.
  • 44. Jahrgang. No. 12.
  • 44. Jahrgang. No. 13.
  • 44. Jahrgang. No. 14.
  • 44. Jahrgang. No. 15.
  • 44. Jahrgang. No. 16.
  • 44. Jahrgang. No. 17.
  • 44. Jahrgang. No. 18.
  • 44. Jahrgang. No. 19.
  • 44. Jahrgang. No. 20.
  • 44. Jahrgang. No. 21.
  • 44. Jahrgang. No. 22.
  • 44. Jahrgang. No. 23.
  • 44. Jahrgang. No. 24.
  • 44. Jahrgang. No. 25.
  • 44. Jahrgang. No. 26.
  • 44. Jahrgang. No. 27.
  • 44. Jahrgang. No. 28.
  • 44. Jahrgang. No. 29.
  • 44. Jahrgang. No. 30.
  • 44. Jahrgang. No. 31.
  • 44. Jahrgang. No. 32.
  • 44. Jahrgang. No. 33.
  • 44. Jahrgang. No. 34.
  • 44. Jahrgang. No. 35.
  • 44. Jahrgang. No. 36.
  • 44. Jahrgang. No. 37.
  • 44. Jahrgang. No. 38.
  • 44. Jahrgang. No. 39.
  • 44. Jahrgang. No. 40.
  • 44. Jahrgang. No. 41.
  • 44. Jahrgang. No. 42.
  • 44. Jahrgang. No. 43.
  • 44. Jahrgang. No. 44.
  • 44. Jahrgang. No. 45.
  • 44. Jahrgang. No. 46.
  • 44. Jahrgang. No. 47.
  • 44. Jahrgang. No. 48.
  • 44. Jahrgang. No. 49.
  • 44. Jahrgang. No. 50.
  • Submissionswesen.
  • Arbeiter-Wohnhäuser.
  • Das Sanitäts-Ingenieurwesen der Gegenwart.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Bautechnische Notizen.
  • 44. Jahrgang. No. 51.
  • 44. Jahrgang. No. 52.
  • Colour checker
  • Cover

Full text

Entscheidungen und Bauprozesse. — Literaturbericht. 
79 
Druck von Ornamenten in Farben oder blind 
auf Holz. Die neuerdings in Eugland mit versprechendem Er— 
folg versuchte Druckmanier bezweckt die Ornamentirung von Holz— 
cafeln mittelst Galvanoblockdruck stalt durch Malerei. Dieser an 
sich sehr einfache Druck wird im „Britich and Colonial Printer“ 
in nachstehender Weise beschrieben. Das gewüunschte Dessin wird 
anf Holz oder Papier gezeichnet und nach der bekannten Methode 
auf Zink übergedruckt und die Platte hochgeätzt. Von dieser Platte 
wird'ein Galbano gemacht, das als Block für den Druck auf glatte 
Holztafeln dient. Die für denselben zu verwendende Farbe muß 
eigens präparirt werdeu, damit sie in das Holz eindringen kann. 
Wünscht man das Dessin mehrfarbig, so muß für jede Farbe ein 
besonderer Galvanoblock gemacht werden. Der scharfe Druck setzt 
sich natürlich in das weichere Holz etwas ein, was dann dem 
Dessin, wenn es emaillirt und Polirt ist, das Anschen von einge— 
legter Arbeit giebt. Der effektmachende Glanz wird dem Druck wie 
dem unbedruckten Holz entweder mit dem Polierstahl oder flüssigem 
Schmelz gegeben, der einfach mit dem Pinsel aufgetragen wird 
In diesem Zustande kann der ornamentirte Gegenstand abgewaschen 
oder seibst abgeschmirgelt werden, ohne daß der vertiefte Druck 
darunter leidet. Wie ersichtlich lassen sich nach dieser Methode 
Arabesken, Ziegelmuster, Blumen und andere Ornamente mittelst 
heweglicher Blöcke in unendlicher Mannigfaltigkeit zusammenstellen 
Ebenso mannigfaltig ist die Verwendung der ornamentirten Holz 
safeln, z. B. für Thürfelder, Zimmerfußleisten, Plafonds, Friese 
sdorridorwände, Möbel verschiedener Art, Schreibtische, Arbeits— 
kästchen n. s. w., wo die hohen Kosten eingelegte Arbeit verbieten. 
