digibus Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Architektonische Studien (1897)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Architektonische Studien (1897)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1889
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 49, Bd. 8, 1889
Erscheinungsjahr:
1889
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-8,1889
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
49. Jahrgang. Nr. 34.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Mittheilungen aus der Praxis.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • 45. Jahrgang. No. 1
  • 45. Jahrgang. No. 2
  • 45. Jahrgang. No. 3
  • 45. Jahrgang. No. 4
  • 45. Jahrgang. No. 5
  • 45. Jahrgang. No. 6
  • 45. Jahrgang. No. 7
  • 45. Jahrgang. No. 8
  • 45. Jahrgang. No. 9
  • 45. Jahrgang. No. 10
  • 45. Jahrgang. No. 11
  • 45. Jahrgang. No. 12
  • 45. Jahrgang. No. 13
  • Universal-Maschinen für Zimmerarbeiten.
  • Details der Vorderfront am Wohnhause des Herrn Zilkens in Ehrenfeld bei Köln.
  • Die neue Berliner Baupolizeiordnung in dem Stadtverordneten-Ausschuß.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • 45. Jahrgang. No. 14
  • 45. Jahrgang. No. 15
  • 45. Jahrgang. No. 16
  • 45. Jahrgang. No. 17
  • 45. Jahrgang. No. 18
  • 45. Jahrgang. No. 19
  • 45. Jahrgang. No. 20
  • 45. Jahrgang. No. 21
  • 45. Jahrgang. No. 22
  • 45. Jahrgang. No. 23
  • 45. Jahrgang. No. 24
  • 45. Jahrgang. No. 25
  • 45. Jahrgang. No. 26
  • 45. Jahrgang. No. 27
  • 45. Jahrgang. No. 28
  • 45. Jahrgang. No. 29
  • 45. Jahrgang. No. 30
  • 45. Jahrgang. No. 31
  • 45. Jahrgang. No. 32
  • 45. Jahrgang. No. 33
  • 45. Jahrgang. No. 34
  • 45. Jahrgang. No. 35
  • 45. Jahrgang. No. 36
  • 45. Jahrgang. No. 37
  • 45. Jahrgang. No. 38
  • 45. Jahrgang. No. 39
  • 45. Jahrgang. No. 40
  • 45. Jahrgang. No. 41
  • 45. Jahrgang. No. 42
  • 45. Jahrgang. No. 43
  • 45. Jahrgang. No. 44
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

203 
Die neue Berliner Baupolizeiordnung in dem Stadtverordneten-Ausschuß 
200 
werden, während über den Schaufenstern, besonders wegen An— 
ordnung der Aufzugsvorrichtungen für die Rollialousien, je drei 
schmiedeeiserne Walzträger verlegt wurden, welche sowohl die 
Balkenlage über dem Erdgeschoß, als auch das darüber befindliche 
Brüstungsmauerwerk ꝛc. aufnehmen. An den äußeren Träger 
vergl. Figur 3) ist dann mittelst einiger Bolzen eine Flachschiene 
angehängt, welche die wenigen, unterhalb der Träger liegenden 
Schichten des Architravs aufnehmen soll. Durch einfache Senkung 
des äußeren Trägers hätte diese Hülfskonstruktion leicht vermieden 
werden können.“ Es wäre dann aber die vom Verfasser als 
wünschenswerth erachtete kräftige Verbindung der drei Walzträger 
unter einander durch schmiedeeiserne Schraubenbolzen nicht möglich 
gewesen. Eine solche Verbindung ist aber um so mehr zu er— 
streben, damit auch in Uebereinstimmung mit den Annahmen der 
statischen Berechnung etwaige größere mobile Belastungen auf 
alle drei Traͤger möglichst gleichmäßig übertragen werden. 
Der zwischen Ärchitrav und Fenster-Umrahmung angeordnete 
Pfeifenfries ist einschließlich des leichten Gesimses und unteren 
Bandes aus Eichenholz und zwar in den Pfeifen durchbrochen 
hergestellt, um in Verbindung mit den über dem Sockel ange— 
brachten Luftzuführungs-Oeffnungen eine kräftige Ventilation des 
Schaufensterkastens zu ermöglichen. Gleichzeitig ergiebt sich durch 
die vorbeschriebene, in Figur 3 dargestellte Konstruktion zwischen 
Decke des Schaufensters und Balkenlage ein genügend großer 
Raum zur bequemen Unterbringung der Aufzugsvorrichtungen für 
die Rolljalousien. 
Die Gliederung des ersten und zweiten Stockwerks dürfte 
nit genügender Deutlichkeit aus den Zeichnungen hervorgehen. 
Die Fensterbrüstungen im ersten Stockwerk werden durch wirkungsvoll 
in die Erscheinung tretende Konsolen beiderseits flankirt, die Faschen 
uind Stürze der Fenster sind innen und außen mit kräftigen Fasen 
versehen, welche zum Theil wieder durch entsprechende Eudigungen 
in die volle Breite der Fenstereinfassung übergeführt sind. Die 
in ihren Linien gebrochenen Verdachungen werden von triglyphen— 
artigen Konsolen gestützt. Das über dem mittleren Fenster an— 
geordnete, von Ranken umgebene, in starkem Relief gehaltene 
Wappenschild trägt den Namenszug des Bauherrn. 
