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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1529487027376
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsverlauf:
42.1882-58.1899
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1529487027376_1889
Titel:
Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
Jahrgang/Band:
Jg. 49, Bd. 8, 1889
Erscheinungsjahr:
1889
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/135.2-8,1889
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
49. Jahrgang. Nr. 11.
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Bautechnische Notizen.
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)
  • Einband
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis des Jahrgangs 1889.
  • 49. Jahrgang. Nr. 1.
  • 49. Jahrgang. Nr. 2.
  • 49. Jahrgang. Nr. 3.
  • 49. Jahrgang. Nr. 4.
  • 49. Jahrgang. Nr. 5.
  • 49. Jahrgang. Nr. 6.
  • 49. Jahrgang. Nr. 7.
  • 49. Jahrgang. Nr. 8.
  • 49. Jahrgang. Nr. 9.
  • 49. Jahrgang. Nr. 10.
  • 49. Jahrgang. Nr. 11.
  • Zur Regelung des Submissionswesens.
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Die chinesische Tusche.
  • Entscheidungen.
  • Mittheilung über Schulwesen.
  • Bautechnische Notizen.
  • 49. Jahrgang. Nr. 12.
  • 49. Jahrgang. Nr. 13.
  • 49. Jahrgang. Nr. 14.
  • 49. Jahrgang. Nr. 15.
  • 49. Jahrgang. Nr. 16.
  • 49. Jahrgang. Nr. 17.
  • 49. Jahrgang. Nr. 18.
  • 49. Jahrgang. Nr. 19.
  • 49. Jahrgang. Nr. 20.
  • 49. Jahrgang. Nr. 21.
  • 49. Jahrgang. Nr. 22.
  • 49. Jahrgang. Nr. 23.
  • 49. Jahrgang. Nr. 24.
  • 49. Jahrgang. Nr. 25.
  • 49. Jahrgang. Nr. 26.
  • 49. Jahrgang. Nr. 27.
  • 49. Jahrgang. Nr. 28.
  • 49. Jahrgang. Nr. 29.
  • 49. Jahrgang. Nr. 30.
  • 49. Jahrgang. Nr. 31.
  • 49. Jahrgang. Nr. 32.
  • 49. Jahrgang. Nr. 33.
  • 49. Jahrgang. Nr. 34.
  • 49. Jahrgang. Nr. 35.
  • 49. Jahrgang. Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

Entscheidungen. — Mittheilungen ũber Schulwesen. — Literatur-Bericht. — Bautechnische Notizen. 
172 
genommen, oder wegen des Betrages mit dem Kunden abgerechnet 
hat, oder wenn in sonstiger Weise eine Anerkennung erfolgt ist. 
Unterschrift einer nicht gelesenen Urkunde. Die bhäufigste Ur— 
ache, warum so oit wichtige Schriftstücke ungelesen unterschrieben 
verden, ist Bequemlichkeit ünd die meistens ganz ungerechtfertigte 
Annahme, daß die andere Partei bei Auffsetzung des Schriftstücks die 
remden Interessen ebenso wie die eigenen wahrgenommen habe. Das 
Iberlandesgericht Braunschweig erklaͤrt das Unterschreiben einer Urkunde, 
deren Inhalt man nicht kennt, für eine grobe Verschuldung. Die 
Unterschrift binde voll und ganz. Anders würde die Sache nur liegen, 
venn die Unkenntniß des Urkundeninhalts durch betrügliche Hand— 
ungen des Gegners verursacht sein sollte. — 
Zwei Gründbesitzer beantragten bei der Polizeibehörde ihres 
Wobnortes die Ertheilung der Ansiedelungs-Genehmigung zur Er— 
richtung je eines Wohnbauses auf den ihnen gehörigen Landparzellen. 