Von den bis jetzt in den Verkehr gekommenen Erzeugnissen dieser 
skunst machten u. a. geschmackvoll arrangirte Dessins in Braun, 
Schwarz, Braunroth, Grün und Graublau auf weißem Fichtenholz 
einen sehr angenehmen Eindruck. Die Dekoration einer Thür mit 
sechs Feldern mit sehr feinen komplizirten Dessins in permanenten 
Farben kommt auf ca. 20 Mark zu stehen. Am meisten wurden 
Holztafeln mit nur einem Druck und ohne Farbe, also blind ge— 
druckt. Die nach eigener Wahl beliebten Farben werden mit dem 
Pinsel eingetragen und schließlich emaillirt. Dieser Weg giebt 
dem Kolorirer die Freiheit, die Farben ähnlich, wie bei der Chro— 
molithographie übereinander zu legen. Erwünscht wäre es gewesen, 
wenn die angeführte Quelle auch etwas über den hierzugehörigen 
Druckavparat und das Druckverfahren geĩgat hätte 
ovn nal tur Bnchoructerkunst.) 
Häuserschwindel in Berlin. Der unlautere und in 
Jewisser Hinsicht gemeingefährliche Gewerbebetrieb einer Reihe von 
Brundstücks- und Hypotheken-Kommissionären, welcher in neuerer 
Zeit mehr als früher hervorgetreten ist, dürfte dem Vernehmen 
nach, wie die Gerichtszeitung mittheilt, der hiesigen Polizeibehörde 
Anlaß geben, durch ein Einschreiten im Verwaltungswege diesem 
Uebelstande hemmend entgegen zu wirken. Es existirt hier eine Kate— 
gorie von Grundstücks-Kommissionären, welche durch vertragliche 
Abmachungen mit ihren Auftraggebern (Kommittenten) in ver— 
steckter, nicht leicht erkennbarer Weise sich Vortheile sichern, ohne 
den übernommenen Auftrag anszuführen, oder auch nur hierzu in 
der Lage zu sein. Da in solchen Fällen meist die Kommittenten 
von dem Civilgericht zur Zahlung der vertraglich stipulirten Ver— 
gütung trotz der Nichtausführung des Auftrages verurtheilt werden, 
und diese Kommissionäre auch wegen Betruges strafrechtlich nicht 
verfolgt werden können, weil das Betrugs-Erforderniß „Vorspie— 
gelung falscher Thatsachen“ fehlt, und die Schädigung des Kom— 
mittenten, streng genommen, eine Folge seiner eigenen Unaufmerk— 
amkeit bei dem Äbschluß des Kommissionsverträges ist, so läß! 
sich gegen das unlautere Treiben der Kommissionäre nur im Ver— 
waltungswege in der Weise einschreiten, daß ihnen auf Grund des 
8 35,3 der Reichsgewerbe-Ordnung, (wonach „das Geschäft der 
gewerbsmäßigen Vermittelungs-Agenten für Immobiliar-Verträge 
zu untersagen ist, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuver— 
ässigkeit des Gewerbetreibenden mit Bezug auf diesen Gewerbe— 
betrieb darthun“, der Gewerbebetrieb untersagt wird. — In einem 
vorliegenden Falle hatte fich ein hiesiger Grundstücks-Kommissionär 
pon einem auswärtigem Grundstücksbesitzer schriftlich einen Ver— 
mittelungsauftrag behufs Verkanss des Grundsftücks geben lassen. 
Der darüber ausgͤestellte Revers, bestehend aus einem lithographirten 
— in welchem die Spezialien schriftlich eingefügt waren, 
hiet die Bestimmung, daß RN. dem Kommusstonär L. den 
uftrag ertheilt, einen Känfer gegen eine Provision von 1 Prozent 
zu beschaffen, und, daß dieser Auftrag bis zu einem bestimmten 
Zeitpunkt „giltig“ sein solle. Am Schluß enthielt der Rebers die 
—R— daß für den Fall der anderweitigen Veräußerung 
os Grundstücks oder der Abstandnahme von der Veräußerung 
oder für den Fall, daß der Auftrag ungiltig wird, dem 
Kommissionär fuͤr seine Mühewaltung' eine bestimmte Ver— 
qütung, und zwar 60 Mark gezaählt werde. Die hien hervorge— 
jobene Klansel, die im Revers weder durch ihre Schrust, noch durch 
ihre Stelle auffiel, wurde von dem Kommittenten übersehen oder 
nicht richtig aufgefaßt. Als nun bis zum Ablauf der vertraglichen 
Zeitdauer des Vermittelungsauftrages ein Räufer nicht erschienen 
war, so verlangte der Kommissionär trotzdem nuach Ablauf des ihm 
gestellten Termins vom Kommittenten die stipulirte Vergütung von 
30 Mek., da diese mit dem Moöment, in welchem der Vermittelungs— 
auftrag (durch Ablauf der fixirten Zeitdauer) ungiltig wird, fällig 
verde. Thatsächlich hatte der Kommissionär in der Sache weiter 
richts gethan, als daß er den Verkauf des Grundstücks iu einer 
Zeitung mit einem Kostenaufwand von 12ÿ2 Mk. hätte inseriren lassen. 
