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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1889
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 49, Bd. 8, 1889
Erscheinungsjahr:
1889
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-8,1889
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
49. Jahrgang. Nr. 11.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Mittheilungen aus der Praxis.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis des Jahrgangs 1889.
  • 49. Jahrgang. Nr. 1.
  • 49. Jahrgang. Nr. 2.
  • 49. Jahrgang. Nr. 3.
  • 49. Jahrgang. Nr. 4.
  • 49. Jahrgang. Nr. 5.
  • 49. Jahrgang. Nr. 6.
  • 49. Jahrgang. Nr. 7.
  • 49. Jahrgang. Nr. 8.
  • 49. Jahrgang. Nr. 9.
  • 49. Jahrgang. Nr. 10.
  • 49. Jahrgang. Nr. 11.
  • Zur Regelung des Submissionswesens.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Die chinesische Tusche.
  • Entscheidungen.
  • Mittheilung über Schulwesen.
  • Bautechnische Notizen.
  • 49. Jahrgang. Nr. 12.
  • 49. Jahrgang. Nr. 13.
  • 49. Jahrgang. Nr. 14.
  • 49. Jahrgang. Nr. 15.
  • 49. Jahrgang. Nr. 16.
  • 49. Jahrgang. Nr. 17.
  • 49. Jahrgang. Nr. 18.
  • 49. Jahrgang. Nr. 19.
  • 49. Jahrgang. Nr. 20.
  • 49. Jahrgang. Nr. 21.
  • 49. Jahrgang. Nr. 22.
  • 49. Jahrgang. Nr. 23.
  • 49. Jahrgang. Nr. 24.
  • 49. Jahrgang. Nr. 25.
  • 49. Jahrgang. Nr. 26.
  • 49. Jahrgang. Nr. 27.
  • 49. Jahrgang. Nr. 28.
  • 49. Jahrgang. Nr. 29.
  • 49. Jahrgang. Nr. 30.
  • 49. Jahrgang. Nr. 31.
  • 49. Jahrgang. Nr. 32.
  • 49. Jahrgang. Nr. 33.
  • 49. Jahrgang. Nr. 34.
  • 49. Jahrgang. Nr. 35.
  • 49. Jahrgang. Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Mittheilungen aus der Prarxis. 
66 
ohne Mithilfe von Sachverständigen gründlich zu lösen. Die Gewin— 
nung geeigneter Sachverständiger wird allerdings hie und da einigen 
Schwierigkeiten begegnen; es wird aber dann Sache und Auf⸗ 
gabe, es wird Pflicht der Handels- und Gewerbekammern, der 
technischen und kommerziellen Vereine sein, diese Schwierigkeiten 
besiegen zu helfen. Es hat sich die eben erwähnte Institution 
in mehr oder weniger geänderter Fassung, aber anf demselben 
Gedanken beruhend, in manchen Staaten, z. B. in Baiern, 
wohl bewährt, und sie würde auch anderwärts gewiß von den 
besten Erfolgen begleitet sein. Von besonderem Werthe erscheint 
es uns auch, auf die Oeffentlichkeit der Zuschlagsertheilungen 
hinzuwirken, weil dadurch auch der schwächste Schein parteilicher 
Vergebung der Arbeit ꝛc. vermieden wird. 
In einer Hinsicht hat allerdings bei der Zuschlagsertheilung 
eine Art Bevorzugung platzzugreifen; es wird Jedermann den 
Wunsch als vollkommen gerechtfertigt erkennen, daß die heimische 
Industrie unter allen Umständen in erster Linie zu berücksichtigen 
ist, daß überhaupt ausländische Bewerber insolange grundjfätzlich 
auszuschließen sind, als nicht inländische Offerenten sich diese 
Begünstigung dadurch verwirken, daß ihre Leistung minder— 
verthig und theurer erscheint, oder sie durch die Macht eines 
„Ringes“ ganz unberechtigte und maaßlose Preissteigerungen 
herbeizuführen suchen. Doch sollten derartige außergewöhnliche 
Verleihungen von Seite der hiermit betrauten Organe nicht 
definitiv erfolgen können, sondern an die Zustimmung einer 
höheren Instanz gebunden sein. 