Hegen die Ertheilung dieser Genehmigung erhob die Intendantur 
des siebenten Armeekorps zu Münster Einspruch, weil die Gebäude 
den dortigen Militärschießständen zu nahe gelegen seien. Die Polizei- 
dehörde verweigerte darauf den Konsens mit der Begründung, daß 
iicht nur die Bewohner der Gebäude durch die Nähe der Schieß- 
tände, sondern auch die zum Schutze der letzteren errichteten Baum— 
pflanzungen durch jene Bewohner gefährdet werden würden. Die 
beiden Grundbesitzer erhoben Klage gegen die Intentantur und richteten 
dieselbe allerdings erst nach Ablauf der Klagefrist auch gegen die Polizei-— 
behörde. Der Kreisausschuß erkannte dem Klageantrage gemäß, der 
Bezirksausschuß zu Minden wies dagegen die Klage ab. Auf die 
ringelegte Revision hat das Oberverwaltungsgericht, III. Senat, durch 
Urtheil vom 28. Februar 1889 das Urtheil des Kreisausschusses wieder⸗ 
zergestellt und ausgeführt: Die Klage begehrte von vornherein die 
—D— 
jegen die Behörde, welche diese erlassen hatte. Wenn dies erst nach— 
räglich auch formell zum Ausdruck gebracht ist, so kann darin doch 
aur eine zulässige Vervollständigung erblickt werden. Im en 
war dem ersten Richter darin beizutreten, daß es an einem gesetzlichen 
Versagungsgrunde aus 8 17 des Ansiedelungs-Gesetzes vom 25. August 
1376 febhlt. Als solcher würde nur die angebliche Gefährdung der 
Baumpflanzungen durch die Bewohner der zu errichtenden Häuser 
zelten können. In Ermangelung jeder näheren Begründung solcher 
Hefahr konnte aber auch dieser Anführung keine Folge gegeben werden. 
Zur Vergrößerung eines Baugeschäfts empfing der Inhaber 
»on einem Freunde ein Kapital von 3000 Mk., wofür der Darlehns- 
zeber als stiller Theilnehmer eintrat. Die sämmtlichen Waarenvorräthe 
ind Geschäftsutensilien wurden dem Darlehnsgeber zur Sicherheit seiner 
Forderung verpfändet, wogegen der Schuldner sich verpflichtete, das 
sapital nach dem Ausscheiden seines Gläubigers, der zu einer sechs— 
nonatlichen Kuͤndigung jederzeit berechtigt seinsollte, baar zurückzuzahlen. 
Da das Geschäft trotz der Vergrößerung den gewünschten Erfolg nicht hatte, 
geschah diese Kündigung schon nach Äblauf eines halben Jahres. Kurz 
»or dem Austritt des stillen Theilnehmers hatte jedoch der Eigen— 
hümer das Geschäft an einen Dritten verkauft, der Besitz von dem— 
elben nahm und, es auf eigene Rechnung weiter führte. Vergebens 
perlangte der Gläubiger die eingeschossenen 3000 Mk. vergebens die 
Herausgabe der dieserhalb verpfaͤndeten Sachen, selbst seine dieserhalb 
ingestrengte Klage wurde zurückgewiesen. Das Landgericht (Berlin) stüßzt 
die Gründe des Urxtheils auf die dö 234, 235 Theil 1 Titel 17 A. L-R., 
vonach auch die Wissenschaft eines neuen Kontrahenten, daß das Ge— 
chäft, welches er —A habe, die ganze Geseillschaft angehe, 
enselben in den ferneren Verhandlungen mit seinei Kontrahenten 
nicht einschränken kann, so lange dabei kein Betrug vorwaltet, oder 
eine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. Zur Begründung des An— 
pruchs auf Herausgabe der Sachen reicht aber die zur Begründung 
her Klage angeführte Thatsache, daß der Beklagte von der Ver— 
ofändung vor dem Kauf Kenniniß gehabt habe, nicht aus. 
Der Gewerbeunternehmer ist nach einem Urtheul des Reichs⸗ 
zerichts, VI. Cipilsenats, vom 21. Jannar d. J. verpflichtet, nicht nur 
ille diejenigen zu thunlichster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und 
Vesundheit nothwendigen Einrichtungen herzustellen und zu unter⸗ 
zalten, welche zur Sicherheit der Arbeiter innerhalb ihres Arbeits— 
reises erforderlich sind, sondern auch Schutzvorrichtungen gegen vor— 
erehbare Nichtbeachtung von Verboten gewiffer, außerhalb der vor— 
pichrieremen Thätiakeit liegenden Manipulationen, soweit thunlich, 
u treffen. 
