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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

Collection Object

Persistent identifier:
1529487027376
Title:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Place of publication:
Berlin
Regularity of issue:
42.1882-58.1899
Structure type:
Periodical
Collection:
Periodicals
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Collection Object

Persistent identifier:
1529487027376_1885
Title:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Volume:
Jg. 45, Bd. 4, 1885
Year of publication:
1885
Language:
german
Structure type:
Volume
Physical location:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Shelfmark:
XIX/135.2-4,1885
License:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Collection:
Periodicals

Collection Object

Title:
45. Jahrgang. No. 41
Structure type:
Issue

Collection Object

Title:
Mittheilungen aus der Praxis.
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • 45. Jahrgang. No. 1
  • 45. Jahrgang. No. 2
  • 45. Jahrgang. No. 3
  • 45. Jahrgang. No. 4
  • 45. Jahrgang. No. 5
  • 45. Jahrgang. No. 6
  • 45. Jahrgang. No. 7
  • 45. Jahrgang. No. 8
  • 45. Jahrgang. No. 9
  • 45. Jahrgang. No. 10
  • 45. Jahrgang. No. 11
  • 45. Jahrgang. No. 12
  • 45. Jahrgang. No. 13
  • 45. Jahrgang. No. 14
  • 45. Jahrgang. No. 15
  • 45. Jahrgang. No. 16
  • 45. Jahrgang. No. 17
  • 45. Jahrgang. No. 18
  • 45. Jahrgang. No. 19
  • 45. Jahrgang. No. 20
  • 45. Jahrgang. No. 21
  • 45. Jahrgang. No. 22
  • 45. Jahrgang. No. 23
  • 45. Jahrgang. No. 24
  • 45. Jahrgang. No. 25
  • 45. Jahrgang. No. 26
  • 45. Jahrgang. No. 27
  • 45. Jahrgang. No. 28
  • 45. Jahrgang. No. 29
  • 45. Jahrgang. No. 30
  • 45. Jahrgang. No. 31
  • 45. Jahrgang. No. 32
  • 45. Jahrgang. No. 33
  • 45. Jahrgang. No. 34
  • 45. Jahrgang. No. 35
  • 45. Jahrgang. No. 36
  • 45. Jahrgang. No. 37
  • 45. Jahrgang. No. 38
  • 45. Jahrgang. No. 39
  • 45. Jahrgang. No. 40
  • 45. Jahrgang. No. 41
  • Wiener Familienhäuser.
  • Das Regierungsgebäude in Kamerun.
  • Das neue Submissions-Verfahren.
  • Ueber Ziegeldächer in nördlichen Ländern.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Bautechnische Notizen.
  • 45. Jahrgang. No. 42
  • 45. Jahrgang. No. 43
  • 45. Jahrgang. No. 44
  • Colour checker
  • Cover