Jede Zuschlagsertheilung soll zu einem Vertrage zwischen 
dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Als Grundsatz dieses 
Vertrages, wie überhaupt als Grundsatz für die praktische Durch— 
führung desselben sollte jederzeit die Anschauung maaßgebend sein, 
daß die beiden, diesen Vertrag abschließenden Theile einander 
zleichberechtigt gegenüberstehen, daß Keiner dem Andern willenlos 
unterthan ist, daß Jeder des Anderen bedarf und Jeder seine 
Rechte und Pflichten hat. Es sind in den Vorschriften für das 
Submissionswesen genau alle Punkte festzusetzen, welche die Ver— 
träge zu enthalten haben. Klare Verträge erhalten die Freund— 
chaft, ist ein altbewährtes Sprichwort. — Eine oft und vielfach 
zehörte Klage von Seite der Unternehmer betrifft die Art und 
Weise der Liquidirung, bezw. Leistung der Zahlungen für die 
vollendete Arbeit. Der Unternehmer wird zumeift nicht be— 
handelt als Jemand, der in der Zahlung nur eine verdiente 
Gegenleistung erhält, sondern oft für ganz unbedeutende Dinge 
zu unverhältnißmäßigen Opfern an Zeit gezwungen und durch 
die veraltete bureaukratische Behandlung der Auszahlung mit— 
unter nicht wenig geschädigt. In dieser Beziehung sind neuer— 
dings von dem preußischen Minister für öffentliche Arbeiten 
anerkennenswerthe Verbesserungen getroffen worden. 
Sehr mißliche Verhältnisse in Bezug auf das Submissions— 
wesen bestehen zumeist bei den verschiedenen städtischen Ver— 
waltungen; hier wird gewöhnlich ohne jegliche Norm aus— 
geschrieben und vergeben; zu diesen Verhältnissen tritt hier noch 
jener wohlbekannte Lokalpatriotismus, welcher dem „Fremden“ 
keinerlei Lieferung oder Leistung zukommen läßt. — Nur durch 
unablässiges und einmüthiges Auftreten aller Korporationen und 
BGenossenschaften, deren Interesse durch eine Reform des Sub⸗ 
missionswesens berührt wird, kann eine solche Regelung herbei— 
zeführt werden, welche allen Gewerben und Industrieen zum 
Segen gereicht. Wenn Staat und Land mit gutem Beispiele 
vorangehen, müssen die Städte und Privatunternehmungen ihnen 
früher oder später, aber sicher nachfolgen. Kamechiker 
janze Stirnseite voll der herrlichsten Bildschnitzwerke konnte blos— 
zelegt und festgestellt werden, daß Einbeck an diesem Schmuck— 
tück einen der vornehmsten und bedeutendsten Vertreter jener 
eigenartigen Bauweise besitzt, die unstreitig den besten Leistungen 
der Blüthezeit unserer Architekturgeschichte beigezahlt werden darf. 
Das Haus (Ecke der Markt- und Knochenhauͤerstraße), etwa der 
zeit zwischen 1610 und 1625 entstammend, ist zwar den Kunst— 
reunden durch seine herrliche Giebelseite schon länger bekannt; 
die jüngst aufgedeckte Breitseite hat aber nicht nur weitere Schnitz- 
verke von besonderer Schönheit, sondern vor Allem eine höchst 
zxiginelle Ecklösung zutage befoördert, die im ganzen nordwestlichen 
Deutschland ohne Seitenstück dasteht. Entgegen der sonst hier 
dzurchweg üblichen Zierweise, die Eckständer mittelst Blendsäulen 
ind Stutzen zu beleben, sind ihnen frei heraustretende Krieger— 
Jestalten angeschnitzt, die in gedrungener Stellung mit empor— 
zehobenen Armen das hoöher gelegene, vorragende Gebälk zu 
ragen scheinen. In ihrer Technik erinnern die Schnitzereien an 
ene des prächtigen Hildesheimer Hauses am Andreasplatz, denen 
ie nahe verwandt sind. Die Wiederherstellung des Eickeschen 
Zauses in seiner alten Pracht wird der Stadt zur Zierde gereichen. 