Aus einem leichten Gurtgesimse springen die Fensterbänke 
des zweiten Stockwerks nur wenig vor, gestützt von einem im 
Ganzen nur leichten, unter den Fensterfaschen stärker betonten 
Untergliede. Die Einfassungen der Fenster zeigen im All—⸗ 
gemeinen ähnliche Anordnung wie im ersten Stockwerk, nur 
daß der Fenstersturz noch von einem verzierten Schlußstein durch— 
brochen ist. Besonders die Verdachungen dieser Fenster zeigen in 
der Ausführung eine sehr güustige Wirkung, wobei auch der über 
denselben, zwischen Eckquadern und Schlußstein angeordnete Ent— 
lastungsbogen wesentlich zu einer charakteristischen Erscheinung bei— 
rragen dürfte. Die Schlußsteine dieser Bögen sind dabei so 
ausgebildet, daß sie gleichsam den Architrav des Hauptgesimses 
stützen. Ueber diesem ragen dann die kräftig modellirten Konsolen 
aus dem Mauerwerk heraus, zwischen welchen theils mit Orna— 
menten versehene Füllungen, theils die drei Bodenfenster im Drempel 
angeordnet wurden. Durch entsprechende Zwischenglieder verbunden, 
legt sich über diese Konsolen eine schwächere Platte, welche wiederum 
die mit Wassernase versehene eigentliche Hängeplatte trägt, über der 
dann die Sima das ganze Hauptgesims wirkungsvoll abschließt. 
(Fortsetzung folgt. 
bauten Grundstücken müssen alle hinteren Gebäude und Seitenflügel 
durch eine Zufahrt von mindestens 2,30 m lichter Breite oder 
mittelst einer durch die vorliegenden Gebäude führenden Durchfahrt 
von durchweg 2,80 m lichter Höhe und 2,30 m lichter Breite mit 
der öffentlichen Straße in Verbindung gebracht und in alleu ihren 
Theilen bis auf eine Entfernung von 35 mm in grader Linie und 
wagerecht gemessen, zucäuglich gemacht werden.“ Alinea 5 („Wohn— 
gebäude dürfen nur innerhaib der ersten 50 m hinter der Bau— 
flucht errichtet werden“) wurde ganz gestrichen. 
Der 8S. 2, wohl der wichtigste der ganzen Bauordnung („Zu— 
lässige Bebauung der Grundstücke. Hofraum'), hat in 
dem Ausschuß folgende Fassung erhalten: „Bis zur Tiefe von 
30 mm von der Bauflucht und senkrecht zu derselben gemessen, dürfen 
hisher nicht bebaute Grundstücke höchstens bis auf drei Viertel 
und bereits bebaut gewesene Grundstücke bis auf vier Fünftel 
chrer Grundstücke bebaut, bezw. wieder bebaut werden, während 
das letzte Viertel, bezw. Fünftel als Hof oder Garten unbebaut 
liegen bleibt. Ueber die Tiefe von 60'm von der Bauflucht und 
enkrecht zu derselben gemessen, darf das Grundstück nur bis zu 
zwei Drittel seiner Grundfläche bebaut werden. Das zu errichtende 
Gebäude muß — soweit nicht besondere Zwecke Ausnahmen be— 
dingen — auf höchstens 18 mm durch einen freien, auch nicht in 
den Stockwerken durch Vorbauten, Umgänge, Gallerien ꝛc. beschränkten 
Hofraum unterbrochen werden, welcher a. bei bereits bebauten 
bezw. bebaut gewesenen Grundstücken mit einer Gesammtgrundfläche 
bis 300 qm mindestens 40 qm, von 300 - 450 qm mindestens 
50 qm, von 450-600 qm mindestens 60 qm Größe mit einer 
kleinsten Abmessung von 5 mm, b. bei bisher nicht bebauten Grund— 
stücken mit einer Gesammtgrundfläche bis 300 qm mindestens 50 qm, 
bon 300 -450 qm mindestens 60 qm, von 450 -600 qm min-⸗ 
destens 70 qm Größe mit einer kleinsten Abmessung von 6 m 
»etragen muß. Bei Berechnung der Hofgröße bezw. des Viertels 
»der Fünftels werden Gesimsvorsprünge nur bis zu einer Aus— 
ladung von 30 em nicht berücksichtigt. Desgleichen bleibt das vor 
der Bauflucht belegene Vorgartenterräin, sowie das hinter derselben 
helegene Zufahrtsterrain bei Ermittelung der Hofgröße außer Be— 
rechnung. Wird durch Anordnung von einem oder mehreren Höfen 
das unbebaut zu lassende Viertel oder Fünftel der Gesammtfläche 
des Grundstücks nicht erreicht, so ist entweder jener Hof, bezw. sind 
ene Höfe entsprechend zu vergrößern oder weitere Höfe von der 
vorgedachten Art anzulegen. Für bereits bebaute Grundstücke von 
weniger als 240 qm Grundfläche kann im Falle der Neubebauung 
ausnahmsweise eine entsprechend geringere Hofgröße zugelassen 
