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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1889
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 49, Bd. 8, 1889
Erscheinungsjahr:
1889
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-8,1889
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
49. Jahrgang. Nr. 34.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Bautechnische Notizen.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis des Jahrgangs 1889.
  • 49. Jahrgang. Nr. 1.
  • 49. Jahrgang. Nr. 2.
  • 49. Jahrgang. Nr. 3.
  • 49. Jahrgang. Nr. 4.
  • 49. Jahrgang. Nr. 5.
  • 49. Jahrgang. Nr. 6.
  • 49. Jahrgang. Nr. 7.
  • 49. Jahrgang. Nr. 8.
  • 49. Jahrgang. Nr. 9.
  • 49. Jahrgang. Nr. 10.
  • 49. Jahrgang. Nr. 11.
  • 49. Jahrgang. Nr. 12.
  • 49. Jahrgang. Nr. 13.
  • 49. Jahrgang. Nr. 14.
  • 49. Jahrgang. Nr. 15.
  • 49. Jahrgang. Nr. 16.
  • 49. Jahrgang. Nr. 17.
  • 49. Jahrgang. Nr. 18.
  • 49. Jahrgang. Nr. 19.
  • 49. Jahrgang. Nr. 20.
  • 49. Jahrgang. Nr. 21.
  • 49. Jahrgang. Nr. 22.
  • 49. Jahrgang. Nr. 23.
  • 49. Jahrgang. Nr. 24.
  • 49. Jahrgang. Nr. 25.
  • 49. Jahrgang. Nr. 26.
  • 49. Jahrgang. Nr. 27.
  • 49. Jahrgang. Nr. 28.
  • 49. Jahrgang. Nr. 29.
  • 49. Jahrgang. Nr. 30.
  • 49. Jahrgang. Nr. 31.
  • 49. Jahrgang. Nr. 32.
  • 49. Jahrgang. Nr. 33.
  • 49. Jahrgang. Nr. 34.
  • Eigenschaft und Konservierung der Dachziegel.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Volksschulbauten in der Schweiz und in Italien.
  • Erfindungen.
  • Bautechnische Notizen.
  • 49. Jahrgang. Nr. 35.
  • 49. Jahrgang. Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

39 
Erfindungen. — Entscheidungen. — Bautechnische Notizen. 
540 
dazu gehörigen Wirthichaftsräumen Der Unterbau wird gemauert und 
as Erdgeicheß liegt bech über dem Terrain. Im Giebel sind oft auch 
Wobnräume vorbanden. Die Aborte liegen außerhalb des Hauses und 
ind durch gedeckte Gänge mit demselben verbunden. 
Weit vorspringende Dächer und Galerien geben dem Gebäude 
ren malerischen ländlichen Charakter. Die Beheizung erfolgt durch 
—X— 
1 Die Kosten eines einklassigen Dorfschulbauses (Jig. H stellen 
ich im Verner Oberland auf ca. 8000 Srkn. (6500 Mk.). 
Ein im Berner Seclande im Dorfe Gampelen äusgefübrtes 
nassipes Zchulbaus mit zwei Lehrzimmern und zwei Lehrerwohnungen 
Inmimt Scheuer und Stallung kostete 31500 Frauken (25 200 Mk). 
3. Eine zweiklassige Schule in Duillier (Canton Waadt) giebt 
en Typus für derlei Schulen in der französischen Schweiz (Fig. 5 
ind 6). Sie ist massiv gebaut und erinnert durch das Holzsparren— 
Ich und die Holzankauten an den Stil der Berner Häuser. Im 
Parterte liegen zwei Lehrsäle von je 10,8 auf 7,5m, im ersten Stock 
e Wohnungen für Lehrer und Lehrerin, sowie ein Bibliothekzimmer. 
Bei 254 (Im verbauter Fläche stellten sich die Kesten auf 08 000 Frkn. 