Full text

555 Entscheidungen. — Berichte aus verschiedenen Städten. — Bautechnische Notizen. — Brief- und Fragekasten. 656 
haupt Alle, die Bauarbeit fertigen, hört unseren Ruf, schaaren wir 
uns zusammen wie ein Mann, seid nicht lau in dem Gedanken: 
„Es wird auch ohne uns gehen!“ Was wir heute süen, werden 
wir zum Wohle unserer Familien ernten, die Früchte werden nicht 
ausbleiben. 
Nur so, wenn wir in einer gewaltigen Petition mit tausenden 
von Unterschriften unsere Noth klar legen, wenn jeder Meister 
ohne falsche Scham seine Verluͤstliste der Petitionsunterschrift bei— 
fügt, wird die hohe Regierung sehen und glauben müssen, um wie 
hdiele Millionen die ehrlichen Handwerksmeister betrogen werden, 
daß das bestehende Gesetz uns nicht schützt, daß Wandel und Ab— 
hülfe im Erlaß eines neuen Schutzgesetzes geschaffen werden muß.“ 
Entscheidungen. 
Haftung des Bauunternehmers für den durch 
die unterlassene Deckung der Kalkgrube entstandenen 
Schaden. Ist auf einem zu bebauenden Grundstücke die vom 
Figemihuͤmer desselben dem Bauunternehmer zum Löschen des 
Kalkes überwiesene Grube während des Baues unverdeckt geblieben 
(8 367 Nr. R.-Str.-G.B.), so haftet für den aus dieser unter— 
assenen Bedecknung entstehenden Schaden nicht der Grundeigenthümer, 
sondern der Bauͤunternehmer, weil diesem dieselbe zur Last fällt. 
Erk. des V. Civilsenats des Reichsgerichts vom 1. Mai 1885: 
V. 3. 1885. Nr. 281.) 
Anlage von Feldziegeleien. Feldziegeleien, welche 
nicht blos zur Herstellung von' Ziegeln für den eigenen Bedaro 
bestimmt sind, dürfen nur in ausreichend großer Entfernung von 
bewohnten Gebäuden und Waldungen angelegt werden. Es ist 
darauf zu bestehen, daß dem Besitzer der Betrieb der Ziegelei auf 
die Dauer der Blüthezeit des Getreides innerhalb der näheren 
Umgebung der Ziegelei untersagt werde. Bei Ringziegelöfen ist 
darauf zu sehen, daß die Esse eine verhältnißmäßige Höhe erhält. 
(V. des Königl. Sächs. Minist. des Innern vom 9. Juni 1885: 
Pr. Verw.“Bl. 1885 S. 376.) 
Verjährung der Entschädigungsansprüche des 
Käufers eines Hauses wegen Hausschwamm. Die 
Verjährungs-Bestimmung des 8 8313, J. 5. Preuß. A. L.-R., wo— 
nach die Rechte, welche dem Uebernehmer einer Sache wegen natür— 
licher, die Sache selbst betreffender Fehler zukommen, bei städtischen 
Grundstücken innerhalb eines Jahres nach dem Empfange der 
Sache ausgeübt werden müssen, bezieht sich auch auf die Ansprüche 
aus dem Versprechen der Freiheit des Hauses von Schwamm. 
Nur in dem Falle, daß wegen Hausschwamm eine Betrugklage 
gegen den Verkäufer, welcher bei dem Verkauf des Hauses von 
dem Vorhandensein des Schwammes Kenntniß gehabt hat, erhoben 
wird, kann der Einwand der Verjährung aus 8 343 a. a. O. 
nicht entgegen gesetzt werden. (Erk. des V. Civilsenats des 
Reichsgerichis vom 25. Oktober 1885: Dr. Auerbach, Entsch 
Bd. U. S. 321) 
Hypothek an verbauten Materialien. Wo heut 
zu Tage ein auf der Grundlage der Eintragung in öffentliche 
Bücher geregeltes Hypothekenwesen besteht, weiß Jeder oder muß 
es wenigstens wissen, daß sich der Hypotheken-Gläubiger darauf 
verläßt und nach den als regelmäßig vorauszusetzenden Verhält— 
nissen auch darauf verlassen darf, daß das Grundstück mit den 
darauf errichteten Gebäuden und allen ihren Bestandtheilen ihm 
diejenige Sicherheit gewähre, welche sich aus der Vergleichung des 
dem Grundstücke in diesem Zustande beizulegenden Werths mit der 
Rangordnung der betr. Hypothek ergiebt. Der Eigenthümer von 
Baumaterialien, welche er dem Grundeigenthümer zum Zwecke des 
Verbauens in das Grundstück überlassen hat, handelt dolos, wenn 
er das Pfandrecht des Hypotheken-Gläubigers, welcher auf das 
fertige Gebäude kreditirt hat, an jenen Materialien überhaupt nicht, 
oder nur als ein von der Fortdauer der Verbindung derselben mit 
dem Grundstücke abhängiges anerkennen und auf Grund einer von 
ihm im Voraus mit dem Grundeigenthümer getroffenen Ueberein— 
funft dieselben ohne Bewilligung des Hypotheken-Gläubigers wieder 
aus dem Gehäude herausnehmen wollte. (Erk. d. Reichsa.) 
Berichte aus verschiedenen Städten. 
Berlin. Der neue Packhof in Moabit, unmittelbar 
unterhalb der Moltkebrücke, nähert sich, nach dem vorläufig zur 
Ansführung bestimmten Projekte, seiner Vollendung. Zunächst der 
Moltkebrücke sind zwei monumentale Bauten aufgeführt für die 
Beamtenwohnungen und die Geschäftsräume. Westlich von diesen 
zwei umfangreiche 5m6stöckige Speicher, von denen der eine in 
westlicher Richtung sich unmittelbar neben dem Güterbahnhofe der 
Lehrter Bahn hinzieht. der zweite., gleichen Umfanas, schließt in 
zer Richtung von Süd nach Nord den geräumigen, mit vielver— 
weigten Eisenschienen belegten Hof ab. Dieses Gebäude enthält, 
chreibt man der „Voss. Ztg.“, in der Mitte einen hohen und 
hreiten Durchlaß, bestimmt, die mit der Bahn ankommenden oder 
abgehenden Wagenladungen ohne Weiteres nach den Lagerräumen 