Nichtsdestoweniger mußte der düpirte Auftraggeber, entsprechend 
dem Wortlaut des von ihm unterschriebenen Reverses, den Betrag 
you 0 Mk. dem Kommissionär bezahlen. Eine von dem Ge— 
chädigten an die Staatsanwaltschaft gerichtete Anzeige wegen Be— 
truges hatte keinen Erfolg. Um nun solchen Kommissionären das 
Handwerk zu legen, ist es erwünscht, daß die in dieser Weise ge— 
chädigten Personen ihre Fälle bei der Polizeibehörde zur Anzeige 
hriugen, selbst wenn sie sich von einer strafrechtlichen Verfolqung 
des Kommissionärs keinen Erfolg versprechen. * 
Entscheidungen und Bauprozesse. 
Die Rechte, welche dem Uebernehmer einer Sache wegen 
natürlicher, die Sache selbst betreffender Fehler zukommen, müssen 
bei städtischen Grundstücken innerhalb eines Jahres nach dem 
Empfang der Sache ausgeübt werden, widrigenfalls die Ansprüche 
verjährt sind. (Allg. preuß. L-R. Th. 1 Tit. 58 343) Diese 
Verjährungsfrist bezieht sich nach dem Urtheil des V. Civil-Senats 
vom 25. X. 1884 auch auf die Ansprüche aus dem Versprechen 
des Verkänfers, daß das Haus von Schwamm frei sei. Nur in 
dem Falle, daß wegen Hausschwammes eine Betrugsklage gegen 
den Verkänfer, welcher bei dem Verkauf des Hauses von dem Vor— 
jandeusein des Schwammes Kenntniß gehabt hat, erhoben wird, 
'ann der Einwand der Verjährung aus 8 343 nicht entgegengesetzt 
— D 
denntniß, so greift die dretjährige Verjährungsfrist des 854 Tlh. 1 
Tit. 6 Allqg. L.R. Platz; es mußte also der Käufer von dem 
Dafsein des Schwammes im erkauften Grundstück Kenntniß erlang: 
—DdDewooeqgen ⸗ehn die Verjährung laufen konm— 
Literaturbericht. 
Die Gefahren und Krankheiten in der chemischen 
Industrie und die Mittel zu ihrer Verhütung und Beseitigung. 
MPit Rücksicht auf Konzessionswesen und Gewerbe-Gesetzgebung 
hjerausgegeben von Dr. Ch. Heinzerling. Mit vielen Holz— 
chnitten. Heft 1. Halle a. S. Druck und Verlaa von Wilhelwm 
dnapp. 1885. 
Das vorliegende Werk, welches etwa 15—20 Hefte umfassen 
vird, verfolgt den Zweck, eine möglichst klare und übersichtliche 
Darstellung der Gefähren und schädlichen Einflüssen zu geben, 
vwelche sowohl für die Arbeiter als auch für die Oeffentlichkeit in 
»en zum Gebiete der chemischen Technologie gehörenden Industrien 
vorkommen, sowie die Mittel und Wege zu ihrer Beseitigung an— 
ugeben. 
Das ganze Werk wird einen allgemeinen Theil, welcher 
urz gefaßt ist, und einen speziellen Theil enthalten. In dem 
ersteren ist z. B. die Unschädlichmachung der Abwässer und speziell 
der Fabrikabwässer besprochen, während im speziellen Theile die 
Anschädlichmachung und Beseitigung der sich bei den einzelnen 
Indüstriezweigen ergebenden Wässer im Besonderen ausgeführt 
vird. In ähnlicher Weise ist der Einfluß des Staubes in den 
Fabriken und seine Beseitigung abgehandelt u s. w. 
Das Werk führt ferner die allgemeinen, auf die chemische 
Industrie sich beziehenden gesetzlichen Bestimmungen, die durch 
Zufall oder auf bis jetzt noch nicht erklärte Weise entstandenen 
Befahren und Unglücksfälle der Arbeiter, die Verwerthung und 
Beseitigung der Abfälle einzelner Industrien u. s. w. auf. Wich— 
ige Apparate und Einrichtungen werden veranschaulicht durch 
ahlreiche gut und sauber ausgeführte Holzschnitte. 
Das' vorliegende Heft Jenthält die Abschnitte: Blei; die 
Gewinnung des Bleies; dis Raffiniren des Bleies; Beseitigung 
der schwefligen Säure und des Flugstaubes; Verarbeitung des 
Bleies; Bleiglätte und Hennige (Vassicot); Bleiweißfabrikation; 
Trocknen, Maͤhlen, Schlämmen, Verpacken des Bleiweißes: Ein— 
füllen und Packen in Fässer: Waschwässer der Bleiweißiabriken: 
Bleiacetat; Bleichromate; Konzessionswesen für Darstellung von 
Plei und Bleiprodukten: Bleiweiß-Fabrikation: Konzessionirung
	        

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