Preise der Rüdersdorfer Kalksteine. Vom 1. April 1889 
ab bis auf Weiteres betragen die Verkaufspreise bei der Könial 
Berginspektion für den Absatz: 
a) auf dem Land- und Wasserwege: 
zi n1 chm Extra-Bausteine. . 8Mk. 30 Pf. 
gewöhnliche Bausteiie 66, 80 
Brennsteine .. 2390 
Kothen .. 70 
Zwittersteine — 
Geröll. .. 30 
b) auf der Eisenbahn: 
ton Extra-Bausteine .. 5Mk. 50 Pf. 
zewöhnliche Bausteiie 4—, 70, 
Brennsteinee.. .290, 
Kothen.. 2 1098, 
3Zwittersteine . 
Geroͤll. 70 
Automatischer Kanalverschluß. Das Bestreben, einen 
elbstwirkenden Kanalverschluß herzustellen, scheint durch einen, 
»em Maschinenfabrikanten A. Herzog patentirten automatischen 
tanalverschluß erreicht zu sein. Dieser Kanalverschluß soll bei 
leberschwemmungsgefahr sebr gute Dienste leisten, indem der— 
elbe das Eindringen des Wassers in den Kanal und zufolge 
dessen ein Ueberschwemmen der Häuser verhindert. Ferner ver— 
zindert der automatische Kanalverschluß das Eindringen der 
Ratten ꝛc. aus dem Haupt⸗ 
anal in den Hauskanal und 
nacht die bisherigen Schutz⸗ 
»orrichtungen (Rattengitter) 
iberflüssig. Der patentirte 
uutomatische Kanalverschluß 
oll auch das Ausströmen 
der übelriechenden Miasmen 
ius den Abflußkanälen ver— 
zindern. Die meisten der 
is jetzt für vorerwähnte 
zwecke konstruirten Apparate 
Jatten den Fehler komplizirter 
Ausführung und unverläß— 
icher Funktion, auch war das 
Mittel zur Verhütung der 
Drydation und der Rost— 
ildung nicht gefunden; es 
raten daher in sehr kurzer 
Zeit Funktionsstörungen ein, 
die mit Unannehmlichkeiten 
ind Kosten verbunden waren. 
Alle diese Uebelstände sollen 
zei dem patentirten automa— 
ischen Kanalverschluß beseitigt sein, und garantirt der Fabrikant 
ür vollkommene Erfüllung des Zweckes und tadellose Funktion 
auf viele Jahre hinaus. Der patentirte automatische Kanal— 
perschluß besteht aus einer Metallkammer, in welcher sich auf 
Achsen und Lagern aus Phosphorbronze ein mit Kupferplatten 
elegter Verschluß bewegt, welcher ein Gegengewicht hat und der 
Mittheilungen aus der Praxis. 
Die niedersächsischen Holzbauten. Das Interesse an den 
herrlichen niedersächsischen Holzbauten, wie sie uns das Mittel— 
alter überliefert, ist in stetem Wachsen begriffen und immer größere 
Kreise werden von der aus Hildesheim hervorgegangenen Be— 
wegung ergriffen, der heimathlichen Holzbaukunst die ihr zu— 
kommende Werthschätzung zuzuwenden. Mit besonderer Freuüde 
begrüßen wir daher das neuerdings erfolgte, mit Dank an— 
zuerkennende Vorgehen des Einbecker Magistrats, Untersuchungen 
an älteren Häusern vornehmen zu lassen, ob nicht unter dem sie 
verunzierenden Bewurf noch Schnitzwerke verborgen liegen. Wie 
vorauszusehen, war der erste Versuch, der an dem Eickeschen 
Northorn) Hause dortselbst erfolgte, von Erfolg gekrönt; eine
	        

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