zu befördern oder für den Wagentransport bis in den Vorraum 
zu bringen. Längs der Spree, deren Ufer aus Graniwlatten her— 
zestellt sind, läuft ein einstöckiges Gebäude von 4-2500 m Länge 
hin. Sein Dach greift zu beiden Seiten weit über; das Gebäude 
ist zur Aufnahme der zu Wasser ankommenden oder abzusendenden 
Waaren bestimmt. Nach dem Wasser zu stehen vor diesem Ge— 
»äude 11 Krahne, die Waaren aus den Schiffsgefäßen zu heben. 
Zie stehen in Entfernungen, welche der Länge der Fahrzeuge ent— 
prechen, so daß 11 Schiffe zu gleicher Zeit gelöscht oder beladen 
werden können, wenn der Bedarf es heischt. An der Nordseite 
der Anlage ist das Maschinenhaus für hydraulische Verrichtungen 
nufgestellt, dessen etwa 40 — 45 mehoher schlanker Schornstein weit— 
hin sichtbar ist. Alle diese Gebäude sind aus hellgelben Verblend— 
teinen aufgeführt. Die ganzen Anlagen sind mit allen bewährten 
Erfindungen der Technik für zweckmäßige und leichte Beförderung 
der Waaren ausgestattet. Das Ganze ist von einem 3 mm hohen 
Fisengitter umgeben. Wer den Verhandlungen über die Verlegung 
»es Packhofs mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, hat wohl den Ein— 
druck erhalten, als wäre sowohl die Wahl des Platzes als die 
Verlegung und der Bau selbst das Resultat neuer Bestimmungen. 
Wie wenig das zutrifft, ergiebt sich aus einer Unterredung, die ich 
hatte, als das ägyptische Museum erst seiner Vollendung entgegen— 
zing. Ich äußerte damals zu einem älteren Freunde mein Be⸗ 
remden darüber, daß die westliche Front des Museums unmittelbar 
in die Steuergebäude grenze, wodurch der Blick auf die Fagçade 
yeeinträchtigt werde. Damals schon wurde mir erwiedert, der 
Packhof (er war kaum erst vollendet) solle später in die Gegend 
vestlich vom Humboldtshafen verlegt werden. Zugleich wurde mir 
der Plan angedeutet, wonach damals die Museumsinsel bebaut 
werden sollte. Bis an den Kupfergraben solle der Platz freigelegt 
verden. Auch von der späteren National-Galerie und von der 
SZäulenhalle sprach man mir schon. Zur Zeit der Unterredung 
tand an dieser Stelle noch ein dreistöckiges Haus; auch dieses, sagte 
man mir, sei längst angekauft, aber die alte Besitzerin habe sich 
die Benutzung auf Lebenszeit vorbehalten, und die Baumeister 
nußten auf ihren Tod warten. In die Oeffentlichkeit war bis 
»ahin über diese Pläne keine Silbe gedrungen. Referent folgte 
»em gegenwärtigen Bau des neuen Packhofes mit um so größerem 
Interesse, als er nicht nur den jetzigen, dem Abbruch geweihten 
hat bauen sehen, sondern auch noch den vorhergehenden, dicht 
interhalb der Schleuse am Schinkelplatz, gekannt hat, mit seinem 
leinen Häuschen aus Fachwerk, das zugleich Verwaltungs- und 
Lagerräume enthielt, vor dem höchstens 2—53 Kähne zum Löschen 
Platz hatten. Dagegen nimmt der gegenwärtige fast den Raum 
einer kleinen Stadt ein. Zur Zeit des ersten Packhofes hatte 
Berlin 250 000 Einwohner, jetzt zählt es etwa 1 280 000. Die 
Wandlungen, die sich seit jener Zeit (1825) vollzogen haben, finden 
ihren Ausdruck in der Erweiterung der dem Handel dienenden 
Bauten. Ehedem sah der Hamburger und Stettiner Großhändler 
auf den Berliner Kaufmann mitleidig herab. Jetzt fühlt sich dieser 
und sinnt ernstlich auf Mittel, Seeschiffe bis in den Humboldt— 
hafen hinaufzuführen 
Bautechnische Notizen. 
Konservirung von Holz. Als ein gutes Mittel zur Konser— 
dirung von Holzwerk aller Art, wie Kellergebälk, Hopfenstangen, Baum— 
ofähle und dergl., hat sich nach der „Sächs. Landw. Ztg.“ Phenolzinlösung 
bewährt. Die Lösung wird mit dem Pinsel aufgestrichen, am besten mit 
etwas Zinkoxyd vermischt. Es bildet sich in den Poren des Holzes eine 
hemische Verbindung, welche an erhärtet und dem Holze eine große 
Widerstandsfähigkeit verleiht. Der Anstrich wird am vortheilhaftfesten 
so oft wiederholt, wie das Holz noch von der Lösung aufsaugt. Je 
trockener das Holz ist, desto mehr nimmt es von der deseh auf; am 
besten wird das Tränken an warmen sonnigen Tagen im Freien vorge— 
nommen. Eine derartige Zurichtung schützt den gemachten Erfahrungen 
nach die Hölzer vor Schwamm, Fäulniß und Wurmwraß und erhöht ihre 
Haltbarkeit auf das Dreifache. So konservirte Pfähle, die sonst alle 
4265 Jahre erneuert werden mußten, halten sich 10-512 Jahre lana 
weit besser, als bei der Verwendung von Theer. 
Brief- und Fragekasten. 
Heren Maurermstr. H. in H. Bezüglich näherer Mittheilungen über 
den in voriger Nummer veröffentlichten Beitrag: „Die selbstthätige Füllung 
des Wasserschiffes von Kochheerden“ werden wir uns an die „Bau⸗- und 
Kunstgewerbe-Zeitung“ in München wenden, welchem Blatte 
mir den qu AMNrfifel cutleßhüten Djie Red 
medaftion · w a hein Rernin Verlag von Julius Engelmann in Berlin — Druck non H. S —D 
111nfer Neronfwortlichfteit des Nersedere
	        

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