»iesmal den Raum zweier geräumiger Säle erfordert und zeigte, wie 
ie mündliche Prüfung der Schüler, daß die anerkennenswerthen Be— 
nühungen der Herren Lehrer, sowie der Eifer und Fleiß der Schüler 
yon erwünschtem Erfolge begleitet waren. 
Trotz der Erweiterung der Anstalt konnten wegen Platzmangels 
nicht sämmtliche 127 eingelaufene Meldungen berücksichtigt werden; 
»on den angenommenen 104 Schülern blieben 3 noch nachträglich 
ius, so daß der Kursus von 101 Schülern, 33 in der oberen, 37 in 
»er zweiten und 31 in der dritten Abtheilung, besucht wurde. Unter 
enselben befanden sich 77 aus Starkenburg (davon 33 aus Darm— 
tadt), 12 aus Oberhessen, 9aus Rheinhessen und 3 aus Preußen. 
Dden Gewerben nach häatten sich eingefunden 39 Maurer, 6 Stein— 
auer, 16 Zimmerleute, 12 Schreiner, 11 Schlosser, 1 Mühlenbauer, 
Maschinenbauer, 1 Mechaniker, 2 Weißbinder, 1 Dachdecker, 
Pflasterer, 4 Bureaugehilfen, 3 Baueleven, 1 Zeichner, 1 Form— 
techer und 1 Gärtner. 74 davon besuchten die Anstalt zum ersten 
HMale, 25 zum zweiten und 2 zum dritten Male. Der Unterricht, 
»elcher während vier Monaten vom 15. November 1888 bis 15. März 
889 ertheilt wurde, umfaßte in wöchentlich 52 Unterrichtsstunden in 
en beiden unteren Abtheilungen 30 Stunden für die graphischen und 
22 für andere Lehrfächer, in der oberen 39 Stunden für Zeichnen, 
Entwerfen ꝛc. und nur 13 für andere Fächer. 
In den an die Schüler gerichteten Schlußworten legte der Prä— 
ident der Großherzoglichen Zentralstelle, Herr Geh. Baurath Sonne, 
»enselben an das Herz, in der in den kommenden Monaten ihnen 
erbleibenden freien Zeit für ihre fernere Ausbildung weiter thätig zu 
ein, wobei er insbesondere auf den Nutzen verwies, welcher in dem 
elbftständigen Aufnehmen von Gebäuden, Bau⸗ und Maschinentheilen, 
Irnamenten ꝛc. erblickt werden müsse. Eine Anleitung hierzu mit 
infacheren Aufgaben wurde den Schülern bei der Empfangnahme 
hrer Zeugnisse zugestellt und damit der diesjährige Kursus der Landes- 
augewerkschule geschlossen. 
Literatur-Bericht. 
Der „Patentverwerther“, eine illustrirte Zeitschrift, welche zum 
zwecke weitgehendster Bekanntmachung und Verbreitung patentirter 
Erfindungen kostenlos an Interessenten der in derselben behandelten 
Hegenstände versandt und vom Patentbureau Otto Sack in Leipzig 
edigirt wird, bringt in diesmaliger Ausgabe Beschreibungen und Ab— 
ildungen über: Dreschmaschine; elektrische Sicherheits-Schloßsperrung; 
Büchse mit für verschieden große Mengen einstellbarem Verschluß; 
deinigungs-Vorrichtung an Bierdruck Apparaten; Neuerung an 
Zchmierbüchsen für dickflüssiges Fett; Windkraftmaschine; Fahrzeug 
nit selbstlegendem Geleise; Vorrichtung zum Glätten und Geschmeidig- 
nachen von weißgarem Leder; Farbenführung an Pressen für farbige 
Zteine und Platten; Apparat zum Anmessen von Kleidungsstücken 
är Herren und Damen; Maschine zum Einschneiden der Schlitze für 
hür, und Fensterfischbänder; selbstihätige Signal -Vorrichtung bei 
Fisenbahnweichen; Bücher-Empfehlungen. 