werden. Jedoch darf ein schon vorhandener Hofraum niemals unter 
das oben angegebene Maß von 40 qm verkleinert werden, auch 
'ind Ausnahmen für Grundstücke nicht zulässig, welche erst nach 
dem Inkrafttreten dieser Bauordnung bis auf den oben angegebenen 
Flächeninhalt verkleinert worden sind, ohne daß letzteres im Wege 
der Enteignung geschehen ist. Auf bereits bebaut gewesenen Eck— 
zrundstücken ist für den vordersten Hof eine Ermäßigung bis auf 
32 qm bei einer kleinsten Abmessung von 5,5 mm zulässig, während 
hei bisher nicht bebauten Eckgrundstücken diese Ermäßigung nur 
bis auf 40 qm bei einer geringsten Abmessung von 6 mn zulässig 
ist. Ein schon vorhandener Hof darf jedoch nicht unter das Maaß 
on 40 qm Fläche verkleinert werden. Die Fronten aller Hinter— 
zebäude ünd Seitenflügel, sowie die mit Fenstern versehenen Rück— 
eiten der Vordergebäude müssen an einem, den bestehenden Be— 
timmungen entsprechenden Hofraum oder Garten liegen. Aus— 
zenommen von dieser Bestimmung sind diejenigen Fronten, welche 
iber die Dächer der niedrigen Gebäude hinausragen. Bis zur 
ulässigen Maximalhöhe können Fenster in solchen Fronten an— 
gelegt werden, die durch Zurücktreten hinter die Front oder über 
Bebäudetheile errichtet werden.“ 
Dem 83 („Höhe der Gebäude') hat der Ausschuß folgende 
Bestaltung gegeben: „In Fronten dürfen Gebäude stets 12 m 
joch, aber nicht höher als 24 mm errichtet werden. Innerhalb dieser 
Brenzen gelten folgende Bestimmungen: a. Vordergebäude an 
Straßen duͤrfen so hoch sein, als die Straße zwischen den Baufluchten 
»reit ist. Bei 12 mm breiten Straßen ist die Ausladung des Dach— 
»ezw. des Hauptgesimses nur bis zu 60 cm zuläfsig. Bei breiteren 
Straßen ist für jede 3m Mehrbreite eine um 15 om größere Aus— 
adung zulässig. Darüber hinaus wird das Uebermaß bei der Er— 
mittelung der zulässigen Höhe in Abzug gebracht. In Ermange— 
ung einer gegenüberliegenden Bauflucht darf die Höͤhe dieser Ge— 
»äude bis zu 24 mmebetragen. Ist die Straßenbreite ungleich oder 
liegt ein Gebäude an mehreren Straßen, so wird nach der Höhe, 
welche jedem einzelnen Gebäudetheile zukäme und nach —5— 
der Längenausdehnung der einzelnen Gebäudetheile ein mittleres 
Höhenmaß für das ganze Gebäude festgestellt. Fir Vordergebäude. 
welche gauz oder mit einzelnen Theilen hinter der Bauflucht zurück 
oleiben, kann ein entsprechend gesteigertes Höhenmaß zugelafsen wer— 
Die neue Berliner Baupolizeiordnung in dem 
Stadtverordneten Ausschuß. 
Der von der Stadtverordneten-Versammlung niedergesetzte 
Ausschuß, zur Vorberathung des Entwurfs zur neuen Baupolizei— 
ordnung hat unter Vorsitz des Stadtverordneten Dr. Stryck seine 
Aufgabe in sieben Abendsitzungen incl. zwei Subkommissions— 
itzungen erledigt und dabei zum Theil sehr einschneidende Ab— 
änderungen des Entwurfs vorgenommen. Der Ausschuß empfiehlt 
der Versammlung, den Magistrat zu ersuchen, dahin zu wirken, 
daß die von der Versammlung beschlossenen Aenderungen (des Aus— 
schusses) in dem von dem königlichen Polizei-Präsidium vorgelegten 
Entwurf einer neuen Baupolizei-Ordnung zur Geltung kommen, 
eventualiter dahin zu wirken, daß zunächst eine Enquete-Kommission, 
bestehend aus Mitgliedern der igl Akademie des Bauwesens, des 
Reichsgesundheitsamts, des kgl. Polizei⸗Präsidiums, des Magistrats 
und des hiesigen Architekten-Vereins zur Prüfung und Vorberathung 
einer neuen Baupolizeiordnung niedergesetzt werde. Wir wollen 
hier nur die wesentlichsten Abänderungen anführen, welche der 
Ausschuß für nothwendig erachtet: 
Für 8. 1. Alinea'4 der Bau⸗Ordnung schlägt er folgende 
Fassung vor: „Auf den in einer Tiefe von mehr als 30 mube—
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk)
TOC
Mirador

Diese Seite

Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Beschreibung der Einweihung des neuen Gebäudes der K. Polytechnischen Schule in Stuttgart
3 / 2.819
Konkurrenz-Entwürfe für ein Rathaus in Stuttgart
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.