46 500 Mark). (Fortsetzung folgt.) 
uinter demselben befindlichen Pflanzen. Der Eigenthümer des Neu— 
»aues, zum Ersatz des entstandenen Schadens im Gesammtbetrage 
»on 16 Mk. aufgefordert, bestritt seine Verpflichtung hierzu, und blieb 
onach dem Beschädigten nichts Anderes übrig, als eine Klage auzustrengen. 
Der Beklagte fetzte derselben den Einwand entgegen, daß er für den 
zerursachten Schaden nicht aufzukommen brauche, da die gesetzlichen 
Fälle, in denen er nach den 88 53 u. folg. Titel 6 Theil Jdes All— 
semeinen Landrechts haftbar sei, nicht vorliegen, außerdem aber der 
Arbeiter, durch dessen Unvorsichtigkeit der Schaden entstanden, in An— 
pruch bätte genommen werden müssen. Durch die angeordnete Be— 
beisaufnahme wurde feftgestellt, daß zwar ein Schutzdach zur Ab— 
vendung von Unglücksfällen errichtet, dasselbe aber nur 1,28 mm breit 
jewesen sei, während die Polizei ein solches von mindestens 2 mm Breite 
erlange. Dieser Umstand bestimmte das Gericht zur Verurtheilung 
»es Betlagten, indem es annahm, daß der Schaden voraussichtlich nicht 
ätte entstehen können, wenn die Schutzvorrichtung den polizeilichen Ver— 
»rdnungen entsprochen hätte. Zwar ist eine allgemeine, diese Dimen— 
ionen vorschreibende polizeiliche Anordnung zur Verhütung von Schäden 
nicht exlasfen; es folgt aber aus den Bestimmungen des 832 der 
Bau Polizei-Ordnung für Berlin vom 15. Januar 1887 in Ver— 
»indung mit 8367 Nr. 14 des Strafgesetzbuches, daß ein Schutzdach 
ein solches sein muß, daß sowohl das Publikum vor Unfällen, als 
die benachbarten Bäulichkeiten vor Schaden geschützt sind. Denn im 
367 Nr. 14 cit. ist mit Strafe bedroht, wer Bauten oder Aus— 
esserungen von Gebäuden vornimmt, ohne die von der Polizei an— 
eordneten oder fonst erforderlichen Sicherheitsmaaßregeln zu treffeu. 
Da das errichtete Schutzdach nun erwiesenermaaßen zu schmal war, 
st gegen ein auf Schadensverbütung abzielendes Polizeigesetz, nämlich 
segens8 367 des Strafgesetzbuches, im Sinne des 8 26 Titel 6 TheilJ 
»es Allgemeinen Landrechts verstößen worden; denn dieses Gesetz ist 
hne Beschränkung zur Verhütung von Beschädigungen, die sich bei Ge— 
egenheit der Vornahme von Bauten ereignen können, im öffentlichen 
zuteresse gegeben, und es ist gegen dasselbe nicht nur dann verstoßen, 
venn einer von der Polizei verordneteten Sicherheitsmaaßregel, zu— 
vider gehandelt wird, sondern auch dann, wenn die sonst erforderlichen, 
). h. die im einzelnen Falle der Natur und Sache nach gebotenen 
Sicherheitsmaaßregeln nicht getroffen sind. Für den Schaden haftet 
onach der Beklagte, weil der 8 367 des Strafgesetzbuches sewohl dem 
Baumeister, als dem Bauherrn die Verpflichtung auferlegt, die er— 
orderlichen Sicherheitsmaaßregeln zur Verhütung von Schäden zu treffen. 