Bautechnische Notizen. 
Die Bauwunder der Pariser Ausstellung. Die Bauten für die 
Zariser Weltausstellung waren, obwohl sie mindestens doppelt so umfang— 
eich sind, als jene von 1878, Ende Februar vollkommen sertig, nachdem 
inzelne der Riesenhallen schon im Herbste vorigen Jahres unter Dach gebracht 
porden waren. Diese Bauten werden, zu den Hauptobjekten und zu den 
rößten Sehenswürdigkeiten der Ausstellung gehoͤren. Die Pariser Welt— 
usstellung von 1889 umfaßt bekanntlich vier große Räume, nämlich das 
Marsfeld, den Trokadero mit dem dazu gehörigen Palastbaue von 1i878, 
»ie Esplanade der Invaliden und den das Marsfeld mit der Esplanade 
erbindenden Qai d'Orsay am linken Seine-Ufer. Diese Fläche ist ungefähr 
21,61 Joch groß, um 20 ha größer, als im Zahre 1878. Den Mittelpunkt 
ildet das Marsfeld, wo sich die hauptsächlichsten Bauten erheben, und zwar 
n Hintergrunde die Maschinenhalle, welche die ganze Breite des weiten 
latzes einnimmt; vor derselben in Hufeisenform der eigentliche Industrie— 
zalast, wo sich auch die Ausstellungen der fremden Staaten befinden werden; 
in die zwei Arme des Hufeisens schließt sich auf der einen Seite der Palast 
er schoͤnen Künste und auf der anderen Seite der Palast der freien Künste. 
znnerhalb stehen die beiden Pavillons der Stadt Paris, und in der Mitte 
es Gartenparterres, das die großen Hallen übrig lassen und das mit 
leineren Papillonbauten überfüllt sein wird, erhebt sich als Wahrzeichen der 
lusstellung der Eiffelthurm, das eiserne Weltwunder. Die Maschinenhalle, 
eren Entwurf von dem Ingenieur Dutert herrührt, bestebt aus einem großen 
Nittelschiff von 1150m Breite und 420 m Länge, zwei ebenso langen 
Zeitengallerien von je 15 m Breite und zwei Achtoͤn Gallerien an den 
deiden Stirnseiten der Halle. Mit der? Eisenkonstruktion des großen 
Schiffes, das eine Spannweite von 115 mm hat, wurde erst im April 1888 
»egonnen, und am 10 Ottober war das Riesenwerk vollendet, welches für 
J allein 7784519 kg Eisen erforderte. Eingedeckt ist das Schiff mit 
Hlasplatten von Saint-Gobin. Das Innere ist mit Reliefs und Gemälden 
zekorirt. Die Eisenkonstruktion der beiden Seitenschiffe wiegt 2,968 056 kg, 
ind auf den Bau der Giebelfagaden und Tribünen, die das große Schiff 
eiderseits abschlieten, wurden ungefähr 1:2 Millionen kg Eisen verwendet. 
diese Giebelfagaden sind mit großen Glasgemälden geschmückt, und vor den⸗ 
ben erheben sich Ppolone von 33 mHöhe. Das Hauptvestibül der 
Mittheilung über Schulwesen. * 
Von der Landesbaugewerkschule zu Darmstadt. Der Schluß 
zes diesjährigen Winterkursus der Landesbaugewerkschule fand am 
15. März in Form einer Prüfung statt, welcher Ministerialrath Emmer⸗ 
ing, Herr Provinzialdirektor von Marquard, die Mitglieder der Großh. 
Zentralftelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein, die Herren 
lehrer der Schule, sowie eine Anzahl sonstiger Erschienener beiwohnten. 
Die Ausstellung der in dem Lehrplane überwiegenden graphischen 
zächer, welche dem öffentlichen Besuche einige Tage offen stand. hatte
	        

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