Ein Maurer hatte mit einem für seine körperlichen Kräfte zu 
chwerem Zweispitz Granitblöcke zu bebauen, welche durch längeres 
kiegen an feuchter Luft besonders hart geworden waren. Um den 
Widerstand des Materials zu überwinden, führte er mit dem Zweispitz 
»esonders heftige Schläge. Nach einem solchen Schlage, bei welchem 
ex die linke Händ unten, die rechte oben am Stiele des Instrumentes 
jehalten hatte, fühlte er plötzlich einen heftigen Schmerz in den inneren 
Weichtheilen der linken Hand, welche au derselben Stelle demnächst 
anschwoll, vereiterte und für längere Zeit zur Arbeit unbrauchbar 
vurde. Das Reichsversicherungsamt hat in seiner Rekursentscheidung 
»om 1. März d. J. das Vorliegen eines Betriebsunfalls ängenemmen. 
Erforn 
naJen. 
Trockenstuck. 
Von C. Hecht in Guben. D. R. P. 49 677. 
Die Verzierungen an den Häusern und in den Zimmern derselben 
zestehen vieliach aus Stuckatur, welche besonders hergestellt und befestigt 
vird; derjenige Stuck ist der beste, welcher bei kunstgerechtem Aeußern 
ein festes Gefüge, Dauerhaftigkeit und geringstes Gewicht besitzt. 
Der Stuck vorliegender Erfindung hat die schärfste ausgeprägte 
Ornamentik, ist fest und leicht, faft so leicht wie Papierstuck, während 
dieser keine scharfe Ornamentik besitzt. 
Herstellung des Stuckes: 1 Kg Eibischwurzel wird in kochendem 
Wasser so weit aufgelöst, daß dieselbe eine klare Suppe bildet; 1kg 
Kastanienmehl wird in kochendem Wasser so weit aufgelöst, daß das— 
elbe einer klaren Suppe gleicht, hierauf werden beide zusammengegossen 
ind gut durchgequirlt. 
i Kg dieser Mischung wird in 12 kg Wasser gegossen und gut 
ourchgerührt, darauf rührt man fein gesiebte Sägespäne und prima 
einen Stuckgops zu gleichen Theilen so lange ein, bis ein Brei ent— 
tanden, welcher noch einmal so dick wie gewöhnlicher angerührter Gyps 
st. Den feingesiebten Sägespänen von harzreichen Hölzern wird der 
Vorzug gegeben. 
Sieser Brei wird in die sorgfältig geölte Form gebracht und 3 
»is 4m stark aufgetragen. Es wird nun ein genügend großes Stück 
einwand in die Mischung der Eibischwurzel- und Kastanienmehllösung 
getaucht und nachdem tuͤchtig ausgerungen, in die Form gebracht und 
zleichmäßig in den aufgetragenen Brei eingedrückt. Man kann die 
Enden der Leinwand durch Umlegen verdoppeln, um eine größere Festig— 
eit und Widerstandsfähigkeit zu erzielen, welche namentlich an den 
Stellen von Vortheil ist, wo Nägel oder Schrauben durchgehen müssen, 
welche zu halten haben; auch kann man an diesen. Stellen die Masse 
twas jtärker auftragen. 
Mit der oberen Form wird die eingetragene Masse in ihre Facon 
ebracht. Damit die Stoßfugen der einzelnen aneinander gereihten 
Ztuckstücke sich dicht anschließen, erhält jedes Stück an einer Seite 
einen 1cm breiten Lappen, auf welchen sich das folgende Stück auf— 
egt, und die Fugen werden mit der gleichen verdickten Masse aus— 
zeschmiert, so daß die Stöße fest aneinander haften, weil die Maisse 
tark klebende Eigenschaften besitzt. Die gebräuchlichsten Gesimse, Hohl— 
eblen ꝛc. werden in Längen von 2 bis 3 mmangefertigt; es läßt sich 
aber jede gewünschte Größe mit der Masse herstellen, ohne die Stärke 
ꝛen 3 bis 4mm überschreiten zu müssen. Das Ansetzen wird bei 
der großen Leichtigkeit und Festigkeit des Stucks nur aͤuf trockenem 
Wege mit Nägeln und Schrauben bewirkt. 
Das Bemalen und Vergolden soll (nach der ‚Thonindustrie-Zta.“) 
eieser Trockenstuck vortrefflich vertragen. 
Patent-Anspruch: Das Verfahren zur Herftellung von Trocken— 
tuck, vestehend in der Mischung von gekochten Eibischwurzel- und 
tait anlenmehl-Lösungen mit Wässer, in welche zu gleichen Theilen 
eingesiebte Sägespäne und Stuckgyps zu einem dicken Brei eingerührt 
vird, welcher, in die Fermen ca. 3 bis 4 imm stark aufgetragen, mit 
einer in die Masse hineingedrückten, vorher präparirten Leinwandein— 
age combinirt wird, zum Zwecke, einen ebenso leichten als festen Stuck 
zu erhalten. 
Bautechnische Notizen. 
Neuer Kaiserpalast in Frankfurt a. M. Im deutschen Reichs— 
Budget pro 1890.9 ist unter den Ausgaben der Post- und Telegraphen-Verwal— 
ung eine erste Forderung für einen neuen Kaiserpalast in Fraukfurt a. M. ent— 
»alten. Das alte Postgebäude in Frankfurt genügt nicht mehr für die 
»ostalischen Bedürfnisse weshalb ein anstoßendes Grundstück erworben und 
iuf demselben ein Neubau aufgeführt weren soll, welcher 21/, Millionen 
Mark kosten und in welchem, wie es im Voranschlage heißt, ein „Absteige— 
juartier“ für den Kaiser errichtet werden soll. Von den drei Stockwerken 
zes Gebäudes sollen das gesammte Mittelgeschoß und ein Theil des Unter— 
geschosses für das Absteigequartier in Anspruch genommen und die anderen 
stäumlichkeiten für die Post verwendet werden. Im Mittelgeschoß werden 
28 Zimmer für das kaiserliche Absteigeguartier beansprucht. Das Gebäude, 
welches die Aufschrift „Ober-Postamt Fraukfurt a. M.“ tragen wird, wird 
nach dem Voranschlage einen stattlichen Palast mit Kuppelbau und Seiten— 
thürmen, Säulenhallen und Portalen darstellen. Als Begründung für die 
Errichtung dieses Palastes ist angeführt, daß auch im alten Postgebäude 
eiun Absteigequartier für den Kaiser vorhanden gewesen sei. 
Der Schorustein neben dem Kölner Dom. Den im Bau be— 
griffenen Dauipfschornstein für den Centralbahnhof am Dom zu Köln be— 
kreffend, hat am 5. v. M. eine Konferenz stattgefunden, deren Ergebniß 
war kein abschließendes war, aber doch zu den besten Hoffnungen berechtigt. 
Der Schornstein soll, falls er bestehen bleibt, statt der anfangs geplanten 
1öß menur 32 m hoch werden. Die Abtrennung der elektrischen Strom— 
Erzeugung und deren Verlegung nach einem anderen Orte wird in Er— 
vägung gezogen, sodaß der Schörnstein am Dom nur die Dampfheizungs— 
Anlage zu bedienen haͤtte. Auch die Ummantelung des Schornsteins durch 
inen besonderen Werksteinbau nach Art eines mittelalterlichen Wartthurms 
wurde gegebenen Falles zugesagt. Die seitens der Domfreunde geltend ge— 
nachten Bedenken, daß der Dom durch Rauch und Ruß, Dampf- und Ver— 
brennungsgase in jeiner Bedachung, in seiner Sandsteinarchitektur und seinen 
Blasmalereien Schaden leiden könnte, werden freilich durch diese entgegen— 
ommenden Vorschläge der Eisenbahnverwaltung nicht beseitigt. Die danze 
Enñtscheidungen. 
Von dem Neubau eines Grundstücks fielen aus Unvorsichtigkeit 
eines Arbeiters mehrere Mauersteine in den Garten eines Nachbar— 
»aAuses und zertrümmerten dort eine Anzabl Mistbeetscheiben und die
	        

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